Hallo, bitte auch Scan im Anhang schauen.
nachdem ich mich informiert habe,
habe ich mich letzte Woche bei der AfA angemeldet da ich demnächst von der KK ausgesteuert werde und aber noch ungekündigt bin.
Ich habe der Sachbearbeiterin (SB) in der Erstanmeldung gesagt das sie in meinem Fall den §145 SGB III anwenden soll.
Zugleich habe ich aber auch wie von vielen im Netz empfohlen gesagt das ich dem Arbeitsmark zur Verfügung stehe um nicht das ALG1 verweigert zu bekommen.
Die SB hat mir zwar eine leeren Umschlag mitgegeben den ich mit dem Ausgefüllten Gesundheitsformular mit Entbindungen Schweigepflicht und Gutachten/Befunde usw. für den ÄD der AfA innerhalb der nächsten 2 Wochen abgeben soll.
Diese Unterlagen habe ich auch schon alle zusammen samt sozialmedizinisches Gutachten vom letzten Jahr der MDK (Auf Dauer AU für die letzte Tätigkeit)
Die SB hat auch den Formular "Feststellung zur Anwendung der Nahtlosigkeitsregelung gemäß § 145 SGB III " ausgefüllt und ich habe es dann unterschrieben als sie es mir vorgelegt hat.
Nur habe ich gestern bemerkt in dem Formular unter Punkt II. Einschätzung des Leistungsvermögens ist angekreuzt
1. Die letzte oder eine andere marktübliche Tätigkeit kann ich
X im bisherigem Umfang verrichten.
wenn das so wäre dann hätte ich ja gleich meine letzte Tätigkeit wieder aufnehmen können, gerade weil ich ja die letzte Tätigkeit nicht mehr ausüben konnte war ich ja so lange durchgehend AU, das widerspricht sich doch alles irgendwie... Oder verstehe ich das alles falsch?
Ist das jetzt so in Ordnung, werden denn nun meine Gutachten und das Gesundheitsformular das ich abgeben werde überhaupt noch berücksichtigt oder geprüft ?
Hätte nicht das Kreuz eigentlich nicht unter Punkt 2. "die letzte oder eine andere marktübliche Tätigkeit kann ich"
(nicht verrichten - die Anwendung § 145 ist zu prüfen.
Den Gesundheitsfragebogen und die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht wurden mir ausgehändigt.
Rückgabetermin an den ärztlichen Dienst) stehen sollen
Das ist ja alles garnicht angekreuzt, so gesehen passt das alles ja nicht , wieso gibt sie mir den Umschalg usw. und sagt ich solle es innerhalb 2 Wochen aushändigen aber im Antrag verschweigt sie das sie mir die Unterlagen und den Umschlag ausgehändigt hat.
Hat die Dame in der Erstanmeldung Fehler gemacht oder ist das alles so in Ordnung.
Unter Punkt I. Sachverhalt
steht allerdings auch das ich schon seit Dez. 2014 durchgehend AU bin also länger als 6 Monate durchgehend .
Nach 3 Tagen der Erstanmeldung habe ich schon eine Einladung nach § 309 Abs. 1 SGB III in Verbindung mit § 159 SGB III
demnach will die SB mit mir meine aktuelle berufliche Situation besprechen und ich solle zu diesem Termin noch meine ausgedruckten Bewerbungsunterlagen mitbringen.
ich bitte um Rat.
nachdem ich mich informiert habe,
habe ich mich letzte Woche bei der AfA angemeldet da ich demnächst von der KK ausgesteuert werde und aber noch ungekündigt bin.
Ich habe der Sachbearbeiterin (SB) in der Erstanmeldung gesagt das sie in meinem Fall den §145 SGB III anwenden soll.
Zugleich habe ich aber auch wie von vielen im Netz empfohlen gesagt das ich dem Arbeitsmark zur Verfügung stehe um nicht das ALG1 verweigert zu bekommen.
Die SB hat mir zwar eine leeren Umschlag mitgegeben den ich mit dem Ausgefüllten Gesundheitsformular mit Entbindungen Schweigepflicht und Gutachten/Befunde usw. für den ÄD der AfA innerhalb der nächsten 2 Wochen abgeben soll.
Diese Unterlagen habe ich auch schon alle zusammen samt sozialmedizinisches Gutachten vom letzten Jahr der MDK (Auf Dauer AU für die letzte Tätigkeit)
Die SB hat auch den Formular "Feststellung zur Anwendung der Nahtlosigkeitsregelung gemäß § 145 SGB III " ausgefüllt und ich habe es dann unterschrieben als sie es mir vorgelegt hat.
Nur habe ich gestern bemerkt in dem Formular unter Punkt II. Einschätzung des Leistungsvermögens ist angekreuzt
1. Die letzte oder eine andere marktübliche Tätigkeit kann ich
X im bisherigem Umfang verrichten.
wenn das so wäre dann hätte ich ja gleich meine letzte Tätigkeit wieder aufnehmen können, gerade weil ich ja die letzte Tätigkeit nicht mehr ausüben konnte war ich ja so lange durchgehend AU, das widerspricht sich doch alles irgendwie... Oder verstehe ich das alles falsch?
Ist das jetzt so in Ordnung, werden denn nun meine Gutachten und das Gesundheitsformular das ich abgeben werde überhaupt noch berücksichtigt oder geprüft ?
Hätte nicht das Kreuz eigentlich nicht unter Punkt 2. "die letzte oder eine andere marktübliche Tätigkeit kann ich"
(nicht verrichten - die Anwendung § 145 ist zu prüfen.
Den Gesundheitsfragebogen und die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht wurden mir ausgehändigt.
Rückgabetermin an den ärztlichen Dienst) stehen sollen
Das ist ja alles garnicht angekreuzt, so gesehen passt das alles ja nicht , wieso gibt sie mir den Umschalg usw. und sagt ich solle es innerhalb 2 Wochen aushändigen aber im Antrag verschweigt sie das sie mir die Unterlagen und den Umschlag ausgehändigt hat.
Hat die Dame in der Erstanmeldung Fehler gemacht oder ist das alles so in Ordnung.
Unter Punkt I. Sachverhalt
steht allerdings auch das ich schon seit Dez. 2014 durchgehend AU bin also länger als 6 Monate durchgehend .
Nach 3 Tagen der Erstanmeldung habe ich schon eine Einladung nach § 309 Abs. 1 SGB III in Verbindung mit § 159 SGB III
demnach will die SB mit mir meine aktuelle berufliche Situation besprechen und ich solle zu diesem Termin noch meine ausgedruckten Bewerbungsunterlagen mitbringen.
ich bitte um Rat.