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gutachtertermin

heribert

Nutzer
Registriert seit
15 Nov. 2007
Beiträge
21
Hallo

habe von der privaten Unfallversicherung einen Termin fuer ein
Gegengutachten bekommen. Allerdings wurde in dem Schreiben
der Versicherung der Name des Gutachters ueberhaupt nicht genannt.
Nur dass "die versicherte Person in Stuttgart gutachterlich untersucht werden soll". Wuerde schon gern wissen, welche Art Arzt es ist und wie
er heisst. Kann man darauf bestehen?

Danke fuer Eure Hilfe
 
Hallo Heribert,

was heißt Gegengutachten? Demnach hast Du selber eines erstellen lassen oder wir kommt es zu dieser Formulierung?

Oder erkennt die PUV ein schon von der Vers. in Auftrag gegebenes Gutachten nicht an?

Wielange ist der Unfall her? Und welche Invaliditäten sind noch vorhanden.

Vielleicht magst Du uns etwas mehr sagen, weil so ist die Frage nicht einfach zu beantworten.

Ist Dir schon Termin benannt worden? Oder nur Mitteilung, dass ein Gegengutachten erstellt werden soll?

L.G.
Reikja
 
Hallo

dabnke fuer Deine schnelle Antwort. Hatte Ende 2006 einen Unfall. Bin zu
Haus die Treppe heruntergefallen. Nach der Erstbehandlung, es wurden starke Prellungen festgestellt,wurden zunaechst nur Salben verschrieben. Einige Zeit spaeter staerkste Schmerzen auf der gesamten linken Seite. Nach diversen Krankenhausaufenth. kam man darauf , dass durch den Sturz die Nerven stakr beschaedigt worden sind. Ich war lange krank geschrieben habe alle moeglichen Untersuchungen hinter mir, auch eingebaute Schmerzpumpen, Katheteruntersuchungen der Wirbelsaeule etc.Jetzt medikamentoese Schmerzbehandlung mit Opiaten und anderen
Medikamenten. Habe nun auch dadurch meinen Job verloren. Habe RA eingeschaltet, wg. BU Versicherung und privater Unfallvers. Habe auf sein Anraten selber Gutachten gemacht. Da wurde Invalid.grad von 65 Proznet festgestellt. Daraufhin hat RA Brief an PUV geschrieben, dass man den vereinbarten Betrag auszahlen solle, weil lt. behand. Arzt die Schmerzen bleiben werden, es sich also nichts mehr aendern wird. Deshalb jetzt die Aufforderung zum Gegengutachten. Mir geht es nicht nur koerperlich schlecht, sondern auch finanziell durch diese Geschichte.Deshalb hoffe ich auf zumindest einen Vorschuss von der PUV.
 
Hallo Heribert,

soweit ich weiß, ist es grundsätzlich so, dass wenn ein Versicherer ein Gutachten veranlassen will, dass dieser auch ein Gutachter beauftragen und dann auch für die Kosten aufkommen muss, ohne dass der Versicherungsnehmer in Vorleistung treten geschweige denn finanzielle Leistungen erbringen muss?

Auch ich habe derzeit Ärger mit meiner PUV. Ich bin ständig mit meinem RA zugange. Deshalb empfehle ich Dir, dass Du alles an deinen RA weiterleitest, um dich nicht auch noch psychisch zu belasten. Ansonsten wünsche ich Dir gutes Gelingen.
 
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