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Habe ich Fehler gemacht? bei Antrag auf Feststellung der Nahtlosigkeit nach§145 SGB 3

Klaus66

Neues Mitglied
Registriert seit
1 Feb. 2016
Beiträge
12
Hallo, bitte auch Scan im Anhang schauen.
nachdem ich mich informiert habe,
habe ich mich letzte Woche bei der AfA angemeldet da ich demnächst von der KK ausgesteuert werde und aber noch ungekündigt bin.
Ich habe der Sachbearbeiterin (SB) in der Erstanmeldung gesagt das sie in meinem Fall den §145 SGB III anwenden soll.
Zugleich habe ich aber auch wie von vielen im Netz empfohlen gesagt das ich dem Arbeitsmark zur Verfügung stehe um nicht das ALG1 verweigert zu bekommen.

Die SB hat mir zwar eine leeren Umschlag mitgegeben den ich mit dem Ausgefüllten Gesundheitsformular mit Entbindungen Schweigepflicht und Gutachten/Befunde usw. für den ÄD der AfA innerhalb der nächsten 2 Wochen abgeben soll.

Diese Unterlagen habe ich auch schon alle zusammen samt sozialmedizinisches Gutachten vom letzten Jahr der MDK (Auf Dauer AU für die letzte Tätigkeit)

Die SB hat auch den Formular "Feststellung zur Anwendung der Nahtlosigkeitsregelung gemäß § 145 SGB III " ausgefüllt und ich habe es dann unterschrieben als sie es mir vorgelegt hat.

Nur habe ich gestern bemerkt in dem Formular unter Punkt II. Einschätzung des Leistungsvermögens ist angekreuzt
1. Die letzte oder eine andere marktübliche Tätigkeit kann ich
X im bisherigem Umfang verrichten.
wenn das so wäre dann hätte ich ja gleich meine letzte Tätigkeit wieder aufnehmen können, gerade weil ich ja die letzte Tätigkeit nicht mehr ausüben konnte war ich ja so lange durchgehend AU, das widerspricht sich doch alles irgendwie... Oder verstehe ich das alles falsch?
Ist das jetzt so in Ordnung, werden denn nun meine Gutachten und das Gesundheitsformular das ich abgeben werde überhaupt noch berücksichtigt oder geprüft ?
Hätte nicht das Kreuz eigentlich nicht unter Punkt 2. "die letzte oder eine andere marktübliche Tätigkeit kann ich"

(nicht verrichten - die Anwendung § 145 ist zu prüfen.
Den Gesundheitsfragebogen und die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht wurden mir ausgehändigt.
Rückgabetermin an den ärztlichen Dienst) stehen sollen


Das ist ja alles garnicht angekreuzt, so gesehen passt das alles ja nicht , wieso gibt sie mir den Umschalg usw. und sagt ich solle es innerhalb 2 Wochen aushändigen aber im Antrag verschweigt sie das sie mir die Unterlagen und den Umschlag ausgehändigt hat.
Hat die Dame in der Erstanmeldung Fehler gemacht oder ist das alles so in Ordnung.
Unter Punkt I. Sachverhalt
steht allerdings auch das ich schon seit Dez. 2014 durchgehend AU bin also länger als 6 Monate durchgehend .
Nach 3 Tagen der Erstanmeldung habe ich schon eine Einladung nach § 309 Abs. 1 SGB III in Verbindung mit § 159 SGB III
demnach will die SB mit mir meine aktuelle berufliche Situation besprechen und ich solle zu diesem Termin noch meine ausgedruckten Bewerbungsunterlagen mitbringen.

ich bitte um Rat.

 
Hallo Klaus,

ich musste auch die Nahtlosigkeitsregelung in Anspruch nehmen .
Dies Formular , was du da hast hatte ich nicht , vielleicht hat es die SB damals auch gleich einbehalten und ich keine Kopie bekommen .


Jedenfalls denke ich, dass das Kreuz wirklich nicht richtig ist .
Bei Punkt II. hätte 2. angekreuzt werden müssen oder wenigstens bei 1. das Kreuz an zweiter Stelle setzen -" im Umfang von unter 15 Std. wöchentlich verrichten."

Im Rahmen der Wiedereingliederung durfte ich damals nicht die 15 Std./ Woche vollmachen , da ich sonst kein Geld mehr über die Nahtlosigkeitsregelung bekommen hätte .

Dem Arbeitsmarkt stehst du doch gar nicht zur Verfügung . Du bist in ungekündigter Stellung und derzeit krankgeschrieben .Sonst würdest du doch in deinem Job arbeiten .

Wenn du die Möglichkeit hast, würde ich an deiner Stelle ganz schnell zum Amt und die Sache mit der SB besprechen . Wenn nicht , wenigstens schriftl. das anmerken und um Klärung bitten .
Sicher ist da ein Missverständnis aufgetreten .
Schriftlich , damit du etwas in der Hand hast .

Viel Grüße
 
Hallo Heidjer,

danke für die Antwort und den Hinweisen.
Du schreibst
"Im Rahmen der Wiedereingliederung durfte ich damals nicht die 15 Std./ Woche vollmachen , da ich sonst kein Geld mehr über die Nahtlosigkeitsregelung bekommen hätte ."

Aber ich habe des öfteren gelesen man müsse sich mindestens 15/woche stunden bereit erklären damit amn als arbeitssuchend akzeptiert wird und ALG1 nach dem Nahtlosikeit bekommt.

Dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen tut man soweit ich informiert bin auch nur fiktiv.Ja ich bin ungekündigt und aber gerade deshalb sollte Sie ja den § 145 anwenden.
Ab dem 26 werde (soll) ich mich auch nicht mehr AU schreiben lassen, das aht sie auch gesagt damit ich ALG1 bekommen kann wäre es wichtig.
Nur hat Sie mir die Unterlagen "Gesundheitsformular mit Schweigepflichtsentbindungen und Umschlag fürs zrückversand innerhalb 2 Wochen) ausgehändig aber in dem Formular nicht angemerkt.
Dann hat sie sich wohl vertan.
Ich kann ja morgen nochmal hingfahrenn und sie um Klärung bitten.
Das das alles gleich zum Anfang so chaotisch beginnen würde hätte ich auch nicht gedacht.
In welchem Jahr hattest Du denn so einen Antrag gestellt gehabt

Gruß


 
Hallo Klaus,

Ende 2011 ging mein Krankengeld zu Ende . Ich war nicht fit für meinen alten Job , aber auch nicht gekündigt .
Daher war ich dann beim Arbeitsamt wegen der Nahtlosigkeitsregelung .
Ich glaube, ich musste mich auch generell für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen .
Vielleicht ist das nur Formsache .
Die Krankenunterlagen und Fragebogen zur Gesundheit wurden bei mir auch zum ärztlichen Dienst geschickt . Erst wenn von da Antwort kommt , zahlt das Arbeitsamt das Geld . Das hat bei mir etwas gedauert . Wenn ich keinen Partner gehabt hätte , wäre ich in ordentliche Schwierigkeiten geraten , denn Krankengeld war inzwischen zu Ende und die Geldforderungen ( Miete , Versicherungen ..) laufen ja weiter . Auch Krankenversicherung war ein Fragezeichen . Damals verstand ich ,wie schnell man auf der Straße landen kann ohne alles , ganz unverschuldet .
Also immer am Ball bleiben .
Wenn man mehr als 15 Stunden / Woche arbeitet erhält man kein Geld mehr vom Amt . Ab 15 Std. wird die Zahlung eingestellt , egal ob wegen einem neuen Job oder Wiedereingliederung .
Das Geld kam . Es kamen im Laufe der Zeit auch Jobangebote in meinem alten Beruf .( Einen anderen hatte ich nicht gelernt . )
Bin dann zum Amt und habe nochmal klar gemacht , dass ich keine neue Stelle in meinem Beruf suche . Das geht nicht , denn ich bin dafür nicht arbeitsfähig und ich habe meine Stelle noch .( Bin bis heute noch ungekündigt .)
Die SB hat gesagt , das wäre ein Versehen , es ginge so in die Zentrale und darauf haben sie keinen Einfluss , das läuft automatisch . Sie hat das dann geregelt , ich brauchte mich bei der vorgeschlagenen Stelle nicht vorstellen und es kam nie wieder etwas vom Amt . Während der Zeit des Bezuges auf Grund der der Nahtlosigkeitsregelung brauchte ich auch keine AU mehr einreichen . Fand ich komisch , denn ich hätte ja inzwischen auch wieder fit sein können . Aber na ja ...
Die Zeit für die Nahtlosigkeitsregelung ging zu Ende . Habe in der Zeit dann den Schwerbehindertenausweis beantragt und Rente .
Ich fand es auch chaotisch .
Nimm nichts hin , immer freundlich nachfragen , wenn was nicht klar ist oder zu lange dauert . Manchmal ist es einfach ein Fehler vom Amt auch ohne Absicht .

Viel Glück !
 
Hallo Heidjer,

danke für die Infos.
Ich werde mal wie auch von Dir vorgeschlagen morgen hinfahren und freundlich Nachfragen.

Kann dann gleich die Unterlagen im verschlossenem Umschlag beim ÄD der AfA abgeben.

Gruß
 
Hallo Heidjer,

war heute bei der AfA und eine nette SB hat mir erklärt daß das alles so normal wäre, das wäre etwas kompliziert aber das wäre der normale Gang.

Nur, wenn mann unter Punkt II. 2 kreuz macht, würde auf jedenfall vom ÄD geprüft ob eine Zahlung geleistet wird.
Aber bei mir wäre das mit der Zahlung automatisch genhemigt da ich ja gesagt habe ich kann voll Arbeiten aber nicht die letzte Tätigkeit.

Das kreuz dort bedeute nicht das ich genau die selbe Tätigkeit ausüben muß sondern eine ähnliche.

So habe ich das verstanden.
Ich hoffe nur sie hat Recht und es kommt später nicht zu Komplikationen.

Habe dann die Gutachten/Befunde und ausgefüllte Gesundheitsformular direkt selbst beim ÄD abgegeben, die haben sich den Umschlag in meinem beisein umgehend geöffnet und sofort überprüft ob alle Schweigepflichtsentbindungen unterschrieben sind, als die sahen das es so war, meinten sie, alles in Ordnung.

Ich warte jetzt ab mehr kann ich auch nicht machen, habe schon nächste Woche Termin bei der Arbeitsberaterin der AfA.

Gruß
 
Hallo Klaus 66,

auch wenn ich Deinen Beitrag mehrmals lese bleibt einiges unstimmig für mich.

Folgende Fragen tun sich auf.

Ist der Rentenversicherungsträger nicht mit zuständig in deinem Fall, statt die Arbeitsagentur?

Wurde ein Reha- und oder Rentenantrag bei der Rentenversicherung gestellt?

Reha Maßnahmen incl. Umschulung durch den Rentenversicherungsträger sollten im Vordergrund stehen.

Die Entscheidung ob eine Person noch erwerbsfähig ist und in wie weit entscheidet der Rentenversicherungsträger und nicht wie die Arbeitsagenturen und Jobcenter das gerne hätte, das sie dieses entscheiden können um Betroffene in die Grundsicherung/Sozialhilfe zu verschieben durch ihre parteiübergreifenden Gutachter.
 
Ja eine 5 monatige Berufliche Reha nach einem G130 Antrag habe ich schon über die DRV letztes Jahr gehabt.

Aber ich habe keine neue Leidensgerechte Anstellung gefunden.

Aus meiner Sicht war diese "Berufliche Rehamaßnahme" erfolglos, aber für die Gesellschaft die diese Maßnahme im Auftrag der DRV durchgeführt hat wäre die Maßnahme erfolgreich gewesen :confused:

Als ich die gefragt habe was denn daran bitte erfolgreich sei, bekam ich folgende Antwort:
Sie haben erfolgreich an der Maßnahme Teilgenommen ohne Unterbrechungen und Ausfallzeiten.

Hab das alles zwar auch nicht richtig verstanden..
Die haben der DRV/Krankenkasse/BfA auch Berichte zugesandt das ich erfolgreich an der Maßnahme teilgenommen habe.
Das wars auch schon.
 
Somit steht die Frage im Raum, inwieweit noch Erwerbsfähigkeit besteht. Oder ob im Anschluss der Reha evtl. an Umschulung gedacht werden muss.

Wir sind da immer noch bei der Rentenversicherung und den Pflichten der Sozialversicherungsträger.

Hier muss sogar die AU weiter von den Fachärzten bescheinigt werden, für den Arbeitgeber. Die Aussage von der Arbeitsagentur ist mithin falsch.

Auch der Arbeitgeber steht in seiner Pflicht und sollte nicht im Sinne der Rentenversicherung Dich auf das Abstellgleis der Arbeitsagentur stellen.

Hier kommen Arbeitgeber dann gerne auf die Idee an ihren kranken Arbeitnehmern Abfindungen zu zahlen.

M.E. die schlechteste Lösung für Betroffene, wenn noch Ansprüche gegenüber die Rentenversicherung bestehen.
 
Hallo ihr zwei ,

um den Fall bei Klaus richtig einzuschätzen,fehlen uns paar Infos, z.B.was die Reha zur Arbeitsfähigkeit geschrieben hat ....

Wenn sein Status klar ist ,müsste natürlich vom Rentenversicherungsträger eine Umschulung erfolgen ,um in einen anderen Job zu kommen und für alle Kosten aufkommen .


Bei mir war es etwas schwierig , denn der Gesundheitszustand war nicht stabil wurde immer schlechter . Aus den Rehas wurde ich immer AU entlassen .

Die Zeit der Nahtlosigkeitsregelung war nochmal so zur Überbrückung ,in der Hoffnung alles würde klarer werden .

Ich denke schon , dass für Klaus das jetzt erstmal okay ist . Er ist jetzt dran die Entscheidung zu fällen -Umschulung oder Rente und das kann er jetzt angehen . Das Arbeitsamt wird ihm dabei helfen .

Frage wer Kostenträger bei Klaus ist , wäre interessant . War es ein Unfall ? Dann wäre die gegnerische Versicherung oder BG oder PUV zuständig .
Ich hatte nur die Krankenkasse und da ist nun mal Schluss mit Krankengeld nach einer gewissen Zeit . Wenn dann Umschulung nicht geht , bleibt nur Berentung um die wiederum rauszuzögern die Nahtlosigkeitsregelung .

Aber Klaus erzähl doch .
Hattest du einen Unfall ?
Wenn ja privat oder Arbeitsunfall ? Unfallgegner ja nein ..?
Davon hängt es ja ab ,welche Schritte man gehen muss .

Freut mich für dich Klaus, dass du die Sache bei einer netten SB klären konntest . Ich fand es damals auch alles verwirrend , aber am Ende lief es ja doch .


Viel Grüße
 
Hallo Heidjer,

was mich an diese Angelegenheit stört, das der Arbeitgeber evtl. hier unzureichend gegenüber der Rentenversicherung mitwirkt.

Die AU besteht weiterhin, ein zurück am Arbeitsplatz ist ausgeschlossen, somit sind m.E. die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt. Ob nun eine BG zuständig ist kann dahin gestellt bleiben da die Sozialversicherungsträger den Sachverhalt untereinander ermitteln müssen.

Selbst sollte nun der Arbeitgeber von seinem Sonderkündigungsrecht gebraucht machen, besteht weiterhin der Rechtsanspruch auf Umschulung.

Ok, wenn jedoch bereits die volle Erwerbsunfähigkeit eingetreten ist und nicht absehbar ist, ob Klaus 66 wieder jemals Arbeitsfähig wird dann ist die zunächst befristete Rente seitens der Rentenversicherung zu zahlen.

ALG I und ALG II dienen bis zur rechtlichen Klärung, die Anträge sollten jedoch richtig bereits gestellt sein, da die Sozialversicherungsträger wie wir hier alle wissen sehr Klage freudig sind.

Durchaus können dadurch mehrere Jahre ins Land gehen, leider. Die Schweigepflichtsentbindung hätte und habe ich nicht Unterschrieben, war aber zugegebener Maßen ein harter Kampf über fast 2 Jahre.

Vor Erleichterung flossen dann bei mir die Tränen, die Widerstände und viele fasche Rechtsauskünfte, machten mir den Weg nicht grade leicht. Doch ich war im Recht :)
 
ich antworte gleich , mus es noch formulieren weil es mir schon etwas peinlich ist :eek:
 
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