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Haftungsausschluss

Hallo HWS-Schaden,
wow, sehr umfassende Antwort, vielen Dank dafür!:)
Also, heute habe ich mit einem Fachanwalt für Beamtenrecht telefoniert und ihm meinen Fall geschildert. Habe ihm gerade im Bezug auf den Unfallausgleich alle Unterlagen gemailt, sodass er mich beraten kann, ob eine Klage Sinn macht...Mal sehen, was dabei raus kommt.
Zu 1: Die Versicherung hat die Zahlung zunächst eingestellt, da ein Haftungsausschluss vorliegen könnte...dagegen habe ich mit meinem RA (Fachanwalt Verkehrsrecht) geklagt. Wir sind schonmal so weit, dass die Richterin den Haftungsausschluss nicht sieht, sodass die Versicherung wieder in der Pflicht wäre...Theoretisch! Aber wir konnten noch nicht auf eine Summe einigen, darum warte ich seit September auf einen Termin für ein fachorthopädisches Gutachten, scheitert leider an den bisher Auserwählten. Da das Ganze über das LG läuft, zieht es sich hin. Aber ich kann warten...

Zu 2: Da mein Versuch der Wiedereingliederung nach 4 Monaten kläglich gescheitert ist (der Arzt hat mir irgendwie nicht geglaubt, dass ich immer mehr Schmerzen habe) bin ich seit Ende Juli wieder AU, nach Wechsel des Arztes.

Zu 3: Der Unfall wurde als Dienstunfall anerkannt. Für die psychische Geschichte soll ich durch meine Behörde zu einem psychologischen Gutachter geschickt werden, da warte ich auch noch auf den Termin. Sollte er mein psychisches Leiden im Bezug auf den Unfall bestätigen, würde dies als Unfallfolge noch in die Anerkennung einfließen.

Zu 4: Da muss ich nochmal suchen. Ich habe es so verstanden, dass die MdE tatsächlich nur auf das Arbeitsleben allgemein abstellt, der GdS jedoch auf alle Lebensumstände. Der GdS wurde in dem korrigierten Bescheid wesentlich niedriger, dafür aber länger angesetzt. Da ich bisher nur eine Anerkennung als Dienstunfall habe, nämlich den körperlichen Schaden, wurden lediglich 30% festgesetzt (durch das Versorgungsamt dauerhaft ebenfalls). Die VersMedVO habe ich bereits rauf und runter gewälzt. Die Gutachterin hat jedoch in verschiedenen Zeiträumen verschiedene MdE/GdS angesetzt. Mir nicht nachvollziehbar und ohne jegliche Begründung. Jetzt wären es bis auf Weiteres 30%.

Zu 5: Die Heilbehandlungskosten für den Unfall rechne ich lediglich über die Abteilung für Dienstunfälle bei der Beihilfe ab. Lustig wird es immer dann, wenn die Rechnung des Arztes sich auf andere Dinge bezieht, die evtl. unfallbedingt, aber nicht als Unfallfolge anerkannt sind. Dann muss die Rechnung gesplittet werden. Der Anteil, der dann nicht explizit dem Unfall zuzuordnen ist, wird dann über die "normale" Beihilfe und PKV abgerechnet.

Viele Grüße
 
Hallo

Ich denke, die unfallbedingten Rechnungen reichst du bei der "Unfallfürsorgestelle" ein - also nicht über die Beihilfe (mag sein, dass beide Stellen die gleiche Adresse haben).
Ich gehe nach dem, was du schreibst davon aus, dass das, was normal über PKV und Beihilfe abgerechnet wird, nicht (oder noch nicht) unfallkausal (anerkannt) ist.
Umgekehrt ist das, was von der Unfallfürsorgestelle übernommen wird, dann wohl kein Streitgegenstand mehr.
In deinem Bescheid oder den Bescheiden kannst du lesen, was anerkannt ist.

Die Stellungnahme des Amtsarztes solltest du ebenso erhalten wie (vom AA) die Fachgutachten, die amtsärztlich beauftragt wurden.

Vom Versorgungsamt (GdB 30 unbefristet) kannst du dir das Gutachten mit der Aufschlüsselung deines GdB zuschicken lassen. Das würde ich zügig angehen.
Wenn du die VersMedV kennst, weißt du:
Wenn die für den GdB anerkannten Funktionsstörungen allesamt solche sind, die dir als Unfallschaden anerkannt wurden, dann müsste der GdB = der GdS sein.
Also schaut man sich an, was im Gutachten vom Versorgungsamt steht und wie sich das zum Gutachten bzgl. GdS verhält.
Evtl. erhält man damit ein Argument für die Widerspruchsbegründung.

Ich folge auch der Logik, die du zu MdE (auf Erwerbstätigkeit beschränkt) und GdS schreibst.
Somit sollte der GdS höher sein als die MdE, deshalb gab es auch Klageverfahren dazu.
Ich habe nur Urteile gefunden, die MdE 1:1 in GdS übertragen haben bzw. bestätigen, dass 1:1 richtig war.
Vielleicht findest du dazu etwas anderes, wäre toll.
Jedenfalls hab ich noch nie gelesen oder gehört, dass der GdS niedriger als die MdE eingeschätzt wurde - bei Beamten mit Dienstunfall. Ich wünsche dir, dass dein RA sich damit gut auskennt. Evtl. ist die Schwerbehindertenvertretung auch eine Hilfe in dieser Frage.
(Wenn ich dem Ratschlag des erstbefragten RA gefolgt wäre, ... ohje.)

Mit HPV kenne ich mich gar nicht aus, keine Erfahrungen, nur das, was ich vom Mitlesen weiß.
Da wir hier in der Rubrik Zivilrechtliche Gerichtsverfahren schreiben (und nicht Beamtenrechtliche), hoffe ich, dass du zu dem Thema noch Antworten bekommst.

Zum Beamtenrechtlichen ist es vielleicht besser, den Teil rüberzuschieben / -kopieren und dort ein zweites Thema aufzumachen.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo HWS-Schaden,
sorry für die sehr späte Rückmeldung, allerdings war ich nun wiederum 2 Jahre im Sinne des Unfalls unterwegs und es ist viel passiert, nur leider nicht in meinem Sinne. Mittlerweile bin ich nun seit 1 Jahr pensioniert (fühlt sich nicht prickelnd an). Die Pensionierung wurde nach Rücksprache mit dem Amtsarzt eingeleitet. Mein GdB wurde durch das Versorgungsamt mit 50 eingestuft. Leider hat die erneute Überprüfung der orthopädischen Gutachterin (durch meinen Dienstherrn beauftragt) für den Unfallausgleich lediglich einen GdS durch den Unfall von 30% festgestellt. Hiergegen läuft nun eine Klage vor dem VG. Des Weiteren klage ich gegen die HPV des Unfallfahrers auf Entschädigung meiner Besoldung vs. Pension. D. h. meine mtl. Einnahmen sind wesentlich geringer, außerdem habe ich keine Möglichkeit mehr, mich auf eine höhere Stelle zu bewerben. Da ich noch 20 Jahre in meinem Beruf tätig gewesen wäre, liegt hier finanziell ein enormer Verlust vor. Die HPV sieht das anders, obwohl bereits ein Urteil zu meinen Gunsten gesprochen wurde. Es wurde jedoch noch nicht berücksichtigt, dass ein HWS-Schaden (vermutlich durch ein Schleudertrauma ausgelöst) vorhanden ist. Erst der Neurologe, bei dem ich 2 Jahre nach dem Unfall zum ersten Mal war, hat ein MRT der HWS verordnet. Auch meine Fußstellung hat sich nach dem Unfall derart verändert, dass ich mittlerweile Einlagen benötige. Bisher war jedoch kein Arzt in der Lage, hier eine Verbindung zu dem Unfall zu bescheinigen. Sobald die Ärzte hören, dass es sich um einen Unfall handelt, machen sie dicht.
Ich werde auf jeden Fall weiterhin versuchen, irgendwie mein Recht zu bekommen. Dies war jetzt nur ein kurzer Ausschnitt von 6 Ordnern, die ich mittlerweile gesammelt habe...
 
Hallo Blümchentapete,

ich möchte hier nur zu einem Punkt aus Deinem letzten Beitrag berichten.

Und zwar schreibst Du das erst 2 Jahre nach dem Unfall ein MRT der HWS
gemacht wurde, und Du natürlich auch hier die Versicherung haftbar machen
möchtest.

Da kann ich von meinem Unfall berichten, der war 2010 und ich bin mit dem
Helm aufgeschlagen, sodaß dieser zerbrach und ich zumindest bis zum nächsten
Tag keine Erinnerung habe. Hatte schwere Verletzungen an beiden Beinen, aber
von der Wirbelsäule gab es ausser einem CT- Polytrauma keine weitere Untersuchung.

Auch erst mehr als 2 Jahre nach dem Unfall gab es das erste MRT- HWS, (gibt schon mehrere)
und da sind in HWS und BWS insgesamt 3 Deckplattenbrüche.
Habe auch seit Jahren starke Probleme mit der HWS bzw. teilweise den ganzen Rückenbereich,
und bis heute ist es für einen Gutachter und dem Gericht unmöglich das das Beschriebene
vom Unfallereignis kommt.

Beachte bitte: bei ca. 75 kmh mit dem Helm aufgeschlagen, Helm gebrochen, einzige Diagnose
ein Nasenbeinbruch.

Vor dem Unfall 2010 regelmäßig gelaufen und mit dem Mountainbike unterwegs gewesen, und ich
kann mich nicht erinnern, das ich jemals Schmerzen hatte.

Vom beruflichen Abstieg und diverser psychischer Faktoren (welche meiner Meinung nach erst Jahre
nach dem Unfall so richtig unangenehm wurden) möchte ich jetzt gar nicht berichten.

Grüsse

Hrc4Life
 
hallo,

für jene, denen ähnliches widerfahren ist:

das erst 2 Jahre nach dem Unfall ein MRT der HWS
gemacht wurde

in diesen fällen sollte an eine beweisvereitelung gedacht werden. zwar kann nicht grundsätzlich von einer solchen ausgegangen werden, aber eine prüfung wäre allemal von bedeutung. ein ergebnis hängt jeweils vom einzelfall ab. bei unzureichender befunderhebung sind es
  • Feststellung des „reaktionspflichtigen Befundes“
  • Verkennung oder Nichtreaktion auf den fiktiven reaktionspflichtigen Befund wäre ein grober Fehler gewesen


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

diese Ausführung ist mir wiederum neu, doch kann das mit Sicherheit für den
einen oder anderen etwas bringen.

Doch wie soll so etwas ablaufen, wenn ich an die vielen Jahre Prozessführung
zurückdenke, und überzeugt bin, das Richter, Gutachter und Anwälte mutmaßlich
betrügen und somit dem Geschädigten noch mehr Schaden zufügen!

In meinem Fall steht ja wohl fest, das man wenn man gezielt die HWS untersucht
hätte, möglicherweise doch was erkennen hätte können?
Dazu hätte ich aber über Schmerzen klagen müssen, da hätte man vielleicht
weiter untersucht?

Diese mögliche Beweisvereitelung würde ja dann wieder ähnlich verlaufen
und eventl. wiederum mit unrichtigen Feststellungen behaftet sein?

Jedoch guter Ansatz!

Grüsse

Hrc4Life
 
wie schon gesagt: kann nicht grundsätzlich von einer solchen (beweisvereitelung) ausgegangen werden. es müssen schon konkrete und dokumentierte ansatzpunkte vorhanden sein. zu jeder möglichen konstellation kann leider nicht in der breite eine darstellung erfolgen.
den oben beschriebenen fall mal unterstellt: haben sich im behandlungsverlauf bzw zu behandlungsbeginn medizinisch anhaltspunkte dafür ergeben, dass eine bestimmte befunderhebung nahe lag, wurde diese unterlassen, dann ist ernsthaft an die möglichkeit einer solchen vereitelung zu denken. das kann aber nur im konkreten fall und unter beiziehung der verfügbaren unterlagen beurteilt werden. speziell bei hws: welche auffälligkeiten, welche hinweise und defizite waren vorhanden (und sind dokumentiert oder nachweisbar), die entspechend des standards weiterer abklärung bedurft hätten, und zu welchem ergebnis hätten sie aller wahrscheinlichkeit nach geführt.

das muss aber im konkreten fall mit den verfügbaren mitteln eruiert werden. ich will nur darauf hinweisen, weil es nach m.A. in den meisten fällen gsr nicht in betracht gezogen wird.


gruss

Sekundant
 
Zurück zur Blümchentapete ...

Hallo @Blümchentapete

Bedeutet das, dir wurde ein unfallbedingter Schaden anerkannt (Amtsarzt GdS 30) und trotzdem erfolgte die Zurruhesetzung nicht wegen Dienstunfallfolgen? Oder habe ich das falsch interpretiert und du erhältst jetzt Unfallruhegehalt plus den Unfallausgleich für GdS 30?

Wo liegt die Differenz der anerkannten Einschränkungen zw. GdB und GdS (inhaltlich)?
Beide beziehen sich auf das gleiche Regelwerk. Du müsstest beide Gutachten haben, um vergleichen zu können.
Hast du das Gutachten zum GdB angefordert? Das vom Amtsarzt bzw. die der Fachgutachter hast du hoffentlich reibungslos erhalten.

LG
 
Hallo Blümchentapete und die Mitlesenden,

vielleicht kann mein Beispiel etwas Hilfe bieten: Dienstunfall auf dem Weg zur Arbeit binnen zwei Monaten anerkannt
Unfall Dez 1999 - nach 6 Monaten erste Arbeitsversuche - drei Mal gescheitert - 15 Monate später Metallentfernung
2001 April - Amtsarzt - bestätigt weitere Dienstunfähigkeit als Folge vom Unfall, soll stationäre Reha machen, war aber bereits als Mutter-Kind-Kur zugesagt/ Dezember - Amtsarzt bestätigt weitere Dienstunfähigkeit: soll Neuroreha wegen Chronischer Schmerzen machen/
2002 April vier Wochen Neuro Reha: bestätigen Dienstunfähigkeit:/Juni - Amtsarzt bestätigt Dienstunfähigkeit/August - Amt informiert über Absicht mich in den zeitweiligen Ruhestand zu versetzen/ Dezember Amtsarzt sammelt Arztberichte und soll Prognose abgeben, dazu initiiert er drei Gutachten.
2002: Dez Parallel dazu Bescheid Versetzung in den Ruhestand wegen anhaltender Dienstunfähigkeit ohne Berücksichtigung Dienstunfall Begründung anhaltende Dienstunfähigkeit mit der Prognose, dass sich das binnen der nächsten sechs Monate nicht ändern wird. Aus Dienstzeit und Umfang erreichter Rentenanspruch von 48% wurde auf 42% wegen vorzeitiger zur Ruhesetzung heruntergesetzt.
2003 Januar-Widerspruch gegen den Bescheid, weil Grund Dienstunfall fehlt obwohl Amtsarzt, Rehaarzt, Hausarzt den Unfall als Ursache angeben. / März orthopäd- neurolog- Gutachten bestätigen eine für einen Zeitrahmen höhere -mittlere und zum Schluss bestehenden und voraussichtlich bleibende MdE von 30%.
Amtsrecht: Wenn aus Dienstunfall Schäden bleiben, greift die Dienstunfallfürsorge, nämlich der Unfallausgleich, vorausgesetzt es besteht eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 25% für die Dauer von mindestens sechs Monaten. Besteht das länger und es wird dann die Versetzung in den Ruhestand dadurch notwendig, hat man Anspruch auf Unfallrente, die liegt 20% über derjenigen. die bis zum Unfall erarbeitet worden ist. Rentenhöhe bei mir statt 48% nun doch 68%.
2004 Amt beauftragt Überprüfung ob Dienstunfähigkeit anhält - ohne Amtsarzt einzuschalten, der meine Einschränkungen zu 95% dem Unfall zurodnete - musste nach TÜ zu St - ich sei Simulantin. Folge Bescheid Aberkennung aller Zuschläge - Abzug von der Rente, wegen Vorzeitige Zuruhesetzung.

Anwalt eingeschaltet: Widerspruch eingelegt, abgelehnt, Nov 2004 Klage eingereicht auf Ansprüche Unfallrente aus Dienstunfallgrüngen. Erneute vier Wochen Neuroreha, bestätigt leichte Besserung, aber weiterhin keine Chance auf Dienstfähigkeit.

Ab da parallel Antrag auf Schwerbehinderung gestellt, mit Rehaberichten von 2002 u 2005 nach Monaten kam 30% Anerkennung, Anwalt meint, das sei viel zu wenig, legt Widerspruch ein, Versorgungsamt legt daraufhin 40% fest, Anwalt legt Klage beim Sozialgericht ein, Versorgungsamt erkennt einen Schwerbehinderung von 50% an, erhalte Schwerbehindertenausweis.

Dez 2005 Klage vor dem Verwaltungsgericht wegen Unfallrente gescheitert, ST als Gutachter anwesend.
Jan 2006 Antrag auf Berufung am Verwaltungsgerichshof - März 2007 Antwort, Antrag angenommen, ich soll ein neues Gutachten machen lassen - fand Nov 2007 statt - lag Jan 2008 vor, Gutachter bestätigt 30% - Stellungnahmen beider Seiten - bis endlich April 2009 Gutachter vor Gericht aussagen musste und ich in 2. Instanz gewonnen habe.
Amt musste Differenz ab Dez 2002 nachzahlen.

Also habe eine Rente aus Dienstunfallgründen in Höhe von 68% - weil die Schwelle von 25% überschritten wurde.
Habe eine Schwerbehinderung von 50% im Sinne des Versorgungsamts, fast alles wegen derselben Ursache: Dienstunfall.

Ohne Anwalt wäre ich nie soweit gekommen.
Amt ist verpflichtet z u s p a r e n und lehnen auch Offensichtliches erst einmal ab. Tipp hart bleiben, nachhaken, dran bleiben, wer nicht kämpft hat verloren, wer kämpft kann verlieren, aber auch gewinnen.

Dank der Unterstützung hier im Forum habe ich durchgehalten.

Liebe Blümchentapete: halte durch,
lass dich nicht abwimmeln! Die Amtsleute urteilen nach den Buchstaben auf irgendwelchen Papieren - ein Richter kann dich ansehen - das ist eine echte Chance

LG Teddy
 
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