Grüß Dich, Emma1!
Zu Deinen Fragen:
01
Einen generell richtigen Stundensatz gibt es nicht.
Drei Elemente beeinflussten den Stundensatz in dem Urtwil des LG Köln ganz erheblich:
(a)
Die Basis dieser Berechnung war, was Haushaltskräfte verdienen. Das ist dort auf eine statistisch sehr zuverlässige Basis gestellt worden. Nämlich auf Zahlen aus dem statistischen Bundesamt.
(b)
Es ging in dem Urteil aus Köln um eine Geschädigte, die -teilwiese alleinerziehend- für kleine Kinder sorgen mußte, die insbesondere am Wochenende (= Kids nicht in Kita und Schule aufgeräumt) viel aufwand erzeugen. Folge? Zuschläge für Arbeit am Samstag, Sonntag, Feiertag.
(c)
Die Geschädigte wohne im Großstadtrevier.
Beides drückte des Stundensatz nach oben. Für einen Haushalt ohne Kinder im kleinstädtischen Bereich dürfte der Stundensatz geringer gelegen haben, überschlägig geschätzt: 13,00 Euro. .
02
Den allerwichtigsten Einfluss aber hatte etwas anderes. Dazu bitte ich Dich, in dieser Kolumne meinen ersten Beitrag zu lesen: Es geht ja um den Wert, Netto berechnet, den eine Stunde ARBEIT kostet - schließlich sind auch Stunden an ARBEIT ausgefallen. Im normalen Lohn sind aber auch Stunden bezahlt, in denen man nicht arbeitet. Das ist z.B. der Urlaub. Eine 39 Stundenwoche bedeutet zwar 52 x 39 Std./Jahr = rd. 2028 Std. Von denen werden allerdings nicht alle Stunden gearbeitet! Sondern nur rd. 1.650 Std.; wenn also jemand im Jahr netto -sagen wir- 20.280 Euro Lohn hat, dann sin das 10,00 Euro pro bezahlter Stunde. Pro gearbeiteter Stunde sind das 12,29 Euro.
Unterschied wahrgenommen-?
Dazu kommt dann auch noch zu allem, dass in der Zeit, in der die fiktive Haushaltshilfe im fiktiv coronafreien Mallorca ebenso fikltiv Urlaub hat (für den sie bezahlt wird!), was macht man da als Unfallopfer? Nun: Man beschäftigt eine Urlaubsvertretung. Die will aber auch Geld haben! Das muss mit einkalkuliert werden.
03
Pflege: Da berichte ich im nächsten Beitrag, weil ich den dortigen Stundensatz nicht im Kopf habe und das Aktenzeichen auch nicht.
Da hat sich nämlich das Landgericht Bamberg jüngst dazu entschlossen, Assistenzkosten und Pflegekosten nach dem gleichen System wie oben geschildert zu berechnen.
Die Schwäche des Bamberger Urteiles liegt aber darin, dass das Landgericht Bamberg aus besonderen Gründen dieses Falles den Tarifvertrag des Öffentliches Dienstes (= gut) für Pflege (= auch gut) verwendet hat, aber für völlig unqualifizierte HIlfepersonen (= schlecht, langt oft nicht) gewählt hat.
Das kann man aber durchaus umrechnen.
04
Vorsicht: Bei Pflege wird oft etwas vorgeschlagen, was gegen den verbindlichen Mindestlohn für Pflege (= Spezial-Midnestlohn) verstößt.
Ich melde mich wieder!
ISLÄNDER
Zu Deinen Fragen:
01
Einen generell richtigen Stundensatz gibt es nicht.
Drei Elemente beeinflussten den Stundensatz in dem Urtwil des LG Köln ganz erheblich:
(a)
Die Basis dieser Berechnung war, was Haushaltskräfte verdienen. Das ist dort auf eine statistisch sehr zuverlässige Basis gestellt worden. Nämlich auf Zahlen aus dem statistischen Bundesamt.
(b)
Es ging in dem Urteil aus Köln um eine Geschädigte, die -teilwiese alleinerziehend- für kleine Kinder sorgen mußte, die insbesondere am Wochenende (= Kids nicht in Kita und Schule aufgeräumt) viel aufwand erzeugen. Folge? Zuschläge für Arbeit am Samstag, Sonntag, Feiertag.
(c)
Die Geschädigte wohne im Großstadtrevier.
Beides drückte des Stundensatz nach oben. Für einen Haushalt ohne Kinder im kleinstädtischen Bereich dürfte der Stundensatz geringer gelegen haben, überschlägig geschätzt: 13,00 Euro. .
02
Den allerwichtigsten Einfluss aber hatte etwas anderes. Dazu bitte ich Dich, in dieser Kolumne meinen ersten Beitrag zu lesen: Es geht ja um den Wert, Netto berechnet, den eine Stunde ARBEIT kostet - schließlich sind auch Stunden an ARBEIT ausgefallen. Im normalen Lohn sind aber auch Stunden bezahlt, in denen man nicht arbeitet. Das ist z.B. der Urlaub. Eine 39 Stundenwoche bedeutet zwar 52 x 39 Std./Jahr = rd. 2028 Std. Von denen werden allerdings nicht alle Stunden gearbeitet! Sondern nur rd. 1.650 Std.; wenn also jemand im Jahr netto -sagen wir- 20.280 Euro Lohn hat, dann sin das 10,00 Euro pro bezahlter Stunde. Pro gearbeiteter Stunde sind das 12,29 Euro.
Unterschied wahrgenommen-?
Dazu kommt dann auch noch zu allem, dass in der Zeit, in der die fiktive Haushaltshilfe im fiktiv coronafreien Mallorca ebenso fikltiv Urlaub hat (für den sie bezahlt wird!), was macht man da als Unfallopfer? Nun: Man beschäftigt eine Urlaubsvertretung. Die will aber auch Geld haben! Das muss mit einkalkuliert werden.
03
Pflege: Da berichte ich im nächsten Beitrag, weil ich den dortigen Stundensatz nicht im Kopf habe und das Aktenzeichen auch nicht.
Da hat sich nämlich das Landgericht Bamberg jüngst dazu entschlossen, Assistenzkosten und Pflegekosten nach dem gleichen System wie oben geschildert zu berechnen.
Die Schwäche des Bamberger Urteiles liegt aber darin, dass das Landgericht Bamberg aus besonderen Gründen dieses Falles den Tarifvertrag des Öffentliches Dienstes (= gut) für Pflege (= auch gut) verwendet hat, aber für völlig unqualifizierte HIlfepersonen (= schlecht, langt oft nicht) gewählt hat.
Das kann man aber durchaus umrechnen.
04
Vorsicht: Bei Pflege wird oft etwas vorgeschlagen, was gegen den verbindlichen Mindestlohn für Pflege (= Spezial-Midnestlohn) verstößt.
Ich melde mich wieder!
ISLÄNDER