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HARTZ IV ...und voller Abzug der Verletztenrente

seenixe

Super-Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
31 Aug. 2006
Beiträge
8,846
Ort
Berlin
Hallo,
im alten Forum hatten wir einen Bereich mit dem Thema "Hartz4 und Unfallopfer". Einige vermissen diesen Bereich vielleicht. Wir haben uns entschlossen die Unterforen nach Leistungsträgern zu unterscheiden und da fällt das Hartz4 in den Bereich des Agentur für Arbeit. Da wir auch nicht ein reines Hartz4-Forum sind, bitte ich die Betroffenen um Verständnis. Ich habe hier mal den Link zum wichtigsten Thread in dieser Katgorie hineingepackt.

http://www.unfallopfer.de/modules.php?op=modload&name=phpBB_14&file=index&action=viewtopic&topic=1477&forum=32&64

Gruß von der Seenixe
 
Zuletzt bearbeitet:
Altes Forum

Hallo,
meine Anerkennung, dass dieses Thema ins neue Forum
übetragen wurde!
Knapp 10.000 Leser ---- und ich denke, auch diese
Zahl wird überschritten.
Interessant wäre weiterhin zu erfahren, welche überaus sehr große
finanzielle Verluste "Unfallopfer" ertragen und worauf sie verzichten müssen.
Ich möchte diese sammeln und dem Ministerium vorlegen!!!!

Auch Frau U. Schmidt soll erfahren, dass einem Unfallopfer
kein Geld für den Eigenanteil von ca. 20.- bis 30.- EUR an einer Prävention
zur Verfügung steht.
Der von der Ministerin propagierte Schrittzähler,
sogar kostenlos!! - "3.000 Schritte täglich -" zusätzlich
kann nicht genutzt werden, weil das Geld für
"vernünftige Schuhe" nicht vorhanden ist.
.....und der soziale Abstieg ist nicht aufzuhalten!

Rübezahl:(
 
Hallo,
dieses Thema im Mai 05 begonnen und weiterhin die Fortsetzung.

Das Sozialgericht Berlin entschied wie folgt:

Verletztenrente nach dem SGB VII ist Einkommen nach dem SGB II

Sozialgericht Berlin - S 103 AS 368/06 - Urteil vom 05.04.2006

Die Verletztenrente nach § 56 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) gehört nicht zu den ausdrücklich genannten Ausnahmen der nicht als Einkommen anzusehenden Leistungen. Eine analoge Anwendung der Ausnahmevorschriften auf die Verletztenrente kommt nicht in Betracht. Eine solche wäre nur möglich, wenn es sich bei der Nichtaufführung der Verletztenrente in der Vorschrift des § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II um eine planwidrige Regelungslücke handelte. Dies ist nicht der Fall, da eine entsprechende Vorschrift für das Recht der Arbeitslosenhilfe in § 11 Nr. 2 Arbeitslosenhilfeverordnung enthalten war und der Gesetzgeber von einer – nahe liegenden – Übernahme in das neue Recht abgesehen hat.

anaconda
 
Hallo ich bin Nadine 25 Jahre alt und bekomme seit meinem 16 Lebensjahr eine Unfallrente aufgrund eines Schulunfalls. Nun Lebe ich in Scheidung und musste leider gottes ALGII beantragen und beziehe es auch seit dieses Jahr im April. Man hat mir meine Unfallrente komplett angezogen es handelt sich um den betrag von 190.00€. Nun habe ich eine Webseite gefunden die mich ein wenig stuzig macht ob das so rictih ist hier die Adresse: http://www.hartz-iv-antrag.de/de/informationen/alg_ii/was_ist_kein_einkommen.html
dort steht das die sogenannte Verletztenrente nicht angerechnet werden darf. Ist die Unfallrente gleich die Verleztenrente?
Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.

LG Nadine
 
Hallo,

Verletzenrente oder Unfallrente soll als sogenanntes priviligiertes Einkommen außen vor bleiben ...

Behörden und Gerichte sind leider auf der Gegnerseite und legen die Gesetze etwas anders aus.:eek:

fliedertigerische Grüße
 
Hab heute bei der ARGE angerufen und gesagt das sie mir die Rente zu Unrecht abgezogen haben. Die wollen das jetzt Prüfen aber ich glaub da kommt wieder nicht gutes für mich bei raus.
 
Hartz IV

Hallo,
wie bereits vorab berichtet, muss bei ALG-II-Leistung die ARGE einen
bestimmten Betrag berücksichtigen.
siehe hierzu auch das "Alte Forum"!
Der Restbetrag zB. ca. 130,-- EUR zieht die ARGE von
311.-EUR ab.
Unfallrente bzw. Verletztenrente wird weiterhin ungekürzt
vom Leistungsträger (z.B. Berufsgenossenschaft) bezahlt.
Du solltest mit Deinem Hausarzt sprechen, ob er Dir
einen Antrag auf kostenaufwändige Ernährung ausstellt.
Den Vordruck findest Du als download. (Bundesagentur).

Als ALG-II in Kraft trat, legte man SGB II und SGB XII zusammen,
jedoch bestehen große Unterschiede.
In SGB XII ist genau festgelegt, welche Einkommen angerechnet werden,
hierzu gehört auch die Verletztenrente - aber in SGB II besteht kein Hinweis!
Ich denke, dass 2007 eine endgültige Rechtssprechung erfolgt!!??
Gegen einen vorliegendn Widerspruchsbescheid unbedingt innerhalb
von 4 Wochen Klage beim zuständigen Sozialgericht einlegen.
Wenn weitere Fragen bestehen, dann bitte eine pn!
anaconda:)
 
Hallo:)
ich bin zufällig auf dieses Forum gestoßen und hoffe, das mir hier jemand weiterhelfen kann.
Mein Mann hatte 01 eine Arbeitsunfall und bekommt seither 30% Rente von der BG. Nach einem 2. Unfall mitte letzten jahres hatte die BG es zuerst als Folgeunfall abgelehnt, dann aber doch im april dieses Jahres anerkannt.Nach dem 2 Unfall wurde mein Mann ausgesteuert, bekam dann kurze zeit diese Übergangshilfe, danach 12 Monate Arbeitslosengeld1. Das lief anfang September diesen Jahres aus, so das wir ab 2.Sept. Arbeitslosengeld 2 beantragen mussten. Seine Rente von der BG wird angerechnet und mein Monatsverdienst 400E natürlich auch, so das wir quasi nur soviel von der Arge erhalten für die Miete. Gestern kam nun der neue Bescheid von der BG. Die erhöhte laufende Rente wird dann ab 30.11 gezahlt, rückwirkend vom Sept 05 , und die Nachzahlung wegen evt. Erstattungsansprüche anderer Sozialleistungsträger erstmal zurückbehalten wird. Heisst das jetzt im Klartetxt, das die komplette Rentenrückzahlung für 14 Monate an die Arge geht, obwohl wir erst seit den letzten 3 monaten Geld von der Arge bekommen Denn beim Arbeitslosengeld 1, wird die Rente ja nicht angerechnet.
 
Hartz 4: "Zuflussprinzip" !

Hi, hier Gibbus,

um Illusionen zu nehmen: laut rechtsanwaltlicher Auskunft (,die brauchte etwa von 11/05 - 03/2006 gegen die ARGE Dortmund,) gelte auch in Sachen MdE-Rente das sog. "Zuflussprinzip":eek: im "Hause Hartz 4", d.h. es wird voll verrechnet. Gott sei Dank, bin ich diesem Umstand mit meiner Umschulung über dei BfA seit 03/2006 mit Übergangsgeld entronnen.:cool:

Gruß vom "Gibbus" (41,9°):rolleyes:
 
na klasse, tolle Aussichten. du machst mir echt Mut
Mit einer Umschulung wird in nächster zeit nix, da mein Mann anfang Dez erstmal wieder ins Krankenhaus muss. Und bis er dann wieder laufen kann dauert das sowieso wieder Monate, mit Physiotherapie usw.
Und die BG interessiert das einen Sch....dreck. Der nette Rat von der Tante von der BG am telefon war: Sprechen sie doch mit ihrem Arbeitgeber, ob er einen passenden Arbeitsplatz für sie einrichten kann
Super Idee
Und was machen wir in der zwischenzeit bis er evt wieder ein paar std am tag arbeiten kann
Am besten von der nächsten autobahnbrücke springen, die ist hoch genug, spart dann zumindestens evt. Folgekosten
 
Hallo Gibbus:)

Was wäre denn jetzt gewesen wenn die BG die ganze Sache nicht so endlos lange rausgezögert hätte, sondern der neue Bescheid und die Nachzahlung gekommen wären vor dem Hartz 4 Antrag ? Wäre die Nachzahlung dann unter diesen Freibetrag gefallen mit den 150 Euro pro Lebensjahr?:confused:
 
Hallo GabyF,

Die Zahlungen, die für Zeiten vor Hartz4 fallen sollte dies zumindest zutreffen. Dies würde ich auch mal der ARGE versuchen klarzumachen. Ansonsten kann ich Dir nur zu einer gerichtlichen Überprüfung der Sache raten.

Gruß von der Seenixe
 
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