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Höhe der Beiträge AoK als Freiwilligversicherter

spacy

Nutzer
Registriert seit
3 Juni 2007
Beiträge
34
Hallo zusammen wieder einmal zeigt sich das es nicht einfach ist im § Land.
Ich habe Antrag auf erwerbsminderungsrente gestellt. Abgelehnt widerspruch eingelegt abgelehnt. jetzt vor dem Sozilagericht.

Bin jetzt Freiwillig bei der Aok versichert jedoch die Höhe des Beitrages
145 Euro erscheint mir zu hoch.

Als Einkommen stehen 900- Euro Miete wovon jedoch noch 600 Euro Schulden
getilgt werden müßen.

Wie errechnen sich die Beiträge?

Danke für Eure antworten.

Spacy
 
Hallo Spacy,

ich denke Deine Schulden spielen keine Rolle und können nicht vom Einkommen abgezogen werden.

Ich würde aber mal bei anderen Krankenversicherungen anrufen, ich glaube die AOK hat die höchsten Beiträge.

Bist Du verheiratet? Vielleicht kannst Du in der Familienversicherung aufgenommen werden.
So habe ich es jetzt mit meinem Mann auch gemacht, er hätte sich sonst auch selber versichern müssen.

Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo Kai-Uwes Frau, danke für deine Info. Werde mich schlau machen.

Schönes Wochenende

Spacy
 
hallo spacy

hallo spacy,
ich bin auch im Wiederspruchsverfahren mit der DRV.
Dadurch freiwillig pflichtversichert bei der Krankenkasse.
Mein Partner ist privat versichert und kann mich bei sich nicht
aufnehmen.
Ich zahle 143,50 monatlich.!
Seit 1.1.09 gibt es das neue Gesetz zur Berechnung hierfür.
Ich habe kein Einkommen also wird von einem Betrag von glaube 800,00
ausgegangen.
Gott sei Dank denn letztes Jahr wurde das Einkommen meines Partners
zur Berechnung genommen.
War das doppelte zum heulen...
liebe Grüße von Holger 02
 
Hallo zusammen,

das allgemeine fiktive Mindesteinkommen das die Krankenkasse (AOK) zugrunde legt, liegt bei 840 Euro,
wenn man sich selbst freiwillig pflichtversichern muss.

Berechnung laut Berechnungsgrundlage vom 01.01.2009:

Krankenversicherungsbeitrag: 840 EUR x 14,9 : 100 = 125,16

Pflegeversicherungsbeitrag: 840 EUR x 1,95 : 100 = 16,38

Insgesamt sind für den Kranken und Pflegeversicherungsbeitrag 141,54 EUR monatlich zu zahlen.

Bei freiwilligen Mitgliedern ohne Anspruch auf Krankengeld
gilt der Beitragssatz von 14,9 v.H. (§253 Sozialgesetzbuch V)).

Wird die Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld durchgeführt,
beträgt der Beitragssatz 15,5 v.H. (§ 241 Sozialgesetzbuch V).

Gruß
nightwalker
 
Hi Spacy,
ich fürchte gleichfalls, dass Deine Schulden keine Rolle
bei der Beitragsbemessung spielen.
Meine Frage an Dich oder Andere wäre, wer die Erwerbsminderung
feststellen kann, damit die Krankenkasse sie akzeptiert?
Viele Grüße von
katerlitsch
 
Hallo,

bin ein wenig irritiert über die (Mindest-)Höhe der Krankenversicherungsbeitrages. War selbst vor nicht allzu langer Zeit in der Lage, mich weiterversichern zu müssen. Meine Situation damals: Rentenantragsteller (Erwerbsminderungsrente) 2 x abgelehnt, Verfahren beim Sozialgericht, ALG gab es zu diesem Zeitpunkt nicht (mehr).

Ich war schon darauf gefasst, mich über meinen Partner krankenversichern zu müssen. Mich hatte meine Krankenkasse dann aber versichert in der Krankenversicherung der Rentner (im Status 5).
Ich musste Angaben über meine Einkünfte machen. Da ich nur minimale Zinseinkünfte hatte, musste ich in für die paar Monate (bis mir zum Glück die Erw.mind.rente gewährt wurde), gar keinen Krankenversicherungsbeitrag bezahlen. Habe in diesem Zusammenhang irgendwo gelesen, dass hierfür monatliche Einkünfte unter 350 / 400 Euro maßgeblich wären.

Gruß

Maenchen
 
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