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Handhabung bei Feststellung 3-6 Std arbeitsfähig-Schadensminderungspflicht

AWO425T

Mitglied
Registriert seit
18 Okt. 2017
Beiträge
42
Hallo liebe Leser
Ich brauche Rat und möchte mich auch mit meinen Erfahrungen hier im Forum beteiligen.

Ich, über 50 Jahre alt, aus der Berliner Ecke hatte 2014 einen“ Freizeitunfall“ mit meinem Oldtimer. Ein 84 –jähriger Autofahrer nahm mir frontal die Vorfahrt. Ich kam mit 7 Frakturen und einen Arbeitsverlust und mit physischen Auswirkungen davon. Diverse Einschränkungen liegen für eine neue berufliche Findung vor.

Weitere Fakten: 40 GDB, Nach Klage vor Sozialgericht Cottbus ist die Erwerbsminderungsrente nach Gutachten ohne Erfolg- Klage vor Gericht im Sept.17 zurückgezogen (bestellte Gutachter des Soz.gerichts Cyp. und Brau. aus Berlin sind nicht empfehlenswert)
Meine Anwältin P. aus Berlin enttäuschte mich immer mehr in letzter Zeit und arbeitete mir weniger Informationen zu. So bleiben einige Fragen offen.

Nach Feststellung der Gutachter Unfallverursacher kann ich noch 3-6 Std. arbeiten.
Alle Forderungen gegen den Unfallverursacher wurden jetzt erst durch meine Anwältin gestellt. Es lag teils daran das ich noch Nach-OPs hatte. Termin/ Frist ist der 31.10 2017. Folge ist weiter Aushandlung oder Klage.

1. Geht es zu weit bzw. ist das nicht das Aufgabengebiet/Service mir die Fragen in Zusammenhang durch die Anwältin beantworten zu lassen
2.Wie wird i. d. R. die Zahlung für den Verdienstausfall geregelt.
3.Muss ich Bemühungen, also Bewerbungen für die Arbeitssuche nachweisen ? Gibt es da Grundsätze oder Erfahrungen aus dem Forum?( Schadensminderungspflicht)
4.Wie wird die Feststellung 3-6 Std gehandhabt wenn ich nur 3 Std. arbeiten gehen will.
5.Gibt es Erfahrungen welche Hilfe ich von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) aufgrund meines Alters erwarten kann?

Ich hoffe mich gut ausgedrückt zu haben und möglichst konkrete Antworten zu erhalten und bedanke mich schon mal im Voraus für die Möglichkeit und das Angebot des www.unfallopfer.de. Auch nochmals ein Dank an Michael der mir beim registrieren geholfen hat.
 
Schadenminderungspflicht

Hallo AWO425T,

wie kam denn die Einschätzung der 6-Stunden Arbeit zustande, welcher Gutachter hat das wie festgestellt und im welchem Auftrag?

Natürlich bist Du der Schadenminderungspflicht unterworfen. Wenn Du also tatsächlich in der Lage bist 6 Stunden arbeiten zu können, Du aber freiwillig nur 3 Stunden arbeiten willst, musst Du Dir einen Abzug beim Verdienstausfall anrechnen lassen.

Daraus muss auch der Verdienstausfall, der anfällt, wenn Du statt 8 Stunden nur 6 Stunden arbeiten kannst, berechnet werden. Einfacher ist es, wenn Du auch schon vorher nach Stundenlohn gearbeitet hast. Schwieriger wird es, wenn Du en Festgehalt pro Monat bezogen hast, da jeder Monat unterschiedlich viele Arbeitsstunden hat.

Hinzu käme jetzt noch der Abzug, wenn Du nur 3, statt 6 Stunden arbeiten willst.

Die Hilfe von der DRV richtet sich eher nach den gesundheitlichen Einschränkungen und nicht nach dem Alter. Falls ich hier falsch liege, darf natürlich, der es besser weiß, mich gern berichtigen. :)

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Schadenminderungspflicht und mehr

Danke, Rekobär für die erste schnelle Antwort.
Wie beschrieben "Nach Feststellung der Gutachter Unfallverursacher kann ich noch 3-6 Std. arbeiten" Der Auftag ging also von der Versicherung Unfallverursacher bzw. von den allgemeinen Gutachten aus Ich weiss nicht ob ich die 6 Std. schaffe und unter welchen Rahmenbedingungen in meiner Situation. Gibt es hier im Forum noch weitere Meinungen zu den Punkten 1-5?
 
Hallo,
es ist nicht ganz ersichtlich, was du wissen möchtest. Du wolltest vor Gericht eine Erwerbsminderungsrente der DRV einklagen, hast aber dann die Klage zurückgezogen. Was ein Gutachter einer anderen (Haftplicht?) Versicherung feststellt bzgl. deiner Erwerbsfähigkeit (warum eigentlich?) interessiert die DRV nicht. Da du ja mutmaßlich gerade Arbeitslos bist, bleibt dir nichts anderes übrig, wie eine neue Arbeitstelle zu finden, die du mit deinen Folgeschäden(?) noch bewerkstelligen kannst - sonst droht dir Alg2...
Gruß Prowler
 
Danke Prowler für die Antwort- Es sind 2 verschiedene Verfahren, so sehe ich das.
Die Erwerbsminderungsrente der DRV bekomme ich nicht weil die mich noch über 6 Std. arbeiten sehen. Es ist kein Urteil beschlossen. Andere Gutachten die der Versicherung des Unfallverursachers vorliegen sagen aus, dass ich zwischen 3-6 Std. arbeitsfähig bin. (Was für mich noch nicht auch noch nicht eindeutig ist bei dieser Spanne) Das Gutachter der DRV liegt der der Versicherung des Unfallverursachers nicht vor. Villeicht sollte ich erstmal die Forderungen die gestellt sind abwarten um daraus evtl. Schlüsse zu ziehen?
 
Grüß Dich, AWO425ST!

01
Bitte sieh mal in dem Gutachten nach, das die gegnerische Versicherung erstellen ließ. Steht da, dass Du in Deinem Beruf (!) noch 3 - 6 Std. am Tag arbeiten kannst, oder steht dort, dass Deine Erwerbsfähigkeit auf 3 - 6 Std./Tag eingeschränkt ist?

Das ist wichtig für die weitere Bearbeitung aller Fragen.


02
Ich vermute, es ist die "Erwerbsfähigkeit" angesprochen: Denn: "3 - 6 Std./Tag" ist ein Element, das bei Erwerbsminderungsrenten eine Rolle spielt, sonst aber wenig vorkommt.

"Erwerbsfähigkeit" ist die Summe Deiner Möglichkeiten, sich mit Arbeit der Art, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Verwendung findet, auf konkurrenzfähige Art und Weise betätigen zu können. Das hat mit irgendeinem Beruf nichts zu tun.

03
Auf "Erwerbsfähigkeit" und die Minderung der Erwerbsfähigkeit (= MdE) kommt es im Haftpflichtrecht (= dem Recht, das bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung gilt) nur wenig an.

Das liegt an § 249 BGB und an den Grenzen der Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB).

04
Ich habe da einmal Urteile zusammengetragen. Man muss -und das ist unter den Juristen ganz einhellig so- nur solche Berufstätigkeit ausüben, die in etwa das gleiche Einkommen, die in etwa gleiche Verantwortung und den in etwa gleichen Status im Berufsleben (Vorgesetzten-Eigencchaft ect.) bietet.

Deshalb braucht z.B. ein gelernter Heizungsbauer nicht als Hilfsarbeiter tätig zu werden (OLG Frankfurt NZV 91/188), auch nicht als "Angelernter" (BGH VersR 91/596, ganz ähnlich: KG Berlin, NZV 02/97). Ein Erzieher braucht nicht als "Helfer im Kindergarten" arbeiten (BGH NZV 94/63). Ein Steuerberater braucht im Range eines Steuergehilfen tätig sein, egal, ob er das früher mal gerelrnt hat (LG Augsburg, Urteil 023 O 4375/14) oder nicht (LG Magdeburg, Urteil 023 O 4375/14).

Prütting, BGB (online-Kommentar), wörtlich:

"Wenn die Berufsfähigkeit nicht wieder hergestellt werden kann, muss der Geschädigte in einen zumutbaren anderen Beruf wechseln, dessen Vergütung und soziale Wertschätzung nicht spürbar unter derjenigen des alten Berufs liegt (Hamm VersR 92, 1120).")

Pardey, Berechnung von Personenschäden, 2. Aufl., RNr. 751:
"Ein sozialer Abstieg muss im Interesse des Schädigers nicht ertragen werden".


05
NICHT VERWECHSELN: Das ist im Recht des Arbeitsamtes anders. Wer Arbeitslosengeld haben will, der muss jede Arbeit annehmen. Das ist im Arbeitsamt so, weil das im SGB III (3. Sozialgesetzbuch) so steht. Das hat mit der Haftpflichtversicherung Deines Unfallgegners nichts zu tun!

06
Was passiert, wenn unser ob unfallverletzter Steuerberater sagt: "Och....ich finde das nicht so schlimm. Dann arbeite ich halt eben wieder als Steuergehilfe! Da ist es wengistens nicht so langweilig wie zu Hause!"-?

An dem Punkt kommt es regelmäßig zu Fehlern. Denn: Diese Tätigkeit ist eine sogenannte "überobligatorische Anstrengung". Wenn der Steuerberater also jetzt als Steuergehilfe arbeitet, oder unser Heizungsbauergeselle als Hilfsabeiter: Die so verdienten Löhne und Gehälter muss man sich bei der Schadensberechnung nciht anrechen lassen.


07
Welche gesundheitlichen Einschränkunugen hast Du? Welchen Beruf hast Du ausgeübt?



ISLÄNDER
 
Hallo AWO425T,
guten Abend!

Mein RA neu erfragte, ob ich, Bemühungen betr. Bewerbungsunterlagen/Listen (Daten/Unternehmen, Ergebnis) quasi greifbar hätte!! Für die langen Zeiten, und Zwischenzeit der Arbeitslosigkeit.
Es würde als Beweis gelten, dass Du "Mühen" gezeigt hättest.... fürs Entgegenwirken, Feststellung, ob man überhaupt will/ Engagement zeigte....
Es wäre sicherlich nicht übel, wenn Du ein wenig von Deinen "Bemühungen" schriftlich ausweisen könntest.

Ein Tipp:

Kontaktiere, werde Mitglied in der VDK
Schau mal nach via Internet für Infos. In Deiner Nähe ist gewiss ein Verband der VDK.
schau mal!
Die arbeiten in Deinem Sinne.....gegen Sozialgericht und geben Infos.
ich selbst habe schon viel gutes über die gehört!
Ich bin Mitglied seit 2015, seit Empfehlung der TK, und halte diese im Hintergrund....
 
Hallo Isländer,
vorab schön geschrieben,sehr übersichtlich und ein dickes Danke für die Recherche/§.

01 Meine Erwerbsfähigkeit ist auf 3 - 6 Std./Tag eingeschränkt.

07.Etliche gesundheitliche Einschränkungen wie langes Stehen und Sitzen, Überkopfarbeiten, ohne ständiger Publikumsverkehr/Schichtarbeit,keine Fließbandarbeit,ohne Stress nur leichte abwechslungsreiche Tätigkeiten,ohne schweres Heben /Bücken.

Maurer-Werkpolier-12 Jahre Ausbilderin ÜBA, dann pschysicher Krise nach Schließung der Firma ÜBA weil Arbeitslos- um daraus zu kommen habe ich als Fenstermonteur angefangen. Nach 2monatiger Tätigkeit hatte ich den Unfall. Danach kam die Kündigung in der Probezeit.
ALG I auf Berechnung Basis Gehalt Ausbilder. Zahlung der Versicherung Unfallverursacher auf Basis Fenstermonteur (also 400 € weniger).
Jetzt habe ich mir für den 03. eine Beratung bei der DRV geben lassen. Mal sehen was die mir anbieten

Vielen Dank Tina für Deine Antwort
 
Hallo Kasandra,

für mich selbst hat der vdk noch kein Verfahren gewonnen, und/oder wurde irgend schriftlich in meiner Angelegenheit tätig.
Mir selbst wurde diese Institution empfohlen, durch die Ärzte und Sozialarbeiter in den Kliniken.
Selbst habe ich nur durch Mitpatienten u.a. positive Resonanzen gehört. Mehr nicht.
Sorry, hatte nicht vor, Reklame zu machen.
Ich stand lange Zeiten im Regen, ohne Hilfe.

Ich wollte nur helfen. mehr nicht.
:)
 
Grüß Dich, AWO425T!


01
Ergänzend zu Tinas Vorschlag: Ich empfehle Unfallopfer-Bayern e.V.. Ein rühriger Selbsthilfeverband, der auch in Mitglieder aufnimmt, die nicht in Bayern wohnen.
SChau mal auf deren Internet-Auftritt.


02
Die Mitgliedsbeiträge dafür würde ich der Haftpflichtversicherung der Gegensite in Rechnung stellen. Du wirst mitgleid wegend er Unfallfolgen. Also sind die Kosten Unfallfolge.

(a)
"Neee, zahln wir nich", wird die gegnerischen Haftpflichtversicherung sagen, "das ist nicht notwendig". Was jetzt?

(b)
Nun, das klingt recht überzeugend. Es ist sicher wahr, dass das nicht (zwingend) notwendig ist. Nur....

(c)
...und das ist die Überraschung: Auf "notwendig" kommt es nicht an! Und zwar ganz einfach deswegen, weil im Gesetz nicht steht: "Ersetzt wird der Schaden. Aber nur soweit, dass es gerade reicht, um eine Not abzuwenden!"

(d)
Die Grenze ist viel weiter hinten. Bei der Unvernunft, da ist die Grenze, bei Schadenstreiberei. Wo's unfair wird. Da (erst) greift die Grenze: Die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB)!

(e)
Es gilt in Deutschland nicht als unvernünftig, sich einem Unfallopferverband anzuschließen! Das ist der Maßstab. Ein Rechtsanwalt ist kein Ersatz dafür. Der macht Rechtsberatung. Ein Unfallopferverband hilft in anderer Beziehung auch. Die Schadensminderungspflicht ist also nicht verletzt.


03
Jetzt zum Verdienstentgang und die Kraft-Haftplichtversicherung der Gegenseite:

Maßgeblich ist der gewählte Beruf am Unfalltag. Das ist zur Sekunde des Unfalles: Fenstermonteur. Darauf, dass Du vorher Werkpolier und Ausbildungsleiterin gewesen bist, kommt es in der Regel nicht an.

04
Wer oft durchs Forum streicht, der ahnt: Mit den Worten "in der Regel" geht's beim ISLÄNDER erst richtig los. Der ISLÄNDER hat einen gewissen Hang zur Ausnameregelung.

(a)
Zuallererst: Du warst in Probezeit. Hätte Dein Arbeitgeber, Unfall weggedacht, Dich mit überwiegender Wahrscheinlichkeit (das reicht, § 287 ZPO!) nach Ende der Probezeit besser bezahlt? Dann lasse Dir das vom Arbeitgeber bestätigen und lasse Dir mitteilen, wie hoch das Brutto ab welchem Tag gewesen wäre.

(b)
Oder: Hätte Dich dieser Arbeitgeber mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Dich in besser bezahlter, in höher qualifizierter Tätigkeit beschäftigt?
Dann mach's wie bei (a). Lasse Dir genau das bescheinigen, dass Du (jetzt nur ein Beispiel) ab 1.3.2018 mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als Fenster- und Türenmonteuer als Leiter eines Fenstertruppkommandos gearbeitet hättest, für .....Euro brutto plus 300,00 Euro Verantwortungszulage. (Du siehst: Ich habe zwar schon eine Vielzahl an Berufen ausgeübt, aber auf dem Bau war ich noch nie).

(c)
Odere war's ganz anders? Hast Du vielleicht gedacht: "Fenstzermonteuer, na ja, mehr wie nix isses....." und daher hattest Du schon die Kontakte zur "Prunkbau-AG", eigentlich wolltest Du dort am 1.3.2018 anfangen. Als Polier, Bauleiter und Lehrlingsbeauftragter! Für .....Euro/Monat?

Wenn das so war: Du ahnst jetzt schon, was alles kommt: Du lässt Dir von der Prunkbau-AG genau das bescheinigen.

Sagen wir mal: Prunkbau zaudert und sagt: "Das hat leider noch nicht festgestanden!". Deine Antwort: "Wäre mit überwiegender Wahrscheinlichkeit was daraus geworden?" Falls "ja", dann lass Dir das bescheinigen, dass das mit überwiegender Wahrscheinlichkeit so gekommen wäre. Das reicht (§ 287 ZPO).


(d)
Oder vielleicht war's so? Du hattest zwar die neue Stelle als Fenstermonteur. Aber Du hats im Arbeitsamt gesagt: "O.k., bevor ich mir eine Sperre einfange mach ich das. Aber ich melde mich weiter als stellensuchend, ich will wieder als Werkpolier arbeiten!". Wenn das so ist: Fragen wir mal im Arbeitsamt, ob das mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auch geklappt hätte. Falls "ja", lass Dir das vom Arbeitsamt bescheini.....(den Rest kennst Du jetzt schon).

Ach...Der Sachbearbeiter zuckt? Dann druck den Artikel aus, geh damit zum Chef und sag dem: "Es geht ja nur darum, dass ich das, was ich verdient hätte, jetzt bitteschön bei der gegnerischen Haftpflichtverischerung ersetzt bekomme. Gerne nehmen wir auf, dass das nicht sicher so gekommen wäre, sondern nur mit gut überwiegender Wahrscheinlichkeit. Das reicht mir schon."


Verhilft Dir das zum Durchblick?


ISLÄNDER
 
Hallo Isländer, bestimmt kannst Du nochmal auf meine konkreten Fragen bzw. Antworten eingehen. Vielen Dank im Voraus.
 
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