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Hanta Virus

Colina6

Neues Mitglied
Registriert seit
29 Dez. 2015
Beiträge
10
Hallo Ihr Lieben,

ich bin seit heute neu in diesem Forum und brauche ganz dringend Hilfe. Mein Lebensgefährte hatte sich im April 2012 als Lagerarbeiter bei einer großen Supermarktkette, bei Reinigungsarbeiten im Lager, ohne PSA, einen Hanta Virus Dobrava Belgrad Variante zugezogen. Nach einem längerem Krankenhausaufenthalt in der Uni Mainz mit Nierenversagen, Myalgien, vorübergehende Sehschwäche haben wir die Sachlage der BG, dem Arbeitgeber und dem Betriebsarzt gemeldet. ES gab lediglich eine kurze Besichtigung mit der BG. Letzte Woche nach vielen, langen aufreibenden Briefen, kam es endlich zu einer Gerichtsverhandlung. Leider zu unseren Ungunsten. Das er sich im Lager angesteckt, konnten wir belegen auch mit welchen Virus, nur leider konnte nicht definiert werden ob es ein Arbeitsunfall war oder Berufskrankheit ist. Das Sozialgericht hat die Verhandlung auf unbestimmte Zeit auf Eis gelegt. Welche Möglichkeiten haben wir zu Beweisen, dass es ein Berufskrankheit ist? Folgeschäden wie Niereninsuffizienz, Posttraumatische Belastungsstörungen sind vorhanden.

Ich bedanke mich schon mal für die Antworten.

LG

Colina6
 
Hallo Colina6,

es ist natürlich verwerflich, dass Dein Lebensgefährte keine PSA hatte.

Diese hätte ja - in dem ersten Sinne "Handschutz / Handschuhe" vom AG gestellt werden müssen.
Desweiteren darf sich auch kein Mäusekot in einem Lebensmittellager befinden.

Zur ordnungsgemäßen Lagerung von Lebensmitteln gehört auch sogn. "Pest Control".
D. h. es muss ein regelmäßiges Controlling des Lagers hinsichtlich Schadnager (Ratten/ Mäuse), Kriechinsekten (sämtl. Arten von Käfern) und Fluginsekten vorgenommen werden. Dieses hat schriftl. zu erfolgen. Es müssen Pläne vom Lager existieren, wo welche Fallen aufgestellt sind und wie das wöchentl. + monatliche Monitoring ausfällt und welche Auffälligkeiten es dort gibt.

Gut informieren könnt ihr Euch bestimmt auch bei der Gewerbeaufsicht.

Nun aber wichtig. Du schreibst von einer Lagerbesichtigung der BG.
Das ist eine sehr simple Beschreibung. Wer war da von der BG? Wie lange hat die Begehung gedauert? Was wurde geprüft? Was wurde dokumentiert? Wer hat an der Begehung teilgenommen? War die Begehung angekündigt? Liegt Euch der Bericht vor?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Colina6,

dein:

kam es endlich zu einer Gerichtsverhandlung. Leider zu unseren Ungunsten. Das er sich im Lager angesteckt, konnten wir belegen auch mit welchen Virus, nur leider konnte nicht definiert werden ob es ein Arbeitsunfall war oder Berufskrankheit ist. Das Sozialgericht hat die Verhandlung auf unbestimmte Zeit auf Eis gelegt.


Wo liegt das Problem bzw. an einem schwachen Richter, der von der BG huscht:confused:
oder unfähigem Anwalt:rolleyes:

Info:
Wer sich beruflich mit Hanta-Viren infiziert, erleidet eine Berufskrankheit. In der Berufskrankheitenliste der Bundesregierung ist sie als »von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten (BK 3102)« aufgeführt. Ein Betriebselektriker hatte die Hanta-Virus-Erkrankung auf Hinweis seines Arztes der BGN gemeldet. Die BGN übernahm sämtliche Kosten der medizinischen Versorgung und Heilbehandlung. Heute ist der Mann wieder ganz gesund. Bei einer Hanta-Virus-Infektion können dauerhafte gesundheitliche Folgen nicht ganz ausgeschlossen werden. Auch für diesen Fall sind BGN-Versicherte bestens abgesichert.

Quelle:
http://www.bgn.de/9116/22217/1


W. Info:
http://www.baua.de/cae/servlet/contentblob/672192/publicationFile/
https://www.baumaschine.de/fachzeit...eien/2011/heft2/a035_035.pdf/at_download/file
http://www.bgbau.de/presse/bgbau_aktuell/bg-bau-aktuell-2013/bg-bau-aktuell-ausgabe-2

Grüße
Siegfried21
 
Hallo Ihr Lieben,

Danke für die schnellen Antworten. Die Begehung fand 4 Monate nach der Erkrankung statt. Dabei waren Hr. S. der BG Handel und Waren Standort Mainz, mein Partner, der stellv. Lagerleiter, Vorarbeiter und Schichtführer. Es wurden Lagerhalle sowie Arbeitsplatz besichtigt, schriftlich und fotografisch festgehalten. Die Besichtigung dauert ca. 20 min. Das schriftliche Gutachten haben wir, allerdings keine Fotos ( die auch komischerweise vor Gericht nicht mehr aufzufinden waren, seitens der BG ). Nagerkot, Staub und Spinnweben wurden gesehen und dokumentiert.

Danke für die vielen Links. Einige kenne ich schon. Werde aber alle nochmal in Ruhe durchlesen.

Ich denke der Richter huscht vor der BG und unsererm Anwalt fehlt etwas an Durchsetzungsvermögen.

Der Richter sprach wieder der Anwalt der BG, immer wieder von dem mangelnden Risiko als Lagerarbeiter sich an Hanta anzustecken, wie zb. ein Forstarbeiter im Wald. Habt Ihr noch eine Idee das Risiko zu beweisen? Ich werde auf jeden Fall alles daran setzten die Unterlagen des " Pest Control " sowie seine Personalakte zu bekommen.

LG

Colina6
 
Guten Morgen,

ein kurzer Nachtrag zu gestern. Die Begehung fand natürlich angemeldet statt.

LG

Colina6
 
Hallo,

wenn ihr bewiesen habt, dass er sich im Lager angesteckt hat, warum spricht der Richter dann noch vom mangelndem Risiko ?

Wurde auch Mäusekot gesichert und untersucht ?

Evtl. tote Mäuse ?

Der Hauptüberträger ist die Rötelmaus ( Waldmaus), daher Waldarbeiter besonders gefährdet.

Überträger des Hanta ist aber z.B. auch die Brandmaus .
Diese ist auch in Wohngebieten ( auch bei mir direkt am Haus).

Wurde diese im Lager gesichtet ?

Zur Infektion reicht es wenn z.B. beim Fegen Staub aufgewirbelt und eingeatmet wird.

Gruss
 
Hallo Busch38,

den Gedankengang vom Richter kann ich Dir ehrlich gesagt auch nicht richtig erläutern. Denke er hat Angst vor der BG oder dem ehemaligen Arbeitgeber meines Partners, ist eine sehr große Supermarktkette in Deutschland. Wenn es an die Öffentlichkeit kommt, dass verunreinigte Ware in den Markt zum Endverbraucher kommt, kann das natürlich ein fass ohne Boden werden.

Leider wurden keine Mäuse oder Kotproben entnommen, hatte die BG nicht für nötig empfunden.Wir haben allerdings ein Gutachten von Dr. Krüger, lt. Virologe der Uni Berlin, dass für uns spricht. Das Schädlingsbekämpfungsunternehmen sowie der alte Arbeitgeber haben bis jetzt keine Reinigungspläne, bzw. Ergebnisse rausgerückt. Ich bin echt schon am Überlegen diese ganze Sache öffentlich zu machen und zu z.B. WISO oder Akte zu gehen.

Es kann nicht sein, dass man so im regen stehen gelassen wird. Erst wird man krank, dann noch deswegen gekündigt. Kann seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben. Die gesetzl. Krankenkasse macht stress, das Arbeitsamt weist einen ab, lediglich der Rententräger hat immerhin einer Umschulung zugestimmt. Und wer hat alles finanziert? Da wir zusammenleben, Ich !


LG

Colina6
 
Hallo,

öffentlich machen ist eine gute Idee.
Gerade im Lebensmittelbereich darf so etwas nicht vorkommen.

Vielleicht reicht auch schon die Ankündigung um die gewünschten Unterlagen zu bekommen.
Wenn sie dann nicht schnell nachträglich erstellt werden.

Sagt das Gutachten denn ausdrücklich aus, dass die Erkrankung beruflich bedingt ist ?

Gruss
 
Hallo,

da es sich bei diesen Unterlagen um Beweise handelt - so soll Euer Rechtsanwalt diese anfordern oder Antrag bei Gericht stellen.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Busch 38,

Dr. Krüger hat in seinem Gutachten festgestellt, welcher Hanta Virus Typ vorlag ( Zwar von der Uni schon bestimmt, die BG hatte aber bestritten, dass mein Partner überhaupt die Infektion hatte ) und das die Ansteckung am Arbeitsplatz erfolgte.

LG

Colina
 
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