Blümchentapete
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- 13 Juli 2017
- Beiträge
- 6
Hallo HWS-Schaden,
wow, sehr umfassende Antwort, vielen Dank dafür!
Also, heute habe ich mit einem Fachanwalt für Beamtenrecht telefoniert und ihm meinen Fall geschildert. Habe ihm gerade im Bezug auf den Unfallausgleich alle Unterlagen gemailt, sodass er mich beraten kann, ob eine Klage Sinn macht...Mal sehen, was dabei raus kommt.
Zu 1: Die Versicherung hat die Zahlung zunächst eingestellt, da ein Haftungsausschluss vorliegen könnte...dagegen habe ich mit meinem RA (Fachanwalt Verkehrsrecht) geklagt. Wir sind schonmal so weit, dass die Richterin den Haftungsausschluss nicht sieht, sodass die Versicherung wieder in der Pflicht wäre...Theoretisch! Aber wir konnten noch nicht auf eine Summe einigen, darum warte ich seit September auf einen Termin für ein fachorthopädisches Gutachten, scheitert leider an den bisher Auserwählten. Da das Ganze über das LG läuft, zieht es sich hin. Aber ich kann warten...
Zu 2: Da mein Versuch der Wiedereingliederung nach 4 Monaten kläglich gescheitert ist (der Arzt hat mir irgendwie nicht geglaubt, dass ich immer mehr Schmerzen habe) bin ich seit Ende Juli wieder AU, nach Wechsel des Arztes.
Zu 3: Der Unfall wurde als Dienstunfall anerkannt. Für die psychische Geschichte soll ich durch meine Behörde zu einem psychologischen Gutachter geschickt werden, da warte ich auch noch auf den Termin. Sollte er mein psychisches Leiden im Bezug auf den Unfall bestätigen, würde dies als Unfallfolge noch in die Anerkennung einfließen.
Zu 4: Da muss ich nochmal suchen. Ich habe es so verstanden, dass die MdE tatsächlich nur auf das Arbeitsleben allgemein abstellt, der GdS jedoch auf alle Lebensumstände. Der GdS wurde in dem korrigierten Bescheid wesentlich niedriger, dafür aber länger angesetzt. Da ich bisher nur eine Anerkennung als Dienstunfall habe, nämlich den körperlichen Schaden, wurden lediglich 30% festgesetzt (durch das Versorgungsamt dauerhaft ebenfalls). Die VersMedVO habe ich bereits rauf und runter gewälzt. Die Gutachterin hat jedoch in verschiedenen Zeiträumen verschiedene MdE/GdS angesetzt. Mir nicht nachvollziehbar und ohne jegliche Begründung. Jetzt wären es bis auf Weiteres 30%.
Zu 5: Die Heilbehandlungskosten für den Unfall rechne ich lediglich über die Abteilung für Dienstunfälle bei der Beihilfe ab. Lustig wird es immer dann, wenn die Rechnung des Arztes sich auf andere Dinge bezieht, die evtl. unfallbedingt, aber nicht als Unfallfolge anerkannt sind. Dann muss die Rechnung gesplittet werden. Der Anteil, der dann nicht explizit dem Unfall zuzuordnen ist, wird dann über die "normale" Beihilfe und PKV abgerechnet.
Viele Grüße
wow, sehr umfassende Antwort, vielen Dank dafür!
Also, heute habe ich mit einem Fachanwalt für Beamtenrecht telefoniert und ihm meinen Fall geschildert. Habe ihm gerade im Bezug auf den Unfallausgleich alle Unterlagen gemailt, sodass er mich beraten kann, ob eine Klage Sinn macht...Mal sehen, was dabei raus kommt.
Zu 1: Die Versicherung hat die Zahlung zunächst eingestellt, da ein Haftungsausschluss vorliegen könnte...dagegen habe ich mit meinem RA (Fachanwalt Verkehrsrecht) geklagt. Wir sind schonmal so weit, dass die Richterin den Haftungsausschluss nicht sieht, sodass die Versicherung wieder in der Pflicht wäre...Theoretisch! Aber wir konnten noch nicht auf eine Summe einigen, darum warte ich seit September auf einen Termin für ein fachorthopädisches Gutachten, scheitert leider an den bisher Auserwählten. Da das Ganze über das LG läuft, zieht es sich hin. Aber ich kann warten...
Zu 2: Da mein Versuch der Wiedereingliederung nach 4 Monaten kläglich gescheitert ist (der Arzt hat mir irgendwie nicht geglaubt, dass ich immer mehr Schmerzen habe) bin ich seit Ende Juli wieder AU, nach Wechsel des Arztes.
Zu 3: Der Unfall wurde als Dienstunfall anerkannt. Für die psychische Geschichte soll ich durch meine Behörde zu einem psychologischen Gutachter geschickt werden, da warte ich auch noch auf den Termin. Sollte er mein psychisches Leiden im Bezug auf den Unfall bestätigen, würde dies als Unfallfolge noch in die Anerkennung einfließen.
Zu 4: Da muss ich nochmal suchen. Ich habe es so verstanden, dass die MdE tatsächlich nur auf das Arbeitsleben allgemein abstellt, der GdS jedoch auf alle Lebensumstände. Der GdS wurde in dem korrigierten Bescheid wesentlich niedriger, dafür aber länger angesetzt. Da ich bisher nur eine Anerkennung als Dienstunfall habe, nämlich den körperlichen Schaden, wurden lediglich 30% festgesetzt (durch das Versorgungsamt dauerhaft ebenfalls). Die VersMedVO habe ich bereits rauf und runter gewälzt. Die Gutachterin hat jedoch in verschiedenen Zeiträumen verschiedene MdE/GdS angesetzt. Mir nicht nachvollziehbar und ohne jegliche Begründung. Jetzt wären es bis auf Weiteres 30%.
Zu 5: Die Heilbehandlungskosten für den Unfall rechne ich lediglich über die Abteilung für Dienstunfälle bei der Beihilfe ab. Lustig wird es immer dann, wenn die Rechnung des Arztes sich auf andere Dinge bezieht, die evtl. unfallbedingt, aber nicht als Unfallfolge anerkannt sind. Dann muss die Rechnung gesplittet werden. Der Anteil, der dann nicht explizit dem Unfall zuzuordnen ist, wird dann über die "normale" Beihilfe und PKV abgerechnet.
Viele Grüße