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Handgelenksversteifung nach Unfall mit Bohrhammer

Mario R

Neues Mitglied
Registriert seit
8 Nov. 2022
Beiträge
1
Hallo in die Runde,
Ich hatte vor 2 Jahren einen Unfall mit einem Bohrhammer der mir die Hand verdreht hat, daraus resultiert
Eine Versteifung meines rechten Handgelenks durch eine OP.
Vor kurzem war ich bei einem Gutachter durch die PUV .
Jetzt kam ein Schreiben von der PUV ,darin bewerten sie die Einschränkung mit 5 von 20 was 17.5 % entspricht. Laut einigen Urteilen gilt die Hand als Funktionsunfähig in dem Sinne
der Gliedertaxe , was bei mir 70 % entspricht . Was soll ich jetzt machen? Zahlung überhaupt annehmen oder ablehnen ?
Ein eigenes Gutachten erstellen lassen ?
Ich erhoffe mir, hilfreiche Antworten.

Vielen Dank
Mario
 
Hallo Mario R.,

Herzlich willkommen im Forum.

Sprich wegen der Begutachtung mit deinem behandelnden Arzt bzw. einem Arzt deines Vertrauens. Wie sieht dieser die Einteilung?

Wenn die Einteilung zu niedrig ist, lege innerhalb der Frist Widerspruch ein. Du kannst ihn erst einmal Pro Forma einreichen und eine Begründung nachreichen.

Wenn du bereits die von dir genannten Urteile vorliegen hast und deine Verletzung den dort beschriebenen Voraussetzungen entspricht, kannst du die Urteile als Begründung anführen.

Dann kannst du sehen, was passiert. Evtl. brauchst du anwaltliche Hilfe.

Hattest du einen Berufsunfall? Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Oder kannst du dich durch eine Gewerkschaft anwaltlich beraten lassen?

Viele Grüße

Rudinchen
 
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