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Gutachterliteratur- Alter der verwendeten Literatur- Drei Jahresfrist

biggimaus

Erfahrenes Mitglied
Hallo @All

Ich habe die Tage mein Gerichtsgutachten bezgl. Klage Private Unfallversicherung vorm LG erhalten.
Mein Unfall war 10. 2015 dementsprechend dann 10.2018 drei Jahre nach Unfall.

Nun bezieht sich der Gutachter auf Literaturverweise auf Kursbuch digital Ludolph/ Gaidzik 09.2023 und auf
Bemessungsempfehlungen der Fachgesellschaft für interdisziplinäre medizinische Begutachtung Klemm/Ludolph - Neue Bemessungsempfehlungen zur Invalidität PUV Teil 3 11.2022.
Keine weitere sonstige Gutachterliteratur.

Nach meiner Ansich nach, begründet er nun Ludolph mit Ludolph. Dann sind beide Werke erschienen weit nach der Dreijahresfrist. Habe ich aber vorliegen.

Ich meine gelesen zu haben das die Literatur aus der Zeit sein sollte, passend zu den jeweiligen Fristen und nicht deutlich abweichend. Habe meine Gutachterliteratur einmal quer gelesen, finde dies aber nicht wieder. Bin mir gerade auch unsicher ob dies nicht ein Juristische Passage war.

Hat jemand eventuell genaue Passagen dazu zur Hand, respektive Urteile? Dies würde mir sehr helfen

DANKE für eure Antworten
Biggimaus
 
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