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Halbierung des MDD

Busch38

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
24 Aug. 2011
Beiträge
476
Bei dem Kläger ist eine besonders intensive Belastung im Sinne des zweiten Zusatzkriteriums nachgewiesen. Hier ist der Stellungnahme der Abteilung Prävention der Beklagten vom 06.08.2013 insofern nicht zu folgen, als hier die Konsensempfehlungen bezüglich des zweiten Zusatzkriteriums dahingehend wiedergegeben werden, dass das Erreichen des MDD-Richtwertes für die Lebensdosis in weniger als 10 Jahren erforderlich ist. Dies entspricht nicht dem Wortlaut der Konsensempfehlungen (a. a. O.). In den Konsensempfehlungen wird gerade nicht auf den MDD-Richtwert abgestellt. Vielmehr ist hier angesichts der vom BSG (Urteile vom 30.10.2007 – B 2 U 4/06 R und vom 18.11.2008 – B 2 U 14/07 R – sowie – B 2 U 14/08 R -) vorgenommenen Halbierung des Richtwertes für die Gesamtbelastungsdosis vom 25 MNh auf 12,5 MNh dieser Wert auch im Rahmen des zweiten Anstrichs der Konstellation B 2 anzusetzen (ständige Rechtsprechung des Sächsischen Landessozialgerichts, Urteil vom 10.04.2013, L 6 U 211/09; Urteil vom 16.12.2010, Az. L 2 U 114/06 m. w. N.). Unter Heranziehung der Expositionsanalyse der Beklagten vom 06.08.2013 war der Kläger in der Zeit vom 01.06.1977 bis zum 31.03.1985 einer Belastung von 12,1 MNh ausgesetzt. Auch im Anschluss daran, war der Kläger wirbelsäulenbelastend tätig, nämlich vom 01.04.1985 bis zum 31.05.1991 im Umfang von 8,3 MNh. Bei Betrachtung des Zehnjahreszeitraums vom 01.06.1977 bis zum 31.05.1987 errechnet sich somit eine Dosis von gerundet 15 MNh, (der Zeitraum von 9 Jahren und 11 Monaten ergibt gerundet 14,8 MNh), wobei der Kläger bis dahin noch nicht einmal das 30. Lebensjahr vollendet hatte.


Dies widerspricht doch anderen Urteilen?

Bis jetzt hiess es doch, dass die Halbierung des MDD nur für die Beurteilung der Höhe des MDD als Ausschlusskriterium gilt.
Nicht aber für die Erfüllung von Zusatzkriterien , wie erreichen innerhalb
von 10 Jahren.
Dies sollte sich aus dem BSG Urteil 2007 so ableiten lassen.

Hier wurde der halbe MDD aber auch als Erfüllung des Kriteriums 'besonders intensive Belastung' genommen.

Also positiv für uns.

Sehe ich das richtig ?

Gruss an alle
 
Hallo,

der Beitrag bezieht sich auf dieses Urteil:
LSG Sachsen L 6 U 111/11 v.29.1.2014 BK 2108

I. Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Chemnitz vom 06.04.2011 sowie der Bescheid der Beklagten vom 05.04.2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26.07.2006 aufgehoben.
II. Es wird festgestellt, dass bei dem Kläger eine Berufskrankheit Nr. 2108 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung vorliegt.
III. Die Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers beider Instanzen zu erstatten.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

nachzulesen unter diesem Link

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

und siehst du das auch so wie ich ?

Gruss an alle
 
Hallo Busch38, du siehst das richtig. Das LSG Sachsen hat Zugunsten von uns entschieden. Die sehen die 12,5 als Richtwert auch für die Konsenzempfehlungen an. Das ist aber leider nicht korrekt. Das BSG ist meines Wissen gerade dabei, diese Sichtweise zu korrigieren. Konsenzempfehlungen und BSG-Urteil von 2007 sind zwei verschiedene Stiefel - leider. Wir sollten aber dran bleiben. Vielleicht helfen solche Entscheidungen von LSG dem BSG bei der richtigen Entscheidung. Ist nur zu hoffen. LG
 
wenn ich deine Beschreibung so lese, fallen mir die blöden Bewegungen ein die man so macht um diese Lasten abzufangen und heil von A nach B zu bekommen?
Ich denke da an den " Ausfalltritt" und "Rettungsgriff" mit Verrenkungen um wertvolles Material zu schützen... dass wird oft vergessen!
 
Halbierung Richtwert

Hallo alison 3492, du hast sicherlich Recht. Solche Bewegungen und die damit verbundenen Belastungen sind einfach da. Das Problem: sie finden keine Berücksichtigung . Es werden nur die Lasten, die Körperhaltung und die Dauer berücksichtigt. Die Halbierung von 25 auf 12,5 MNh ist dabei unerheblich. Mal schauen, was das BSG dazu einmal (hoffentlich bald) sagt. Gruß slahan
 
Bundessozialgericht - B 2 U 10/14 R -

Jedenfalls konnte es hier im Hinblick auf das zweite Zusatzkriterium der
Konstellation B 2 den erforderlichen Ursachenzusammenhang aufgrund der besonders
intensiven Belastung des Klägers bejahen, weil der Kläger im Zeitraum vom 1.6.1977
bis 31.5.1987 Belastungen von 15 MNh ausgesetzt war.
Nach den den Konsensempfehlungen zur Konstellation B 2 zu entnehmenden geltenden
medizinischen Erfahrungssätzen ist Anhaltspunkt für eine solche besonders intensive
Belastung das Erreichen des Richtwerts für die Lebensdosis in weniger als 10
Jahren. Dies hat das LSG hier bejaht und als Orientierungswert die Hälfte des
Wertes von 25 MNh des MDD zugrunde gelegt. Der Senat hat keine Anhaltspunkte dafür,
dass dieser Wert nicht dem aktuellen Stand der medizinischen Erfahrungssätze
entsprechen könnte.
 
Hallo Busch38,
diese Entscheidung mit den 12,5 MNh hat das LSG Sachsen getroffen. Andere Gerichte sehen das anders. Das BSG im Grunde auch. Das war aus meiner Sicht eine Einzelfallentscheidung de LSG Sachsen. So habe ich es jedenfalls verstanden.
Mal schauen, was und wie sich diese Sichtweise in der Zukunft entwickelt.
Gruß
 
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