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Hab ne Frage Unfall oder nicht?

bosch

Neues Mitglied
Registriert seit
27 Mai 2017
Beiträge
14
Guten Morgen an alle,

ich weiß gar nicht ob ich mit meinem tread in diesem Forum richtig bin, wenn nicht Bitte verschieben.

Also mir ist da was passiert und ich hätte gerne eine Einschätzung. Ich habe gegoogelt und nicht wirklich etwas dazu gefunden.

Ich stehe morgens bei und auf dem Grundstück ( an der Straße angenzend) und warte bis meine Tochter zur Bushaltestelle um die Ecke gelaufen ist. Wir wohnen mitten in der Pampas und viele Autofahrer meinen es ist eine Formel eins Strecke. Jedenfalls stehe ich seitlich zur Straße und dann kommt ein Auto schnell angefahren und um nicht angefahren zu werden habe ich mich in einer schnellen Bewegung wegedreht. Es war so knapp mit dem Außenspiegel das quasi nur ein Blatt Papier dazwischen passte. Ich bin nicht gefallen und er hat mich nicht berührt, aber er ist auch weiter gefahren ohne anzuhalten. Jetzt bin ich krank geschrieben da ich fast kaum richtig laufen kann da ich mich so verdreht habe. ( vorhandener Rückenschaden, jetzt motzt der Nerv)

Ich habe mich bei der Polizei erkundigt ob man da was machen kann, mich ärgert es total. Auskunft von der Polizei : Nein er hat sie nicht berührt, wahrscheinlich nicht mal wahrgenommen.


Wie ist die Sachlage? Kann man da wirklich nichts machen? Es ärgert mich total



lg bosch
 
Hallo bosch,

ganz so, wie die Polizei das sagt, ist es nicht. Es gibt nämlich einen seitlichen Abstand, den man zum Hindernis (in dem Fall Du als Hindernis) einzuhalten hat. Und der wurde eindeutig unterschritten.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der Autofahrer Dich nicht gesehen haben soll. Es sei denn Du standst hinter einem Sichthindernis.

Soweit dazu. Hast Du Dir denn das amtliche Kennzeichen gemerkt und bei der Polizei angegeben? Schließlich hat das dichte Vorbeifahren des Pkw bei Dir eine Gefahrenabwehrreaktion ausgelöst.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
auch ein hallo,

und eine zustimmung zu @Rekobär - es muss bei einer schadensverursachung nicht zwingend zu einem kontakt kommen. ob die beschriebenen probleme dann zivilrechtlich zugeordnet werden können oder nicht, ist auch nicht die frage. es dürfte aber mindestens eine verkehrsgefährdung vorliegen, die von interesse und bedeutung sein sollte.


gruss

Sekundant
 
Hey und Danke für die Antwort.
Ja habe das Kennzeichen. Die Polizei will keine Anzeige Aufnehmen da er mich ja nicht berührt hat.

Ich find das ganze Unfair. Ich hab jetzt die rennerei und echt Schmerzen. Da ich in den letzten Jahren scon öfter wg Rücken Krank war werde ich ins Krankengeld fallen.

Ich habe keine Zeugen es wird mur da keiner glauben so sagte die Polizei auch noch als Argument.

Man ist quasi solchen Rasern ausgeliefert.
 
Hallo,Bosch,
Wenn Dein Grundstück bis direkt an die Fahrbahn geht, wäre nun zu prüfen, oder das Fahrzeug außerhalb der Fahrbahnbegrenzungslinie gefahrhen ist, oder ob Du zu weit im Fahrbahnbereich gestanden hast. Gibt es dort einen Gehweg Richtung der Bushaltestelle, oder nur einen Trampelpfad?
Wenn das wie Du selber schreibst in der Pampa liegt, dann fahren doch meistens die selben Fahrzeuge, z.B. morgens zu Arbeit oder Kindergarten-Schule. Achte doc mal an den anderen Tagen, ob Du das Fahrzeug wieder erkennst.
Aber auch für Fußgänger gilt der § 1 STVO, vorsicht und Gegenseitige Rücksichtnahme. Gibt es zuvor Hinweisschilder, aus Fahrtrichtung kommend, dass auf Fußgänger am Straßenrand hinweist? anderefalls mal mit dem Bürgermeister darüber reden, dass vieleicht solche Zwischenfälle künftig vermieden werden können.
Gruß Jörg
 
Guten Morgen Euch

Wir Wohnen ziemlich außerhalb. Wir haben schon öfter versucht hier Verkehrstechnisch zu verändern. Es hieß aber immer, es geht nicht da zu weit außerhalb. Es laufen eine menge Schulkinder ( zur Bushalte ) um die Zeit auf der Straße, da hat man einfach mal mit Vorsicht zu fahren, auch wenn es nur Bauernschaft ist. Ich hab da gestanden und meiner Tochter noch gewunken und da ist es schon passiert.

Unser Grundstück ist bis zur Straße gepflastert. Ich stand definitiv weit genug auf unserem Grundstück. Er musste einem anderem Auto ausweichen und hat somit einen Schlenker gemacht. Der muss mich gesehen haben. ca 5 meter neben mir stand noch unser Auto. Wenn er abgebremst hätte, stehen geblieben wäre und gewartet hätte, wäre nichts passiert.

ER ( ich habe gesehen das es ein etwas korpulenter Mann war) hat mich gesehen davon bin ich überzeugt. Er hatte zwei Hindernisse auf seiner Seite und meinte er müsse sich durchquetschen. Hat nicht so toll funktioniert.

Ich bin ihm ausgewichen er hat mich halt nicht "angefahren" allenfalls die Jacke "berührt".

Alles doof


lg bosch
 
Hallo Bosch,
die Polizei darf eine Anzeigenaufnahme nicht erweigern, da sie hier nicht letztendlich über das vorliegen einer Straftat entsheidet, sonder die Staatsanwaltschaft. Aber es scheint hier sich eine schwierige Beweiswürdigung zu ergeben. Wenn der die Tat nicht zugibt erfolgt Verfahrenseinstellung. Ihr solte wie schon beschrieben, diesen Vorfall zum Anlass nehmen, mit dem Bürgermeister Vorkehrungen zu treffen, dass solche Fälle in Zukunft vermieden werden können. Schilder das Fußgänger am Fahrbahnrand laufen, Hinweise auf die Bushaltestelle, Temporeduzierung usw. Die Gemeinde oder der Landkreis hat in diesem Fall eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht gegenüber den Anwohnern und Nutzern der Bushaltestelle.
Gruß Jörg
 
hallo bosch,

hier kann ich auch nur noch weiter empfehlen, die verkehrsführung mit bürgermeister, strassenbehörde und im zusammenwirken mit elternbeiräten der schulen und kindergärten mit dem strassenbauträger zu besprechen und auf sichere verkehrsführung hinzuwirken. das kann schon mal ein kraftakt sein, wie ich aus eigener erfahrung weiss. gut wäre auch, wenn sich möglichst sämtliche (es werden nach deiner schilderung nicht allzu viele sein) anwohner zusammenschliessen und gemeinsam (schriftlich) vortragen.

erkundigt euch auch danach, wie es zb das busunternehmen sieht, ob hier nicht - aus anderen aber vergleichbaren gründen - ähnlicher handlungsbedarf gesehen wird. evtl finden sich weitere ansprechpartner, die du vor ort besser ausmachen kannst. und: ich hatte teilweise unterstützung durch eine örtliche politikerin (damals BT-vizepräs.). auch daran denken: es stehen wahlen an!


gruss

Sekundant
 
hallo bosch,

zu deinem eigentlichen problem nochmal folgende hinweise:

Auskunft von der Polizei : Nein er hat sie nicht berührt, wahrscheinlich nicht mal wahrgenommen.

das trifft nicht die tatsächliche definition eines unfalls. einer berührung bedarf es nicht (vgl. z.b. bei ausweichen eines aus einer untergeordneten strasse querenden fahrzeugs in den strassengraben findet häufig auch keine berührung der fahrzeuge statt).

definition(en) finden sich übrigens gegügend, z.b. (allgemeiner art)
Unfall – Wikipedia
Definition: Unfall

oder (speziell)
Straßenverkehrsunfall – Wikipedia

da eine krankschreibung folge ist, würde ich das ganze schriftlich an die dienststelle richten unter schilderung des hergangs und der (dokumentierten) folgen unter hinweis auf die nötige ärztliche behandlung als folge der zumindest fahrlässigen körperverletzung. eine kopie der ärztlichen krankmeldung beigefügt und eine aussage darüber ob strafantrag wegen körperverletzung gestellt wird oder nicht (gibt dem staatsanwalt etwas an die hand, um ggf die sache zu verfolgen statt sie ungeprüft einzustellen).

das ganze prozedere ist auch in der hinsicht von bedeutung, falls weitere gesundheitliche probleme auftreten oder auch hinsichtlich späterer folgen und/oder versicherungstechnische und -rechtliche belange auftreten sollten.


gruss

Sekundant
 
Danke für die ausführlichen Antworten.

Ich habe eine rechtschutzversicherung die ich heute mal Kontaktieren werde. Mal sehen was die sagen.

Es ist schon einiges gemacht worden wg der Verhrkehrssituation bei uns. Es sind schon drei mal Zählungen gelaufen ohne Ergebniss. Meine Nachbarn und wir sind schon im Rathaus vorstellig geworden auch ohne Ergebniss.

Mein Plan wird jetzt sein das ich mich einlese wegen der Möglichkeiten die wir noch haben.

Es isr jetzt eine Großbaustelle in der Stadt und ein mega Verkehrsstau überall. Es weichen jetzt schon viele über unsere Straße aus. Das wird noch lustig. Zumal das ganze bis nächstes Jahr dauern wird.

Lg bosch
 
Grüß Dich, Bosch!

01
Für die Haftung des Autofahrers setzt das Gesetz nicht voraus, dass es eine Berührung zwischen dem Auto und dem Unfallopfer gegeben hat. Das liegt an § 7StVG. Da steht:

"Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs .... ein Mensch ...verletzt," ist der Halter des Kraftfahrzeuges zu Schadensersatz verpflichtet.

"Bei Betrieb“ - nicht etwa: „durch Kollision“.
Der Begriff „bei Betrieb“ wird er großherzig ausgelegt (so auch: Luckey, Der Personenschaden, Rn. 30; BGH VersR 1959, 157).

02
Eines Tages ist ein kleiner Bub vor einem geparkten Auto auf die Straße gelaufen, wurde dann von einem Fahrradfahrer angefahren, der dann gemeinerweise davon gefahren ist. Der Bub hatte einen schweren Schaden.
Was jetzt?

03
Wäre der Bub nicht von einem Fahrrad angefahren worden, sondern von einem Auto wäre die Unfallflucht kein Problem geworden. Für solche Schäden muss die Verkehrsopferhilfe aufkommen. Da das Fahrrad ist aber kein Kraftfahrzeug. Für Unfallflucht von Fahrrädern muss die Verkehrsopferhilfe nicht aufkommen.

04
Trotzdem hat der Bub Schadensersatz bekommen. Das Auto hätte nämlich dort gar nicht stehen dürfen. Es stand im Halteverbot. Doch weil es da gestanden ist, hatte der Fahrradfahrer keine (gute) Sicht auf das Kind.

Das war die Folge des Betriebes des Autos. Denn auch ein geparktes Auto ist im Betrieb. Es ist übrigens auch dann in Betrieb, wenn der Fahrer gerade nicht fährt, sondern aussteigt.

Folgerichtig bestand schon einmal eine Mithaftung des Halters dieses Autos. Obwohl das Auto nicht gefahren ist, obwohl es nicht zu einer Berührung mit dem Kind gekommen ist.

05
Das Kind war noch nicht 10 Jahre alt. Das Gesetz sieht vor, dass es dann im Straßenverkehr für Schäden nicht aufkommt. Deswegen konnte es auch kein Mitverschulden haben. Man konnte dem Buben also nicht vorwerfen, dass er unvorsichtig auf die Fahrbahn gelaufen war. Darauf kam es nicht an.

06
Nur ganz nebenbei: Welche Folge hat es für die Versicherung des geparkten Autos, dass immerhin (womöglich) auch dem Fahrradfahrer etwas vorzuwerfen war?

(a)
Für den Buben war egal. Fahrradfahrer und Autofahrer waren nämlich sogenannte „Gesamtschuldner“, weil deren Taten zusammen gewirkt haben. Jeder Gesamtschuldner haftet zu 100 % für den Schaden (nicht etwa: Nur anteilig für seinen Mitverschuldensanteil!).

(b)
Wenn das dem Gesamtschuldner nicht passt, wenn er zu 100 % haften muss, aber nur zu einem Teilschuld ist an den gesamten Vorgang: da kann er Ausgleich von dem anderen Gesamtschuldner verlangen. Wenn der Autofahrer den Fahrradfahrer nicht findet-? Nun, dann hat er Pech gehabt. Sein Glück ist nur, dass er versichert ist. So bleibt der Autofahrer selbst auf dem Schaden nicht setzen, sondern seine Versicherung. Und dazu ist sie da.

ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,

interessante Ausführungen. Diese könnten auch auf einen anderen Tread passen. Und zwar auf den mit dem Rückwärtsfahren auf dem Parkplatz.

Dennoch bleibt für @bosch die Beweispflicht. Und wir wissen ja selber, dass die Haftpflichtversicherung des Pkw's garantiert den Vorgang bestreiten wird. Und ich bin mir nicht sicher, ob hier der Anscheinsbeweis greift.

Apropo Anscheinsbeweis. Mich rief in den letzten Tagen ein Mandant an, der vor dem LG Ulm geklagt hatte (ich war dort als Gerichtsunterstützer aktiv und habe den Kfz-Chef von BLD getroffen). Hintergrund war, dass sein Unfallgegner auf die Fahrbahn des Mandanten kam und mit ihm frontal zusammen stieß. Die Wirkung war natürlich verheerend.

Nun hatte der Unfallgegner behauptet, er sei deshalb auf die Gegenfahrbahn gefahren, weil mein Mandant zuvor auf die Fahrbahn des Unfallgegners gefahren sein soll. Eine Schutzbehauptung, die garantiert von dem Anwalt der Versicherung kam. Jedenfalls beauftragte die Richterin einen Gutachterkollegen, der dann meinte, es könnte so gewesen sein. Ich selbst hatte aber festgestellt, dass der Unfallgegner zu dem Zeitpunkt, an dem mein Mandant auf die Gegenfahrbahn gefahren sein soll, dies der Unfallgegner aufgrund des Baumbewuchses überhaupt nicht sehen, geschweige denn als Gefahr erkennen konnte.

Jedenfalls entschied die Richterin eine 50 % Schuldteilung. Nun ging das ganze vor das OLG und siehe da, hier bekam der Mandant zu 100 % recht und zwar mit dem Anscheinsbeweis. Was für ein Erfolg auch für mich. Denn schließlich hatte ich mit meinem Gutachten dazu beigetragen, dass der Anscheinsbeweis letztendlich nicht erschüttert werden konnte.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
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