Bei dem Kläger ist eine besonders intensive Belastung im Sinne des zweiten Zusatzkriteriums nachgewiesen. Hier ist der Stellungnahme der Abteilung Prävention der Beklagten vom 06.08.2013 insofern nicht zu folgen, als hier die Konsensempfehlungen bezüglich des zweiten Zusatzkriteriums dahingehend wiedergegeben werden, dass das Erreichen des MDD-Richtwertes für die Lebensdosis in weniger als 10 Jahren erforderlich ist. Dies entspricht nicht dem Wortlaut der Konsensempfehlungen (a. a. O.). In den Konsensempfehlungen wird gerade nicht auf den MDD-Richtwert abgestellt. Vielmehr ist hier angesichts der vom BSG (Urteile vom 30.10.2007 – B 2 U 4/06 R und vom 18.11.2008 – B 2 U 14/07 R – sowie – B 2 U 14/08 R -) vorgenommenen Halbierung des Richtwertes für die Gesamtbelastungsdosis vom 25 MNh auf 12,5 MNh dieser Wert auch im Rahmen des zweiten Anstrichs der Konstellation B 2 anzusetzen (ständige Rechtsprechung des Sächsischen Landessozialgerichts, Urteil vom 10.04.2013, L 6 U 211/09; Urteil vom 16.12.2010, Az. L 2 U 114/06 m. w. N.). Unter Heranziehung der Expositionsanalyse der Beklagten vom 06.08.2013 war der Kläger in der Zeit vom 01.06.1977 bis zum 31.03.1985 einer Belastung von 12,1 MNh ausgesetzt. Auch im Anschluss daran, war der Kläger wirbelsäulenbelastend tätig, nämlich vom 01.04.1985 bis zum 31.05.1991 im Umfang von 8,3 MNh. Bei Betrachtung des Zehnjahreszeitraums vom 01.06.1977 bis zum 31.05.1987 errechnet sich somit eine Dosis von gerundet 15 MNh, (der Zeitraum von 9 Jahren und 11 Monaten ergibt gerundet 14,8 MNh), wobei der Kläger bis dahin noch nicht einmal das 30. Lebensjahr vollendet hatte.
Dies widerspricht doch anderen Urteilen?
Bis jetzt hiess es doch, dass die Halbierung des MDD nur für die Beurteilung der Höhe des MDD als Ausschlusskriterium gilt.
Nicht aber für die Erfüllung von Zusatzkriterien , wie erreichen innerhalb
von 10 Jahren.
Dies sollte sich aus dem BSG Urteil 2007 so ableiten lassen.
Hier wurde der halbe MDD aber auch als Erfüllung des Kriteriums 'besonders intensive Belastung' genommen.
Also positiv für uns.
Sehe ich das richtig ?
Gruss an alle
Dies widerspricht doch anderen Urteilen?
Bis jetzt hiess es doch, dass die Halbierung des MDD nur für die Beurteilung der Höhe des MDD als Ausschlusskriterium gilt.
Nicht aber für die Erfüllung von Zusatzkriterien , wie erreichen innerhalb
von 10 Jahren.
Dies sollte sich aus dem BSG Urteil 2007 so ableiten lassen.
Hier wurde der halbe MDD aber auch als Erfüllung des Kriteriums 'besonders intensive Belastung' genommen.
Also positiv für uns.
Sehe ich das richtig ?
Gruss an alle