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Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen

Erfahrungen mit Schlichtungsstellen


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Hallo Sekundant,

Im weiteren Text scheinst Du, Ariel, offenbar die Umfrage als unnütz und nicht konstruktiv zu beurteilen.

Wie du richtig schreibst, "scheinst Du, Ariel". Es scheint so, wenn man es hinein interpretieren will.

Aber leider wird im Folgenden so einiges fehlinterpretiert, was sich aus meinem Ursprungstext so nicht ergibt.
Nein, ich fehlinterpretiere nicht, ich kritisiere, was mir persönlich zu kritisieren richtig erscheint. Hoppe sagt, es stimme nicht, dass Behandlungsopfer benachteiligt wären. Mir wäre es wichtig zu wissen, warum Opfer meinen, benachteiligt behandelt zu werden, denn das Grundgesetz verbietet Benachteiligung.

Grundsätzlich ist Deine Umfrage richtig, wertvoll, sinnvoll.
Mir jedoch sind Statistik allein zu wenig für die Probleme, was der konkreten Hilfe für die UO betrifft. Deshalb mein Hinweis auf die Suggestivfragen.

Selbstverständlich beibt dir bei einer Umfrage nichts anderes übrig, JA u NEIN beantwortbare Fragen zu stellen. Nur der Sinn ist mir nicht ganz geläufig.
Sinn ergibt sich dann aber im nachfolgenden Meinungsäusserungsthread zu den Erfahrungen eines jeden.

Aber das bleibt der Beurteilung der Lesergemeinschaft überlassen, was er aus dem Zusammenhang herauslesen möchte.

Bestehende Mißverständnisse können natürlich angesprochen werden. Zu der Frage.
Klar, wenn die Lesergemeinschaft lediglich auf Statistik steht und damit was anfangen kann.
Ich gehöre auch zur geduldeten Lesergemeinschaft (wie du siehst, bin ich, trotz 1700 überwiegend guter Beiträge im Forum, nur ein erfahrenes Mirglied) und ich finde Statistik gut für Behörden aber nicht für das UO selbst nütze.

"Ziel ist es Mißstände, Methodik und Muster durch statistische Methoden aufzuzeigen."
OK, wenns nützt. Ich habe das mit meinen, angeblich themenfremden Beiträgen, auch getan - Missstände aufgezeigt.

Wie wäre es mit einer statistischen Methode, den Ablauf einer Schlichtung zu erfassen? Dabei könnte man sehr gut ersehen, warum im Verhältnis 6 zu 1 gegen den OpferBetroffenen geschlichtet wird.
Mit solcher Erfassung könnte man, auch statistisch erfassen, warum Schlichtungen meist negativ für UO ausgehen.

Ich hoffe, ich verstehe die Frage falsch. Oder soll hier etwas unterstellt werden?
"Soll das dem Opfer helfen, dem 'Schutzengel des Unfallopfers' - Schlichter - blind zu vertrauen, soll das alles dem Opfer helfen, dem Gegenüber auf gleicher Augenhöhe gestellt zu sein?"

Lies genau! Das kann man absolut nur dann falsch verstehen, wenn man es darauf anlegt oder selbst ein Schlichter ist mit 6 zu 1 negativ-Ergebnissen für UO!

Gruss Ariel
 
Zum Thema

Ein Schlichtungsverfahren bei den Ärztekammern bedeutet nicht,
dass dies für den Anspruchsteller/-in kostenlos ist.
Hier ist die zu erwartende Schadenshöhe von großer Bedeutung.
Es gibt keine gleiche Augenhöhe, da der Anspruchsteller/-in,
nicht die umfangreichen Kenntnisse hat,
einen mutmaßlichen Behandlungsfehler vollumfänglich zu dokumentieren.

Ich habe solch ein Verfahren bei der zuständigen Schlichtungsstelle
durchführen lassen.
Mit Hilfe eines FA für Medizinrecht.
Bis zu endgültigem Ergebniss sind ca. 4.000 EUR an Kosten angefallen.

Ich habe an der Umfrage nicht teilgenommen, da hier eine Abstimmung zu den Fragen nicht möglich ist.

Es entscheidet nur der Einzelfall.

Die Statistiken stimmen dann so auch nicht.

Die Schlichtungsstelle hat mir einen Behandlungsfehler zugestanden,
jedoch bedeutet dies nur wenig.
Einzig der Nachweis eines ,,groben Behandlungsfehler" ist in einer nachfolgenden Schadensersatzforderung von Bedeutung,
da hier die Beweislastumkehr zum tragen kommt.

Auch dies nur im Einzelfall genau zu definieren.

Nun zurück zur Statistik:
Das erstellte Gutachten wurde von den gegnerischen Versicherungen nicht anerkannt -Ihre eigenen Gutachter-
wurden der ,,Unwissenheit" beschuldigt.

Also laut Statistik hat das UO gewonnen
- es wird also ein Häckchen gemacht -

Nun habe ich ein Gutachten der Schlichtungstelle,
dass nicht annerkannt wird.
Also ist nun der nächste Schritt Klage einzureichen.

Das Gericht bestellt einen Sachverständigen
- beide Parteien müssen mit dem Vorschlag des Gerichtes einverstanden sein-
Hier ist von Anspruchststeller/-in dann nochmals 1.500 EUR für das Sachverständigengutachten zu zahlen.

Fazit:
Ein Schlichtungsverfahren ist nicht kostenlos
Ein UO kann nicht alleine dieses Verfahren durchziehen

Viele Grüße
Mareike
 
Hallo Mareike,

Wenn Du sagst

Ich habe solch ein Verfahren bei der zuständigen Schlichtungsstelle
durchführen lassen.
Mit Hilfe eines FA für Medizinrecht.
Bis zu endgültigem Ergebniss sind ca. 4.000 EUR an Kosten angefallen.
Waren die Kosten für das GA oder den RA oder für beide?
Ich meine einmal gelesen zu haben, dass nicht jede Schlichtungsstelle bzw. der von ihnen beauftragte GA kostenlos sind. Aber die meisten wohl schon.

Ich habe an der Umfrage nicht teilgenommen, da hier eine Abstimmung zu den Fragen nicht möglich ist.
Ja, dieser Fall ist in der Umfrage nicht berücksichtigt, aber den einen oder anderen Punkt kannst Du doch bestimmt ankreuzen, oder?

Denn aus diesem Grund habe ich auch erwähnt:

Fraglich ist die Aussage "In rund 90 Prozent der Fälle werden die Entscheidungen der Kommissionen von beiden Parteien akzeptiert und die Arzthaftungsstreitigkeiten beigelegt", denn weder ist der Grund der Beilegung noch der Umstand bekannt, weshalb eine Entscheidung akzeptiert wird.
Ich denke mal, dass eine Empfehlung auch nicht in Frage kommt?


Gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

die entstandenen Kosten waren nur Rechtsanwaltskosten.
Also Beratungskosten.
Die gegnerische Seite hatte ja auch Rechtsanwälte.
Der beschuldigte Arzt erklärt ja nur seine Zustimmung zum
Schlichtungsverfahren, dannach übernehmen Rechtsanwälte die Arbeit.

Die Gutachten sind kostenlos;
es wird ein externer Gutachter beauftragt,
der seine Ergebnisse der Schlichtungstelle vorträgt,
diese entscheidet dann.

Statistik ----> auf was beziehen sich die 90 %
Mein Schlichtungsergebnis wurde ja auch anerkannt,
jedoch erfolgt daraus nicht automatisch ein Schadensersatzanspruch.

Auch ist zu unterscheiden:
zeitlich begrenzter Schaden und der bleibende Schaden.

Ein zeitlich begrenzter Schaden ist ohne Beweislastumkehr fast nicht zu beweisen, bzw. ist der Geldaufwand für viele zu hoch.
Also fällt dies komplett weg.

Nur der Dauerschaden ist relevant, wenn genügend Geld vorhanden ist,
um eine Klage anzustreben.
Hier muß mann auch von vorn herein 8 -10 Jahre einrechnen.
Wenn es weniger ist, dann ist es auch gut.

Es ist eben alles Auslegungssache.

Viele Grüße
Mareike
 
Hallo Mareike,

das war ja ganz schön teuer. Da habe ich mich schon über die zunächst ca. 1600 Euro geärgert und noch mehr, als jetzt noch eine Nachforderung von ca. 500 Euro kam.

Statistik ----> auf was beziehen sich die 90 %

So wie ich die Pressemeldung lese ist genau der von Dir beschriebene Fall enthalten, das Ergebnis also akzeptiert. Aber aus welchen Gründen bleibt offen! Wenn die Schlichtung eben nicht von beiden Seiten angenommen wird, werden viele aus Kostengründen oder Frustration nachgeben, obwohl sie vielleicht im Recht sind.


Gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

nochmal ausdrücklich:

Wenn die Schlichtungsstelle einen Behandlungsfehler anerkannt hat,
bedeutet das nicht, dass der Anspruchststeller/-in dann Schadenensersatz bekommt.

Die Gegenseite kann auch das Ergebnis anerkennen,
jedoch erschließt sich daraus nicht automatisch ein Schadensersatzanspruch!

Entweder es wird sich auf RA-Basis (außergerichtlich) geeinigt oder es geht zum Gericht.

Statistisch ist aber der Fall als gelöst zu betrachten;
beide Seiten erklärten Ihr Einverständnis.

Die Kosten richten sich ja nach dem errechneten Streitwert, ohne Schmerzensgeld. (wenn der RA fair ist)

Viele Grüße
Mareike
 
Hallo,
mein Sohn wurde falsch behandelt und musste deshalb einige Tage später operiert werden. Gott sei Dank ging alles gut. Ich wohne nicht in der Stadt und deshalb warne ich jeden vor diesem Arzt.
Ich wandte mich an die Schlichtungsstelle diese versicherte mir das es kostenlos ist, so war es auch. Aber es wurde ein Gutachter vorgeschlagen dieser hatte keine Zeit und so wurde ein nächster Gutachter vorgeschlagen aus Bonn. Dieser hielt natürlich zu dem behandelnden Arzt.
Wer bei dem Schlichtungsausschuss von Unparteiischkeit ausgeht den muss ich leider enttäuschen diese sind genau so parteiisch wie Bg Ärzte und Gutachter. Ich lies es darauf beruhen da sowieso keine Chancen auf Gerechtigkeit bestehen. Ich hatte sogar vorgeschlagen da ich nicht an Schmerzensgeld interessiet war das dieser Arzt anstatt Schmerzengeld eine Spende an die Krebskinderklinik in Bonn gibt.
Meinem Sohn ging/geht es Gott sei Dank ohne verbleibende Folgen gut und das ist die Hauptsache für mich.
Eine Krähe hakt der anderen kein Auge aus. Ich kann immer nur wieder jeden vor diesem Arzt warnen in dem ich von meinen Erfahrungen mit diesem Arzt berichte was ich auch teilweise erfolgreich mache. Mittlerweile sind noch mehr falsch behandelter Fälle aufgetreten.
Die Schlichtungskommission macht nichts ausser Briefe hin und her leiten.
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nenne ich das. Denn es ist wirklich nichts anderes meiner Meinung nach.Es hilft dem Gechädigten in keinster Weise.
Lg. tdy
 
Hallo,

ich bin den Weg über die Schlichtungsstelle gegangen. Es ging um meine Schulter-OP - Impingementsyndrom.
Anfangs lief es ganz gut. Wir schrieben jeder seine Probleme auf, es folgten Stellungnahmen und Stellungnahmen zu Stellungnahmen.
Doch zu guter Letzt konnte dem Arzt - das war mir schon von vornherein klar - kein Fehler o.ä. nachgewisen werden.
Naja. Im Abschlussgutachten steht ich wäre Linkshänderin und es waren auch andere Fehler unterlaufen. Vor allem dem Dr., den ich "anklagte". Nur zählt das alles nix.
Eine Krähe hackt der Anderen eben kein Auge aus. Da können sie noch so unparteiisch scheinen oder ihre Rollen spielen. Gewinnen kann man m.M.n. nix.....

L.G. Ramona
 
Hallo Ramona,

danke für Deine Bemerkungen.

Ich habe mal ein paar Deiner Beiträge gelesen bez. GA und resultierende Fehler.

Genau dies war Anlaß für meinen Eintrag und die Umfrage zu Schlichtungsstellen

Aber wie ihr lesen könnt: wenn man etwas gegen die Ärzte in der Hand hat, soll man sich an die Ärztekammer wenden.
Aber auch die sich ständig wiederholenden Äußerungen bei Verbänden, Vereinen und sonstigen Berufenen zu GA und Behandlungsfehler, wie Du hier
Aber wie ihr lesen könnt: wenn man etwas gegen die Ärzte in der Hand hat, soll man sich an die Ärztekammer wenden.
geschrieben hast oder hier http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=5117 darauf hinweist.

Es wird langsam unerträglich: jeder, selbst die Verursacher, bestätigen zahlreich Behandlungsfehler und manipulierte GA, geht es aber im konkreten Fall um Fakten, weichen Herz und Hirn gallertartig auf. Der EURO ist halt doch noch härter als das EGO der meisten Ärzte und Richter.
Unter diesen Umständen brauchen wir weder Staat noch Gesetz.


Gruss

Sekundant
 
... geht es aber im konkreten Fall um Fakten, weichen Herz und Hirn gallertartig auf. ... Unter diesen Umständen brauchen wir weder Staat noch Gesetz.
Hallo Sekundant,

genau deshalb plädiere ich dafür, dass sich die Geschädigten eben nicht als Opferlämmer auf die Schlachtbank führen lassen, sondern selbst jenes Know-how aufbauen, dass es den Beteiligten nicht mehr ermöglicht, alles zu verneinen bzw. zu manipulieren.

Auch wenn es Arbeit ist: Das Wissen um die medizinischen Standards und die Fehler einer Behandlung, sowie die dedizierte Darstellung derselben durch den Geschädigten führt dazu, dass spätestens vor Gericht diese Darstellungen nicht mehr ignoriert werden können.

Derzeit geht das UO zum Anwalt für Medizinrecht und stellt dem seine Vermutungen dar.
Der Anwalt kommt mit den Standardangaben: medizinischer Standard, kein Anspruch auf Fehlerfreiheit, kein Anspruch auf Gesundheit, Probleme ob Feststellung der Befunderhebung, der Diagnose oder der Therapie falsch waren, Beweislast, Aufwand, sein fehlendes medizinisches Wissen u.s.w.
Ergebnis: Der Geschädigte sackt innerlich zusammen und spürt sein Unwissen körperlich. Der erste massive Dämpfer.
Dann kommt der Gutachter von der Krankenkasse (SGB V, §66) oder der von der gewählten Schlichtungsstelle. Und der beschriebt mit einer antrainierten Art und Weise seine Feststellungen und seine Beurteilung. Das dabei der medizinische Standard Maßstab ist und dass er angeben müsste, wo diese von ihm angewendeten Standards beschrieben sind, "vergißt" er.
Ergebnis: Der Geschädigte sackt weiter zusammen, denn muss er auch noch gegen den Gutachter kämpfen.

Und während der Monate und Jahre, die die vorgesehen Wege brauchen, baut der Geschädigte mehr und mehr zusammen. Während nun im Leben ein Höchstmaß an Aufmerksamkeit, Aktivierung an geistigen Ressourcen, Willenskraft und Ausdauer gefordert wird, macht ihm der Körper und der Geist klar, dass nichts mehr so ist, wie vor dem schädigenden Ereignis.

Ergebnis: Es reift die Erkentniss, dass man als Geschädigter nicht nur dem Rechtssystem und den Medizinern ausgeliefert ist, sondern allzuoft auch dem eigenen körperlichen Zustand.
Gnade gibt es keine und nirgendwo.
Entwender ein Geschädigter steht das durch oder nicht.

Wenn aber die Geschädigten ihre Angelegenheit selbst in die Hand nehmen, den (anerzogenen) Respekt vor dem medizinischen und dem jursitischen System verlieren und sich bewusst machen, dass ihre Gegner auch nicht alsbegnadete Intelligenzbestien geboren wurden, wenn sich die Geschädigten selbst das sogenannte Fachwissen aneigenen, dann haben Sie nach meiner Meinung eine echte Chance.

Allerdings: Wer hat die Kraft und die Ausdauer.
Wo ist die Instanz, die den Betroffenen hilft, sich das Know-how anzueigenen, dass sie brauchen?
Wo ist die Anleitung zum richtigen Umgang mit den Gegnern (Ärzte, Juristen, Mediziner, Behörden, Ämter))?

Wo ist die Hilfe zu Selbsthilfe?

Ausser auf diesem Board, wo so viele geduldig den Weg der Betroffenen begleiten und mit Tips und Anregungen versuchen, mögliche Pfade in diesem Dschungel aufzuweisen, habe ich noch nichts gefunden.

Die Gefahr einer neuen Instanz ist, dass sie relativ schnell von den bsiherigen Interessenvertreten "übernommen" wird. Und je größer der Erfolg dieser Instanz umso vehementer der Versuch der Übernhame durch die vorhandenen Einrichtungen. Nein, ich glaube nicht, dass es noch mehr Einrichtungen braucht.

Ich bin davon überzeugt, dass es viele Beine und Köpfe braucht, die selbst ihre eigenen Angelegenheiten qualifiziert in die Hände nehmen können. Denn dann werden viele die Fehler und Mängel offenbaren können und erst dies wird die vorhandenen Einrichtungen entweder überflüssig machen oder ihre "Schlechtigkeit" sichtbar machen.

Ich hätte mir aus eigener Erfahrung einen "Coach" gewünscht, aber nicht noch einem, dessen angeblich objektiven Urteil ich ausgeliefert bin. Ein Coach der mir sagt worauf ich achten muss und was wichtig ist. Und der mir dabei hilft selbst qualifiziert Bewertungen durchzuführen, statt mich (angeblich) zu entlasten und mich unmüdig zu lassen.

Ich möchte eine Einrichtung die eigentlich dieses Board schon ganz gut erfüllt, soweit man sich hineinkniet: Unabhängige Beratung um selbst laufen zu lernen und den Weg entscheiden und bestimmen zu können.

In diesem Sinne viele Grüße und alle guten Wünsche

oohpss
 
Hallo oohpss,

im Prinzip gebe ich dir recht. Nur eines können wir nicht:

Wo ist die Instanz, die den Betroffenen hilft, sich das Know-how anzueigenen, dass sie brauchen?

...

Die Gefahr einer neuen Instanz ist, dass sie relativ schnell von den bsiherigen Interessenvertreten "übernommen" wird. Und je größer der Erfolg dieser Instanz umso vehementer der Versuch der Übernhame durch die vorhandenen Einrichtungen. Nein, ich glaube nicht, dass es noch mehr Einrichtungen braucht.

Wir können uns allenfalls möglichst viel und gutes Teilwissen einholen. Aber in erster Linie sollte dies - auch nach der Gesetzeslage - eigentlich gar nicht nötig sein. Die Leistungsträger sind dafür da, nur nehmen sie ihre Aufgaben nicht wahr, sondern sie sind eingebunden in ein - und das sage ich bewußt - korruptes System.

Die Gefahr, die Du siehst, sehe ich tatsächlich auch. Aber im Grunde genommen gibt es das System bereits. Wie ich schon hier www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=143734#post143734 geschrieben habe, wäre es bereits nach der dort genannten Bestimmung Aufgabe der KK, solchen Verdachtsmomenten nachzugehen. Weil sie dies nicht oder zumindest nicht ausreichend tun, wäre es wieder Sache der Aufsicht, letztendlich aber der Politik dies zu gewährleisten. Daß dies nicht geschieht, geht aber zu Lasten der Beitragszahler, ob nun Versicherungsnehmer bei Haftpflicht- und Krankenkassen oder Arbeitgeber über die BG's oder auch sonstige Leistungsträger. Diesen muss klar sein und bewußt gemacht werden, dass hier ihre Beiträge, ihr Geld verschwendet wird.


Gruss

Sekundant
 
Aus einem Beitrag von Thimonreiten unter www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?goto=newpost&t=19199 habe ich mal ein paar Zahlen bezüglich Behandlungsfehler entnommen, weil sie hier sehr passend sind:

Behandlungsfehler im Krankenhaus – wem vertrauen?

Hausarzt/Facharzt _____________________________ 63,9
Patienten-/Verbraucherberatung _________________ 52,0
Rechtsanwalt _________________________________ 43,9
Krankenkasse _________________________________ 40,9
Ärzteverband/-kammer _________________________ 19,5
Selbsthilfeeinrichtung __________________________ 11,4
Wohlfahrtsverband _____________________________ 3,2
Weiter heißt es auch:

Auf die Frage, wie häufig
man als Patient vor deutschen Gerichten Recht bekommt, wenn
einem Arzt ein Behandlungsfehler nachgewiesen werden kann und
man ihn deswegen z.B. auf Schadenersatz verklagt, sagen 75 Prozent
aller der in den oben genannten Situationen konfliktbereiten Befragten,
dies passiere »eher selten« (63%) oder »nie oder fast nie« (12%).
Nur drei Prozent meinen, dies wäre »immer oder fast immer« und
14 Prozent es wäre »meistens« der Fall.
U.a. wird in dem Dokument auch auf die gesetzlich verankerte Zuständigkeit und Verantwortlichkeit der GKV nach dem SGB V, insbesondere § 70 hingewiesen.


Gruss

Sekundant
 
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