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Hat jemand Erfahrung mit §138 ZPO Wahrheitspflicht?

xgreek69x

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Juli 2011
Beiträge
1,121
Ort
Mitten in Deutschland - Dreiländereck Hessen, NRW,
Hallo zusammen,

hat jemand von euch schon einmal Erfahrungen damit gemacht, wie das Gericht mit Verstößen gegen §138 ZPO umgeht?

Erklärung, s. z. B. hier: http://dejure.org/gesetze/ZPO/138.html

Hintergrund: in meinem Verfahren vor dem LG gegen meine BU-Versicherung behauptet diese nachweislich unwahr Dinge "wider besseres Wissens".

Ein Beispiel: Die Versicherung behauptet, der Vertreter bei dem ich den Vertrag abgeschlossen habe wäre nie für sie tätig gewesen... allerdings liegt mir sein Agenturvertrag vor, weil er auf meiner Seite steht und mich unterstützt.

Hier kann die Vers. ja nicht behaupten, dass sie es nicht gewusst hat oder es "versehentlich" behauptet hat oder dass sich das ihrer Kenntniss entzogen hat.

Das ist nur ein Beispiel von vielen, bei denen ich definitiv beweisen kann, dass die Vers., bzw. ihre Anwälte (BLD:mad:) lügt.

Hatte jemand von euch schon einmal eine solche Situation?
Mein Freund Google konnte mir da auch nur begrenzt weiterhelfen....

Danke vorab für eure Antworten.

Gruß
greek
 
Hallo Rekobär,

vielen Dank für deine Antwort!

Allerdings war ich selbst auch schon so weit :D

Mir geht es nicht darum, wie die Strafverfolgung aussieht, sondern
wie das Gericht mit Verstößen gegen §138 ZPO umgeht

In meinem Zivilprozess bringt mir das nix, da jetzt noch strafrechtlich ein Fass aufzumachen, aber wie wird der Richter darauf reagieren, wenn wir beweisen, dass hier Prozessbetrug begangen wird?

Hat jmd. schon einmal so eine Situation erlebt oder davon gelesen?

Danke nochmals.
greek
 
Hallo Ana,

vielen Dank auch dir!

Leider drücke ich mich wohl nich so ganz richtig aus (keiner versteht mich - heul ;) )

Der STRAFrechtliche Aspekt interessiert mich im Moment nicht so sehr. Für eine Strafanzeige habe ich keine Zeit mehr und diese bringt mich auch nicht so sehr viel weiter.

Mich interessiert, wie der Richter in meiner ZIVILklage gegen die Versicherung reagieren könnte, wenn ich belege, dass die Versicherung hier eindeutig Prozessbetrug begeht (denn schon der Versuch ist Tatbestand) und ich kann beweisen, dass die Versicherung gegen die ZPO ABSICHTLICH verstößt.

Hat da jemand eine Idee?

Gruß
greek
 
Hallo greek,

also wenn sonst nicht kommt, ich kann da nur mit der Fortsetzung argumentieren. Der § hat ja mehrere Absätze, wie

(2) Jede Partei hat sich über die von dem Gegner behaupteten Tatsachen zu erklären.

Die Gegenpartei wird dann reumütig erkennen, dass sie sich geirrt hat, das aber für die Verhandlung keine Bedeutung hat (worin liegt die überhaupt?) und das wird es gewesen sein.

Sprich: Du musst umgehend Deine Tatsachen entgegenhalten. Sonst macht man Dir einen Schuh daraus, dass Du vielleicht irgendwann später mit Erkenntnissen kommst, die Dir aber schon länger bekannt waren.


Gruss

Sekundant
 
Hallo greek,

bislang habe ich auf deine Frage nicht geantwortet, da ich in dieser konkreten Fragestellung keine Erfahrungen habe.

Das einzige, was ich dir bieten kann sind meine Interpretationen aus den von mir erlebten zivilrechtlichen Verfahren. Dort wurden seitens der Beklagten - aus meiner Sicht - ebenfalls heftige Behauptungen (oder waren es Lügen?) in den Prozess geworfen. Mein Anwalt hat bei solchen Aktionen jeweils den Gegenbeweis angetreten.

In den von mir erlebten Prozessen wurden solche Behauptungen, wenn nicht gar Lügen (?), seitens der Richterschaft niemals explizit erwähnt oder schriftlich dokumentiert. Dennoch kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass zu starke Verstöße gegen die Wahrheitspflicht sich auch der eine oder andere (faire) Richter merkt bzw Einfluss auf seine weiteren Handlungen hat.

Dennoch habe ich die Befürchtung, dass in vielen Fällen seitens der Richterschaft die von dir gestellte Frage im wahrsten Sinne des Wortes umgangen wird. Vielleicht ein Grund, warum du zu dieser Fragestellung nichts findest?

Und sollte es zu offensichtlich sein, schließe ich mich der Meinung von Sekundant an.

Wünsche, dass du zu einem gangbaren Weg für dein Problem findest.

Gruß
Joker
 
Hallo greek,
ich habe die Erfahrung gemacht, das der Richter seine Meinung auch durch klare Sachlagen nicht gerne ändert.
Es wird mit Wörtern jongliert bis es passt bzw nicht mehr relevant erscheint.
Es muss nicht immer rechtens sein es muss nur dem Richter schlüssig und plausibel erscheinen.
So war es jedenfalls bei mir.
Meine GA bzw. Ärzte durften im Gegensatz zu den GA des IMB keinerlei Stellung nehmen.
Ich möchte dich nicht entmutigen aber auf hoher See und vor Gericht ......
LG Wolfgang
 
Hallo,

im Zivilprozeß ist es immer so, dass der Richter zunächst auf Schlüssigkeit des Klägervorbringens prüft, will heissen: ist das Tatsachenvorbringen des Klägers als wahr unterstellt geeignet, einen Anspruch zu rechtfertigen?

Danach wird erstmal geprüft, ob das Tatsachenvorbringen des Beklagten erheblich ist. Erheblich ist nur das was - auch als wahr unterstellt! - geeignet wäre, den angenommenen Anspruch des Klägers zu Fall zu bringen.

Erst danach wird in einem dritten Schritt geprüft, ob die vorgetragenen Tatsachen überhaupt zutreffen. Es muss also Beweis erhoben werden. Welche Beweismittel zulässig sind, sagt auch die ZPO.

Da im Zivilprozeß der Beibringungsgrundsatz gilt, darf der Richter auch NUR die TATSACHEN prüfen, die vom Kläger als schlüssig behauptet und vom Beklagten bestritten wurden. Diese muss er aber auch prüfen.

Man muss als Kläger also sicherstellen, dass man Tatsachen (keine Rechtsansichten - das machen die Anwälte immer ganz gerne...) vorträgt, die geeignet sind, den Anspruch zu rechtfertigen. Dabei sollte man im Schriftsatz direkt einen Beweis anbieten für genau diese Tatsachen. Das machen leider viele Anwälte falsch und so kommt es denn, dass ein Zivilrichter manche Sachen einfach nicht berücksichtigen darf.

Grundsätzlich kann man schon darauf vertrauen, dass ein Richter sich mit der Relationstechnik auskennt, selbständig subsumieren sowie Beweise würdigen kann und sich auch mit der Materie auskennt. Oft liegt ein verlorener Prozeß am falschen Vorbringen des eigenen Anwalts. Insofern ist, man wie auf hoher See, auch vor Gericht nur in Gottes Hand, wenn man falsch herum rudert.

Letztlich verbleibt die Frage nach der Wahrheitspflicht. Sicher ein heeres Ziel, aber da jeder "seine" Wahrheit aus einer anderen Perspektive betrachtet, verlässt man sich als Richter wohl in der Regel auf die vorgelegten Beweise und würdigt diese entsprechend. Gäbe es tatsächlich nur "eine" Wahrheit, gäbe es keine streitigen Tatsachen und es müsste auch kein Beweis erhoben werden.

Sollte es einem Richter mit der mangelnden Wahrheitsliebe einer Partei allerdings zu weit gehen, kann es gut vorkommen, dass der Zivilrichter die Akten sofort an die Strafgerichtsbarkeit weiter leitet.

Schöne Grüße,

nutcake
 
Hallo,

der Prozessbetrug beginnt nicht bereits mit der mündlichen Verhandlung - sondern bereits bei Einreichen einer falschen Klageschrift und vom Richter zur Kenntnis genommen werden. Es liegt dann eine Täuschung des Richters vor.

Interessant ist, dass der Anwalt gegen seine Berufsordnung BRAO verstößt.

  • Grundsatz des Rechtsanwalts zur Sachlichkeit gem. § 43 a Abs. 3 BRAO
  • Justiziable Verstöße gegen § 43a Abs. 3 BRAO (hierunger fallen auch das bewußte Verbreiten von Unwahrheiten)
Das Verot der bewußten Verbreitung von Unwahrheiten glit gegenüber jedermann, nicht nur gegenüber Gerichten und Behörden und auch in eigenen Sachen (Henssler/Prütting, BRAO, § 43 a Rdn. 87; Hartung/Holl, Anwaltliche Berufsordnung, Vor § 2 BORA Rdn. 59)

Es bestünde die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer gegen den Anwalt einzuleiten, evt. mit der Möglichkeit den Anwalt Stellung nehmen zu lassen bzw. den Antrag auf Ausschluss zu stellen.

Dies könnte für Dich wahrscheinlich zielführender sein, als eine strafrechtliche Einleitung.

Soweit ich allerdings weis, möchten Richter ungerne von Anwälten etc. getäuscht werden. D. h. ich würde auf alle Fälle einen Hinweis bei Gericht abgeben oder auf ein Kammerverfahren hinweisen.

Ich schaue mal, was ich noch finde, hatte mich zu dem Thema mal mit auseinander gesetzt. Für den Richter ist es ein heikles Thema, insbesondere wenn er davon weiß.

TIP: BITTE SORGE UNBEDINGT DAFÜR, DASS ALLES - INSBESONDERE DIE RELEVANTEN TATBESÄNDE - PROTOKOLLIERT WERDEN. WIRD GERNE NICHT GEMACHT AUS FAULHEIT! DANN HAST DUE DAS BEWEISPROBLEM. Also notfalls, Antrag bei Gericht: "Bitte ins Protokoll aufnehmen!" oder Alternative: Beantrage einen Gerichtsschreiber, der mitprotokolliert!


Gruß Shammy
 
Hallo zusammen,

vielen Dank für die hilfreichen Rückmeldungen - Danke-Buttons sind für den Moment leider aufgebraucht ;)

Hallo Sekundant,
das aber für die Verhandlung keine Bedeutung hat (worin liegt die überhaupt?)
ich glaube du erinnerst dich nicht mehr wer ich bin, obwohl wir schon zweimal miteinander telefoniert haben... :D
Wenn ich dir das hier beantworte, wird für den evtl. mitlesenden Feind SOFORT klar wer ich bin... nur so viel dazu: es hat eine enorme Bedeutung, denn mit der Tatsache, ob der Vertreter nun für die Vers. Tätig war oder nicht, steht und fällt vieles in diesem Verfahren!


Hallo nutcake,
Sollte es einem Richter mit der mangelnden Wahrheitsliebe einer Partei allerdings zu weit gehen, kann es gut vorkommen, dass der Zivilrichter die Akten sofort an die Strafgerichtsbarkeit weiter leitet.
na das wäre ja ein Traum! Da würde ich mich ja schekisch lachen vor Freude, wenn der BLD auf diesem Wege tatsächlich eine vor den Sack bekäme! :D

Hallo Shammy,
Es bestünde die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer gegen den Anwalt einzuleiten, evt. mit der Möglichkeit den Anwalt Stellung nehmen zu lassen bzw. den Antrag auf Ausschluss zu stellen.

Dies könnte für Dich wahrscheinlich zielführender sein, als eine strafrechtliche Einleitung.
Geile Idee! Wieso bin ich nicht selbst darauf gekommen? ;)
Gefällt mir... ich glaube das mache ich!
Soweit ich allerdings weis, möchten Richter ungerne von Anwälten etc. getäuscht werden. D. h. ich würde auf alle Fälle einen Hinweis bei Gericht abgeben
genau das hoffe ich ja und deswegen hatte ich gehofft irgendwo einen "Präzedenzfall" für so etwas zu finden...
Bitte mach das und informiere mich wenn du etwas gefunden hast!
Vielen Dank dafür und auch danke für den Tipp mit dem Protokoll - das hatte ich schon wieder nicht mehr auf der Uhr... manchmal sehe ich vor lauter Wald die Bäume nicht mehr!

Nochmal danke @ all
greek
 
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