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Handgelenk

Franki100

Nutzer
Registriert seit
22 Apr. 2007
Beiträge
4
Hallo ich war vor 2 wochen beim Gutachter jetzt habe ich Post von der versicherung bekommen mein Behandelnder Arzt hat mir gesagt das ein invaliditätsgrad von 15 % ist. Bei den Gutacher wo ich war kam ich mir vor wie beim Fleischer er hat gesagt sie haben keine beeinträchtigung sie können es nur nicht richtig bewegen weil sie dann schmerzen haben. Das ist doch nicht normal jetzt soll ich von meiner versicherung gerademal 1193 Euro bekommen.
Kann man dagegen einspruch einlegen? Hat schon jemand von euch das gemacht?

Danke im vorraus für Antworten MFG Franki
 
Welche Verletzungsmuster liegen vor?

LG,
Cateye
 
Ich hatte am 26.01.2006 ein schweren Verkehrsunfall bei den mein Rechtes Handgelenk gebrochen ist und ist nicht richtig zusammen gewachsen kann mein Handgelenk nicht richtig bewegen. Und wenn ich etwas schweres eine weille trage schmerzt es.
 
Hallo Franki,

ich habe mir 2005 ebenfalls einen Bruch des Handgelenkes zugezogen.

Im ersten Gutachten - erstellt von einem Arzt, der Mitglied im "Initiativkreis medizinische Begutachtung" ist - wurde 1/10 Armwert festgesetzt. Meines Erachtens wurde eine minimale Einschränkung der Unterarmumwendbewegung erfunden, um versicherungsfreundlich nach Armwert abrechnen zu können.

Ich habe sofort eine Neubegutachtung beantragt (du kannst bei der privaten Unfallversicherung jährlich eine Neubegutachtung beantragen, bis zum Ablauf des dritten Jahres nach dem Unfall).

Nach dem zweiten Gutachten wurde 1/10 Handwert angenommen.

Ich habe der Versicherung einen Zivilprozess in Aussicht gestellt, diverse BGH-Urteile zitiert und siehe da, plötzlich war die Versicherung bereit statt 2750 EUR dann 6000 EUR zu bezahlen.

Lass dich von den Versicherungen nicht über den Tisch ziehen und beantrage Neubegutachtung. Wenn die dir einen Arzt vorschlagen, dann prüfe, ob der Arzt z.B. Mitglied im IMB ist (Initiativkreis medizinische Begutachtung). Ich habe aus diversen Gründen eine Begutachtung durch Mitglieder des IMB grundsätzlich abgelehnt.

Wenn du einen guten Draht zu deinem behandelnden Arzt hast, dann bitte ihn darum, dass er dir die Bewegungswinkel am Handgelenk vermisst.

Lass dir dann von der Versicherung das Gutachten schicken und vergleiche die dort aufgeführten Winkel mit denen, die dein behandelnder Arzt gemessen hat.

Wichtige Frage: Welche Versicherungsbedingungen (AUB) liegen deiner Versicherung zugrunde? (Gliedertaxe "Hand im Handgelenk" oder "Hand"?)

Viele Grüße,
Katja
 
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