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Gutachterfragen zur HWS / LWS Bandscheibenschädigung

hallo Chris,

das hört sich - entschuldige - immer sehr einfach an. dem SV eine frage stellen und er antwortet korrekt und genau darauf bezogen. ich würde erwarten, dass er das - aussagen, dass es keine vorschäden gab - genau nicht macht. zumindest nicht in der art.
bei fragen ist möglichst zu vermeiden, sie so zu stellen, dass mit "ja" oder "nein" geantwortet werden kann. eine erklärung ist das frageziel, sonst ist der fragekomplex ganz schnell abgewürgt, schon weil du vermutlich wie wir alle fachlich wenig bis nichts oder mutmassungen entgegenzusetzen haben. selbst wenn (und etwas zu informieren halte ich für unbedingt nötig) sollte eine befragung immer so ausgelegt werden, dass der SV gezwungen ist, bei beantwortung mehr als mit einem halbsatz zu entgegnen. zugegeben: es hängt dann auch (meine erfahrung) vom richter ab.

es ist vermutlich nicht einfach, gezielt und auch geschickt fragen zu stellen, die auch ans ziel führen (ich kann es vermutlich auch nicht). aber du musst dir im voraus darüber gedanken machen, was kann er antworten, was will er antworten und was davon ist zielführend.
es wäre jetzt ein unendliches thema, dazu was zu schreiben. das hängt mehr als alles andere von den umständen und gegebenheiten ab. eine exakte antwort habe ich dazu nicht. aber:
bei TOS nicht ganz so einfach, aber du musst die grundlagen dazu kennen, auch dass es ein "syndrom" ist, eine gesamterscheinung und keine krankheit als solche.
du musst im groben wissen, wie sie zu diagnostizieren ist, welche dinge dagegen sprechen können, welche anzeichen, welche anderen möglichkeiten denen ggf zu widersprechen ist.
auch leicht gesagt, aber mit dem fragenkomplex musst du so beginnen, dass du ihn am ende in die enge treibst. und deswegen halte ich vorab gezielt formulierte fragen für absolut falsch. und sie müssen bei einer beantragten befragung auch nicht ausformuliert werden. es genügt, wenn du grob beschreibst, dass der SV zu dem punkt xy seiner aussage (zb: schädigungen und deren unfallursächliche bewertung) zu befragen ist.
deine vorab erstellte frageliste kannst du dann vor ort abarbeiten.


gruss

Sekundant
 
Guten Morgen Sekundant

Danke für diese gute Antwort. Genauso dachte ich es mir, darum fragte ich ja bei euch nach.
Zur Zei arbeite ich schon mal vor, morgen bzw am Freitag bin ich bei den behandelnden Ärzten. Die muß ich ja gezielt fragen, sonst läuft es dort auch aus dem Ruder.
Mein derzeitiger Orthopäde will vom TOS ja auch nichts wissen. Verständlich da ich ja nicht den ganzen TAg in Funktionstellung herumlaufe und wichtig keine arteriellen Probleme sondern neurologische habe. Da aber ohne Schaden.
Viel wichtiger sind die nach der Begutachtung erhobenen Befunde. Er schreibt ja das ich nichts habe, dabei hat er die HWS und Schultereckgelenksarthrose etc übersehen.
Aber die Fragen von Gericht waren absolut wischiwaschi. Die konnte er ja garnicht korrekt und ausführlich beantworten.Also hacken wir jetzt mal nach. Und das TOS ist da habe es ja selber während der Untersuchung gesehen.

Danke Gruß
Chris1966
 
Hallo Sekundant

ich war heute morgen und gestern Abned nicht ganz klar dabei.
Im Moment wartet meine Rechtsanwältin auf meine kurze Stellungnahme auf die Gutachten. Das Gericht stellte die Frage ob wir aufgrund der ausführlichen Gutachten die Klage aufrecht erhalten. Ich habe direkt um Fristverlängerung gebeten, weil das neurologisch-psychiatrische Gutachten sehr umfangreich (aber ausführlich?) ist und dort einen Übersetzer benötige.
Die FAchorthäpsiche Unfallchirirgische Begutachtung ist eigentlich nur ein Nebenschauplatz. Bisher wurde noch kein Unfallschaden gefunden. Aber mein jetztiger Orthopäde behandelt und diagnostiziert nur stückweise. Also habe ich immer noch keine Ahnung ob ich tatsächlich eine Verletzung hatte. was im Momnet übrig bleibt wäre eine Weichteilverletzung. Denn das TOS ist ja auch nicht vom Unfall hervorgerufen. Allerdings erklärte es die Beschwerden in diesem Bereich nach dem Unfall.
Und ich wiederhole mich ja nun zum hundertens Mal, es wurde D-ärztlich ja nie nachgeschaut warum diese Schmerzen da sind bzw wo sie herkommen.
Für mich ist dieser Nebenschauplatz deshalb so wichtig da die BG mir eine AU von max 14 Tagen zugestand. Entgegen der Auffassung der BGU Ärzten die AU von längsten 6 Wochen bestätitgte. Es wird halt alles auf den D_arztbericht (der voller Fehler ist) geschoben in dem ich nur eine minimale sichtbare Verletzung habe. Den Rest kannst du dir ja nun zusammenreimen.

Also arbeite ich nun diese HWS Fragen so um das ich diese dann für mich verwenden kann, für beide Gutachten! Ist halt kompliziert. Mein Gehirm braucht echt lange bis es die Bausteine umgestellt hat. Liegt wohl hoffentlich am Alter. Und meiner Anwältin wird das nicht recht sein, sie will das ich mich kurz fasse. Tue ich aber nicht. Sie kann das ja dann erstmals in der Kurzform dem Gericht schriftlich mitteilen dann sehen wir mal weiter.

Also nochmals Danke für deine Antwort, sie bringt mich weiter
Chris1966
 
Ich habe es nun tatsächlich geschafft den Fragenkatalog auf meinen Fall umzuschreiben.
Ein paar Fragen habe ich dazugeschrieben, insbesondere weil mir aufgefallen ist das der Gutachter die Hauptfrage aus der Beweisanordnung gar nicht beantwortet hat.

Viellleicht schafft er es ja wenn die Frage nach den derzeitigen vorliegenden Gesundheitsstörungen in ausschweifender Form vorliegen hat.
Jetzt ist nur die Hürde "Meine Rechtsanwältin" noch zu nehmen. Drückt mir die Daumen.

Gruß
Chris1966
 
Ein verzagtes Hallo an Alle

es ist wie es ist, jetzt meckert die Rechtsanwältin, Sie befürchtet das das Gericht einen so unfangreichen Fragenkatalog nicht zulässt. Außerdem ist der grösste Teil ja durch das Gutachten bereits abgearbeitet.
Eigentlich ist die Fragestellung in der Beweisanordnung eindeutig. Nur der Gutachter beantwortet die einzelene Fragen garnicht oder falsch, weil er wohl schon den Sinn und Zweck der ersten Fragen nicht verstanden hat.
Und der Fragenkatalog für das zweite Gutachten ist noch nichtmal ansatzweise fertig.
Zum Glück steht ja hier im Theard genügend Input um nun auch noch der rechtsanwältin klar zu machen das ich auf meinem Recht einer klaren Beweisfühtung bestehen werde.

Gute Nacht
Chris1966
 
Hallo Chris1966,

die Kunst besteht darin, dem Gutachter die Fragen so zu stellen, dass auch der Richter begreift, dass der Gutachter nur Wischiwaschi geantwortet hat.

Ich weiss, das ist eine Kunst und die Befürchtung Deiner Rechtsanwältin ist nicht von ohne. Denn der Richter prüft den Fragenkatalog daraufhin, ob es den Prozess weiterbringt oder lediglich verzögert.

Deshalb beschränke ich den schriftlichen Fragenkatalog, wenn ich Geschädigten im Gerichtsprozess helfe, zunächst auf ca. fünf Fragen. Damit kann sich der Richter zufrieden geben und der Gutachterkollege ist nicht überlastet. Nach schriftlicher Beantwortung durch den Gutachterkollegen sind natürlich nicht alle tatsächlichen Fragen ausreichend beantwortet, was dazu führt, dass die Klägerpartei die Möglichkeit nutzen sollte auf eine mündliche Verhandlung mit Anhörung des Sachverständigen zu bestehen.

Dem folgt normalerweise der Richter. In der mündlichen Verhandlung kann man dann präziser werden in der Fragestellung. Und der große Vorteil ist, dass sich der Gutachterkollege dann nicht mehr hinter seinem Papier verstecken kann.

Also, alles eine Frage der Taktik.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
hallo Chris,

mit dieser einstellung ...

jetzt meckert die Rechtsanwältin, Sie befürchtet das das Gericht einen so unfangreichen Fragenkatalog nicht zulässt

leg doch mal diese stelle vor

Erst als der Anwalt beim Richter anrief und ihm die richterliche Anordnung aus Regensburg zu faxte, mit dem Hinweis, dass Waffengleichheit und rechtliches Gehör doch in ganz Bayern gelte, lenkte auch der Richter aus Nürnberg ein und ließ die Fragen zu (siehe Anhang).

ich halte sowieso mehr von einer mündlichen anhörung. die fragen müssen dann auch nicht in vollem umfang vorformuliert werden (was nicht heisst, dass man das für sich selbst machen kann und soll).


gruss

Sekundant

NS:
da ich wieder mal fast ne stunde brauchte, den text fertig zu stellen, seh ich #Rekobärs beitrag erst jetzt. ich kann da nur beipflichten, zumindest dann, wenn man selbst ausreichend vorgearbeitet hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Rekobär

alle Rechtsanwälte sollten gezwungen werden einen Rhetorikkurs zu belegen. Oder das Wörterbuch Deutsch: Rechtsanwalt-Mandat, Mandant-Rechtsanwalt.

Jetzt habe auch ich es verstanden. Sekundant hatte das auch schon mal erwähnt.

Dann kürze ich das mal ein.

Gruß
und eine ruhigen ersten Mai in Berlin
Chris1966
 
Hallo Sekundant

Zitat Rechtsanwältin
ich habe mir Ihren Fragenkatalog angesehen und kann diesen in gar keinem Fall in dieser Form an das Gericht versenden.
Es ist offensichtlich, dass Sie den Fragenkatalog aus einem anderen Verfahren abgeschrieben haben, denn Sie sprechen im letzten Drittel
immer vom Kläger, obwohl sie eine Klägerin sind.
Außerdem sind diese Fragen überwiegend jedenfalls nach meinem Verständnis bereits Gegenstand der Beweisanordnung des Sozialgerichtes
gewesen.
Ich bitte deshalb darum, die Beweisanordnung mit Ihren Fragen noch einmal abzugleichen und tatsächlich nur solche Fragen aufzulisten, die
noch nicht beantwortet worden sind.
Im Übrigen gehe ich davon aus, dass der Bitte um ergänzende Stellungnahme in dieser umfangreichen Form in gar keinem Fall entsprochen
wird.


Meine Rechtsanwältin hat im in einem weiteren Schreiben schon mitgeteilt das der Sachverständige die Fragen nicht mündlich beantworten braucht.
Zitat:
Weitere Fragen an den Sachverständigen werden anders als im zivilgerichtlichen Verfahren auch nicht in einer mündlichen Verhandlung
gestellt, sondern allenfalls zur Ergänzung schriftlich an den Sachverständigen weitergegeben.


Den Umfang des Fragenkatalogs wirddann mal etwas eingeschränkt, aber natürlich nicht kampflos. Ich muß ja noch den zweiten Fragenkatalog fürs zweite Gutachten zusammenstellen. Aus dem Kläger mache ich die Versicherte. Einheitlich zu den ersten Fargen.
Die Beweisanordnung habe ich ja abgeglichen und kam darum darauf das der Hauptgutachter die entweder nicht gelesen hat oder mental nicht verstand. Wie eine Kollegin im Altenheim mal ausführte. Systemisch überfordert war. Aber die Textbausteine die dieser Gutachter verwendete sind sicher hier vielen bekannt. Auch nur abgepinselt, Er pinselt dann noch selbst seinen Bauchnabel: Im dem vorliegen Gutachten wird zunächst durch meine Fachkompetenz Stellung zu den Fragen in der obengenannten Beweisanordnung genommen. (Da bekam ich ja den ersten Lachkrampf, sowas erinnert mich immer an Asterix und Obelix Hefte)
Vorher bekommt die Rechtsanwältin dann mal "Kassandras Zitat" von mir abgeschrieben. Die Frau ist aber echt kompliziert.
Aber der Isländers "sicherster Weg" scheint Wirkung zu zeigen.
Ich denke da an das Zitat meiner Cousine die mit dement kranken Menschen arbeitet: Immer alles dreimal sagen dann bleibt es hängen.

So, nun bedanke ich mich bei Euch beiden
und mache mich mal ans Werk.

Gruß
Chris1966
 
Kurze Rückmeldung

Meine Gutachterfragen (6 oder 7) an den Neurologen/Psychiater plus meine Schreiben an die Rechtsanwältin (von ihr umgetextet aber inhaltlich gleich) sind ans Gericht gegangen. erste Hürde genommen.
Aber die Fragen an den unfallchirugen/ ortopäden leider nicht. Habe die Anwältin diesbzüglich am Montag angeschrieben, aber noch keine Antwort.
Selbstverständlich habe ich auf den sichersten Weg bestanden.

Schneller Gruß
Chris1966
 
@ All

Bingo!!!! Heute kam die Nachricht vom Gericht. Mein Schreiben ( von der Rechtsanwältin umgeschrieben, inhaltich aber meine Aussagen) samt meinem Fragenkatalog wurden an den neurologisch- psychiatrischen Gutachter weitergeleitet mit der Bitte um Stellungnahme. Der Testpsychologe muß auch noch mal ran.

Danke Danke Danke fürs Mutmacher
Chris1966
 
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