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Häusliche Umbaumaßnahmen nach Reha ?

rhoener

Neues Mitglied
Registriert seit
15 Juli 2007
Beiträge
4
Hallo,

mein Bruder hatte vor 2 monaten einen unverschuldeten schweren
Verkehrsunfall (Wegeunfall )mit mehreren Oberschenkelbrüchen,Koma, Lungenquetschung.

Nach der jetzt beendeten Reha-Maßnahme kann er sich nur langsam,
kurzzeitig und unsicher mit Schmerzen auf Gehstöcken fortbewegen.

Ich weiß nicht, wie er sich zu Hause bewegen soll, sein Zimmer liegt im
1. Stock nur über eine relativ steile Treppe erreichbar.
Auch im beengten Bad wird er die Badewanne nicht mehr benutzen können.

Meine Frage, wo kann man Hilfsmittel (Treppenlift,Badumbau)
erfragen ? Sollte ich einen Anwalt einschalten (wenn ja welchen ?)
oder läuft das alles über die BG ?
Oder kommt sowas gar nicht in Betracht ?

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

:( rhoener
 
Hallo,

Hilfsmittel kriegst du im Sanitätshaus. Ein Badewannenlifter ist Grundpflegemittel und wird von der KK voll gezahlt. Umbaumaßnahmen wie z. B. Treppenlift werden teilweise von der KK und vom Landkreis bezuschußt.
Ggf. solltet ihr mal bei einer Stiftung anfragen, ob die euch einen Zuschuß gewähren: Franz-Beckenbauer-Stiftung, Stiftung Antenne Bayern hilft.

Einen Anwalt würde ich an Eurer Stelle auf jeden Fall einschalten, ansonsten werdet ich von den Versicherungen über den Tisch gezogen.

Alles Gute

CHEVY
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Rhoener,

herzlich Willkommen hier im Forum. Für die Hilfsmittel ist die BG zuständig. Haushaltshilfe anfragen. Ich hatte, weil ich die Treppen nicht überwinden konnte ein zusätzliches Bett für das Erdgeschoss bekommen. Einem sofortigen Umbau wird die BG sicher nicht zustimmen. Es ist ja zur Zeit nicht klar, welche Folgen bleiben.

Schau mal in den FAQ Bereich. Da solltest Du einiges an Hilfe finden.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,

mein Bruder hatte vor 2 monaten einen unverschuldeten schweren
Verkehrsunfall (Wegeunfall )mit mehreren Oberschenkelbrüchen,Koma, Lungenquetschung.

Nach der jetzt beendeten Reha-Maßnahme kann er sich nur langsam,
kurzzeitig und unsicher mit Schmerzen auf Gehstöcken fortbewegen.

Ich weiß nicht, wie er sich zu Hause bewegen soll, sein Zimmer liegt im
1. Stock nur über eine relativ steile Treppe erreichbar.
Auch im beengten Bad wird er die Badewanne nicht mehr benutzen können.

Meine Frage, wo kann man Hilfsmittel (Treppenlift,Badumbau)
erfragen ? Sollte ich einen Anwalt einschalten (wenn ja welchen ?)
oder läuft das alles über die BG ?
Oder kommt sowas gar nicht in Betracht ?

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

:( rhoener

Rechtlich geklärt, BG-Unfall und unverschuldet! dann:

Die BG hat und muss alles bezahlen, was ein freies und gesellschaftliches Leben ermöglicht.

D.h.: Kostenvoranschläge einholen und an die BG schicken mit der Aufforderung, eine sofortige Kostenübernahme zu erklären.

Aber, der Haftpflichtversicherer, wenn verpflichtet, zahl letztendlich sowieso alles.

Bei der Abwägung, wer schneller zahlt, ist die BG vorne, wenn es richtig begründet ist.

Viel Erfolg (ganz fest die Daumen drück)
Liza
 
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