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Gutachtertermin

Gute Tipps, HWS,

bin selbst zum Institut einige Tage vor der Begutachtung gefahren und habe meine Unterlagen abgegeben, natürlich mit Stempel und Bestätigung, dass diese an den Gutachter gesandt. werden. Aber ob das was gebracht hat? Jedenfalls konnte ich nachweisen, dass ich dem Gutachter wichtige Unterlagen vorgelegt habe.

Einen Tipp füge ich hinzu: Gutachten protokollieren, gleich nach dem Gutachten. Und gibt es zum protokollieren da nicht so kleine hilfreiche Geräte? Smartphones, Tablets usw.?

An die anderen: Echt gut eure Recherchen.

Gilt bei jeder Begutachtung, gleich welcher Versicherung, nicht auch, dass man aus 3 Gutachtern wählen kann, wenn die selbst vorgeschlagenen nicht angenommen werden? Gibt es hier auch ein Wahlrecht?

Eine, vielleicht dumme, Nebenfrage: Darf man als Begutachtender selbst während der Begutachtung sich schriftliche Notizen machen? Oder ist das nicht gestattet? Nicht ratsam?

Gruss ************
 
Zu den letzten Fragen:

- Gutachter-Auswahl- und Vorschlagsrecht haben nur diejenigen, die mit BG zu tun haben (also Berufskrankheit oder Arbeitsunfall, nicht Dienstunfall).

- Bei PUV bin ich unsicher, meine gelesen zu haben, dass bei der Nachbegutachtung zum Ende der 3-Jahresfrist möglich ist, selber den GA zu wählen.

- Warum solltest du dir nichts notieren dürfen, wenn Umstände wie Zeit, Kraft, Konzentration, ... es erlauben? Du kannst (siehe was Sekundant schrieb) auch fragen, ob der GA einer Tonaufnahme zustimmt.
 
hallo hws-Schaden,

du schreibst in einem deiner Beiträge:

es muss einem der Zweck der Begutachtung als auch welche Untersuchungsmethoden angewandt werden, mitgeteilt werden.

Die Untersuchungsmethoden wurde mir noch nie mitgteilt.

Kannst du die Rechtsgrundlage bitte nennen, nach welcher die Verpflichtung besteht zur Mitteilung der Untersuchungsmethoden an UO?

Danke und lg. Rolandi
 
Nein, @Rolandi, ich hab kein Archiv, hab keine §§-Sammlung, bin nicht Jurist
und weiß die Rechtsgrundlage nicht auswendig.
Ich erinnere mich nicht mehr, ob dazu bereits mal was hier verlinkt wurde,
versuchs mal über die Forumsuche, sonst www.

Mir wurde immer mitgeteilt, ob eine körperliche Untersuchung ansteht oder ein Begutachtungsgespräch.

LG
 
Hallo Tscharlie,

Vielen Dank fūr deinen Link!
Ich werde mich darauf vorbereiten!

Hallo ************,

das habe ich mir halt so vorgestellt, hätte ja sein können, das man Fragen stellen kann!
Oh je das wird noch heiter werden!
Danke fūr deine Antwort

Hallo Teddy,

Vielen Dank fūr deine klare Antwort! (Spezi)
Ich glaube einfach, dass das alles mit System gemacht wird, normal kann das doch nicht sein!
Das so etwas ūberhaupt zulässig ist ist ja schon der Hammer!
Auch noch mit dem Stevens zusammen!
Schlimmer geht ja wirklich nicht!
Hat aber den Anschein, dass der B. Liske ein neuer Stevens ist!
Ok, sehe schon, das wird nicht einfach!
Danke fūr deinen Hinweis!

Hallo HWS Schaden,

denke nicht, dass wir den weg bekommen!
Begleitperson ist ein guter Tip, den werde ich gleich mal aufschreiben!
Untersuchungsmethoden mūssen mit geteilt werden, habe ich noch nicht gelesen oder gehört!
Hat da jemand einen Paragraph dazu?
Schreibe mir das alles mal zusammen und versuche mir dann das alles zu merken!
Aber genau da fängt das Dilemma ja an!

Hallo Siegfried,

Vielen Dank fūr deine klaren Worte!
Es ist nur so, dass die auf der anderen Seite viel mehr von dieser Sache eine Ahnung haben als ich!
Rechtsanwalt hin oder her!

Hallo Sekundant,

Ok, keine Aufzeichnungen zulassen!
Verstanden!
Danke fūr deine Info's!
Ich werde das Gefūhl nicht los, ins offene Messer zu rennen!

Hallo Michip55,

AXA
Da kann einem ja voll ūbel werden!
Mir fehlen die Worte!
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
März 2017,
Danke für die Info - die AXA also. Ist das im Rahmen der Nachprüfung oder soll es die Erstfeststellung der BU sein. Gerade in der Nachprüfung gibts einige Besonderheiten.

Mach AXA und Benjamin L. klar, dass Du nur mit einer Begleitperson Dich begutachten lässt, falls Begleitperson pauschal vorab abgelehnt wird, lass dir schriftlich die Begründung geben.
Ein spezialisierter Anwalt kann hier sehr hilfreich sein.

Bitte informiere uns hier, wie es weitergeht, damit wir Dir helfen können
Michi
 
Untersuchungsmethoden mūssen mit geteilt werden, habe ich noch nicht gelesen oder gehört!
Hat da jemand einen Paragraph dazu?

die methode muss wohl nicht mitgeteilt werden, das bleibt den medizynikern überlassen. aber was #HWS-Schaden zu "Zweck der Begutachtung" schrieb, kann und muss wohl zu erwarten sein.

nun muss man bei der frage nach §§ auch wissen, dass nicht alles in gesetzesform und -wortlaut zu finden ist. es sind regelmässig zu erfüllende vertragliche nebenpflichten, und für eine solche halte ich auch die mitteilung des zwecks, der zu klärenden frage oder einen zumindest im groben umrissenen untersuchungsumfang und etwaige schritte, wenn dies nötig erscheinen kann.

fehlt dies, sollte eine gezielte nachfrage schon erwogen werden. so man muss sich schliesslich auf das zeitliche erfordernis einstellen oder sinnfreie untersuchungen (zb psycho anstatt ortho) erkennen und rechtzeitig ablehnen können.


gruss

Sekundant
 
Hallo,

einmal klar festzustellen zu einer Begutachtung;
hier aber ausgenommen die BG-Begutachtungen, Sonderfall.

Der Gutachter darf Dich nichtmal anfassen, ohne Dein Einverständniss.
Dies ergiebt sich einfach aus einer dann erfolgten Körperverletzung.

Wenn ein Gutachten erstellt werden soll,
so muß der Gutachter in seinem Schreiben an den zu Begutachteten
klar definieren was er alles will:
- Blutabnahme; kann abgelenhnt werden
- Röntgen; kann abgelehnt werden
- alles was Dich körperlich oder auch event. seelisch belastend kann,
ist oder kann abgelenht werden; selbst ein MRT (weil Du event. Platzangst hast).

Ich habe bei allen Begutachtungen (außer BG) Zeugen mitgehabt.

Da Ihr Vertragspartner seit, bist Du nicht in der absoluten Bringepflicht.

Dazu brauchst Du auch keine §, sei selbstbewußt,
wenn die Gegenseite etwas unbedingt durchsetzen will,
so muß die Versicherung die § bringen.

Ich hatte ein Gutachter der;
- Anfahrt und Zeit der Begutachtung definiert hat
- körperliche Untersuchungen aufgelistet hat
- Röntgenbilder nachgefragt hat und dann erfragt hat, ob er selber noch Bilder machen darf
- Begleitperson erfragt hat und diese auch in der Anlage festgeschrieben hat

das war aber ein Gerichtsgutachter!

LG Silko
 
Hallo März 2017,

nochmals die Frage:
Ist das im Rahmen der Nachprüfung oder soll es die Erstfeststellung der BU sein. Gerade in der Nachprüfung gibts einige Besonderheiten.

März 2017
Ich werde das Gefūhl nicht los, ins offene Messer zu rennen!
Da kann einem ja voll ūbel werden! Mir fehlen die Worte!

Nochmals auf den Punkt zu kommen:
die Vers. hat das Recht.... dich begutachten zu lassen bzw. du möchtest
Leistungen von denen.

Ob jetzt Dr. Liske - Stevens..... es wir dir auch ein anderer Parteigutachter nichts schenken, das muss dir klar-bewusst sein.

Zugleich....wenn die Vers. nicht will, dann kann sie dir auch trotz einem erstmals "positiven"
Gutachten-Beurteilung, die Leistung verwehren und dich vor Gericht ziehen.
Der beratende Verwaltungsarzt und Vers.- Verwaltung müssen mit einem extern- positiv Gutachten einverstanden erklären.

Was tun wir jetzt? vor Angst sich in ein Mauseloch verkriechen, bloß weil man was gelesen gehört hat?

Klaro... Stevens würde ich mit seiner Ideologie allemal ablehnen!

Die beste Medizin ist, dass man der Vers. Signalisiert "passt auf Freunde",
ein Anwalt ist im Hintergrund, ich lasse mich nicht verarschen!

Aber, wenn die Vers. dir erstmals keine Leistung erbringen möchte, dann lässt sowieso die Gerichtsbarkeit grüßen!

Grüße
 
Hallo Siegfried,
klare Worte. Genau wie Du es beschreibst, verhält es sich in der Praxis. Das ist auch meine Erfahrung. Gruß Rehaschreck
 
Hallo Rehaschreck,

jaua, du w. g. ich weiß, wie die Uhren bei Versicherungen ticken!
Gerade bei BUZ und Psyche-HWS usw. ein rotes Tuch für die Vers.
Ohne Anwaltsstempel spielen die Klufenmichel oft mit einem Katz und Maus.

Vielleicht kann sich ja März 2017 noch ein wenig grob äußeren!


Nochmals Info:
Versicherung beruht auf Vertrauen: Im Schadensfall steht die
Gemeinschaft für den Einzelnen ein. Jeder Versicherte muss sich
sicher sein können, dass seine Beiträge nicht zweckentfremdet
werden damit im Falle eines eigenen Schadens ausreichende finanzielle
Ressourcen zur Verfügung stehen. Unrechtmäßige Ansprüche
(„moral hazard“) und in missbräuchlicher Absicht geltend gemachte
Schäden müssen von den übrigen Mitgliedern der Versichertengemeinschaft
getragen werden. Sie untergraben die Solidarität und
schwächen die Bereitschaft, füreinander einzustehen.

Die übergroße Mehrheit der Versicherten, der Anspruchsteller und
Versorgungsberechtigten ist ehrlich. Die versicherungsmedizinische
Expertise und die unabhängige Begutachtung tragen dazu bei, den
Versicherten und Geschädigten diejenigen Leistungen zukommen
zu lassen, die ihnen zustehen. Das spezifische Wissen ermöglicht es
zugleich, Schaden von der Versichertengemeinschaft abzuwenden
und eine ungerechtfertigte Belastung der Gemeinschaft zu verhindern.
Die zunehmende Bedeutung schwer objektivierbarer Leiden
stellt Versicherungen, Behörden und Gericht vor neue Aufgaben.

Leistungseinschränkende Krankheiten und seelische Unfallfolgen
sind von unbedeutenden Befindensstörungen abzugrenzen. Nicht
authentische seelische Beschwerden, subjektiv beeinflusste Höroder
Sehbeeinträchtigungen sind zumeist für den praktizierenden
Arzt, den Juristen oder den Sachbearbeiter nicht zu erkennen. Auf
der Fortbildungsveranstaltung stehen Erkrankungen auf neurologischem,
psychiatrischem, hals-nasen-ohren- und augenärztlichen
Fachgebiet – und ihre Abgrenzung gegenüber Aggravation und
Simulation – im Mittelpunkt. Dargestellt werden typische Konstellationen
des Versicherungsmissbrauchs. Die Teilnehmer erhalten
konkrete Handlungsempfehlungen bei vermutetem Versicherungsmissbrauch.

Die Tagung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
in privaten Lebens- und Krankenversicherungen, privaten
Unfallversicherungen, gesetzlichen Versicherungen, Behörden,
Rückversicherungen, an medizinische Gutachter, Anwälte und
Richter.

Quelle:
http://www.ivm-med.de/medien/flyer_simulation-aggravation2015.pdf

Grüße
 
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