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Häusliche Krankenpflege neben Grundpflege

Ingeborg!

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27 Sep. 2006
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1,210
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Keine Angaben!
Guten Morgen!

Heute Nacht (Chat/@Sekundant schrieb dazu) gab's ein Problem mit der Versorgung einer Angehörigen, die aufgrund einer schweren Erkrankung keine Nahrung mehr aufnehmen konnte.

Soweit ich das auf die Schnelle nachlesen konnte, gibt es zusätzlich administrative Schwierigkeiten mit der Krankenkasse/dem Arzt zur Art der häuslichen Versorgung anl. dieses Problems.

Hier die Grundlage der Kassenleistung:


Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
Gesetzliche Krankenversicherung

In der Fassung des Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1791)

§ 37 Häusliche Krankenpflege

(1) Versicherte erhalten in ihrem Haushalt oder ihrer Familie neben der ärztlichen Behandlung häusliche Krankenpflege durch geeignete Pflegekräfte, wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist, oder wenn sie durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird. Die häusliche Krankenpflege umfaßt die im Einzelfall erforderliche Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung. Der Anspruch besteht bis zu vier Wochen je Krankheitsfall. In begründeten Ausnahmefällen kann die Krankenkasse die häusliche Krankenpflege für einen längeren Zeitraum bewilligen, wenn der Medizinische Dienst (§ 275) festgestellt hat, daß dies aus den in Satz 1 genannten Gründen erforderlich ist.

(2) Versicherte erhalten in ihrem Haushalt oder ihrer Familie als häusliche Krankenpflege Behandlungspflege, wenn sie zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist; der Anspruch umfasst das Anziehen und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen ab Kompressionsklasse 2 auch in den Fällen, in denen dieser Hilfebedarf bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach den §§ 14 und 15 des Elften Buches zu berücksichtigen ist. Die Satzung kann bestimmen, daß die Krankenkasse zusätzlich zur Behandlungspflege nach Satz 1 als häusliche Krankenpflege auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung erbringt. Die Satzung kann dabei Dauer und Umfang der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung nach Satz 2 bestimmen. Leistungen nach den Sätzen 2 und 3 sind nach Eintritt von Pflegebedürftigkeit im Sinne des Elften Buches nicht zulässig. Versicherte, die nicht auf Dauer in Einrichtungen nach § 71 Abs. 2 oder 4 des Elften Buches aufgenommen sind, erhalten Leistungen nach den Sätzen 1 bis 4 auch dann, wenn ihr Haushalt nicht mehr besteht und ihnen nur zur Durchführung der Behandlungspflege vorübergehender Aufenthalt in einer Einrichtung oder in einer anderen geeigneten Unterkunft zur Verfügung gestellt wird.

(3) Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang nicht pflegen und versorgen kann.

(4) Kann die Krankenkasse keine Kraft für die häusliche Krankenpflege stellen oder besteht Grund, davon abzusehen, sind den Versicherten die Kosten für eine selbstbeschaffte Kraft in angemessener Höhe zu erstatten.

(5) Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten als Zuzahlung den sich nach § 61 Satz 3 ergebenden Betrag, begrenzt auf die für die ersten 28 Kalendertage der Leistungsinanspruchnahme je Kalenderjahr anfallenden Kosten an die Krankenkasse.


Behandlungspflege: Der Hausarzt hat entsprechende Vordrucke, die er ggf. ausfüllt, um die Notwendigkeit der Krankenkasse gegenüber begründen zu können. Wichtigster Aspekt dabei --> es wird die wesentlich teurere Krankenhausbehandlung vermieden!

Der Pflegedienst kann diese Verordnung direkt mit der Krankenkasse -SGB V- abrechnen (nicht mit der angeschlossenen Pflegekasse -SGB XI-, die für die Pflegesachleistungen zur Grundpflege zuständig ist)!

Alle guten Wünsche für Euch und Erfolg bei der Durchsetzung!


Grüße von
Ingeborg!
 
Danke Ingeborg!,

die Grundlagen sind ja bekannt. Problematisch wird es - wie ich eben gestern sehen musste - wenn im Ernstfall noch lange solche Fragen diskutiert werden müssen.

Es ging darum, dass eine Infusion gelegt werden musste (2. Tag ohne Flüssigkeitsaufnahme), dazu aber eine VO des Arztes vorliegen und das ganze dann erst vom Pflegedienst umgesetzt werden musste. Dazu stand ja noch das Wochenende an!

Der Pflegedienst hat ja Gott-sei-Dank noch gut reagiert.

Nur bekam ich vorher schon soo einen dicken Hals und als dann ein Anruf bei der Pflegekasse der AOK (muss man auch mal beim Namen nennen, obwohl sicher auch andere auf gleiche Weise reagieren) nicht half musste ich schon meine Ansicht recht deutlich zum Ausdruck bringen.
Da braucht es einen Antrag, eine Genehmigung, eine Verordnung und dann wird gehandelt? Kaum wartet man eine Woche, schon bekommt der Patient wieder was flüssiges zugeführt? Na hallo, gegessen ist das noch lange nicht.

Klar, der Arzt hätte wohl anscheinend nur eine entsprechende Diagnose stellen müssen, aber egal wie oder wer, so geht' nicht. Eigentlich dauert es ja lange, bis ich mal aus der Haut fahre, aber da war es fast soweit.


Gruss

Sekundant
 
Nachtrag:

Die verwaltungstechnischen Handlungsabläufe und Bestimmungen der Kassen bleiben mir ein Rätsel.

Nachdem wir (schnellstmöglich) eine Wechseldruckmatratze brauchen, das Rezept beim Arzt ausstellen lassen und beim Sanitätshaus schon mal wegen der Lieferung anfragen, kriegt man zu hören, dass da erst mal deren Krankenschwester vorbei kommen muss. Die schreibt dann einen Bericht, dann ....
Das wäre allgemeine Vorgabe der PflK.

Es braucht also (auch nach der Feststellung und Dokumentation durch die Schwester der PflB) den Arzt, das Rezept und dann nochmal die Krankenschwester? !
Für mich zumindest seltsame Handlungsabläufe, kostet ja nix, ausser dem Patienten unnötige Wartezeit und was sonst für mögliche Nachteile. Tolles System.


Gruss

Sekundant
 
hallo sekundant

des rätsel lösung könnten vielleicht technischer und
finanzieller art sein...

es gibt eine vielzahl von wechseldruckmatrazen und nicht
jede ist individuell vor ort einsetztbar im sinne ihrer funktionalität und outcome...(pflegebett, hautzustand des
patiennten..ect.)...

auch, ist jede nicht gleich teuer...!

vielleicht ist das eine pflegekraft mit entsprechender schulung..

viele grüsse

riesling
 
Hallo Riesling,

danke für die Rückmeldung.

Es wäre eine Erklärung, aber für mich nicht ganz einsichtig. Für eine einzige Sache drei Zuständigkeiten macht schon was her, gerade auch was den finanziellen Aspekt angeht. Es geht ja vor allem um eine zeitnahe Hilfe, die so bestimmt nicht gewährleistet ist.


Gruss

Sekundant
 
hallo sekundant

da hast du natürlich recht!

wo gehts bürokratisch schon zeitnah zu!:rolleyes:

wie man sieht, scheitert das auch schon wenn betroffene essenzieller
gefahr ausgesetzt sind...:mad:
wobei ich bei einer wechseldruckmatratze erstmal nicht von einer essenziellen gefahr ausgehe (ausser es geht um lungenbelüftungsprobleme)
dabei geht es präventiv um folgeschäden zu vermeiden oder bestehende
schäden einen heilungsverlauf zu ermöglichen.
bis das geregelt ist werdet ihr weiter "LAGERN" müssen...:(

gruss

riesling
 
Nachtrag:

Die verwaltungstechnischen Handlungsabläufe und Bestimmungen der Kassen bleiben mir ein Rätsel.

Hallo Sekundant,
dass Problem bei den Bestimmungen ist, das die aus der Politik kommen und selbst die Kassen damit nicht immer glücklich sind.
Manchmal sind die Bestimmungen gut gemeint entstanden, oft steckt Lobbyismus dahinter.

Und bei den Kassen, da geht es um Geld. Die gesetzlichen Kassen müssen eben nur das übernehmen was medizinisch notwendig ist, nicht das was sinnvoll ist. Das ärgert oft auch die Ärzte.
Also prüft die Kasse lieber ob es wirklich notwendig ist ober ob man doch etwas einsparen kann.

Wünsche viele Erfolg und dass es schnell eine brauchbare Wechseldruckmatratze gibt!

VG DH
 
Guten Abend

ich habe zwar mit der Problematik gottseidank noch nichts zu tun, doch vielleicht könnte es dem Einen oder Anderen helfen auf der Seite vom "VDK" unter Themen = Pflege nachzuschauen. Dort werden interessante Beiträge und Downloads angeboten, was für Euch vielleicht interessant wäre.

Wünsche Euch allen einen schönen und schmerzfreien Abend und Restwoche
und
das Ihr mit Euren Problemen rasche und schnelle Hilfe findet

lg. Schlawinchen
 
Häusliche Pflege

Guten Morgen @Sekundant und Forum!


Zitat @Sekundant: Da braucht es einen Antrag, eine Genehmigung, eine Verordnung und dann wird gehandelt? Kaum wartet man eine Woche, schon bekommt der Patient wieder was flüssiges zugeführt? Na hallo, gegessen ist das noch lange nicht.

Klar, der Arzt hätte wohl anscheinend nur eine entsprechende Diagnose stellen müssen, aber egal wie oder wer, so geht' nicht. Eigentlich dauert es ja lange, bis ich mal aus der Haut fahre, aber da war es fast soweit.


Zuvor ein persönlicher Hinweis: Wir, mein Ehemann und ich, haben unsere Angehörigen über 26 Jahre zuhause (schwerst)gepflegt. Und zwar allein, ohne, daß die zahlreiche sog. Familie, die hier am Ort wohnt, uns je auch nur eine einzige Hilfeleistung abgenommen hätte.

Mir ist das anhaltende Gehampel, das von der Kranken- und Pflegekasse um fast jedes Hilfsmittel u.s.w. veranstaltet wurde/wird, bestens bekannt.

Ich erinnere mich ungern an ein zu langes Genehmigungsverfahren, das ein dringendst benötigtes Hilfsmittel verhindern sollte! Die von eben der genannten KK entsandte Pflegefachkraft bot uns statt des zugegebenermaßen teuren, technisch hochwertigen Hebegerätes (wir konnten beide den Pflegefall aufgrund eigener schwerer gesundheitlicher Einbußen nicht mehr heben) eine 'Drehscheibe' an! Dazu war bekannt, daß sich die Hilfebedürftige nicht mehr auf eigenen Beinen halten konnte! Wir haben also gegenargumentiert, daß die Kranke kein 'Hilfsmittel zum Tangolernen' haben müßte - das auch nicht verordnet war und wir sie auch nicht mehr festhalten könnten! Wg. des unakzeptablen Auftritts der Kassenvertreterin hier zuhause haben wir den Besuch beendet und sie hinaus'gebeten'.

Ähnliches haben wir bei der Verordnung (zu jeder ärztlichen Verordnung gehört im Übrigen eine ausreichende/überzeugende/entsprechende Diagnose auf dem Verordnungsblatt!) von geschlossenen Windelsystemen erlebt. Diejenigen, die dem Zweck genügt hätten, waren nämlich plötzlich zu teuer. Diejenigen, die der KK billig genug waren, genügten dem Zweck nicht und hinterließen in der gesamten Wohnung Krümel (solange die Kranke noch ein bißchen gehen konnte). Dazu der Kommentar der beratenden Pflegefachkraft sinngemäß, daß das daran läge, daß die zu Pflegende ja dauernd herumliefe! Meine Gegenfrage, ebenfalls sinngemäß aus der Erinnerung, ob wir sie denn deswegen 'antackern' sollten?

Die Serie ließe sich unendlich fortsetzen. Uns hat der Umgang mit uns trotz der wesentlich preiswerteren Variante der häuslichen Pflege gegenüber der Heimpflege viele Probleme bereitet und Nerven gekostet. Der oft arrogante Umgangston einiger besserwissender Verwaltungskräfte, die sich am Telefon hörbar belustigt äußerten, wenn sie eine Kostenübernahme vermeintlich verhindern konnten (und auch tatsächlich verhinderten) war oft der Antrieb dazu, uns erfolgreich für die Angehörige durchzusetzen.

Fazit: Ihr werdet immer, solange die Pflege andauert, den Problemen hinterherlaufen! Niemals wird es eine Problemlösung im Vorfeld geben. Aber auch darin liegt die Aufgabe: Immer das Beste leisten, kreativer Umgang mit dem, was aktuell zu bewältigen ist und nie aufgeben! Und dabei nie aufhören, lästig zu bleiben - so bleibt Ihr in Erinnerung und es schult beide Seiten!

Ihr habt, so nehme ich an, einen guten Pflegedienst, der Eurer Angehörigen und damit Euch bereits geholfen bei dem hat, was akut notwendig war! Genau so geht es! Manchmal hilft auch kurzer Krankenhausaufenthalt bei schwerwiegenden, bzw. bedrohlich erscheinenden Gesundheitszuständen (eigentlich Krankheitszuständen!). Wenn der behandelnde Krankenhausarzt die Notwendigkeit einer Infusion oder, wie bei uns Sondenernährung vorgibt, gab/gibt es hier keine künstlichen Bewilligungsprobleme.

Alles Gute für Euch!



Grüße von
Ingeborg!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo alle zusammen :D Ich habe eure Posten durchgelesen und das Thema häusliche Pflege steht mir sehr nahe. Wichtig ist es eine häusliche Pflege ohne Überforderung zu schaffen und die richtige Pflegestufe sicher zu stellen. :D

Da meine Oma schwer krank ist und häusliche Pflege braucht, hab ich ein bisschen im Internet nachgeschaut. Ich hab ein tolles Buch gefunden http://pflege-daheim-statt-heim.de/buch-pflege-daheim , dass viele Fragen hinsichtlich Planung, Finanzierung und Organisation der Pflege klärt :D

Hoffe, dass jemandem das behilflich sein wird. Schöne Grüsse aus Rostock :D
 
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