In einem anderen Thema schreibst Du
Ich hatte auch einen schweren Arbeitsunfall,meine MDE Untersuchung habe ich gerade hinter mir für eine Hüft TEP habe ich 30 Prozent bekommen,ich habe aber auch mehere Schäden
Wie kannst Du Dir sicher sein,
dass Deine 30% Minderung der Erwerbsfähigkeit, auch wirklich Deinen
Minderungen entsprechen?
Denn Du teilst ausserdem mit, dass Du einen Schweren Unfall hattest mit mehreren Schäden.
Auch wenn Du im Moment obenauf bist, wäre ich an Deiner Stelle sehr vorsichtig. Ich war selber 2x in der UBS.
Bei meinem ersten GA (LW 1 Bruch 2/3 Höhenminderung mit Hinterkantenbeteiligung) hatte Doktor Tamborini,
alles auf einen weit vorher liegenden Unfall geschoben.
Und das 2. Gutachten von Frau Doktor Peters, war etwas merkwürdig.
Sie verwendete einerseits wörtliche Aussagen von mir, liess einige weg und kam dann zu m Schluss auf völlig seltsame Aussagen.
Dann habe erfolgreich ich mit einer RA um die Anerkennung des 1 Unfalles
(LW3 Höhengemindert schief BSV 3/4) gekämpft. Es wurden mir für das
dann folgende Gesamtgutachten, da ja das meisten Folgeschäden
von dem 2 Unfall auf den ersten geschoben wurden, 3 Gutachter genannt:
* Prof Eckernkamp UKB
* UBS
* ein anderer Arzt
Den anderen Arzt wählte ich aus- und lehnte mit Begründung meiner RA das UKB und das UBS ab. Ein halbes Jahr hörte ich nichts
von der BG. Auf Anmahnung meiner RA, bekam ich von der BG ein Schreiben
das dieser Arzt die Begutachtung abgelehnt hatte.
Beim Anruf in dieser Praxis kam heraus, dass dieser Arzt niemals einen GA
Auftrag von der GUV erhalten hat.
Kurz darauf bekam ich einen trotz Ablehnung einen GA Termin im UKB -was ja dasselbe wie das UBS gewesen wäre.
Diesen liess ich verfallen.
Kurz darauf bekam ich ohne Abmahnung , einen neuen Termin im UKB den ich
ebenfalls ausfallen liess.
Ca Zeitgleich mit diesem Termin bekam ich einen Anruf von der BG SB, die mitteilte das nun ein Zusammenhangsgutachten per Aktenlage vom UKB
gemacht werden würde.
Als ich daraufhin sagte, dass wir beide wüssten warum das Gutachten unbedingt
und unter allen Umständen im UKB gemacht werden muss , bejahte sie dies und lachte.
Das Gutachten genau 3 Seiten, sagte aus, dass der alte Wirbelbruch folgenlos ausgeheilt sei der darüber liegende BSV wurde ganz vergessen.
Der neue Bruch wurde kurz erwähnt und das es bei einer MDE von 10% bleiben werde.
Die Gutachterin vom Arbeitsamt schüttelte darüber nur den Kopf.
Ihr Gutachten sagte aus das ich auf unbegrenzte Zeit unter 3 Stunden arbeitsfähig wäre.
Der RVS Gutachter schloss sich dem BG GA an-6 Stunden arbeitsfähig,
NUR ich dürfe nicht lange stehen, nicht lange gehen, nicht lange sitzen, nicht über 5kg tragen, nicht über Kopf arbeiten......
Ich warne wirklich jeden vor einer Begutachtung beim
UKB und vor der UBS auch Dich Kamel007.
Hätte gute Chancen gehabt dagegen anzugehen sagte meine RA.
Bei mir ging es um sehr wenig Geld mit dem ich mein Leben niemals hätte
bestreiten können, weswegen ich weder gegen die BG, noch gegen die DRV
vorgegangen bin-