Hallo liebe Leute!
Ich bin nun mittlerweile fast 42 und hatte vor 21 Jahren einen schweren
Motorradunfall. Es gibt einen Unfallgegner und der ganze Prozess hat fast 5 Jahre gedauert. Dann wurde eine Teilschuld mit der Quotelung 1/3 zu 2/3
festgelegt, weil man sich als Motorradfahrer/Verkehrsteilnehmer einer Gefahr aussetzt und eben mit soetwas rechnen muß.
Alles in allem waren meine Verletzungen so stark, daß ich noch am Unfallort reanimiert werden mußte und dann nach Erstversorgung/Stabilisierung ins Krankenhaus kam. Ich hatte eine Mittelgesichtsfraktur mit Kontusionblutung
frontal (Hirnblutung). Nach langer Genesung würde ich versuchsweise wieder eingegliedert, bis dann vom RV-Träger der Beschluss der EU-Rente kam.
Seit 1999 bin ich nun Erwerbsunfähig und habe einen GdB von 70%.
Die gegnerische Versicherung zahlt einen Erwerbsausfallschaden/Verdienstausfall. Die Schmerzensgeldfrage ist geklärt und abgeschlossen. Immerwieder muß ich nun beweisen, welchen Berufsstand ich heutzutage erreicht hätte/haben können, um eben den Erwerbsschaden zu ermitteln. Das ist schwierig genug....
Nun habe ich vor 1-2Jahren vom Haushaltsführungsschaden erfahren und bin nun dabei, diesen zu belegen. Was sich als schwierig herausstellt weil das Maß der Bemessung nicht ganz klar ist.
Zur Situation:
Ich war damals 20 und hatte noch keinen eigenen Haushalt.
Ich bin auf Familieneigentum geboren und aufgewachsen(früher Landwirtschaft).
Mittlerweile ist das alte Bauernhaus zum Mehrfamilienhaus geworden,
meine Eltern haben wohn und Nutzrecht, ein Teil ist vermietet und ich wohne mit meiner Frau und meinem Sohn in einem umgebauten Nebengebäude.
Der Besitz ist auf mich übergegangen und um alles in Ordnung zu halten,
ist es fast ein fulltime Job.
Ich bin immernoch in psychologischer Behandlung und habe körperliche Defizite und die Arbeit auf dem kompletten Grundstück (3000qm) ist für mich neben der Hilfe im Haushalt nicht zu bewältigen. Früher hatte ich Unterstützung bzw. haben meine Eltern den Garten als Hobby geführt. Auch fallen bei einem so alten Haus (aus d.17 Jh.) mit Reetdach eine Menge handwerkliche Arbeiten an.
Meine Fage ist nun, in wie weit ich einen Haushaltsführungsschaden geltend machen kann und wie ich soetwas aufstelle
Vielen Dank
KuhMö
Ich bin nun mittlerweile fast 42 und hatte vor 21 Jahren einen schweren
Motorradunfall. Es gibt einen Unfallgegner und der ganze Prozess hat fast 5 Jahre gedauert. Dann wurde eine Teilschuld mit der Quotelung 1/3 zu 2/3
festgelegt, weil man sich als Motorradfahrer/Verkehrsteilnehmer einer Gefahr aussetzt und eben mit soetwas rechnen muß.
Alles in allem waren meine Verletzungen so stark, daß ich noch am Unfallort reanimiert werden mußte und dann nach Erstversorgung/Stabilisierung ins Krankenhaus kam. Ich hatte eine Mittelgesichtsfraktur mit Kontusionblutung
frontal (Hirnblutung). Nach langer Genesung würde ich versuchsweise wieder eingegliedert, bis dann vom RV-Träger der Beschluss der EU-Rente kam.
Seit 1999 bin ich nun Erwerbsunfähig und habe einen GdB von 70%.
Die gegnerische Versicherung zahlt einen Erwerbsausfallschaden/Verdienstausfall. Die Schmerzensgeldfrage ist geklärt und abgeschlossen. Immerwieder muß ich nun beweisen, welchen Berufsstand ich heutzutage erreicht hätte/haben können, um eben den Erwerbsschaden zu ermitteln. Das ist schwierig genug....
Nun habe ich vor 1-2Jahren vom Haushaltsführungsschaden erfahren und bin nun dabei, diesen zu belegen. Was sich als schwierig herausstellt weil das Maß der Bemessung nicht ganz klar ist.
Zur Situation:
Ich war damals 20 und hatte noch keinen eigenen Haushalt.
Ich bin auf Familieneigentum geboren und aufgewachsen(früher Landwirtschaft).
Mittlerweile ist das alte Bauernhaus zum Mehrfamilienhaus geworden,
meine Eltern haben wohn und Nutzrecht, ein Teil ist vermietet und ich wohne mit meiner Frau und meinem Sohn in einem umgebauten Nebengebäude.
Der Besitz ist auf mich übergegangen und um alles in Ordnung zu halten,
ist es fast ein fulltime Job.
Ich bin immernoch in psychologischer Behandlung und habe körperliche Defizite und die Arbeit auf dem kompletten Grundstück (3000qm) ist für mich neben der Hilfe im Haushalt nicht zu bewältigen. Früher hatte ich Unterstützung bzw. haben meine Eltern den Garten als Hobby geführt. Auch fallen bei einem so alten Haus (aus d.17 Jh.) mit Reetdach eine Menge handwerkliche Arbeiten an.
Meine Fage ist nun, in wie weit ich einen Haushaltsführungsschaden geltend machen kann und wie ich soetwas aufstelle
Vielen Dank
KuhMö