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HARTZ IV ...und voller Abzug der Verletztenrente

Hallo GabyF

Die Arge hat nur für die drei Monate, in denen dein Mann ALG II bekommt, Anspruch auf die Nachzahlung der Rente. Unfallrente ist eine monatliche Leistung, das heisst, der Erstattungsanspruch der ARGE darf sich nur auf den Monatsbetrag beziehen und nicht auf die Gesamt Nachzahlung. Miteinander verrechnet werden dürfen nur zeitlich deckungsgleiche Leistungen.

Praktisch sieht das so aus, dass die ARGE ihre in den drei Monaten gezahlte Leistung neben die BG-Leistung für die drei Monate legt und dann den Erstattungsanspruch berechnet.

Sofern die BG nicht bereits von sich aus bei der Auszahlung des Nachzahlungsbetrages eine Abrechnung mitschickt und dir die Höhe der Nachzahlung zu gering vorkommt, dann verlange bitte eine Aufschlüsselung der Abrechnung mit der ARGE.
 
Hallo Brillenbaer :)
Ich danke dir für die Auskunft. Warte dann erstmal weiter ab bis die BG die Abrechnung schickt. Bisher ist ja nur der Bescheid gekommen über die Erhöhung und eben das die Nachzahlung zurückgehalten wird.
 
Hallo GabyF,

Die Zahlungen, die für Zeiten vor Hartz4 fallen sollte dies zumindest zutreffen. Dies würde ich auch mal der ARGE versuchen klarzumachen. Ansonsten kann ich Dir nur zu einer gerichtlichen Überprüfung der Sache raten.




Also, Stand zur Zeit ist........... Laut Aussage BG ist wird die Rückzahlung voll ausgezahlt.

A B E R ........ Nach Rücksprache heute bei der Arge.......Die komplette Zahlung wird von der Arge voll auf Hartz4 angerechnet. Also nicht nur die *Erhöhung der Rente* für die 4 Monate seit wir Hartz4 bekommen, sondern für die komplette Nachzahlung von Sept. letztes Jahr bis jetzt.

Auf Nachfrage hat mir der SB der Arge erklärt, wenn die Nachzahlung von der BG auch nur 1 Tag vor inkrafttreten von Hartz4 ausgezahlt worden wäre, dann wäre das als Vermögen gerechnet worden und unter die Freigrenze gefallen.
Da durch Verzögerungen bei der BG es aber jetzt erst ausgezahlt wird, wird es als Zugewinn gehandhabt.
Er meinte, das wäre wie bei einem Lottogewinn :mad: , der würde ja auch voll angerechnet.

Im Klartext..........die Zahlungen der Arge werden erstmal eingestellt!


Ist doch ein praktische sache, wenn BG und Arge sich durch verzögerungen usw gegenseitig in die Tasche arbeiten, und wir arme Schweine sind widermal nur die Dummen.
 
Hallo Leute.

ich beobachte dieses Forum schon eine ganze Weile und muss mich leider auch zu den Betroffenen zählen.
Im Jahre 1997 hatte ick einen schweren Arbeitsunfall und konnte somit meinen Beruf nicht mehr ausüben. Nach medizinischer Reha und Umschulung stehe ich jetzt auf der Straße. Mir wurde eine MdE von 30% bescheiningt. Als dann Hartz IV kam ende 2004 ging der Ärger los.
Mir wurde meine Unfallrente in Höhe von 447 € zu 100% auf Hartz IV angerechnet und weil der Grundbedarf ja bei 345 € seit 2006 wird mir die Differenz vom Mietzuschuss auch noch abgezogen. Alles was ich vom Amt also bekomme sind 288 € Mietzuschuss bei tatsächlicher Miete in Höhe von 396 €. da gab es nur eins: WIDERSPRUCH tjaaa gesagt getan nach über einem Jahr im Okt.2005 kam vom Amt ein Änderungsbescheid und mir wurde ein Freibetrag in Höhe der Grundrente (116€) zugestanden und rückwirkend zum 1.1.2005 nachgezahlt. Zukünftig sollte ick diesen Freibetrag mehr erhalten, aber nur 14 Tage später musste ick den Folgeantrag auf Hartz IV stellen und bei diesem Bescheid wurde mir genau dieser Freibetrag wieder aberkannt. *echt toll* auf telefonische Anfrage beim Amt kam nur Zitat: wir sind der Meinung das steht Ihnen nicht zu Zitat ende.

das ja mal die höhe, aber gut auf zum nächsten WIDERSPRUCH.
Ende 2006 wurde dieser vom Amt abgelehnt und somit übergab ick alles meinem Anwalt bei der VdK. Heute hatte ich dann ein Rückforderungsbescheid vom Amt. Diese fordern nun zuviel gezahlte Leistungen in Höhe von 1144 € zurück.
Also das iss ja nun mal das allerletzte echt das kann es doch nich geben Wo ist denn da die Gerechtigkeit Was hab ick nur verbrochen?

Wo zum Geier soll ick denn die Kohle herholen und selbst mit Ratenzahlung iss mir da nicht zu helfen wat soll dat denn? ich versteh das nich. hat da wer ne Idee zu?
Wäre für Hilfe dankbar !

Mit freundlichen Grüßen
Matze
 
na klasse, tolle Aussichten. du machst mir echt Mut
Mit einer Umschulung wird in nächster zeit nix, da mein Mann anfang Dez erstmal wieder ins Krankenhaus muss. Und bis er dann wieder laufen kann dauert das sowieso wieder Monate, mit Physiotherapie usw.
Und die BG interessiert das einen Sch....dreck. Der nette Rat von der Tante von der BG am telefon war: Sprechen sie doch mit ihrem Arbeitgeber, ob er einen passenden Arbeitsplatz für sie einrichten kann
Super Idee
Und was machen wir in der zwischenzeit bis er evt wieder ein paar std am tag arbeiten kann
Am besten von der nächsten autobahnbrücke springen, die ist hoch genug, spart dann zumindestens evt. Folgekosten

Ich kämpfe auch im Moment gegen die Arge wegen meiner Verletztenrente, ich kriege Rente nach paragraph 56 SBG VII. Dort steht, meine Rente wird gleich gestellt Renten nach dem Bundesversorgungsgesetz. Im SBG II steht, dass Renten nach dem Bundesversorgungsgesetz und gleichgestellte Renten nicht als Einkommen berücksichtigt werden dürfen. Die Arge ist anderer Meinung. Im Moment läuft noch mein Widerspruch, aber viel Hoffnung mach ich mir nicht.
 
Anrechnung der Verletztenrente

@ Alle

Erst vor wenigen Tagen erhielt ich folgende Nachricht, dass hinsichtlich der Frage zur Anrechnung der Verletzten- bzw. Verletztenteilrente zwei Revisionen beim BSG anhängig sein sollen.

Darum: gegen sämtliche Bescheide Widerspruch einlegen.
Sobald ein widerspruchsfähiger Bescheid vorliegt, beim Sozialgericht Klage einreichen - Begründung folgt später.
Vielleicht entscheidet das BSG positiv - Wunder gibt es immer wieder!
anaconda
 
Hallo Leute

Ich sehe das genauso wie Azrael, aber die Behörden legen es halt so aus wie sie es brauchen. wir werden halt doppelt bestraft, als ob wir absichtlich unsere Unfälle verursacht hätten *oh man*

Danke Anaconda für deine Mühen. halte uns weiter auf den Laufenden das lässt ja mal hoffen das es ja vielleicht doch noch Gerechtigkeit gibt.

Gruß Matze
 
Verletztenrente

Hallo,

Sollte sich das BSG für uns entscheiden, würde ich mit einem riesigen Blumenstrauß nach Kassel fahren, mich vor die Eingangstür hocken und auf meinem Schild würde stehen: DANKE.
Wer von Euch würde mich begleiten :confused: :confused:

Immer nur Berliner Demos .... :mad: :mad:
ein Treffen vor dem BSG in Kassel wäre bestimmt ein Freudenfest!:) :)

...einfach mal träumen ;) ist sicherlich erlaubt!

anaconda
 
Hallo an alle,

ich habe heute ein Urteil des SG Hamburg gefunden, dass meine Argumentation vor dem LSG Essen bestätigt.

Darin wird bestätigt, dass eine Verletztenrente zum Teil einem bestimmten Zweck dient.
 

Anhänge

  • Urteil zu ALG II und Verletztenrente.pdf
    27.2 KB · Aufrufe: 30
Hartz IV und Verletztenrente

Hallo,
alles schon einmal ins Forum gestellt, auch dieses Urteil
Äuglein öffne Dich - und ich finde Dich!
Auch bereits der Hinweis, dass zwei Revisionen zu diesem Thema vor dem
BSG anhängig sind.
...ständige Wiederholungen schlagen allmählich auf den Magen!

anaconda
 
Hallo,ich bin neu hier und habe eine dringende Frage.Ich bin im Moment sehr Kopflos,da ich in Widerspruch gehen muss bei der Arge.Nun meine Fragen.
Wie wird das mit FReibeträgen gerechnet bei der Arge?
Habe drei Kinder, 18 Jahre,18 Jahre,13 Jahre.
Bekomme 215,78 Euro Unfallrente Berufsgenossenschaft
462,00 Euro Kindergeld
110,oo Euro Armutsgewönungszuschlag
83,00 Euro Alleinerziehend Zuschlag
345,00 Euro Regelsatz für mich
207,00 Euro Regelsatz 13 Jähriges Kind
276,oo Euro Kind 16 Jahre
276,oo Euro Kind 18 Jahre
Plus der Mietskosten


Habe ich Anrecht auf Freibeträge der Unfallrente und wieviel?Wieviel Freibetrag steht mir überhaupt zu?Bitte helft mir,ich weiß nicht mehr weiter,bekomme ständig andere Bescheide mit anderen Berechnungen von der Arge.

Vielen Dank schon mal im voraus
Luna 17
 
Hallo,

Du solltest auf jeden Fall im Widerspruch auf ein beim BSG anhängiges Verfahren hinweisen:

B 11b AS 15/06 R
Vorinstanz: LSG Erfurt, L 7 AS 845/05
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Ist eine (Teil-)Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung in voller Höhe als Einkommen gemäß § 11 Abs 1 S 1 SGB 2 zu berücksichtigen?

und darum bitten, das Widerspruchsverfahren bis zur Entscheidung des BSG diesbezüglich ruhen zu lassen.

Was die Freibeträge betrifft, hast Du auf jeden Fall ein Recht auf die 30,- EUR Versicherungspauschale.
Wenn Du einen PKW hast, wird die Haftpflichtversicherung ebenfalls als Freibetrag gewährt.
Wenn Du noch keine Riester-Rente hast, solltest Du auf jeden Fall eine abschließen. Erstens lohnt es sich für Dich absolut und zweitens bekommst Du den Mindesteigenbetrag (das ist der Betrag, der in Deinem Fall gesetzlich vorgeschrieben ist) ebenfalls als Freibetrag. Das heißt, Vater Staat zahlt Dir die Beiträge zur Riester-Rente und noch die staatliche Förderung obendrauf. Damit hast Du eine Rendite, die in Zahlen nicht zu beziffern ist!​
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