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Guten Tag ,Hallo und Servus zusammen

Sepp20042011

Neues Mitglied
Registriert seit
22 Juli 2013
Beiträge
20
Hallo Zusammen .
Ich bin heute eher durch Zufall auf das " Tolle Forum " gestoßen . Nach ein Paar Stunden des Stöberns im Forum habe ich mich entschlossen hier auch beizutreten . Ich konnte schon einige sehr Interessante Themen lesen die mir bei meinem Kampf mit der gegnerischen Versicherung sehr nützlich sein könnten. Und vielleicht kann ich durch meinen Fall auch anderen helfen mit Tipps oder Ratschlägen.
Ich hatte im Jahr 2011 einen sehr schweren Unfall mit meinem Roller. Mein Sohn war auch mit drauf , aber den konnte ich nachdem ich im Augenwinkel sah, dass der PkW uns rammte , vom Roller stoßen . Meinem Jungen wurde eine heftige Fleischwunde am Knie durch das Pflaster versetzt und einige Schürfwunden . Hat aber alles gut überstanden und es bleiben auch keine Schäden zurück . Bei mir schaut das ganze ein wenig anders aus . Nachdem ich nach dem Anprall des Pkws zwei weitere parkende Autos gestreift hatte und dann frontal gegen den Baum gefahren bin wurde bei mir jede Menge an Verletzungen diagnostiziert.
Berstungsfraktur BWK 7 und 8 mit Dorfortsatzabriss ,Oberschenkelfraktur mit einliegender Hüfttep beidseits ,Trizepssehnenausriss linker Ellbogen,Dornfortsatzfraktur HWK 7 , Beinverkürzung links 3 cm durch einsacken der Hüftprothese usw. Zwei Brustwirbel mussten entfernt werden und es wurden dann weitere versteift. Nach mehreren Wochen Klinikum und Reha Aufenthalte bin ich mitlerweile auch mit einer MdE 100 % und GdBe 70 % und G berentet. Vorläufig denn für 3 Jahre und dann eght das ganze wieder von vorne los.Soll dann aber laut VDK keine weiteren Probleme mehr geben .Schmerzklinik Aufenthalte habe ich auch hinter mir so wie auch diverse starke Medikamente zur Einnahme ,ohne die ich meinen Alltag gar nicht händeln könnte sind auch dabei.
Ich habe bisher auch Schmerzensgeld Vorschüsse erhalten und kämpfe im Moment um den Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden . Die Höhe des Schmerzensgeld ist noch nicht ausgehandelt denn meine RAin ist da etwas langsam wie auch bei der Berechnung des Haushaltsführungsschadens. Ich erhoffe mir hier im Forum weitere Tipps zu kriegen wie ich auch noch an weitere Informationen z.B Schmerzensgeldtabelle,Haushaltsführungsschaden usw kommen kann. Das Buch Pardey ist mitlerweile ein ständiger Begleiter geworden.
Ich würde mich freuen über einige neue Kontakte hier im Forum und stehe auch geren mit Rat und Tat zur Seite was meine Erfahrungen beim Rentenversicherer ,VDK, Krankenkassen, ARGE,Gutachter usw betreffen.

Viele Grüße und Danke fürs erste :)
 
Grüß Dich, Sepp,

schön, dass Du da bist. Da wirst Du staunen, was es nicht alles gibt. Die anderen im Forum wird's nicht wundern:

Du solltest zum Thema "Hausahltsführungsschaden" einmal über die Community in die Benutzerliste gehen und dann mal nach Emma1 Ausschau halten. Da habe ich mich dazu geäußert, wieso es gar nicht so glücklich ist, wenn ein Jurist versucht, "Automotoren zu reparieren, Pferdefutter herzustellen und Haushaltsführungsschäden zu bemessen". Denn: Ohne die Wohnung besichtigt zu haben, und zwar mit geeichtem Scharfblick, wo man hinschaut. Sonst wird das riskant. Die Kosten einer solchen Begutachtung muss eh der gegnerische Versicherer erstatten.

Also: Wieso nicht den sichersten Weg nehmen? Bei Deinem kaputten Roller hast Du einen Sachverständigen bestellt, um Wert und Schaden zu ermitteln (es sei, das war von vornherein völlig zwecklos). Aber wieso nicht den gleichen Weg nehmen für so einen Schaden? Zumal dieser Schaden schwieriger zu erfassen ist.

ISLÄNDER
 
Hallo Isländer
Das macht mich schon sehr Nachdenklich . Ich werde da bei meiner Rain mal genauer nach haken . Danke für den Schubs in diese Richtung .
Viele Grüße
 
Alles Gute und viel Erfolg

Ich wünsche Dir alles Gute und viel Erfolg. Lass dich nicht unterkriegen !
Gute Besserung wünscht Dir - Uwe, Bj.63
 
Grüß Dich, Sepp,

ich hätte noch einen netten Tipp. Aus Deinem Vornamen schließe ich (das Risiko steigt!), dass Du wahrscheinlich im Lande der Bayern zu Hause bist. Da gibt's den Unfallopfer-Bayern e.V., der einige Tippzettel zum Thema "Haushaltsführungsschaden" hat.

Woran liegt das, dass Deine Anwältin unerschrocken versucht, selbst den Haushaltsführungsschaden zu ermitteln?

01
Das liegt daran: Zu diesem Thema gab es ein Buch von Schulz-Borck & Hofmann ("Schadensersatz bei Ausfall von Hausfrauen und Müttern im Haushalt"). Prof. Dr. Schulz-Borck war der letzte Direktor des Bundesinstitutes für Hauswirtschaft. Er ist inzwischen ein alter Herr.

Dieses Werk enthielt eine Reihe von Tabellen, die immerhin eine tüchtige Basis für Berechnungen lieferte und in denen eifrig geblättert wurde, wenn es um solche Schäden ging.

02
Riskant war das schon immer.

(a)
So z.B. enthält dieses Werk eine Listen von Verletzungen und die %-Werte, welche Minderung der Haushaltsführungsfähigkeit das angeblich erzeugt (Tabelle 6)(gibt's auch im Nachfolgewerk). Die Tabelle ist nachweislich so grob fehlerhaft ist, dass es ein Sachverständiger für Haushaltsführungsschäden, vom dem LG Amberg vernommen, erklärte, diese Tabelle sei derartig "kontaminiert" mit Fehlern, dass seriöse Arbeit damit nicht möglich sei.

(b)
Mit Listen allein kommt man nicht sehr weit:

Woher z.B. soll der Beleg dafür kommen, dass ein Haushalt der "gehobenen" Anspruchsstufe (Stufe 3) angehört?

"Ja, die Wohnflächen zeigen das, je mehr, desto höhere Anspruchsstufe!", hört man viefach. Die Wohnfläche ist ein Faktor, das stimmt. Aber nur einer von vielen.

Es ist doch offensichtlich: Wenn die Wohnung eine "vollgestopfte Puppenstube" ist, dann musst Du Dich beim Staubsaugen ringeln und winden wie eine Eidechse. Und 42 Plüschtiere, 3 Venezianische Gondeln und 16 Bilder mit Rahmen und 3 Spitzendeckchen abgarnieren, bis Du erstmals Staub von der Kommode saugen kannst. Was schon längst fertig wäre, würde in der Wohnung skandinavisch-kühler Minimalismus aus wischenbaren Flächen herrschen. Das ist ein Faktor, der schlägt ganz massiv zu Buche. Aber wo bekommt der Tabellenleser so etwas her?

Der kann da lange lesen. Eine belastbare Tatsache plus Beweis für die Existenz findet man so nicht: Aus den Wohnflächen Lt. Bauplan geht es auch nicht hervor! Das kann der Tabellenleser damit nicht festhalten, also rutscht das durch, da hältst Du leichter eine eingeseifte Wildsau am Schwanz fest!


(c)
Was glaubst Du, dass die Versicherung daraus macht? Die sagt:

Regulierer: "Also wissen Se, wissen Se, das müssen Se alles beweisen. Aber wir, wir, von der Pfefferminzia Haftpflichtversicherung" (oder wie sie auch heißt), "wir sind ja gleich so was von großzügig, das man sich fast schon fürchten muss, aber wissen Se, nich wahr, 'n Drittel tuts ja auch!".

Was dann? Schon bist Du in die Defensive geraten!

(d)
Und so wird der Haushaltsführungsschaden zur windelweichen Ecke. Das ist fast so: "Hoffentlich sieht der TÜV das Rostloch nicht" - oh mei! Bua! Der TÜV weiß doch genau, wo beim Alfa Rosteo der Rost nistet, in 5 Minuten ist er erfolgreich durchgefallen. Das hat so keinen Sinn, alles kehrt Marsch, pack den Stier bei den Hörnern, erst mal tüchtig schweißen und zeig denen beim TÜV, wie sauber Deine Schweißpunkte sitzen:

Denn Du klatscht ein Gutachten auf den Tisch: "So. Da ist der Beweis. Da sind die Tatsachen festgestellt und dokumentiert, mit Fotostrecke, die zeigen, wieso das wirklich ein gehobener Haushalt ist, da ist die MdH (Minderung der Fähigkeit, einen Haushalt zu führen) mit eingehender Begründung eingeschätzt. Die Löhne in der Gegend ermittelt nach statistischen Methoden unter Rücksicht auf regionale Unterschiede. Da haben Sie alles, was Sie brauchen, und ich brauch jetzt das Geld, wohlan, auf zur Kasse, bitte! Und auszahlen!"


03
Das Arbeiten allein mit Tabellen ist schwieriger geworden. Zusammen mit dem Vorsitzenden Richter am Landgericht Pardey setzte Schulz-Borck das Werk fort. (Schulz-Borck/Pardey, "Der Haushaltsführungsschaden"). Die Tabellen wurden dabei aufgespalten, das Werk wurde dabei teilweise nicht nachvollziehbar.

Nur ein besonders markantes Beispiel für die Probleme: In der Erläuterung zur Tabelle 1 kommt ein Satz vor, der einen so schweren Grammatikfehler enthält, dass der Satz unverständlich ist. Und das in einer "Erläuterung"!

04
Das alles ist bewältigbar. Aber nicht mit reiner Listen-Arbeit! Die arme Anwältin! (Bring ihr vielleicht diesen Beitrag mit.)



ISLÄNDER
 
Grüß Dich, Sepp,

01
siehst Du? Jetzt kannst Du ganz genau erkennen, welchen Sinn es hat, dass eine Versicherung sich sperrt. Denn je schwerer die Verletzungen, desto eher darf der Versicherer hoffen, das Zermürbungstaktik dazu führt, dass das Opfer den ganzen Bettel hinwirft und die Bettdecke über den Kopf zieht. Das minimiert die Schadensaufwendungen. Oder anders: Dividende auf Kosten der Unfallopfer.

Nun wird sich jeder Versicherer empört dagegen verwahren, so was je zu tun.

Aber seltsam ist es schon: Wer sich böswillig der Einsicht entzieht, zahlen zu müssen, der schädigt damit das Unfallopfer. Das führt zu einer Erhöhung des Schmerzensgeldes.
Ich habe mir das mal genauer angesehen in einer Schmerzensgeldtabelle. Ich habe verglichen: Wie oft taucht das bei Verletzungen auf, die zu 10.000,00 Euro Schmerzensgeld führen? Diese Leute haben oft "kleinere Dauerschäden". Und wie ist es bei Verletzungen, bei denen das 10-fach bezahlt werden muss?

Bei der Gruppe der noch leichter Verletzten: 3 % Regulierungsverzögerung. Bei den Schwerverletzten aber 9 %. Das kann nun kein Zufall mehr sein. Ich habe immerhin 200 Entscheidungen durchgesehen. Passen würde es dazu:
Leichtverletzte kann man nicht so leicht zermürben. Aber Schwerverletzten. Dort verspricht eine solche Taktik mehr. Nun passiert es aber immer wieder, dass diese böse Tat mit höherem Schmerzensgeld gesühnt wird. Aber anscheinend sind das Kollateralschäden, es lohnt es sich nach wie vor.
Dafür, dass es so ist, gibt es keinen direkten Beweis. Aber bislang konnte mir niemand erklären, wie man diese Effekte sonst erklären soll.

02
Zum Glück gibt's Methoden, wie man so was durchsteht!
Gerade weil das so miserabel ist: Genau deshalb eben nicht.
Emma1 habe ich das kürzlich beschrieben. Schau Dir das mal an.


03
Vorzüglich funktioniert ein Vorsatz der Marke:

"Wir werden ihm schon geben! Und wenn ihm quiekt!"

Wünsche Dir fröhlichen Kampfesmut!

ISLÄNDER
 
Hallo Isländer
Ja ich bin es manchmal echt Leid wieder und wieder das ganze Durchzuarbeiten , aber es muss eben sein.
Im Moment sitze ich gerade über einer Begutachtung aus Murnau die von meiner gegnerischen Versicherung in Auftrag gegeben wurde . Das Gutachten widerspricht sich total von den Erkenntnissen des Rentenversicherers . BGU sagt 40 % MdE ( Othopädie) bei Ausführung meines Berufes ( Abgebrochene Umschulung zum Kaufmann wegen Unfall) und die Rentenversicherung sagt ja 100 % MdE . Auch sagt das Gutachten aus Murnau aus dass ich im Privaten Bereich mit 40 % MdE Leben soll. Das ist natürlich wieder ein Streitpunkt was den Haushaltsführungsschaeden usw. belangt. Was meinst Du Isländer ? Ist es bei mir nicht doch besser Klage einzureichen und das von Gericht klären zu lassen ? Was zählt das Gutachten Murnau gegenüber dem der Rentenversicherung überhaupt ? Mein SchmerzDoc , Hausarzt, Orthopäden und die Schmerzklinik sagen auch MdE 100 % .Freue mich auf jede Antwort hier aus dem Forum :)
Beste Grüße
Sepp
 
Ist es bei mir nicht doch besser Klage einzureichen und das von Gericht klären zu lassen ?


Hallo Sepp,
ich misch mich einfach mal kurz ein, auch wenn ich weder aus Bayern komme, noch eine Anwaltszulassung habe.

Ein Landgericht, und da wird es bei der Höhe deiner Ansprüche gegen eine Versicherung losgehen, klärt nichts! Der oder die Richter dort haben keinen eigenen Ermittlungsauftrag!
Beim Amtsgericht oder Sozialgericht ist das anders.


Dein Anwalt muss ermitteln (lassen), beantragen und beweisen. Die angeklagte ääh beklagte Versicherung bestreitet. Es gilt der Grundsatz im Zweifel für die Angeklagte ääh Beklagte.
Der Richter prüft einfach gesagt nur ob Anträge formal und juristisch zulässig und bewiesen sind. Mehr macht er nicht.

Mit einem selbstständigen Beweisverfahren kann man auch das Landgericht ermitteln lassen. Geht aber nicht bei allen Problemen.


So jetzt überlass ich das Feld wieder einem Experten mit eigenem, zugelassenem Abschlepp- und Bergeunternehmen.

VG DH
 
Hallo Sepp,
ich misch mich einfach mal kurz ein, auch wenn ich weder aus Bayern komme, noch eine Anwaltszulassung habe.

Ein Landgericht, und da wird es bei der Höhe deiner Ansprüche gegen eine Versicherung losgehen, klärt nichts! Der oder die Richter dort haben keinen eigenen Ermittlungsauftrag!
Beim Amtsgericht oder Sozialgericht ist das anders.


Dein Anwalt muss ermitteln (lassen), beantragen und beweisen. Die angeklagte ääh beklagte Versicherung bestreitet. Es gilt der Grundsatz im Zweifel für die Angeklagte ääh Beklagte.
Der Richter prüft einfach gesagt nur ob Anträge formal und juristisch zulässig und bewiesen sind. Mehr macht er nicht.

Mit einem selbstständigen Beweisverfahren kann man auch das Landgericht ermitteln lassen. Geht aber nicht bei allen Problemen.


So jetzt überlass ich das Feld wieder einem Experten mit eigenem, zugelassenem Abschlepp- und Bergeunternehmen.

VG DH


Hallo DH

Ich habe gerade einen Anruf meiner Anwältin bekommen und es scheint als ob jetzt Bewegung ins Spiel kommt . Bis Ende nächster Woche will die gegnerische Versicherung auf alle Forderungen eingehen , Stellung nehmen und versuchen eine Aussergerichtliche Einigung zu erzielen . Soweit der aktuelle Stand .
Werde berichten wie es weitergeht
Danke für Deinen Beitrag DH

Grüße Sepp
 
Hallo DH

Ich habe gerade einen Anruf meiner Anwältin bekommen und es scheint als ob jetzt Bewegung ins Spiel kommt . Bis Ende nächster Woche will die gegnerische Versicherung auf alle Forderungen eingehen , Stellung nehmen und versuchen eine Aussergerichtliche Einigung zu erzielen . ...



Hallo Sepp,
ich helfe gern wenn sich jemand helfen lässt. :)

Übrigens Bewegung ist gut, aber auch die Richtung ist entscheidend, bzw. gerade die. ;)
Versicherungen werfen gerne Nebelkerzen :mad: so dass oft schwierig zu erkennen ist in welche Richtung sie sich wirklich bewegen. :eek:

Also aufpassen und notfalls Abstand halten damit man nicht unter die Räder kommt. :rolleyes:

Wünsche viel Erfolg!

VG DH
 
Grüß Dich, Sepp,

zu Deiner Frage: Soll das nicht das Gericht klären?

01
Wir wollen doch ins Schwarze treffen. Da musst Du aber zielen. Wie soll das gehen, wenn Du noch klar nicht klar siehst?

02
Es liegen ganz unterschiedliche Aussagen vor: 100 % MdE und 40 % MdE.

(a)
Es hat keinen Zweck, die Aussagen mit den 40 % MdE zu verschweigen. Das kommt auf.

(b)
Welche der beiden Einschätzungen stimmt? Das müssen wir vor der Klage klären.

(ba) Stimmen die 40 %, dann klagt man nicht auf 100 %. Da mache wir uns unseriös. Tut man's und man verliert entsprechend, bleibst Du auf Prozesskosten sitzen, wenn Du nicht rechtsschutzversichert bist.

(bb) Klagt man auf 40 %, obwohl 100 % stimmen, dann bekommt man viel zu wenig.

(bc) Und wie bekommt man raus, was eher stimmt? Nun: Der Isländer hat Bücher. Die Grundlage ist aber die VersorgungsmedizinVO, dort gibt es eine Anlage, und die enthält im Grobraster Einschätzungsempfehlungen. In der Regel kann man sagen:

Hat man eine ausreichend genaues Schilderung der Leiden

und

die VersorgungsmedizinVO

dann

kommt man damit in 4 von 5 Fällen schon zu einer ordentlichen Grundlage.

(c) Und wenn nicht?

Dann benutzt man das sogenannte selbständige Beweisverfahren, von dem Die Hard gesprochen hat (Danke, DieHard). Denn da darfst Du risikolos tun, was Du sonst nicht darfst: Nämlich Schadensumfang ausforschen. Es gibt also schon Schlupflöcher.


ISLÄNDER
 
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