Versicherung beruht auf Vertrauen: Im Schadensfall steht die
Gemeinschaft für den Einzelnen ein. Jeder Versicherte muss sich
sicher sein können, dass seine Beiträge nicht zweckentfremdet
werden damit im Falle eines eigenen Schadens ausreichende finanzielle
Ressourcen zur Verfügung stehen. Unrechtmäßige Ansprüche
(„moral hazard“) und in missbräuchlicher Absicht geltend gemachte
Schäden müssen von den übrigen Mitgliedern der Versichertengemeinschaft
getragen werden. Sie untergraben die Solidarität und
schwächen die Bereitschaft, füreinander einzustehen.
Die übergroße Mehrheit der Versicherten, der Anspruchsteller und
Versorgungsberechtigten ist ehrlich. Die versicherungsmedizinische
Expertise und die unabhängige Begutachtung tragen dazu bei, den
Versicherten und Geschädigten diejenigen Leistungen zukommen
zu lassen, die ihnen zustehen. Das spezifische Wissen ermöglicht es
zugleich, Schaden von der Versichertengemeinschaft abzuwenden
und eine ungerechtfertigte Belastung der Gemeinschaft zu verhindern.
Die zunehmende Bedeutung schwer objektivierbarer Leiden
stellt Versicherungen, Behörden und Gericht vor neue Aufgaben.
Leistungseinschränkende Krankheiten und seelische Unfallfolgen
sind von unbedeutenden Befindensstörungen abzugrenzen. Nicht
authentische seelische Beschwerden, subjektiv beeinflusste Höroder
Sehbeeinträchtigungen sind zumeist für den praktizierenden
Arzt, den Juristen oder den Sachbearbeiter nicht zu erkennen. Auf
der Fortbildungsveranstaltung stehen Erkrankungen auf neurologischem,
psychiatrischem, hals-nasen-ohren- und augenärztlichen
Fachgebiet – und ihre Abgrenzung gegenüber Aggravation und
Simulation – im Mittelpunkt. Dargestellt werden typische Konstellationen
des Versicherungsmissbrauchs. Die Teilnehmer erhalten
konkrete Handlungsempfehlungen bei vermutetem Versicherungsmissbrauch.
Die Tagung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
in privaten Lebens- und Krankenversicherungen, privaten
Unfallversicherungen, gesetzlichen Versicherungen, Behörden,
Rückversicherungen, an medizinische Gutachter, Anwälte und
Richter.