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Haushaltsführungsschaden- Aus und zuarbeitung für RA

AWO425T

Mitglied
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18 Okt. 2017
Beiträge
42
Hallo, miteinander
ich habe hier schon im umfassenden komplizierten Thema Haushaltsführungsschaden gesucht und mir jetzt eine Ausarbeitung für meine RA geschrieben die ich Ihr zukommen lassen will. Gerne höre ich mir Eure Meinung dazu an bevor ich diese versende bzw. mit ihr (RA der fehl. Kompetenz) bespreche. Es ist wirklich schwierig Zahlen und Fakten zusammenzusuchen da ich an sich noch vieles machen kann jedoch mit höherem Aufwand. Vielleicht fällt Euch noch etwas ein.
( Vorweg: VKU Motorrad 2014, unverschuldet, 7 Frakturen, beide Handgelenke, Schulter, Ober-Unterschenkel, Brustbein, Kantenfraktur WS, ausgeheilt jedoch mit bleibenenden Einschränkungen/Schmerzen) Klage im 01/18 eingereicht... Termin steht fest...sage und schreibe 6/19... ja 2019.

zum Thema: Sehr geehrte RA...
….genaue Tätigkeit im Haushalt ( Haushaltführungsschaden)

In erster Linie liegen meine Tätigkeiten im handwerklichen Bereich. Diese erstrecken sich über das ganze Grundstück bis hin in das Haus und Haushalt der Schwiegereltern(83/84 Jahre alt).

Weitgehenste Unterstützung im Haushalt der Schwiegereltern ob Reinigung/ Wäsche aufhängen/Einkauf.
(zb. Einkaufen endet nicht, wenn man wieder zu Hause ankommt, da kommt: Verladen, reinschleppen, einzeln einräumen (so, dass die Dose Erbsen mit der längsten Haltbarkeit unter der schon etwas älteren Dose ist), Einkauftüten zusammenlegen, aufräumen, und, und, und.)
Diese Punkte sind geltend zu machen. Zum Teil kann ich das aufgrund meiner körperlichen Einschränkungen noch mit erhöhtem Zeitaufwand. Teilweise muss das jedoch meine Frau übernehmen. Ein Ausgleich findet hier nicht statt da ich mich mit bestimmten Sachen in der Hauswirtschaft nicht auskenne. (Waschen, Bügeln, Kochen)
Diese Zeit beziffere ich mit 1 Std. täglich. Jetzt jedoch miterhöhtem Aufwand 2 Std. täglich. Meine Frau hat durch den Unfall einen höheren Aufwand von täglich 0,5 Std.

Hinweis: Meine Arbeiten waren und sind die handwerklichen Arbeiten. In der Regel schwer und wie der Name sagt“ mit den Händen ausführend) Dabei ist eine gute Standfähigkeit von Bedeutung die bei mir durch den Unfall nicht gegeben ist.
Auch die Haushaltsarbeit kann ich aber nicht zu 40 % im Sitzen leisten! Das sind vorwiegend handwerkliche Arbeiten.

Jetzt kommen Arbeiten, die nicht täglich verrichtet werden: Fenster putzen, Malern und renovieren im Haus, Reparaturarbeiten, Autoreinigung von 3 Autos inkl. jährlichen Reifenwechsel (Sommer/Winterbereifung) Dachrinnenreinigung, Baum- und Heckenschnittschnitt, Komposthaufen umsetzen und durchwerfen, Garten umgraben, Gemüsebeete anlegen, Garten umgraben. Entsorgung von Gartenabfällen (zB.Laubsäcke)
Treppen/ Terasse fegen sowie jährliche zweimalige Poolreinigung und An- und Abmontageschluss der Poolpumpe.(Winterreinigung wurde schon genauer beschrieben)

Diesen Zeitaufwand zu berechnen ist eigentlich gar nicht möglich da er ja unterschiedlich anfällt. Gehen Sie von täglich 1 Std. aus wozu ich jetzt 2 Std. brauche oder die Arbeiten gar nicht mehr verrichten kann sind es jährlich 365 Std. Mehraufwand in diesem Bereich.

Wenn die HUK von technischen Hilfsmitteln spricht muss Sie mir diese auch nennen.
Durch die starken Frakturen der Handgelenke ( Nachoperation nach Kapandji) ist zwar eine Drehbewegung der Hand möglich jedoch mit Krafteinschränkungen und Schmerzen. Natürlich sind diese teilweise mit Hilfsmittel leichter zu handhaben doch nicht in jedem Fall. Genauso hat man nicht zu jeder Zeit einen Hocker oder Stütze zur Hand die man hilfreich einsetzen kann weil man schon beide Hände voll hat.
 
Grüß Dich, AWO425T!

Um Deinen Beitrag zu beantwroten, müsste man ein Buch schreiben, und das dürfte der Grund sein, wieso noch keine Antwort auf Deinen Beitrag gekommen ist: Wo anfangen? Nun - ich fange jetzt einfach an einem Eck an, nämlich bei den Teilnehmern:

01
Bitte beschreibe: Wer nimmt an dem Haushalt teil?

02
Worauf kommt es an?

(a)
Wieviele Personen sind im Haushalt, welche Personen werden vom Haushalt aus mitversorgt?

(b)
Was kann man den anderen im Haushalt grundsätzlich zutrauen und zumuten? Da wird klar, man muss Kinder und Erwachsene, aber auch Erwerbsfähige von Älteren und Kranken, besonders von Pflegebedürftigen unterscheiden. Aber auch das interessiert: Wer ist in welchem Umfang erwerbstätig, aber auch durch Nebentätigkeit (z.B. als Gemeinderat) oder, mit einem Nebenjob zusätzlich belastet?

03
Bei Dir wichtig ist: Die (Mit-)Versorgung der Schwiegereltern. Ob die Arbeit, die Du für sie leistest, mit berücksichtigt wird, wird sicher heiße Debatten auslösen.

Da ist die Rechtslage nämlich unsicher:

(a)
Die Schwiegereltern haben keinen Rechtsanspruch auf Unterhalt durch Dich. Den haben nur Eheleute untereinander und solche Verwandte aufsteigender Linie (= Eltern, Großeltern) oder absteigender Linie (= Kinder, Enkel).

(b)
Doch hat der BGH entschieden: Auch derjenige Ausfall an Haushaltsarbeit wird berücksichtigt, der entstanden war, weil der Hausahlt (auch) für eine erwachsene Tochter geführt wird, die im Haushalt lebt: Da hat der BGH nicht einmal gefragt (!), ob die Tochter das an Haushaltsarbeit, was auf sie entfiel, selbst hätten durchführen müssen oder nicht! Das verblüfft: Denn erwachsene Kinder sind nur dann unterhaltsberechtigt, wenn sie selbst nicht angemessen in der Lage sind, für sich selbst Unterhalt zu verschaffen: Nachzulesen bei: BGH NJW 74/1651.

(c)
Ebenso das OLG Oldenburg (VersR 93/1491): Hier wurde die mitversorgte Tante mit berücksichtigt. Auch eine Tante hat keinen Unterhaltsanspruch.

(d)
Beide Ansichten teilt sogar Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 12. Auflage, RNr. 186. Das verblüfft auch mich. Denn Küppersbusch steht tief im Lager der Versicherer. Er war mal Prokurist einer Versicherung.

(e)
Demgegenüber findet die herrschende Meinung: Arbeit für einen Lebensgefährten ("wilde Ehe") könne nicht berücksichtigt werden. Dort stellt die herrschende Meinung auf die fehlende Unterhaltspflicht ab! Das ist zu hoch für mich: Wenn es auf die Unterhaltspflicht ankommt, wie können dann BGH und OLG Oldenburg daran vorbeigehen? Verstehe ich nicht.

(f)
Ich würde prüfen, ob es vielleicht so war: Ohne Deine Hilfe müssten Deine Schwiegereltern von Deinem Ehepartner Unterhalt bekommen. Das würde das Familieneinkommen wesentlich belasten. Um mehr Geld in der Kasse zu haben, habt ihr das so geregelt, wie es dann auch durchgeführt wurde. Falls es so war, (sonst: Prozessbetrug!) würde ich das vorbringen. Beweis? Nun, Vernehmung der Schwiegereltern und des Ehepartners als Zeugen.

04
Die herrschende Ansicht ist m.E. sehr scheinheilig: Wie viele alte Herrschaften sind dringend angewiesen auf die Hilfe durch die Schwiegertöchter und Schwiegersöhne! Da spart sich der Staat, besonders die Pflegekassen unheimlich viel Geld. Würde das ausfallen - dann "Gute Nacht, Pflegekasse". Vor diesem Hintergrund finde ich Ansichten, die an die Unterhaltspflicht anknüpfen, doch recht bedenklich.


05
Demnächst mehr!


ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,

in dem Zusammenhang habe ich mal eine Frage. Wenn Lebensgefährten als nicht unterhaltsberechtigt gelten, warum wird dann im Falle von Harz IV das Einkommen des anderen Lebensgefährten mit angerechnet?

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Mein lieber Rekobär,

das Argument, das Du bringst, gehört zu den besten derer, die gegen die herrschende Ansicht sind. In der Tat: Wenn man schon beschlossen hat, zusammen und wohnen und zu leben, dann wirtschaftet man auch zusammen: Was auch die Haushaltsarbeit betrifft.

Die derzeitige Meinungslage in der Juristenwelt ist in diesem Punkt diffus. Wenn Du das für wenig befreidigend hältst: Ganz meiner Meinung.


ISLÄNDER
 
Lieber Isländer,

danke für Deine Antwort. Manches ist in diesem Staat ohnehin nicht zu begreifen und voller Widersprüche.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Isländer,
vielen Dank für dien Engement und deine Durchsicht. Ich weiss gar nicht wo ich anfangen soll und es kotzt mich auch an meiner RA diese Zuarbeit erbringen zu müssen da sie ja die Gegebenheiten kennt. Ob Personen des Haushalt/ Bäume und Hecken auf Grundstück, Laufwege und Treppen.

Mich hat es sowieso umgehauen wie die Gegenseite (Anwalt der HUK ) argumentierte. Ich zähle mal auf: ich habe Schuld da ich hätte ausweichen können... der Unfall passierte auf der meiner Gegenfahrbahn, das betagte Motorrad war nicht ausreichend lenkfähig, Ich hätte keine 40 GDB aufgrund des Unfalls, auch schon Arthrose aufgrund Baujahr 64 und harter Arbeit, (im Widerspruch jedoch vermutlich oft krank und nicht arbeitsfähig aufgrund physischer Belastung, darum geringerer Anspruch aus Ausfallgeld) und das ich überhaupt bis zum Eintritt in das Rentenalter arbeiten gehen können.
Schwiegereltern sind nicht unterhaltsberechtigt, sie tauchen auch nicht mehr in der Liste uf der Berechung ( Also faktum :Sie haben das Lebensalter überschritten) und es könnte auch Pflegegeld bezogen werden.
Mir hats die Socken ausgezogen und ich hatte ertmal für 2 Tage "Flotten Otto".
Das hab ich soweit verdaut und ich darf es nicht persönlich nehmen sondern es ist einfach eine Taktik der Gegenpartei. Ich habe Beweise durch anerkannte Unfallskizzen, Lebenslauf usw. die diese Behuptungen entkräftigen. Außerdem hat mir die HUK ein Einmalangebot gemacht das ich abgelehnt habe. Das musste ich nun nochmal loswerden.

So, nun zu den Punkten...
01
berufstätigige Ehefrau mit max.30 Std. flexibel
ich , jetzt im neuen Job, seit 11/17 im Fahrdienst mit 20 Std. Wöchendlich flexibel (bezahlt wurde der Lohnausgleich bis 8/17 vom 1.Tag an)
Schwiegereltern machen was sie können jedoch muss man sie zunehmend lenken und kontollieren
nimmt nicht teil... 36 jähr. Sohn mit GDB 30, aufgrund Asperger syndrom ( jedoch nicht belegbar) arbeitstätig im Krankenhaus als angelenter Kraft 38 Std. ( Wenn er nach Hause kommt macht er dicht und muss den Tag verarbeiten... auch in der Freizeit ist er nur auf sich konzentriert und lebt seinen Tagesrytmus)
Neu beigefügt für RA (Der Sohn ist im Haushalt aufgrund seiner geistigen Behinderung, insbesondere durch die eingeschränkte Sozialkompetenz und das Erkennen von Notwendigkeiten des Führens eines Halshalts, nicht tätig. (Denn erwachsene Kinder sind nur dann unterhaltsberechtigt, wenn sie selbst nicht angemessen in der Lage sind, für sich selbst Unterhalt zu verschaffen: Nachzulesen bei: BGH NJW 74/1651)

02 verstehe nicht die Frage im Detail
a. Schwiegereltern, Sohn (ggf. auch leibliche Tochter von 28 Jahren die studiert und aufgrund meines geringen Einkommens Bafög bekommt?)
b. wie bei 01 beschrieben. Sohn hat Führerschein und fährt im bekannte Kurzstrecken, braucht jedoch Anleitungen im Lebensalltag, versteht Sachverhalte und Notwendigkeiten, schlecht. Distanziert sich (lebt in seiner eig. Welt). Wir bearbeiten alles schriftliche von Ihn...ob Steuererklärung AV, KK sowie begleiten Arztbehandlungen, Ausflüge, Hemden und Schuhe kaufen, sogar das Auto in die Garage fahren. Und wir sind glücklich das er in seiner Arbeit Akzeptanz findet und zurechtkommt
03. echt schwierig wie du sagst. Ich glaube ich werde mich daran nicht aufreiben und es so nehmen wie es kommt.

3 a bis f habe ich in meine Ausarbeitung mit einbezogen und werde das dem RA vorlegen. Ich glaube es ist angebracht dort persönlich vorzusprechen um Missverständnisse zu vermeiden und Ihr auf die Finger zu schauen aufgrund ihrer (nachlässigen) Arbeitsweise.

Bei Punkt f ist es tatsächlich so ob wir bei Grundstücksübernahme gedacht haben das wir, bzw ich Unterhalt an die Schwiegereltern zahlen. Da wir jedoch ein gutes Verhältniss haben und Sie entlasten sowie evtl. Steuern zusparen habe wir uns anders entschieden. Die Regelung läuft so dass ich meiner Frau (weil ich ja zugezogen bin) "Miete" bezahle und ich für den fall das Sie eher stirbt, ein Wohnrecht habe.

So, nun habe ich aus Dank (vor allem an ISLÄNDER) und natürlich auch als Nutzer mich als Sponsor erwiesen.
Schön das es dieses Forum gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Grüß Dich, AWO 425ST!

Ich arbeite mich durch Deine Antwort durch:

01 Mitverschulden bei der Unfallverursachung:

(a) Stichwort: "Das betagte Motorrad war ausreichend lenkfähig."

Ich nehme an, das war die alte AWO 425 ST, also ein Motorrad aus den 50-er Jahren. Wenn das Motorrad nicht nur mit dem roten "Probefahrts-Nummernschild" unterwegs war, dann war es nach der Restaurierung sicherlich beim TÜV. Und der hat vermutlich bestätigt, dass das Motorrad verkehrssicher war. Wie sonst hätte es eine Straßenzulassung bekommen sollen?

Es begründet keinen Vorwurf, mit einem KFZ unterwegs zu sein, dem der TÜV Verkehrssicherheit attestiert hat. Auch dann nicht, wenn heutige Motorräder vielleicht weniger sind.

(b)
"Du hättest ausweichen können":

Die Gegenseite widerspricht sich. Erst soll das Fahrzeug nicht ausreichend lenkfähig gewesen sein, also: Damit kann man angeblich nicht ausweichen. Gleichzeitig wirft die Gegenseite Dir vor, Du wärest nicht ausgewichen. Wie denn, wenn das technisch angeblich nicht geht?

(c)
Oder will die Gegenseite sagen: "Auch mit der alten AWO hättest Du ausweichen können?"

(ca)
Wichtig für Dich ist die sogenannte Beweislast: Wer "Mitverschulden" ruft, muss das beweisen, hat also die Beweislast. Wenn die Gegenseite nicht beweisen kann, kann das Gericht kein Mitverschulden berücksichtigen. Das bedeutet: Wenn man das nicht mehr herausbringt, wie das im Zehntel-Sekunden-Bereich war, dann verpufft der Einwand wirklungslos.

Übrigens: Das ist der Bereich des REKO-Bär. Vielleicht meldet sich der noch-?!

(cb)
Die Rechtsprechung billigt einem Auofahrer zu, dass er keine Maschine ist. Es begründet kein Verschulden, wenn einer erschrickt, weil gerade ein Auto einem entgegenschleudert und dann etwas tut, was nicht ideal ist. Das kann ich Dir mal raussuchen, wo das steht, aber nicht jetzt, ich bin gerade in Urlaub und komme deshalb an meine Bücher nicht heran.

(cc)
Der Einwand nutzt nur dann etwas, wenn mit einem Ausweichen der Unfall vermieden worden wäre. Was die Gegenseite beweisen muss. Das ist für die Gegenseite vermutlich ein "Himmelfahrtskommando". Denn dazu reicht in der Regel die Zeit nicht. Aber: Solche Sachen müsste der Rekobär eigentlich wissen.....


02
Zum Einwand "Arthorse":

Eine Arthrose, die schon vor dem Unfall ausgebrochen war, müsste man gut im Röntgenbild sehen, das aus Anlaß des Unfalles entstanden ist. Was ist da zu sehen? Da könnte Dein Hausarzt weiter helfen. Hat er vor dem Unfall schon entsprechend behandelt? Hat Deine Krankenkasse schon wegen Arthrose Arbeitsunfähigkeiten registriert? Beschaffe diese Auskünfte mal!

03
Schimpf mal nicht so auf Deinen RA. Denn: Die Darstellung eines Haushaltsführungschadens ist so kompliziert, dass es in Deutschland (leider: Nur drei!) Sachverständige dafür gibt, die das Thema beleuchten können.

Vielleicht geht es so: Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Dann frag Doch mal nach, ob die bereit sind, so ein Gutachten vorab (also: Nicht vom Gericht angefordert, nur zur Bezifferung des Schadens) zu bezahlen. Bei technischen Gutachten machen die das manchmal. Dann macht DIr die ganze Arbeit ein Sachverständiger. Du kannst auch auf Deine Kosten einen beauftragen, aber: Das geht ins Geld.

04
Um den Einwand der Versicherung "Pflegegeld" auszuhebeln, würde ich mal den Versuch machen, Pflegegeld zu beantragen für Deine Schwiegereltern. Wenn dann rauskommt: "Kein Pflegegrad", dann braucht man nur die Bescheide vorzulegen, und der Einwand verdunstet.

05
Wenn Dein Sohn einen GdB 30 zuerkannt bekommen hat für ein Asperger-Syndrom: Wieso meinst Du, der Asperger sei nicht belegbar? Er ist doch schon belegt: Siehe Bescheid des Versorgungsamtes!


ISLÄNDER
 
Grüß Dich, AWO425ST!

Machen wir weiter!

01
Du hast u.a. deswegen solche Probleme, den Haushaltsführungsschaden zu bechreiben, weil Du völlig ratlos bist, wie Du das machen sollst. Jetzt brauchst Du so eine Art "Bauanleitung". Denn Du hast eine ganze Plastiktüte voller komischer Bauteile, aber....wie setzt man das zusammen. "Angeblich", so denkst Du immer ratloser, "kann man mit dieser Plastiktüte voller Teile ein Regal herstellen. Aber wie-? Ich weiß ja gar nicht, was das für Teile sind, und wozu die gut sind!"

02
Deshalb fangen wir erst mal damit an, wie das so im Prinzip geht. Details lassen wir weg, das kriegen wir später hin. Erst mal: Das grobe Grundgerüst.

Vor allem aber eines, bevor ich so richtig loslege: Wenn Du auf die folgenden Fragen zunächst keine Antwort hast, mach Dir keine Gedanken, denn ich weiß, wo wir die Antwort herbekommen.


03
Wir müssen also eine Reihe von Fragen beantworten:

1. Schritt: Wieviel Arbeit macht der gesamte Haushalt?
(dazu gehört auch, herauszusuchen: Was gehört dazu, was nicht?)
Dazu seiht man sich den Haushalt an, schaut, welche Arbeiten auf welcher Gründlichkeitsstufe gemacht werden, und dann kann man mit Hilfe von Listen schon ein erstes Ergebnis herausbekommen.
Ich greife mal mit dem, was ich von Deinem Haushalt bis jetzt -das ist nicht viel!- weiß, in die Luft, um dort einen Wert zu finden, der immerhin sein könnte: Dann -sagen wir mal: 35 Std./Woche, das könnte immerhin sein.


2. Schritt: Welcher Anteil davon waren Deine Arbeiten?
Na ja, das weiß ich jetzt nicht, was Du machst, was Deine Frau macht, oder auch eine Putzfrau, aber: Sagen wir mal: Du hats davon 40 % verrichtet. Das wären von den 35 Std./Woche dann 14 Stunden, die jede Woche auch Dich entfallen.

3. Schritt: Wieviele % MdH (=Minderung der Fähigkeit, einen Haushalt zu führen) hast Du-? Nun, da weiß ich noch zu wenig, ich rechne mal für dieses Beispiel mit 50 %, nur, damit wir mal ein Beipiel haben. Dann würden also von Deinen 14 Std./Woche jede Woche 7 Std. ausfallen.

4. Schritt: Da sehen wir mal nach, was Deine Arbeit pro Stunde netto wert ist. Das hängt auch von Deinem Wohnort ab, ich nehmen jetzt mal einen Mittelwert: Vielleicht 11,75 Euro/Std., dann kommen wir pro Woche auf 82,25 Euro Schaden. Das sind im Jahr so ungefähr 4.275,00 Euro. Jedes Jahr. Da kommt was zusammen.


04
Ist Dir damit das Grundschema klar?
Wenn Nein, frage. Wenn ja, sage es. Wir machen dann weiter.


ISLÄNDER
 
Danke Isländer für Deine Antwort
zu Punkt 1. -2. Damit liegst Du im Recht. Den Punkt Gründlichkeitsstufe hab ich noch gar nicht betrachtet.
zu 3. MdH sagt mir nichts. Wo finde ich die? ich habe eine GDB von 40.
zu 4. hatte ich ja schon eine Einschätzung gemacht die Deiner ähnlich Berechnung ist.
Wohnort Berlin (Umland) Also Brd.
7 Std.(Ich)+ 3,5 Std.(Ehefrau) 10 € =105 € Woche . Also im Jahr 5020 Euro.

AWO 425T
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Grüß Dich, AWO!

01
Der BGH sagt: MdE oder GdB sind nicht das Gleiche wie die MdH. Warum-?
Der BGH findet: Die Arbeit im Haushalt ist anders als die Arbeit im Erwerbsleben. Im Haushalt kann man sich die Arbeit (teilweise) freier einteilen, es sich auch leisten, langsamer zu arbeiten. Das kann mal, muss aber nicht zutreffen. Jetzt kommt's wirklich auf den einzelnen Haushalt an.
Ich würde -genauer kann ich's von hier aus nicht sagen- annehmen, dass vermutlich auch eine MdH von 40 % besteht.


02
Ich bin der Auffassung, die ich mal in einem Gutachten zu lesen bekommen habe: Da fand der Gutachter, Haushaltsarbeit sei eine handwerklich geprägte Arbeit, die vor allem in Stehen und Gehen verrichtet werde.
Als Einarmiger kann man praktisch alle Berufe ausüben, die lehrend, unterrichtend oder ratgebend sind: Es ist für einen Richter möglich, einarmig zu urteilen. Aber schon das Öffnen einer Tetrapak-Milchpackung wird zum ersten Problem. Abspülen mit einer Hand? Bügeln? Tja...

03
Bitte achte darauf, dass Dein RA vorbringt: Die Feststellung, was alles an Funktionen nicht mehr geht, ist Sache des Arztes. Die MdH kann er aber nicht schätzen, denn 1.) fehlt ihm jede Ausbildung dazu, 2.) ist die Schätzung der MdH Sache des Sachverständigen für Haushaltsführungsschäden. Sowas gibt's (IHK-Sachverständigenverzeichnis im Internet aufrufen), also soll er diesbezüglich ein GA beantragen.

04
ISLÄNDERS WARNBLINKER: Es gibt eine Tabelle zur MdH nach Reichenbach/Vogel, die immer noch herum geistert. Beim Verkehrsgerichtstag 2010 ist der Antrag durchgefallen, diese Liste als "maßgeblich" zu verabschieden, weil sie als wegen zahlreicher, teilwiese grotesker Fehler. Die hat damals ein Teilnehmer der Tagung derartig geradezu in der Luft zerrissen, dass sich niemand im Saal traute, diese Unfug noch zu verteidigen. Und dennoch: Dieses Machwerk läuft immer noch um, die Versicherungswirtschaft zieht sie immer wieder raus.


ISLÄNDER
 
Vielen Dank für Deine Hilfe. Ich werde es meinem RA vorbringen.
 
Grüß Dich, AWO 425 ST,

kommst Du, kommt auch Dein RA zurecht mit den Hinweisen? Oder "schwimmt" ihr jetzt?
Gegegenfalls frag nochmal nach. Man kommt mit dem Krempel schon durch, obwohl das reichlich kompliziert ist: Aber es gibt keinen Grund, den Kopf hängen zu lassen.


ISLÄNDER
 
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