• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Handunfall mit der Kreissäge

Symbol24

Neues Mitglied
Registriert seit
5 Nov. 2013
Beiträge
6
Hallo liebe Mitstreiter, Helfer, Leidensgefährten,

kurz zu mir hatte am 2. Januar bei privaten Holzzuschnitt miesen Start ins Jahr...
Daumen etwas und Zeigefinger, Mittelfinger und Ringfinger richtig angesägt.
OP 4 Stunden danach, war ziemlich zerfleddert meine Hand wie Schwester meinte. Na ja Glück im Unglück habe alle Finger und Daumen behalten. Und es war die Linke und ich bin Rechthänder.

Nun ist bald das Jahr rum und ich lass ein Gutachten für die PUV machen.
Was steht da wohl zu erwarten, wenn Faustschluss nicht möglich (mind. 5 cm) Abstand zum Handballen, sowie alle 3 Finger schlecht beweglich, teilweise taub und kälteempfindlich. Das die Feinmotorik bescheiden aussieht - klar. Und so langsam die Sorge ob sowas wie Morbus Sudeck (vor diesem Forum nie gehört) auch dazu kommen könnte.

Wer Tipps hat dem sei schon im Vorraus gedankt...;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Symbol24,

willkommen im Forum für Unfallopfer.

Das Gutachten lasse doch mal die PUV in Auftrag geben und auch bezahlen.
Ist so auch meistens vertraglich vereinbart.

Lese doch bitte die Vertragsbedingungen (AUB) hierzu.

Selbst beauftragte Gutachten sind aus eigener Tasche zu zahlen.

Dies muss ja - jetzt noch nicht - sein.

Meist kann (lt.AUB) erst 12 - 15 Monate nach Unfall der Eintritt der Invalidität
(Höhe der Beeiträchtigung durch die Verletzung) von einem Arzt bestätigt werden.

Die Kosten für das Attest (Bescheinigung) erstattet die PUV.

Unbedingt die Fristen einhalten- sonst Verlust der Entschädigung-.


Viele Grüsse

Meggy
 
Hallo Symbol24

Das Gutachten lasse doch mal die PUV in Auftrag geben und auch bezahlen.
Ist so auch meistens vertraglich vereinbart.

Lese doch bitte die Vertragsbedingungen (AUB) hierzu.

Das stimmt m.M. nicht so ganz, denn in den AUB steht meistens der Satz drin:

Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung
des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir in voller Höhe.
(Dazu gehören natürlich auch die Gutachterkosten.)
Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.

Natürlich steht es der PUV auch frei, dieses Gutachten zu prüfen bzw. ein eigenes Gutachten zu erstellen.

Meist kann (lt.AUB) erst 12 - 15 Monate nach Unfall der Eintritt der Invalidität
(Höhe der Beeiträchtigung durch die Verletzung) von einem Arzt bestätigt werden.

Das ist vertraglich ebenfalls geregelt - natürlich kann man auch früher einen Invaliditätsanspruch geltend machen wenn absehbar ist das dauernde Folgen bleiben. Das ist gerade bei Weichgewebeschäden wie bei Dir häufig der Fall.
Wenn man nicht mit einer "einfachen Invaliditätsbescheinigung" startet, sondern das gleich mit einem Gutachten auch der Höhe nach beziffern kann, dann ist der Ausgangspunkt für eine umgehende Regulierung natürlich sehr viel besser.

Aber das sind meine persönlichen Ansichten, nichts weiter.

LG Rajo
 
Vielen Dank!

Hallo,

vielen Dank für eure Antworten, laut den AUB steht wirklich drin - dass
ich ein Gutachten bis 1 Promille der VS bezahlt bekommen würde, laut Tipp eines bei Versicherung arbeitenden Bekannten, solle ich mir aber vorher entsprechende Formulare für Gutachten schicken lassen - damit es dann in ihr Raster (Bürokratie) passe. Naja habe die Woche Termin bei meiner Chirugin - mal schauen was die so meint zur Hand und Befund oder evtl. ersten Gutachten. Bei einer der beiden Unfallversicherungen soll übrigens nach 12 Monaten der Anspruch gemeldet werden und dann innerhalb von drei Monaten ein ärztliches Gutachten folgen. Na mal schauen was mich so erwartet...

LG ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Artrtermin

Hallo,

also meine Chirugin meinte nach letzten Termin Dauerschaden absehbar, erhalte im Januar einen entsprechenden Befund für meine PUV. Dort sicherheitshalber schon mal informiert.

Dann werde ich mal den Januar abwarten und dann sehen wie es weiter läuft.

LG;)
 
Dauerschaden

Hallo,

Nun mal wieder etwas zum Fortgang in meinen Fall. Habe am 09.01.2014 Dauerschaden von der Ärztin bescheinigt bekommen. Und sofort an beide PUV ( H.. C.....) geschickt. Die kleinere hängt sich an die große Versicherung - wohl so üblich. Bekam dann aber ausführlichen Bogen für Arzt zwecks, macht Gutachten jetzt Sinn, wo bestehen Schäden usw. - alles an die Versicherung zurück. Und na klar wie erwartet, da noch Heilbehandlung wollen sie warten. Da wundern wir uns natürlich;), oder sagen wir Zeit und Geld schinden.... Na ja nun läuft Ergotherapie aus (ohne weitere Besserung) und der Versicherung somit Info gegeben, dass jetzt Gutachten möglich. Mal schauen wann und was kommt. Zu meiner Hand seit Monaten keine Veränderung - Faustschluss nicht möglich, drei Finger stark in Beweglichtkeit eingeschränkt und Taubheit sowie schlechte Durchblutung. Feinmotorik eingeschränkt. Mal sehen was daraus wird. (linke Hand) Ne Rechtschutz hab ich.

Tipps und Ratschläge nehme ich gerne an:rolleyes:
 
Gutachten liegt vor

Hallo liebe Leidensgefährten,

heute war Post von meiner Versicherung da. Eine ärztliche Stellungsnahme zur Unfallversicherung = Gutachten?:confused: Der Arzt der mich behandelte hat ohne weitere Untersuchung eine Einschätzung vorgenommen und 1/5 Handwert als Invalidität festgelegt und dass per Blick auf meine Hand! Bekam keine Einladung zur Begutachtung! :eek:Ohne Messung Bewegungswinkel, Abstände zum Handteller (kein Faustschluss möglich) und ohne die neurologischen Schäden! Ich finde Hammer - vielleicht gewürfelt oder? Klar das sich die Unfallversicherung sagte 20% von 66% Handwert = 13,2 % entschädigen sie sofort und Neubemessung darauf verzichten sie - krass!
Werde neurologische Schäden nachfordern und jetzt ab zu Rechtschutz um zu klären ob sie den Fall übernehmen. Ich glaube nicht dass die Invalidität angemessen bewertet wurde! Was meint ihr?:confused:
 
Top