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Hüftpfannendislokation nach Sturz im Krankenzimmer 10 Tage nach Wechsel-Op

KonradWerner

Neues Mitglied
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28 Juli 2017
Beiträge
3
Januar 2014 Hüftendoprothese li. wegen Coxarthrose,wenige Tage nach Op. Schmerzen beim Sitzen im li.Oberschenkel,Gehen Stehen,Treppensteigen,Liegen alles bestens.Auch nach Reha persistierende Schmerzen beim Sitzen,teilweise unerträglich.Neurologie alles o.B.Schmerztherapie bringt keine Besserung.Sept.2015 Staphylokokkus epidermidis bei Gelenkpunktion festgestellt mit v.a.Schaftlockerung.Revisions-Op Januar 2016,danach schmerzfrei beim Sitzen normale Mobilisierung,3 Tage vor Entlassung zur Reha Sturz beim Transfer Bett-Nachtstuhl,dabei Verschiebung der neu implantierten Pfanne nach cranial.Nach erneuter Op mit Pfannenwechsel aus Narkose erwacht mit Peronaeusparese li.,Schädigung der Glutaealnerven- und Muskulatur mit Beckeninstabilität und Trendelenburg-Hinken.
Gutachter hat 4/10 Schaden Beinwert festgestellt nach 15 Monaten und dies als Endzustand ohne Besserungsaussicht deklariert.
Die private UV lehnt nun jede Zahlungsverpflichtung ab,da der Sturz nicht die Verschiebung der Pfanne hervorgerufen hat,sondern ich gestürzt bin,weil sich die Pfanne verschoben hat.
Also vergleichbar mit:nicht der Sturz von der Leiter hat den Genickbruch ausgelöst,sondern der Genickbruch hat den Leitersturz hervorgerufen.
Gibt es Erfahrung mit ähnlichen Fällen,wie kann ich argumentieren?
 
hallo und auch dir einen schönen abend, KonradWerner

du fragst, wie du argumentieren kannst - zunächst einmal werden die feststellungen der ärzte nach dem sturz und mögliche medizinische/med.-technische gründe helfen, soweit sie festgestellt wurden.
aber auch die äusseren umstände solltest du schriftlich festhalten, soweit sie von bedeutung sein können. so lässt ein sturz durch ausrutschen auf der berühmten bananenschale einen anderen rückschluss zu, als ein plötzlich auftretender schmerz im schadensbereich, der dann zum sturz führte.

immer die äusseren umstände festhalten und einbeziehen, und wenn vorhanden auch anwesende personen als zeugen.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,
es tut gut,daß sich Menschen auch noch in der Nacht um Probleme anderer annehmen.Der Gutachter hat eindeutig festgestellt,daß der Pfannentyp,der bei mir verbaut wurde,sich nicht spontan lösen kann,bzw.es einer stärkeren Gewalteinwirkung bedarf.Trotzdem beharrt der Versicherer auf einer Spontanlockerung,die meinen Sturz herbeigeführt haben soll.
Mal sehen,wie es weitergeht.
Gruß
wernerKonrad
 
Hallo Kasandra,
im Gutachten steht "zementiert oder in Press-fit-Technik",beides würde eine Spontandislokation ohne erhebliche Krafteinwirkung nicht ermöglichen.
Dank für die Mühe
Werner
 
Hallo Werner,

zementiert ist ja schon operativ eine Nummer. Zementieren tut man nur bei sehr alten Menschen, wo man keinen Wechsel mehr erwartet -- oder alternativ, der Schaft ist zu groß für den Wechsel und man muss "einengen".
Eine zementierte Hüfte haut mal eben nix leichtes kaputt!

Hast Du den OP-Bericht vorliegen

Dieser wird sehr wichtig für Dich sein bzgl. der Unfallversicherung!

2. Wie ist Dein Status bzgl. Behandlungsfehler? Aus Deinem Beitrag entnehme ich, Du hast noch die 2. Baustelle Medizinfehler / Arzthaftung.

Viele Grüße

Kasandra
 
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