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Gutachterinstitut allgemein ablehnen, Argumente gesucht vor SG

sgw

Mitglied
Registriert seit
20 Jan. 2021
Beiträge
36
Hallo,

hat Jemand von Euch bereits erfolgreich ein vom Sozialgericht (Berufskrankheit) angeordnetes Gutachten bei einem Gutachterinstitut (IMB, IMBM, MGI, IVM, ...) vor dem Untersuchungstermin abgelehnt, also vor dem SG gut begründet?

Da es nur einen Versuch gibt, sammele ich mehrere Argumente. Mir reicht nicht nur der allgemeine Hinweis auf eine wahrscheinliche wirtschaftliche Abhängigkeit.
Vielleicht habt Ihr Erfahrungsberichte, Artikel, Formulierungen und Tipps für mich? Persönlich geht auch.

Vielen Dank,

SGW
 
Hallo sgw,

ich bin mir leider nicht sicher ob ich einen LINK setzen darf/kann.
Eine große Kanzlei hat Bewertungen zu verschiedenen Gutachterinstitute abgegeben.
Siehe unter:


Vielleicht kannst Du noch sagen um welche Krankheiten es sich handelt und
welches Bundesland.

Freundliche Grüße
Anja
 
Hallo Anja,

vielen Dank für Deinen Link, diese wichtige Seite kenne ich bereits.

Für meine Fragestellung ist es, glaube ich, nicht wichtig, um welche BK und um welches Bundesland es sich handelt.

Viele Grüße
SGW
 
Hallo sgw,

doch es wäre wichtig. Aber deine Entscheidung.
Man kann leider nicht alles öffentlich machen.

Freundliche Grüße
Anja
 
Die Kanzlei Dr. Büchner in Berlin ist uneingeschränkt empfehlenwert.
Eine generelle Aussage "gegen" Gutachteninstitute wäre auch unseriös.
Begumed ein grosses Gutachtenistitut liefert hervorragende Arbeit ...und einige andere ebenfalls.
Selbstverständlich gibt es auch schwarze Schafe unter den Insituten
 
hallo,

das reizt geradezu zu einer nachfrage (mit eigener feststellung!)

Begumed ein grosses Gutachtenistitut liefert hervorragende Arbeit ...

hervorragende arbeit - für wen?

nähere informationen zur FIRMA (Gutachtenistitut, tzzz) mal beiseite gelassen, es ist eine GmbH und als solche eingetragen. auch die weiteren infos zu tätigen gesellschaftern kann man im www selbst finden (HRB 731798, HRB 736353), teils auch auf deren webangeboten nachlesen. tätig ist dort u.a. auch ein Prof. Friemert, seines zeichens Präsident der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) sowie Präsident der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU).

eine GmbH ist nach alter herrschender ansicht auf gewinnmaximierung ausgelegt, und die erreicht man durch entsprechende aquise.

und zur hervorragenden arbeit die eigene erfahrung:
ein GA auf orthopädischem gebiet wurde dort (sinnvollerweise, da nervenschädigungen vorliegen) auf anregung ergänzt um ein "nervenärzliches" GA. nur hatte die untersuchung rein gar nichts mit den schädigungen zu tun, sondern es wurden gleich die "bekannten" tests vorgelegt. auf nachfrage: "das machen wir bei jedem"!
dann kam dazu, dass an dem PC jeder alles über jeden (probanten) einsehen und sogar per mail verschicken konnte. die MMPI-fragen u.a. liegen mir seitdem netterweise vor.

meine schlussfolgerung: "Gutachtenistitut" bleibt Gutachtenistitut, egal wer oder was dahinter zu stehen scheint.


gruss

Sekundant
 
Hallo und danke für die Kommentare.

Ich sehe es ähnlich wie Sekundant, daher ist es aus meiner Sicht unerheblich, welches Institut in welcher Stadt gemeint ist.

Meine Hoffnung war, dass es bereits positive Erfahrungen gibt, so ein Institut mit gutem Argument im Vorfeld abzulehnen. Dann bleibt wohl nur, nach dem Termin das Gutachten auseinander zu nehmen und dann evtl. eine Befangenheit zu begründen. Schade.

Viele Grüße
SGW
 
Hallo SGW,

aus meiner Sicht nicht ganz so:
daher ist es aus meiner Sicht unerheblich, welches Institut in welcher Stadt gemeint ist.
Du musst in die Details gehen, darfst nicht pauschal sagen: IMB, OFI etc.

Meine Hoffnung war, dass es bereits positive Erfahrungen gibt, so ein Institut mit gutem Argument im Vorfeld abzulehnen.

Ist sehr, sehr schwierig!!!

ann bleibt wohl nur, nach dem Termin das Gutachten auseinander zu nehmen und dann evtl. eine Befangenheit zu begründen. Schade.

Nein, es handelt es um das GA-Institut und oder direkt um einen GA!!!

Die Befangenheit musst Du sofort nach der Beauftragung begründen! Sprich nicht erst zu dem GA gehen zu müssen! Abwehr!

Nicht erst, wie Du es schreibst:
Dann bleibt wohl nur, nach dem Termin das Gutachten auseinander zu nehmen und dann evtl. eine Befangenheit zu begründen. Schade.

Viele Grüße,

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

ich werde es versuchen und habe auch ein paar Details eingebracht.

"Nein, es handelt es um das GA-Institut und oder direkt um einen GA!!!" - Diesen Einwand verstehe ich nicht. Es geht um ein GA-Institut.

Falls ich nicht verständlich war, es gibt bereits einen Auftrag bei einem bestimmten Arzt in einem GA-Institut, durch das SG angeordnet.

Ich möchte keine persönliche Sache gegen einen bestimmten Arzt, sondern einen Grundsatz gegen ein Institut herausarbeiten. Sonst brauche ich vielleicht nicht zu dem einen Arzt gehen, sondern zu einem Anderen, aber im gleichen Institut. Das bringt mir nichts.

Danke für Deine Hinweise!

Viele Grüße
SGW
 
hallo nochmal,


ich teile die ansicht dazu, denke aber auch, dass die bedenken (eben ein "institut") als grund vorgebracht werden sollten. es könnte später der vorwurf gemacht werden, man hätte ja nicht ...
zudem können auch mehrere einzelaspekte eine spätere befangenheit begründen. also als vorbeugende massnahme eine möglichkeit.

zudem noch folgende feststellung zu dieser feststellung:
ein vom Sozialgericht (Berufskrankheit) angeordnetes Gutachten bei einem Gutachterinstitut (IMB, IMBM, MGI, IVM, ...)

ein "institut" ist ja völlig unkonkret, um begründete zweifel vorzubringen. ist denn kein bestimmter arzt benannt? grundsätzlich erhält man gelegenheit zur äusserung und vorbringen von gründen - nur gegen wen sollten sich bei einem institut/einer firma gründe richten? da wäre eine konkret genannte person zu fordern, nicht eine wie auch immer benannte einrichtung. genau aus diesem grund habe ich eine "sammlung" zu möglichen SV angelegt bzw versuche das. dort steht

Für den Fall eines Sachverständigen entschied zum Beispiel der BGH, die Prozessförderungspflicht gebiete rechtzeitige Nachforschung über Ablehnungsgründe (BGH, Beschluss v. 03.04.2012, Az. X ZR 67/09)1).

und woher soll man gründe nehmen, wenn nicht konkrete namen benannt sind ...


gruss

Sekundant
 
Hallo @ Alle

schießt mit Schrott auf Spatzen ohne tatsächlich zu treffen.
Ich war auch vor kurzem als Zeuge dabei - Gutachterinstitut kann auch einfach eine Bezeichnung sein, für ein Geschäftsmodel.
Das von Ruby62 angesprochene Institut darf man (zum ich) durchaus als fachlich gut bezeichnen, ebenso die Ärzte des BW Ulm.

Wer einen Gutachter ablehnen will, braucht gute Argumente und wenn die Richter es nicht wollen, wird auch kein GA für
befangen erklärt. Meine eigenen Erfahrungen mit dem LSG München und Dr. U. Glatzmaier belegen das eindeutig.

Wenn das Gericht einen Gutachter in einem Institut bestimmt, muss der auch das GA erstellen.

Von daher schießt einfach weiter mit vielen Schrottkugeln - viele Löcher ohne jedoch wirklich zu treffen.

Das Internet ist voll mit entsprechenden Hinweisen, Urteilen, man muss halt auf die Suche gehen!
 
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