Hallo zusammen,
habe leider mit der Suchfunktion keine Antwort gefunden, da zusammengesetzte Begriffe wie "Hand im Handgelenk" nicht abgefragt werden können.
Ich denke aber, dass die Frage bzw. die Antwort viele interessieren dürfte:
Was ist der Unterschied zwischen "Hand" und "Hand im Handgelenk".
In alten AUB der privaten Unfallversicherungen wird in der Gliedertaxe immer von der "Hand im Handgelenk" gesprochen, in neueren AUB nur noch von "Hand".
Was ist der Unterschied bzw. was in für das Unfallopfer besser ?
Zusatzfrage:
Wie werden bleibende Schäden an mehrern Stellen derselben Glieds berechnet/bewertet ?
Beispiel: Bruch in einem Mittelhandknochen und zweiter Bruch an der Elle am selben Arm.
Elle und Hand gehören beide zum Arm.
Wird nunmehr der Arm mit beiden Verletzungen beurteilt oder die beiden Verletzungen einzeln für sich beurteilt und das Ergebnis zusammengezählt ?
Ich kann mir vorstellen, dass eine Hand zu 50 % geschädigt sein könnte, aber bei der Beurteilung dieses Schadens aus Sicht des gesamten Armes dieser Schaden nur noch 10 % Gewicht hat.
Hierzu gibt es wohl auch schon ein BGH-Urteil.
Was hier (hoffentlich) neu ist: Es gibt im Beispiel 2 getrennte Verletzungen am selben Arm, die man einzeln bewerten und addieren könnte oder aber man versucht dies als Einheitsbeurteilung des größeren Teils (hier: ganzer Arm) zu tun.
Hoffe meine Fragen sind verständlich und jemand kann Licht in meine Dunkelheit bringen.
Danke vorab
Mope
habe leider mit der Suchfunktion keine Antwort gefunden, da zusammengesetzte Begriffe wie "Hand im Handgelenk" nicht abgefragt werden können.
Ich denke aber, dass die Frage bzw. die Antwort viele interessieren dürfte:
Was ist der Unterschied zwischen "Hand" und "Hand im Handgelenk".
In alten AUB der privaten Unfallversicherungen wird in der Gliedertaxe immer von der "Hand im Handgelenk" gesprochen, in neueren AUB nur noch von "Hand".
Was ist der Unterschied bzw. was in für das Unfallopfer besser ?
Zusatzfrage:
Wie werden bleibende Schäden an mehrern Stellen derselben Glieds berechnet/bewertet ?
Beispiel: Bruch in einem Mittelhandknochen und zweiter Bruch an der Elle am selben Arm.
Elle und Hand gehören beide zum Arm.
Wird nunmehr der Arm mit beiden Verletzungen beurteilt oder die beiden Verletzungen einzeln für sich beurteilt und das Ergebnis zusammengezählt ?
Ich kann mir vorstellen, dass eine Hand zu 50 % geschädigt sein könnte, aber bei der Beurteilung dieses Schadens aus Sicht des gesamten Armes dieser Schaden nur noch 10 % Gewicht hat.
Hierzu gibt es wohl auch schon ein BGH-Urteil.
Was hier (hoffentlich) neu ist: Es gibt im Beispiel 2 getrennte Verletzungen am selben Arm, die man einzeln bewerten und addieren könnte oder aber man versucht dies als Einheitsbeurteilung des größeren Teils (hier: ganzer Arm) zu tun.
Hoffe meine Fragen sind verständlich und jemand kann Licht in meine Dunkelheit bringen.
Danke vorab
Mope