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Harzt4-Bescheid

Pharao50

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Registriert seit
3 Sep. 2006
Beiträge
403
Hallo zusammen,

Vor geraumer Zeit habe ich von meiner Arge den Bescheid für Harzt4 zugeschickt bekommen. Ich habe diesen Bescheid nicht verstanden und ging zu einem Rechtsanwalt. Der Anwalt hat mir folgendes geschrieben:

Es ist umstritten,ob die Verletztenrente in voller Höhe oder nur teilweise auf das Arbeitslosengeld 2 angerechnet werden kann. In der Literatur werden unterschiedliche Meinungen vertreten. Die Gerichte haben bisher eher entschieden,dass eine volle Anrechnung zu erfolgen hat. Wobei es aber auch Entscheidungen gibt, dass eine Anrechnung nur teilweise erfolgen kann. Eine letztinstanzliche Entscheidung liegt noch nicht vor.

Bei den alten Regelungen zur Sozialhilfe wurde die Verletztenrente voll angerechnet. Bei den alten Regelungen zur Arbeitslosenhilfe wurde sie nur teilweise angerechnet. Nachdem nun beide Leistungen zusammengeführt wurden,gibt es keine konkrete Regelung zur Verletztenrente mehr. Aus meiner Sicht kann die Verletztenrente aber durchaus als ein nicht voll oder nicht zu berücksichtigendes Einkommen im Sinn von § 11 SGB 2 sein. Die Verletztenrente ist zumindest teilweise eine Ausgleichszahlung für immaterielle Schäden, die keine Lohnersatzleistung darstellt. Die Sozialgerichte tun sich schwer,weil bei den Regelungen zur Unfallversicherung nirgends klar festgelegt ist,welchen Zweck eigentlich die Verletztenrente konkret erfüllt . Man muss den Zweck indirekt erschließen. Dies fördert aber auch unterschiedliche Interpretationen.

Dann legte mein Anwalt Widerspruch gegen meinen zweiten Bescheid ein. Ich hatte gegen den ersten Bescheid schon Widerspruch eingelegt da mir Hatz4 abgelehnt wurde. Er schrieb meiner Arge vollgendes:

In dieser Angelegenheit erging zwischenzeitlich der Abhilfebescheid der Agentur für Arbeit vom xxxxx.

Hiermit wurde dem Widerspruch noch nicht in vollem Umfang abgeholfen. Die Verletztenrente wurde in voller Höhe als Einkommen berücksichtigt. Dies ist nicht richtig. Wir verweisen auf das Urteil des Sozialgerichts Hamburg Aktenzeichen S 55 As 1404/05 ER vom 24.1.2006. Die Verletztenrente darf jedenfalls nur teilweise berücksichtigt werden. Bei der Verletztenrente handelt es sich ganz oder zumindest teilweise um eine Leistung zum Ausgleich immaterieller Schäden. Die Verletztenrente schließt Schmerzensgeldansprüche aus. Sie wird auch unabhängig vom Einkommen bezahlt und wird selbst dann bezahlt, wenn tatsächlich keine Einkommensminderung besteht. Andere entsprechende Renten werden ebenfalls ganz oder teilweise freigestellt,was eine entsprechende Vorgehensweise bei der Verletztenrente gemäß den Unfallversicherungsvorschriften erfordert.

Wir weisen darauf hin,dass diese Frage wohl derzeit beim Bundessozialgericht anhängig ist.

So und ich warte jetzt ab was passiert.

MFG Pharao50
 
Hallo,

Vielen Dank für diesen Hinweis und die ich hoffe, das die Gerichte entsprechend entscheiden.

Gruß von der Seenixe
 
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