Sekundant
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hallo Chris,
das hört sich - entschuldige - immer sehr einfach an. dem SV eine frage stellen und er antwortet korrekt und genau darauf bezogen. ich würde erwarten, dass er das - aussagen, dass es keine vorschäden gab - genau nicht macht. zumindest nicht in der art.
bei fragen ist möglichst zu vermeiden, sie so zu stellen, dass mit "ja" oder "nein" geantwortet werden kann. eine erklärung ist das frageziel, sonst ist der fragekomplex ganz schnell abgewürgt, schon weil du vermutlich wie wir alle fachlich wenig bis nichts oder mutmassungen entgegenzusetzen haben. selbst wenn (und etwas zu informieren halte ich für unbedingt nötig) sollte eine befragung immer so ausgelegt werden, dass der SV gezwungen ist, bei beantwortung mehr als mit einem halbsatz zu entgegnen. zugegeben: es hängt dann auch (meine erfahrung) vom richter ab.
es ist vermutlich nicht einfach, gezielt und auch geschickt fragen zu stellen, die auch ans ziel führen (ich kann es vermutlich auch nicht). aber du musst dir im voraus darüber gedanken machen, was kann er antworten, was will er antworten und was davon ist zielführend.
es wäre jetzt ein unendliches thema, dazu was zu schreiben. das hängt mehr als alles andere von den umständen und gegebenheiten ab. eine exakte antwort habe ich dazu nicht. aber:
bei TOS nicht ganz so einfach, aber du musst die grundlagen dazu kennen, auch dass es ein "syndrom" ist, eine gesamterscheinung und keine krankheit als solche.
du musst im groben wissen, wie sie zu diagnostizieren ist, welche dinge dagegen sprechen können, welche anzeichen, welche anderen möglichkeiten denen ggf zu widersprechen ist.
auch leicht gesagt, aber mit dem fragenkomplex musst du so beginnen, dass du ihn am ende in die enge treibst. und deswegen halte ich vorab gezielt formulierte fragen für absolut falsch. und sie müssen bei einer beantragten befragung auch nicht ausformuliert werden. es genügt, wenn du grob beschreibst, dass der SV zu dem punkt xy seiner aussage (zb: schädigungen und deren unfallursächliche bewertung) zu befragen ist.
deine vorab erstellte frageliste kannst du dann vor ort abarbeiten.
gruss
Sekundant
das hört sich - entschuldige - immer sehr einfach an. dem SV eine frage stellen und er antwortet korrekt und genau darauf bezogen. ich würde erwarten, dass er das - aussagen, dass es keine vorschäden gab - genau nicht macht. zumindest nicht in der art.
bei fragen ist möglichst zu vermeiden, sie so zu stellen, dass mit "ja" oder "nein" geantwortet werden kann. eine erklärung ist das frageziel, sonst ist der fragekomplex ganz schnell abgewürgt, schon weil du vermutlich wie wir alle fachlich wenig bis nichts oder mutmassungen entgegenzusetzen haben. selbst wenn (und etwas zu informieren halte ich für unbedingt nötig) sollte eine befragung immer so ausgelegt werden, dass der SV gezwungen ist, bei beantwortung mehr als mit einem halbsatz zu entgegnen. zugegeben: es hängt dann auch (meine erfahrung) vom richter ab.
es ist vermutlich nicht einfach, gezielt und auch geschickt fragen zu stellen, die auch ans ziel führen (ich kann es vermutlich auch nicht). aber du musst dir im voraus darüber gedanken machen, was kann er antworten, was will er antworten und was davon ist zielführend.
es wäre jetzt ein unendliches thema, dazu was zu schreiben. das hängt mehr als alles andere von den umständen und gegebenheiten ab. eine exakte antwort habe ich dazu nicht. aber:
bei TOS nicht ganz so einfach, aber du musst die grundlagen dazu kennen, auch dass es ein "syndrom" ist, eine gesamterscheinung und keine krankheit als solche.
du musst im groben wissen, wie sie zu diagnostizieren ist, welche dinge dagegen sprechen können, welche anzeichen, welche anderen möglichkeiten denen ggf zu widersprechen ist.
auch leicht gesagt, aber mit dem fragenkomplex musst du so beginnen, dass du ihn am ende in die enge treibst. und deswegen halte ich vorab gezielt formulierte fragen für absolut falsch. und sie müssen bei einer beantragten befragung auch nicht ausformuliert werden. es genügt, wenn du grob beschreibst, dass der SV zu dem punkt xy seiner aussage (zb: schädigungen und deren unfallursächliche bewertung) zu befragen ist.
deine vorab erstellte frageliste kannst du dann vor ort abarbeiten.
gruss
Sekundant