Hallo Franki,
ich habe mir 2005 ebenfalls einen Bruch des Handgelenkes zugezogen.
Im ersten Gutachten - erstellt von einem Arzt, der Mitglied im "Initiativkreis medizinische Begutachtung" ist - wurde 1/10 Armwert festgesetzt. Meines Erachtens wurde eine minimale Einschränkung der Unterarmumwendbewegung erfunden, um versicherungsfreundlich nach Armwert abrechnen zu können.
Ich habe sofort eine Neubegutachtung beantragt (du kannst bei der privaten Unfallversicherung jährlich eine Neubegutachtung beantragen, bis zum Ablauf des dritten Jahres nach dem Unfall).
Nach dem zweiten Gutachten wurde 1/10 Handwert angenommen.
Ich habe der Versicherung einen Zivilprozess in Aussicht gestellt, diverse BGH-Urteile zitiert und siehe da, plötzlich war die Versicherung bereit statt 2750 EUR dann 6000 EUR zu bezahlen.
Lass dich von den Versicherungen nicht über den Tisch ziehen und beantrage Neubegutachtung. Wenn die dir einen Arzt vorschlagen, dann prüfe, ob der Arzt z.B. Mitglied im IMB ist (Initiativkreis medizinische Begutachtung). Ich habe aus diversen Gründen eine Begutachtung durch Mitglieder des IMB grundsätzlich abgelehnt.
Wenn du einen guten Draht zu deinem behandelnden Arzt hast, dann bitte ihn darum, dass er dir die Bewegungswinkel am Handgelenk vermisst.
Lass dir dann von der Versicherung das Gutachten schicken und vergleiche die dort aufgeführten Winkel mit denen, die dein behandelnder Arzt gemessen hat.
Wichtige Frage: Welche Versicherungsbedingungen (AUB) liegen deiner Versicherung zugrunde? (Gliedertaxe "Hand im Handgelenk" oder "Hand"?)
Viele Grüße,
Katja