hallo an alle,
ich habe ein handbike mit emotorischer unterstützung verordnet bekommen, da bei meinem aktivrollstuhl mit federung wegen der schmerzkrankheit keine e-räder angebaut werden können ohne die federung auszubauen, was nicht geht!
ok, das habe ich ja noch verstanden, dass sie da erstmal ablehnen - also widerspruch hingeschickt mit nochmaliger begründung der notwendigkeit und so weiter .
nun flattert mir doch gestern ein schreiben ins haus, das sie nun auch die bremshebelverlängerung und die fuß/beinauflage ablehnen, da dies bglich wäre, ist es aber eben nicht , da die bg nur das bein ab inklusive knie anerkennt (auf jeden fall bisher, weil ich ja die klage auf folgeschäden laufen habe).
habe ich mit dem zuständigen mitarbeiter der krankenkasse gesprochen, weil kein recht auf widerspruch drin stand sondern nur der verweis das die bg zuständig sei.
nun darf ich doch widersprechen , muß ich doch die krankenkasse darauf aufmerksam machen, das sie sich evtl. durch bg zu tragende kosten bei dieser wiederholen können und was genau eigentlich anerkannt war. ich hab gedacht ich spinne, der widerspruch ist nun fertig ich habe nochmals alles aufgelistet, auch ws die bg anerkannt hat und das dies eben nicht darunter fällt.
dazu muß ich noch sagen daß lt. meinem sanihaus diese sachen angeblich nie abgelehnt werden !
ist das generell so oder einfach nur gerade zufall ?
gibt es dazu bei euch ähnliche "erfahrungen"? muß auch noch sagen das ich weder mit der krankenkasse noch der pflegekasse über die es ja läuft bisher jemals probleme hatte, nur mit der bg. deswegen wahrscheinlich auch meine ungläubigkeit und mein unverständnis demgegenüber.
ich habe ein handbike mit emotorischer unterstützung verordnet bekommen, da bei meinem aktivrollstuhl mit federung wegen der schmerzkrankheit keine e-räder angebaut werden können ohne die federung auszubauen, was nicht geht!
ok, das habe ich ja noch verstanden, dass sie da erstmal ablehnen - also widerspruch hingeschickt mit nochmaliger begründung der notwendigkeit und so weiter .
nun flattert mir doch gestern ein schreiben ins haus, das sie nun auch die bremshebelverlängerung und die fuß/beinauflage ablehnen, da dies bglich wäre, ist es aber eben nicht , da die bg nur das bein ab inklusive knie anerkennt (auf jeden fall bisher, weil ich ja die klage auf folgeschäden laufen habe).
habe ich mit dem zuständigen mitarbeiter der krankenkasse gesprochen, weil kein recht auf widerspruch drin stand sondern nur der verweis das die bg zuständig sei.
nun darf ich doch widersprechen , muß ich doch die krankenkasse darauf aufmerksam machen, das sie sich evtl. durch bg zu tragende kosten bei dieser wiederholen können und was genau eigentlich anerkannt war. ich hab gedacht ich spinne, der widerspruch ist nun fertig ich habe nochmals alles aufgelistet, auch ws die bg anerkannt hat und das dies eben nicht darunter fällt.
dazu muß ich noch sagen daß lt. meinem sanihaus diese sachen angeblich nie abgelehnt werden !
ist das generell so oder einfach nur gerade zufall ?
gibt es dazu bei euch ähnliche "erfahrungen"? muß auch noch sagen das ich weder mit der krankenkasse noch der pflegekasse über die es ja läuft bisher jemals probleme hatte, nur mit der bg. deswegen wahrscheinlich auch meine ungläubigkeit und mein unverständnis demgegenüber.