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Hüft Tep, Peronäuslähmung AUB94

bmw

Neues Mitglied
Registriert seit
2 Mai 2012
Beiträge
5
Hab eben das Forum hier gefunden und wollte mal direkt eine Frage stellen, ich hatte einen Motorradunfall und habe seitdem ein künstliches Hüftgelenk, eine vollständige Peronäuslähmung mit Fußheber und Zehen sowie dadurch Dauerschmerzen für die ich als einziges wirksames Schmerzmittel Oxygesik bekomme das mit seinen Nebenwirkungen ein normales Leben unmöglich macht. Vom Versorgungsamt habe ich 60% + G-Merkzeichen bekommen. Die Unfallversicherung hat jetzt erstmal selbst begutachtet und kommt auf 5/10 Beinwert. Das kommt mir bei meinem Alter von 37 Jahren recht wenig vor, in anderen Beiträgen habe ich gelesen, dass es nur für die Hüft Tep 5/10 Beinwert gibt. Gibt es hier keine Erhöhung wegen des geringen Alters und der Lähmung und den Schmerzen? Ich brauche mal Literaturquellen wo ich das nachlesen kann oder gerne auch Textauszüge. Vielen Dank für eure Antworten
 
Invaliditätsgrad Hüft-Tep

Hallo bmw,

erstmal

........herzlich willkommen im Forum für Unfallopfer............

Die Bewertung für eine (normal funktionierende) Hüft-Tep ist

............................nicht 5/10 (Beinwert)..........................

(das habe ich auch vor ca. 3 Jahren bei wer-weiss-was gelesen
hat sich für mich aber sehr schnell als Falschinformation erwiesen).

Nach meinen Recherchen kann ich Dir sagen, dass für eine Hüft-Tep
(normale Funktion) höchstens

...........................7/20 (Beinwert...................................

zur Zeit bemessen werden.

Für Dein junges Alter von 37 Jahren muss es einen Zuschlag auf 8/20 geben.

Bei einer schlechten Funktion (Lockerung u.s.w.) würden ev. nochmalige
Zuschläge auf ca. 9/20 od. 5/10 hinzu kommen.

Das Gutachten für die PUV hat anscheinend die Lähmung (hiermit kenne ich
mich jedoch überhaupt nicht aus) nicht hinlänglich mitbewertet, da Dein
Invaliditätsgrad derzeit nur mit 5/10 Invalidität bemessen ist.

Meine (normal funktionierende) Hüft-End-Prothese wurde (drei Jahre nach Unfall)
mit 7/20 (Beinwert 70 %) = 24,5 % Invalidität von der PUV abgerechnet.

Meine Kenntnis habe ich durch die Lektüre verschiedener Fachliteratur und aus
Gesprächen mit Unfallchirurgen und einem Professor.

Sicherlich wirst Du noch viele Fragen haben. Frage ruhig nach.

Wieviele Gutachten gab es schon?
Was sagt Dein Arzt?
Hast Du einen Anwalt?

Gerne helfe ich Dir, soweit ich kann!


Viele Grüße

Meggy
 
Hallo Meggy,
es gab bereits mehrere Gutachten die von 5/10 bis 11/10 Beinwert reichten.
Du hast sicherlich recht mit der funktionierenden TEP die komplikationslos mit 5/20 Beinwert beziffert wird, in meinem Fall ist das allerdings nicht komplikationslos, ich habe neben der TEP auch eine Pfannendachplastik bei der sich jetzt schon die erste Schraube gelockert hat. Die Beweglichkeit des Hüftgelenks ist eingeschränkt, in Verbindung mit der Lähmung kann ich nur noch mit Peronäusschiene und Gehstock laufen. Wegstrecken von mehr als 500m und Treppen stellen ein massives Problem dar.
Die neuropatischen Schmerzen die wie Stromschläge durch den Unterschenkel schießen, und das in erster Linie in Ruhe rauben mir den Schlaf. Dauerhaft mit Opiaten kann ich das auch nicht behandeln, dann kann ich nicht mehr aktiv am Straßenverkehr teilnehmen.
Im Sprunggelenk baut sich nach und nach die Knochendichte ab so dass irgendwann auch das Sprunggelenk zusammenbrechen wird.
Alle diese Punkte zusammen müssen ja irgendwie bewertet werden und in der einschlägigen Literatur finde ich keine nachvollziehbare Bewertung dieses Zustandes. Vielleicht habe ich ja etwas übersehen, ich bin dankbar für jeden Hinweis auf Literatur oder ähnliches.
Sicher wissen hier einige noch etwas dazu zu sagen.
Grüße aus dem Rheinland
 
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