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Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen

Erfahrungen mit Schlichtungsstellen


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Sekundant

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24 März 2009
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5,653
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Wie steht es mit den Schlichtungsstellen. Die Bundesärztekammer dazu:

"Die bei den Ärztekammern eingerichteten Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen für Arzthaftungsstreitigkeiten haben sich bewährt. In rund 90 Prozent der Fälle werden die Entscheidungen der Kommissionen von beiden Parteien akzeptiert und die Arzthaftungsstreitigkeiten beigelegt", so Hoppe. Der Patient könne durch ein effizientes und gebührenfreies Verfahren überprüfen lassen, ob sein Behandlungsfehlervorwurf gerechtfertigt ist.

...

"Angesichts der auch von vielen Fachleuten anerkannten guten Arbeit der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen, ist die in dem Bericht aufgestellte Behauptung, dass ein Patient bei dem bisherigen Gutachterverfahren fast immer auf der Strecke bleibt, völlig haltlos", sagte Hoppe.
s.a. Pressebericht unter http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=142584#post142584 oder http://www.presseportal.de/pm/9062/1561836/bundesaerztekammer

Fraglich ist die Aussage "In rund 90 Prozent der Fälle werden die Entscheidungen der Kommissionen von beiden Parteien akzeptiert und die Arzthaftungsstreitigkeiten beigelegt", denn weder ist der Grund der Beilegung noch der Umstand bekannt, weshalb eine Entscheidung akzeptiert wird. Nicht selten wird dies in einer mangelnden finanziellen Leistungsmöglichkeit oder einer frustrierten Aufgabe des Ziels zu sehen sein.

Wer von euch hat diese Möglichkeit mit welchem Erfolg schon in Anspruch genommen?
War das Ergebnis zufriedenstellend?
Warum habt ihr ggf. aufgegeben?
Würdet ihr auf diese Möglichkeit noch einmal zurückgreifen? Könnt ihr die Schlichtungsstellen empfehlen oder würdet ihr eher abraten?


Gruss

Sekundant
 
So wie es aussieht, ist den Weg über die Schlichtungsstelle erst einer gegangen. Das kann ich mir gar nicht vorstellen.


Gruss

Sekundant
 
Hallo,
ich habe meine Erfahrung mit der Gutachterkommission der Ärztekammer in Münster gemacht, die mehr als NEGATIV war.
Das Gutachten war negativ für mich ausgefallen. Leider hatte ich das Pech, dass der benannte Gutachter von der Ärztekammer seinen Sohn als AiP damals in der zu begutachtenden Abteilung der Klinik hatte.
Kurz vor dem Zusenden des Gutachtens hatte ich einen annonymen Anruf erhalten, wo mir mitgeteilt wurde, dass der Sohn des Gutachters dort täig ist als AiP und sehr viel gemauchelst würde. Auch wies man mich darauf hin, dass man Änderungen in den Pflegeberichten vorgenommen hätte um den entstandenen Schaden zu vertuschen.
Später wurde mir bekannt, dass die Gutachter der Ärztekamer von den Haftpflichtversicherungen bezahlt werden. Somit war klar, dass auch diese Einfluß nehmen auf die Gutachten.
Soviel wie hier von den Ärzten gelogen wurde kann man sich nicht vorstellen.
MfG Bluemchen
 
Die Gutachterkommission der Ärztekammer

die wir kennen lernen durften war eine Farce.
Die beiden als "Gutachter" eingesetzten Tattergreise (ich selbst bin 65 Jahre alt) waren nur noch in der Lage die gefälschten Unterlagen des Krankenhauses abzuschreiben und daraus ein für das Krankenhaus positives "Gutachten" zu kreieren.

Diese falschen, stümperhaft kreierten Gutachten tauchten dann unzulässigerweise im Volltext in einem anderen Gerichtsverfahren gegen eine Unfallversicherung auf und es wurde versucht, die "Feststellungen" gegen unseren Sohn zu verwenden.

Man sollte sich ganz genau überlegen ob man diese Kommissionen in Anspruch nimmt...

Unser Fazit: Nie wieder

Freundliche Grüße
 
Hallo Sekundant,

Fraglich ist die Aussage "In rund 90 Prozent der Fälle werden die Entscheidungen der Kommissionen von beiden Parteien akzeptiert und die Arzthaftungsstreitigkeiten beigelegt",

Das ist ja der Witz! Eine erzwungene Entscheidung mit erzwungener Schlichtungsführung, was soll dem "Opfer" da noch bleiben?

Allein die Tatsache, dass es Schlichtungen und Gutachterkommisssionen geben muss, das zeigt doch auf, dass mit den Medizinern was nicht in Ordnung ist. Mediziner dürfen nicht medizinisches Können anwenden, wenn der Patient Unfallopfer mit Schadensersatzanspruch ist. Daraus ergeben sich diese Pfuschereien. Fängt an bei der manipulierten Befunderhebung, geht weiter mit falscher Diagnose, die man jederzeit mit den manipulierten Befunden als richtig "beweisen" kann.

Also, was soll dann noch bei der Schlichtung herauskommen? Das Opfer ist falsch diagnostiziert worden, falsch bzw. überhaupt nicht schadensentsprechend behandelt, und der Arzt kann sein kriminelles Verhalten als richtige, fehlerfreie Behandlung nachweisen. Da bleibt doch nur die Zufriedenheit mit dem Ergebnis der Schlichtung bei soviel strategischem Verdrehen von Tatsachen.

So wie User 'JSch' schreibt: "... gefälschten Unterlagen des Krankenhauses abzuschreiben." Bei mir hat der Stationsarzt die RÖ-bilder manipuliert, damit man die falsche Diagnose nicht anhand der Bildbefunde beweisen könnte. Heute ist dieser Stationsarzt Chef der Klinik. Für die Karriere tut man doch alle Schweinereien zugunsten der Versicherungen!

Der junge Mann, der sich die HWS-Verletzung duch seinen Stunt bei 'Wetten dass' zugezogen hat, hatte Glück im schrecklichen Unglück. 1. Zuviele Augenzeugen, 2. zuviele Beobachter, 3. zuviele Ärzte. Da kann man nicht die Befunderhebnung manipulieren, ohne dass es auffiele. 4. Man kann auch ('leider' im Sinne der Versicheurngen) keine Diagnose HWS-Schleudertrauma erstellen und 5. behaupten, dass die Bewegungsunfähigkeit bereits vor dem Unfall bestanden hätte und 6. die Atmungsstörung ein psychisches Trauma aus der Kindheit sei.
Trotzdem könnten die Gutachter dann 7. später, wenn die Medienaufmerksamkeit verraucht ist, ja immer noch die Show mit der Simulation nach Tübinger Psychiateranweisung versuchen. Versicherungsmedizinern wird immer was einfallen, Schadensansprüche an Versicherungen abzuwehren. 8. Die, für die Versicherungen kostbare, Zeit hilft, zermürbt sie noch jeden hilflosen Anspruchsteller.

Gruss Ariel
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Ariel,

der junge Mann bei Wetten dass hatte nach meinem Eindruck das Münchhausen Syndrom.

Dies lässt sich an vielen Indizien belegen:
1. Er hat genau das gemacht was Du beschreibst, er hat sich nämlich unter Ausnutzung der größmöglichen Form von Öffentlichkeit seinen Schaden zugefügt.
2. Er hat selbst den Handlungsablauf bestimmt, damit er sich größtmögliche Sicherheit über den Erfolg verschaffen konnte: den Schaden.
3. Er hat dieses Syndrom schon zuvor langjährig ausgelebt indem er u.a. als Stuntman tätig war. Auch dies sicherte ihm große Aufmerksamkeit mit der Möglichkeit sich selbst Gesundheitsschäden beizufügen.
4. Selbst Alter und Geschlecht passen perfekt zum Krankheitsbild.
5. Ich persönlich wette, dass er sich einer Einweisung in eine geschlossenen Psychiatrie widersetzen wird, was ebenfalls das Krankheitsbild bestätigen wird.

Und für Gesundheitsstörungen mit psychischer Ursache kommen private Versicherungen nicht auf. Als private Versicherung ist man aber damit einverstanden, dass diese Erkentnisse über den tatsächlcihen Zustand des Verunfallten nicht veröffentlicht werden, da man absolutes Verständis für seine Situation hat und er in der öffentlichen Darstellung nicht unnötig "belastet" werden sollte.

Wozu also Gedanken machen? Die (private) Versichertengemeinschaft ist vor den Kosten dieses Täters hinreichend geschützt. Eine Liste vonb Gutachtern die den Zustand des Verletzen gerne bestätigen gibt es beim Verband der Versicherung gerne auch ungefragt.

Grüße
oohpss
 
Lizenzrechte für Diagnose-Erfindungen in Gutachten.

Hallo oohpss,

der junge Mann bei Wetten dass hatte nach meinem Eindruck das Münchhausen Syndrom.

Deine Diagnose ist perfekt.:)
Darauf wäre ich nicht gekommen. Hast du Lehrzeit bei Stevens in Tübingen gehabt?

Du weisst ja, abhängige Gutachter schreiben falsche Gesundheitszeugnisse ab, womoglich bekommst du Lizenzgebühr für urheberrechtliche Gutachtengrundlage.
Sei nicht kleinlich mit dieser Diagnose-Lizens, sparen die Versicherer doch damit Millionen.

Und wem gehört das Lizensrecht für die Münchhausen-Syndromerfindung?

Gruss Ariel
 
.... Hast du Lehrzeit bei Stevens in Tübingen gehabt? ....
Hallo ariel,

nein, die Ausbildung erfolgte bei Psychiatern einiger deutscher Universitätskliniken + einem Prof. aus der Nähe von Nürnberg sowie bei Rechtsanwälten von Versicherungen.

Wenn ich bei Stevens die Ausbildung gemacht hätte, gäbe es jetzt ein neues Standardwerk, dass beschreibt warum die Schäden des jungen Mannes nur deshalb auftreten konnten, weil er bereits entsprechend "vorgeschädigt" war.
Das wäre dann kurz gesagt so: Da empirische Versuche auf wissenschaftlicher Basis gezeigt haben, dass wirbellose Lebewesen bei solchen Stürzen keine Wirbelverletzungen haben, ist bewiesen, dass die Ereignisfolge nicht den Schaden verursacht haben kann. Die Kausalität für den Schaden ergibt sich also aus der individuellen Ausprägung des Verletzten. Das könnte zum Beispiel sein, dass der Verletzte eine Wirbelsäule hat, aber das braucht man nicht weiter zu untersuchen, da ja bereits ausgeschlossen ist, dass solch ein Unfall die Schäden hervorrufen kann.

Wenn ich mir überlege, dass diese Leute Ihre Ausbildung bisher von meinen Steuergeldern finanziert bekommen haben ...

Und wem gehört das Lizensrecht für die Münchhausen-Syndromerfindung?
Ich glaube da gibt es so ein System der sekundären Entgeltung.
Mediziner erfinden die Erkrankung.
Nutznießer laden diese Mediziner zu Kongressen, Weiterbildung, Forschungsprojekten oder was auch immer sich unauffällig finanzieren lässt, ein. Das motiviert die Mediziner und senkt die Steuerlast.

Hat halt alles System ...

Grüße
oohpss


 
die Schäden des jungen Mannes nur deshalb auftreten konnten, weil er bereits entsprechend "vorgeschädigt" war.

Stichwort "Vorschädigung".
Kein Schädiger hat Anspruch darauf, nur ein un-vor-her-geschädigtes Unfall-Opfer zum Opfer gemacht zu haben. (Von mir sinngemäss zu dem Gesetzestext.) Da jeder Mensch eine gewisse "Vorschädigung" hat, weil ja kein Mensch im Einweckglas seit Geburt konserviert wird, ist je nach Vorschädigung der Schaden bei Unfall halt höher, schmerzhafter oder garnicht auffällig.
Ohne den Unfall hätte das Opfer nur eine bis dahin bestehende 'Beschwerdelast' zu tragen. Verschlimmert aber ein Unfall bestehende Beschwerdelast, dann ist die höher, die gesamte Beschwerelast, als ohne den Unfall.
Der Unfallschadensersatz wird nicht geringer wegen Vorschäden, sondern teurer, denn der Lebenswertverlust wird ja nicht geringer wegen des "Vorschadens", weil Konservenbüchse unethisch.

Ich glaube da gibt es so ein System der sekundären Entgeltung.
Wie bei Grimms Märchen. Davon leben heute die Unterhaltungsinsdustrien.


Die Schulmedizin muss ihre künstlich erzeugten "Wissens"Lücken schliessen, mit Krankheitserfindungen. Jedes Symptom erhält einen Krankheitsnamen. Für Wissenslücken gäbe es keine virtuosen Behandlungsgelder - worunter die Gewinnmaximierung leiden würde. Das ist besonders so bei der einnahmeträchtigen Lückenmärchendiagnosen, wie: Phantomschmerzen.
Solange man einem Patienten auf Phantomschmerzen behandeln kann, solange rollt der Rubel/Euro. Das ist so, als ob man Nebel auf fehlende Klarsicht behandelte. Je mehr man dem Nebel ein Phantom einredet, desto mehr will er Klarsichtsbehandlung.:D Und die Kassen zahlen, und wir mit!

Mit den Medikamenten verfährt man ebenso, neue Verpackung, neues Nämelchen und flux hat man höhere Verkaufseinnahmen. Je mehr Diagnosen mit neuen Krankheitsbezeichnungen, desto mehr Medikamente muss der Patient haben. Nebelkerzenkrankheiten mit Nebelmedikameten, die Nebelwirkungen haben, aber nebulöse Gewinne herbeinebeln, an Zahl so hoch wie die Wassermoleküle im Nebel. Gesundheitsminister sind Nebelschwärmer, Pharmakonzerne sind Nebelanreicherer!
Im Nebel passieren die meisten und schwersten Unfälle. Nebelepidemien.

Gruss Ariel
 
Zuletzt bearbeitet:
Thema bitte beachten!
Thema ist: "Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen"
Danke im Voraus!

Micha
 
Themafremd

Hallo Sekundant,

Du unterstützt mit deinem 'Danke' die Unterstellung von Micha, meine Hinweise - in meiner Art - seien Themenfremd.

OK, ich akzeptiere das.

Aber was willst du für die Opfer erreichen, mit Deinen Fragen 'War das Ergebnis zufriedenstellend?" Da kommt als Antwort nur in Frage: 'Ja' oder 'Nein'. Und was soll das dann den anderen Opfern helfen, besser zu machen?

Dein Hinweis, "mangelnden finanziellen Leistungsmöglichkeit", soll das heissen, mehr Geld = mehr Recht?
Oder was könnte hierfür "frustrierten Aufgabe des Ziels" der Grund sein?

denn weder ist der Grund der Beilegung noch der Umstand bekannt, weshalb eine Entscheidung akzeptiert wird. Nicht selten wird dies in einer mangelnden finanziellen Leistungsmöglichkeit oder einer frustrierten Aufgabe des Ziels zu sehen sein.

Wer von euch hat diese Möglichkeit mit welchem Erfolg schon in Anspruch genommen?
War das Ergebnis zufriedenstellend?
Warum habt ihr ggf. aufgegeben?
Würdet ihr auf diese Möglichkeit noch einmal zurückgreifen? Könnt ihr die Schlichtungsstellen empfehlen oder würdet ihr eher abraten?

Soll das dem Opfer helfen, dem 'Schutzengel des Unfallopfers' - Schlichter - blind zu vertrauen, soll das alles dem Opfer helfen, dem Gegenüber auf gleicher Augenhöhe gestellt zu sein?

Ich denke eher, gleiche Augenhöhe kommt von gleichem Kenntnisstand, oder nicht?

Hat das UO gleichen Kenntnisstand von den Tricks der Versicherungsmediziner?


Warum haben die meisten Opfer das Gefühl, "über den Tisch gezogen zu werden" und ist das nicht der eigentliche Grund für "frustrierten Aufgabe des Ziels"?
Wenn du schon Fragen stellst, dann akzeptiere auch die Antworten, auch wenn sie nicht gelegen kommen.

Gründe fehlender Augenhöhe: Weil der Patient die Tricks der Versicherungsmediziner nicht durchschauen KANN.
  • Da sind z. B. Krankheitserfindungen, die keiner wissenschaftlich untersuchten Basis verfügen, z.B. : Münchhausensyndrom bei Verunfallten.
  • Da sind weiter Behauptungen, die der Ablenkung von der eigentlichen Problemsache dienen sollen. Z.B.: Vorschäden, Schmerzsyndrom.
  • Da sind Manipulationen in der Befunderstellung und Erst-Diagnose.
User OOPHS und ich haben hier, mit etwas Ironie – weil uns allzubekannt – auf einiges hingezeigt.

Anstelle von Suggestivfragen zu beantworten, mit JA oder NEIN, erlaubte ich mir, Hinweise zu geben, die den Opfern ermöglichen könnten, auf gleicherer Augenhöhe ein positives Schlichtungsergebnis zu erreichen. Die Hintergründe, warum ein Gutachter falsche Zeugnisse erstellt, ob bei Autoreparatur oder Gesundheitsreparatur, egal, man muss die Gründe kennen, warum ein Gutachter oder Dienstleister befangen ist. Das ist Voraussetzung für Kampf ohne "frustrierte Aufgabe".

Gruss Ariel
 
Hallo,

einen Satz nur, ohne vom Thema abzuschweifen, zur Feststellung

Du unterstützt mit deinem 'Danke' die Unterstellung von Micha, meine Hinweise - in meiner Art - seien Themenfremd.


  1. dass ich weites Abweichen vom Thema nicht sehr schätze, habe ich schon anderweitig deutlich gemacht: www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=143239#post143239
  2. ich unterstütze mit meinem "Danke", was zum Thema beiträgt, ist also keine persönliche Wertschätzung. Ich habe - soweit es zur Verfügung stand - auch allen anderen gedankt, die sich zum Thema äußerten.
Im weiteren Text scheinst Du, Ariel, offenbar die Umfrage als unnütz und nicht konstruktiv zu beurteilen. Aber leider wird im Folgenden so einiges fehlinterpretiert, was sich aus meinem Ursprungstext so nicht ergibt. Aber das bleibt der Beurteilung der Lesergemeinschaft überlassen, was er aus dem Zusammenhang herauslesen möchte.
Bestehende Mißverständnisse können natürlich angesprochen werden. Zu der Frage

Aber was willst du für die Opfer erreichen, mit Deinen Fragen 'War das Ergebnis zufriedenstellend?" Da kommt als Antwort nur in Frage: 'Ja' oder 'Nein'. Und was soll das dann den anderen Opfern helfen, besser zu machen?
will ich nur den Text zur Erläuterung von Umfragen zitieren: "Ziel ist es Mißstände, Methodik und Muster durch statistische Methoden aufzuzeigen."

Dein Hinweis, "mangelnden finanziellen Leistungsmöglichkeit", soll das heissen, mehr Geld = mehr Recht?
Oder was könnte hierfür "frustrierten Aufgabe des Ziels" der Grund sein?

Zu Beweggründen der User will ich nicht spekulieren. Aber ich denke, die Antworten sind aussagekräftig.

Soll das dem Opfer helfen, dem 'Schutzengel des Unfallopfers' - Schlichter - blind zu vertrauen, soll das alles dem Opfer helfen, dem Gegenüber auf gleicher Augenhöhe gestellt zu sein?

Ich hoffe, ich verstehe die Frage falsch. Oder soll hier etwas unterstellt werden?


Gruss

Sekundant
 
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