• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Gutachtertermin/Existenzängste/erneuter Gerichtstermin mit Täter trotz reaktiv. PTBS

Lülle

Mitglied
Registriert seit
4 Jan. 2021
Beiträge
27
Hallo zusammen,

bisher wird meine Reaktivierung meines Traumas nicht anerkannt. Ich hatte einen Gerichtstermin mit dem Täter (Sex. Übergriff) er hat 3 Jahre ohne Bewährung erhalten. Bin seit Juli 21 arbeitsunfähig seitdem. Vorfall war Feb 20, bis Dez 20 arbeitsunfähig, dann Wiedereingliederung und 5,5 Monate gearbeitet bis zum Gerichtstermin. Nun soll ich zum Gutachter, in 3 Wochen, hatte einen anderen rausgesucht, hoffe er ist unabhängig. BG hat ihn akzeptiert. Habe über Verdi mittlerweile eine Rechtsanwältin, mit der ich einmal telefoniert habe und fand sie nicht besonders hilfreich. Sie meinte Akteneinsicht erst, wenn Gutachten negativ ausfällt und ich könnte ruhig auch zum Gutachter von der BG. Nun hab ich auch noch ein Schreiben von der KK bekommen, das mein Anspruch Ende Januar ausläuft. Ich dachte richtig dumm naiv, dass man nach Verletztengeld Krankengeld bekäme und nicht, dass man das zusammen rechnet und dass das Verletzengeld ruht wenn ich wieder arbeite. Ist nicht so richtig? Also dass ich noch genügend Zeit zum gesunden habe. Dazu erneuter Gerichtstermin Anfang Januar, denke der Täter hat Widerspruch eingelegt. Das zieht mir gerade alles den Boden weg. Ich schaffe diesem Gerichtstermin auf gar keinen Fall, ich leide ja noch unter dem vom letzten. Bisher rhab ich auch keine Psychotherapie erhalten, weil alles voll. Und BG sieht sich da nicht zuständig. Nun hab ich echt schlimme Existenzängste. Habe vorher schon nicht viel verdient und bekomme auch jetzt ja nicht viel. Ich weiß auch nicht, ob ich jetzt zum Arbeitsamt gehen müsste, weil die KK mit ja mitgeteilt hat, dass es ausläuft. Verletztengeld wäre ja auch 78 Wochen. Nun hab ich auch mega Angst vor dem Gutachtertermin, da davon jetzt mehr abhängt als ich dachte. Er hat mir auszufüllende Fragebögen mitgeschickt. Unter anderem auch fragen zu meiner Familie, wie ich als Kind bestraft wurde, ob ich mich von meinen Eltern geliebt fühle. Verweigern oder beschönigend ausfüllen? Also ich hab ein super Elternhaus und da bräuchte ich auch nichts groß beschönigen. Würde das verweigern nicht negativ ausgelegt werden? Allerdings finde ich Fragen zu psychischen Erkrankungen zu meiner Familie schon daneben. Und auch ob ich Albträume als Kind hatte, wer hatte denn Mal nicht Abtraume als Kind?! Es klingt sehr nach Fangfragen.

Ich muss dazu sagen, dass ich schon Mal 2013 aufgrund von Schmerzmittelentzug Ängste hatte, ich musste aber nicht in Therapie und war auch nicht lange krank geschrieben. Ich bekam Antidepressiva. Bei meiner Heilverfahrrskontrolle hieß es schon, dass iwas in meiner Akte wäre und diese Frau war die Hölle, diese HVM hat mich total zurück geworfen. Immer wenn ich denke es geht mir langsam besser, kommt wieder Stress und es schlägt mich zurück.

Also Fragenbögen wie ausfüllen?
Wie kann ich mich auf den Gutachtertermin vorbereiten?
Was machst ich bezüglich des Auslaufens der Gelder? Antrag auf Verletztenrente stellen? Wäre Arbeitslosengeld nicht besser?
Muss ich zum Gerichtstermin, obwohl ich davon Reaktivierung meines Traumas bekommen habe und meine weitere Existenz bedroht sehe? Habe überlegt Zeugenbeistand bei einer Anwältin zu holen, aber habe ja kein Geld :(.
die Anwältin doch nochmal bitten Akteneinsicht zu fordern, kommt das nicht so rüber, als würde ich was verbergen wollen? Wie finde ich raus, was der Gutachter vorliegen hat?
so viele Fragen. Ich hoffe so sehr, dass ihr mir weiter helfen und vielleicht mich ein wenig beruhigen könnt..ich bin gerade echt fertig mit den Nerven. Danke euch. Lieben Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Lülle,

Hole dir unbedingt Hilfe und Beratung, z. B. hier:



Du brauchst dringend psychologische Hilfe! Rufe mehrere kassenärztliche Therapeuten in deiner Nähe an und notiere dir die Wartezeiten. Wenn sie lange sind, versuche einen privaten Therapeuten zu finden, der dir eher einen Termin gibt. Dann kannst du bei der Krankenkasse Kostenübernahme für den privaten Therapeuten beantragen.

Ein Therapeut oder auch dein behandelnde Arzt kann dir sicher auch bestätigen, dass du nicht verhandlungsfähig bist bzw. nicht im selben Gerichtsrsum wie der Täter sein kannst.

Wenn es dir akut sehr schlecht geht, könnte dich ein Arzt in eine psychiatrische Klinik/Traumatherapie einweisen. Dann hast du die Möglichkeit auf schnelle Hilfe. Und die Möglichkeit auf soziale Beratung.

Du brauchst sicher auch rechtliche Beratung. Wenn du kein Geld für einen Anwalt hast, kannst du beim für dich zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein/Beratungshilfe beantragen :


Sprich auch mit der Krankenkasse /Arbeitsamt/Sozialamt, welche Möglichkeiten du hast.

Das kostet viele Nerven, gerade in deiner schlimmen Situation. Aber du musst es regeln, weil es sonst noch schlimmer wird.

Viele Grüße und gute Besserung

Rudinchen
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe über Verdi mittlerweile eine Rechtsanwältin, mit der ich einmal telefoniert habe und fand sie nicht besonders hilfreich.
Liebe Lülle,
dies ist natürlich auch eine sehr spezielle schwierige Situation bei Dir, sicherlich auch für Anwälte, die die Gewerkschaft Verdi bereitstellt, nicht einfach. Eventuell hilft auch ein persönliches Gespräch in der Kanzlei weiter, wenn man sich einmal gegenübersitzt. Wichtig wäre, dass die Anwältin Dein persönliches Erscheinen vor Gericht verhindert.
Du musst Dir wie schon Rudinchen schrieb, unbedingt Unterstützung suchen, die sich in Deine spezielle Situation einarbeiten kann und Dich auch vertritt.

Liebe Grüße,
KS1973
 
Liebe Lülle,
ich möchte meinen Beitrag einmal noch um den Link ergänzen:http://www.dgptw.de/ ergänzen,

dies ist ein Institut für Psychotraumatologie, die auch Beratungen durchführt, bitte schaue einmal hier: dgptw.de/beratungsstelle

Bitte hab den Mut und rufe dort an, oder schreibe. Ich drücke Dir die Daumen, dass Dir weitergeholfen wird.

Herzliche Grüße,
KS 1973
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo ihr Lieben,

also ich habe heute einen Termin bei einer Frauenberatungsstelle vereinbart. Ich telefoniere diese Woche nochmal alle Therapeuten ab und melde mich bei Kassenärztlichen Vereinigung. Außerdem werde ich Prozesskostenbeihilfe beantragen und mit anwaltliche Opfervertretung suchen. Mit dieser würde ich dann auch Opferentschädigung beantragen. Ich würde nur gern mich auf den Gutachter besser einstellen können. Wie lief bei euch das ab?
 
Eine Therapie oder Beratung kann einem vor Gericht sehr negativ ausgelegt werden. Bitte, Vorsicht! Wenn deine Anwältin nicht viel tut, und sicher auch nicht so firm ist in dem Thema, nimm einen anderen!
 
Echt? Bei einer PTBS? Nach sexueller Gewalt? Das wäre ja echt mies. Naja die Beratung wird ja sicher nicht aktenkundig sein. Ich bekomme sie telefonisch. Und die Therapie ist ja von meinem Psychiater und der BG empfohlen worden.
 
Falls du kannst, besorg dir das Buch von Gabriele Jansen: Zeuge und Aussagepsychologie... da erfährt man sehr viel, was man vermeiden sollte... gibt es sicher in einer Stadtbücherei über Fernleihe oder eben im Buchhandel. Es ist sehr dick, aber extrem informativ, man muss es halt etwas zwischen den Zeilen lesen.
 
Hallo Meli,

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es einem negativ angekreidet wird, wenn man sich Hilfe sucht in einer solchen Notlage.

Ich kenne es eher anders herum: "Sie sind nicht in Behandlung? Na, dann kann es so schlimm ja nicht sein!"

Außerdem hat man es ja selbst in der Hand, was man dem Gutachter erzählt. Und kann sich auch dahingehend beraten lassen

Viele Grüße

Rudinchen
 
Die Beratungsstellen unterliegen der Schweigepflicht. Ohne die Zustimmung von Lülle können die keine Informationen an Dritte weitergeben.

KS 1973
 
Rudinchen, es adelt dich vermutlich, dass du dir das nicht vorstellen kannst. Ich hab 15 Jahre Gerichtserfahrung und ich schreib das nicht aus Spaß, sondern als wichtigen Hinweis. Es nützt der Threaderöffnerin nicht, wenn hier private Meinungen geäußert werden, es hilft ihr, wenn man sie vor Fallen warnt, die offen herumliegen. Und nicht mehr und nicht weniger hab ich getan.
 
Nun hab ich auch mega AngsDeint vor dem Gutachtertermin, da davon jetzt mehr abhängt als ich dachte. Er hat mir auszufüllende Fragebögen mitgeschickt. Unter anderem auch fragen zu meiner Familie, wie ich als Kind bestraft wurde, ob ich mich von meinen Eltern geliebt fühle.

Hallo Lülle,

Du bist geborgen z. B. in den 70er, 80er oder 90er Jahren. Der Übergriff war 2015 oder früher oder später.

Daher nichts zur Kindheit wie glücklich war diese, wie war die Erziehung, wie ist die Beziehung zu Geschwistern, etc.

Deine Vergangenheit bis zum Tag X im Jahr X ist nicht relevant, weil bis dato Dein Leben sehr schön, ok war!

Also nur Fragen welche sich ab Tag X im Jahr X angehen beantworten!!!!

Auch keine Fragen zum Gesundheitszustand der Eltern oder Geschwister beantworten. Die GA suchen nach Suchterkrankungen sonstigen psychischen Erkrankungen in der Familie und übertragen dies dann negativ auf Dich!

Mache Dir bewußt: es zählt Tag X im Jahr X - zeitlich nichts vorher beantworten. Da dies ein Angriff auf Dich war, ist es auch total irrelevant, welche Erkrankungen in Deiner Familie vorhanden sind!!!

Bleibe hart und beantworte nichts! Der GA kann Dich nicht zwingen. ABER sie nutzen es sehr gerne mit der Weißkittelautorität aus und versuchen die zu begutachtenen Menschen unter Druck zu setzen. Ich bin der Arzt und Du musst nun mitwirken!

Dies gilt auch bei den Begleitpersonen. Die GA sagen: och es ist es psychisch und intim - dass müssen wir alleine machen und Deine Begleitperson musst vor der Tür bleiben! Die wollen psychisch einschüchtern! Vermitteln hinzu auch noch intimes - was einen ggf. unangehm sein könnte, das man darauf verzichtet, die Vertrauensperson mit zum Test oder Untersuchung in das Arztzimmer mitzunehmen.

NEIN!!! Das ist Dein Recht!!! Du brauchst Zeugen!

Lass Dich nicht vom "Weißkittel" manipulieren!!! DU hast Deine Rechte!!!

Deine Begleitperson bleibt immer bei Dir, lässt sich nicht des Raumes verweisen! Sollte dies so sein, dass der GA die Begleitperson verweisen will, dann stehst Du auch auf und brichst das GA ab! Ausreichend Urteile findest Du hier auch im Forum, welche Dir in die Hände spielen!

Du musst dann einfach nur hart und abgeklärt sein und Dich durchsetzen! Dem GA stark gegenüber treten: Begleitperson bleibt. wenn nein, dann gehe ich mit meiner Begleitperson!

Lass Dich dann nicht irgendwie bereden. Die GA sind Profis und wissen wie sie säuseln müssen und wie sie Menschen unter Druck setzen!"

Bleibe hart und ziehe es durch!

Genau diese GA schreiben ihre GA im Sinne ihrer Auftraggeber. Du hast mehr Arbeit solche GA "auszubügeln" wenn es diese erstmal gibt. Da ist es wesentlich einfacher den GA in seine Schranken zu weisen und das GA abzubrechen.

Viele Grüße

Kasandra
 
Top