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Hand oder Hand im Handgelenk Unterschied ?

MoPe

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
21 Feb. 2011
Beiträge
146
Hallo zusammen,

habe leider mit der Suchfunktion keine Antwort gefunden, da zusammengesetzte Begriffe wie "Hand im Handgelenk" nicht abgefragt werden können.

Ich denke aber, dass die Frage bzw. die Antwort viele interessieren dürfte:

Was ist der Unterschied zwischen "Hand" und "Hand im Handgelenk".
In alten AUB der privaten Unfallversicherungen wird in der Gliedertaxe immer von der "Hand im Handgelenk" gesprochen, in neueren AUB nur noch von "Hand".
Was ist der Unterschied bzw. was in für das Unfallopfer besser ?

Zusatzfrage:
Wie werden bleibende Schäden an mehrern Stellen derselben Glieds berechnet/bewertet ?
Beispiel: Bruch in einem Mittelhandknochen und zweiter Bruch an der Elle am selben Arm.
Elle und Hand gehören beide zum Arm.
Wird nunmehr der Arm mit beiden Verletzungen beurteilt oder die beiden Verletzungen einzeln für sich beurteilt und das Ergebnis zusammengezählt ?
Ich kann mir vorstellen, dass eine Hand zu 50 % geschädigt sein könnte, aber bei der Beurteilung dieses Schadens aus Sicht des gesamten Armes dieser Schaden nur noch 10 % Gewicht hat.
Hierzu gibt es wohl auch schon ein BGH-Urteil.
Was hier (hoffentlich) neu ist: Es gibt im Beispiel 2 getrennte Verletzungen am selben Arm, die man einzeln bewerten und addieren könnte oder aber man versucht dies als Einheitsbeurteilung des größeren Teils (hier: ganzer Arm) zu tun.

Hoffe meine Fragen sind verständlich und jemand kann Licht in meine Dunkelheit bringen.

Danke vorab

Mope
 
Hallo
Hand im Handgelenk bedeutet wenn das Handgelenk versteift wurde
wurde die Ganze Hand in der Gliedertaxe mit 55 % berechnet .
Laut Gerichtsurteil in einem Prozess
So steht in den Neuen Verträgen nur noch Hand ,weil bei einer Versteifung ja noch die Finger bewegen kannst
Und bei Hand im Handgelenk wurde der Verlust der ganzen Hand berechnet .
Zu den Mehrfachverletzung kann ich dir leider nicht helfen musst mal Meggy fragen die ist da absoluter Fachmann

LG
 
Erstes Danke.

Hallo danke für Eure Antworten.

Verstehe dies jetzt so, dass die alten AUB für die Unfallopfer besser waren, da man bei der Versteifung des Gelenks früher den vollen Handwert bekam und künftig (bei den neuen AUB) hier wegen der Beweglichkeit der Finger nur noch einen Teil des Handwerts erhält.

Meine Frage nach der Abrechnung von mehreren Schädigungen an dem selben Glied sollte doch eigentlich der Normalfall sein.
Nach allem was ich bisher im Forum so gelesen habe, hat fast jeder eine Kombination aus mehreren Brüchen in verschiedenen Bereichen desselben Glieds.

Vielleicht schreibt noch jemand, der diesen Fall mit seiner Versicherung ausdiskutieren müßte, wie hier die richtige Auslegung ist.

LG

MoPe
 
Hand oder Hand im Handgelenk Unterschied?

Hallo MoPe,

Du hast alles richtig verstanden was Bully schrieb.

Die Formulierung "Hand im Handgelenk"

ist besser für ein Unfallopfer als

"Hand".

Die vor 2006 teilweise noch übliche Formulierung in den Versicherungsbe-
bingungen war:

Als feste Invaliditätsgrade gelten - unter Ausschluss des Nachweises
einer höheren oder geringeren Invalidität - bei Verlust oder Funktions-
unfähigkeit

eines Armes im Schultergelenk 70 Prozent
eines Armes bis oberhalb des
Ellenbogengelenks 65 %
eines Armes bis unterhalb des Ellenbogengelenks 60 %
einer Hand im Handgelenk 55 %

in den neueren AUB ( teilweise ab AUB 2000) ist folgendes vereinbart

Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehenden genannten
Körperteile gelten die folgenden Invaliditätsgrade

Arm 70 %
Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 %
Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 %
Hand 55 %

gültig sind Deine Versicherungsbedingungen (wie Du schon schriebst,
gute, eventuell Armwert 80 % ?)

Bei Verletzungen am Arm (Oberarm/Unterarm/Hand) wird ein Gutachter
mit Sicherheit die Funktionsbeeinträchtigung des gesamten Armes ein-
schätzen müssen. Die Invaliditätsgrade von Hand und Unterarm addieren
sich somit nicht zusammen.

Ein Gutachter wird beauftragt, einzuschätzen inwieweit der ganze Arm
in seiner Funktion beeinträchtigt ist. Ob diese Einschätzung dann Deinen
Empfindungen entspricht wird dann eine ganz andere Frage sein.

Wünsche gute Besserung.


Viele Grüsse

Meggy


meine Ausführungen habe ich meinen ehemaligen und meinen jetzigen
Versicherungsbedingungen entnommen. Andere Formulierungen mit
gleichem Sinn sind somit möglich.

Bei weiteren Fragen, bitte nochmals schreiben!
 
Okay, aber ....

Hallo Meggy,

danke für die Erläuterung.
Hilft mir weiter, aber lässt den Hintergrund meiner Fragen offen.

Ich muß hier vielleicht noch ein paar ergänzende Infos geben, wo ich unser potentielles Problem sehe, damit ich hier überhaupt die "richtige" Antwort bekommen kann.
Also:
Durch einen Gruppenvertrag haben wir für die PUV, wie ich meine, eine sehr gute Gliedertaxe, allerdings auf Basis AUB 2008.
Darin heißt es z.B.:
Arm oder Hand 100 %.
Weiter heißt es, dass, wenn mehrere Körperteile beeinträchtigt sind, so werden diese bis max. 100 % Invalidität zusammen addiert.

Klingt zunächst einmal spitze; jetzt könnte es aber sein, dass ein Gutachter zu folgenden Beurteilung kommen würde:
Handeinschränkung alleine betrachet = 30 % des Handwertes
Bruch des Unterarms alleine betrachtet = 10 % des Armwertes

Hand alleine bringt also mehr als der Unterarm alleine.
Die beiden Werte dürfen nicht einfach zusammen addiert werde, also 30 % + 10 % = 40 % als Gesamteinschränkung ist nicht das Ergebnis, obwohl man dies aus den AUB so herauslesen könnte und wohl auch dann der Fall wäre, wenn z.B. linke Hand und rechter Unterarm betroffen wären.

So wie ich Meggy verstanden habe, wird in unserem Beispiel die Gesamteinschränkung für den Arm betrachtet, was doch vermutlich bedeuten würde, dass 30 % Handwert in Relation zum gesamten Arm nur noch als 20 %ige Einschränkung zu bewerten ist und in diesen 20 % bereits die 10 % Schädigung vom Unterarmbruch eingeschlossen sind.

Ich denke, das Besondere bei uns ist, dass Hand oder Armverlust einzeln jeweils 100 % laut Gliedertaxe sein können, bei vielen anderen Verträgen hat der Arm (max. 70 oder 80 %) einen höheren Prozentwert wie die Hand (max. 55 %). Effekt hierdurch:
30 % Handschaden von 55 % Gliedertaxe = 16,5 % Versicherungssumme
20 % Armschaden von 80 % Gliedertaxe (Armwert) = 16 % der Versicherungssumme.
--> Armbetrachtung und Handbetrachtung kommen durch die höhere Gliedertaxe beim Arm in etwa zu dem selben Auszahlungswert.

In unserem Falle wäre 30 % Handwert = 30 % Versicherungssumme und bei der Beurteilung des Handschadens als Teil des Arms mit 20 % wären dies nur noch 20 % Versicherungssumme und dies ist schon ein gewaltiger Unterschied.

Ich hoffe, dass mit dieser Erläuterung deutlich geworden ist, was wir befürchten und wir daher gerne verstehen würden, wie die Regeln der Schadensbewertung hier sind.
Die AUB geben hier keinen Aufschluss, ich denke dass "Wie ist abzurechnen ?" hat sich erst in der Rechtsprechung entwickelt.

Danke, wenn jemand eine/die Antwort auf diese Problemstellung hat.

Gruß

MoPe

PS. In unserem konkreten Fall geht es nicht um Hand und Arm, sondern um Fuß und Bein, was aber an der Fragestellung nichts ändert, da die Gliedertaxe für Fuß/Bein analog Hand/Arm ist. Hatte halt das Beispiel mit dem Arm zunächst als allgemeine Fragestellung verfasst.
 
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