Brillenbaer
Mitglied mit negativem Renomee
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- 16 Nov. 2006
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- 20
Hallo GabyF
Die Arge hat nur für die drei Monate, in denen dein Mann ALG II bekommt, Anspruch auf die Nachzahlung der Rente. Unfallrente ist eine monatliche Leistung, das heisst, der Erstattungsanspruch der ARGE darf sich nur auf den Monatsbetrag beziehen und nicht auf die Gesamt Nachzahlung. Miteinander verrechnet werden dürfen nur zeitlich deckungsgleiche Leistungen.
Praktisch sieht das so aus, dass die ARGE ihre in den drei Monaten gezahlte Leistung neben die BG-Leistung für die drei Monate legt und dann den Erstattungsanspruch berechnet.
Sofern die BG nicht bereits von sich aus bei der Auszahlung des Nachzahlungsbetrages eine Abrechnung mitschickt und dir die Höhe der Nachzahlung zu gering vorkommt, dann verlange bitte eine Aufschlüsselung der Abrechnung mit der ARGE.
Die Arge hat nur für die drei Monate, in denen dein Mann ALG II bekommt, Anspruch auf die Nachzahlung der Rente. Unfallrente ist eine monatliche Leistung, das heisst, der Erstattungsanspruch der ARGE darf sich nur auf den Monatsbetrag beziehen und nicht auf die Gesamt Nachzahlung. Miteinander verrechnet werden dürfen nur zeitlich deckungsgleiche Leistungen.
Praktisch sieht das so aus, dass die ARGE ihre in den drei Monaten gezahlte Leistung neben die BG-Leistung für die drei Monate legt und dann den Erstattungsanspruch berechnet.
Sofern die BG nicht bereits von sich aus bei der Auszahlung des Nachzahlungsbetrages eine Abrechnung mitschickt und dir die Höhe der Nachzahlung zu gering vorkommt, dann verlange bitte eine Aufschlüsselung der Abrechnung mit der ARGE.