Grüß Dich, xgreek69x,
zunächst mal schnell für die anderen: Ich habe nicht die Zeit, das Forum immer sauber durchzufischen. Deswegen hat mich xgreek69x doch über eine Privatnachricht benachrichtigt. Das ist sinnvoll, wenn jemand meint, da sei etwas Wichtiges, was dringlich meiner Antwort bedürfte.
Zur Sache:
01
Richter sind es gewohnt, dass der gleiche Sachverhalt unterschiedlich dargestellt wird. Selten regt sich einer über Prozessbetrug auf. Wenn, dann macht er das ganz leise, damit er ja nicht als befangen abgelehnt wird. Er kann durchaus die Akte an die Staatsanwaltschaft abgeben. Aber das habe ich in 35 Jahren nur 2 oder 3x erlebt. Ein Richter neigt dazu, ungerührt bei Behauptungen nur zu fragen, ob sie bestritten werden. Falls nein, ist die Behauptung als "richtig" zu bewerten, falls ja, prüft er: Wer muss beweisen? Ist ein Beweis angeboten? Muss der Beweis erhoben werden, oder ist der Umstand schlicht unerheblich? Und so geht er zur Tagesordnung über. Das Thema würde mich nichts sehr beunruhigen.
02
War der Versicherungsvertreter wirklich Vertreter? Diese Frage kann wichtig sein, wenn der Versicherer behauptet, der Versicherte habe im Antrag eine Frage nicht korrekt beantwortet. Das liegt nun leider oft an den Versicherungsvertretern: Auf einen (mündlichen) Hinweis des Kunden nehmen sie das oft nicht auf, weil sie Angst haben, dass sonst der Vertrag nicht zustande kommt: Dann gibt's keine Provision. Die mündliche Auskunft des Kunden muss sich der Versicherer aber als "ihm bekannt" anrechnen lassen, so dass sein Argument damit ausgehebelt wird. Der Versicherungsvertreter ist "Auge und Ohr" des Versicherers, lautet ein oft zitierter Satz. Aber: Nur der Verischerungsvertreter. Der Makler z.B. nicht. Wichtig!
03
Auf arg verlogene Behauptungen, die ich widerlegt habe, komme ich manchmal kurz vor dem Urteil zurück. Ich frage dann z.B. an, ob die Gegenseite das aufrecht erhält. Oder ob man inzwischen verstanden hat, dass der Agenturvertrag nun mal vorliegt. Was denn jetzt los sei? Ob es jetzt BLD die Sprache verschlagen hat? Aber auf den Wahrheitsbeweis hin kam ja nichts. Dazu Stellung zu beziehen, oder gar die Unwahrheit in Ordnung zu bringen, das scheue man wohl bei BLD wie der Teufel das Weihwasser. Auch wenn so etwas erschreckend kurze Beine hat.
Ich habe auch schon geschrieben: "An die Wahrheitspflicht erinnern wir nicht. Wegen Zwecklosigkeit. Die Gegenseite bringt es nicht fertig, von ihrer widerlegten Unwahrheit Abstand zu nehmen. Peinlich, so was."
(Ich finds nur immer wieder toll, dass dann solche Kollegen so tun, als seien sie seriös)
ISLÄNDER