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Gutachtereinschätzung wird abgelehnt

wolf

Nutzer
Registriert seit
27 Juni 2007
Beiträge
11
Hi community,
nach einem Autounfall erlitt ich eine erhebliche Schädigung der Haltebänder im rechten Handgelenk und eine Schädigung im linken Handgelenk.
Zur Klärung möglicher Therapien habe ich 3 verschiedene Unfallchirurgen mit Zusatzbezeichnung Handchirurgie an meinem Wohnort konsultiert.
Alle 3 haben von einer OP abgeraten , "lernen Sie mit der Behinderung umzugehen" und auf eine mögliche spätere Versteifungsoperation als ultima ratio hingewiesen.
Meine Private Unfallversicherung erteilt einem der 3 Ärzte einen Gutachtenauftrag. Das Gutachten bescheinigt für die rechte Hand im Handgelenk 7/10 und für die li Hand im Handgelenk 3/10. Der Versicherer leitet dieses Gutachten zu seiner Beratungsärztin. Diese erkennt für li 25% und re 10%, zusammen 35%. Dieses erkennt der Versicherer als vorläufigen Invaliditätsgrad an und kündigt eine Nachuntersuchung für Januar 2008 an.
Meine Fragen an die community:
Wieso können die Einschätzungen zweier Gutachter so unterschiedlich sein?
Wie kann ich weiter verfahren?
Bringt es Sinn den Versicherer auf die BGH-Entscheidung "Funktionsunfähigkeit ... einer Hand im Handgelenk.... ist unklar" hinzuweisen, um ihn zu einer bessren Quotierung für mich zu bewegen?
Mein Vertrag läuft unter AUB 2000.


Über ein Hilfe würde ich mich sehr freuen.
 
Hallo wolf,

ein von Deinem Versicherer zur Begutachtung beauftragter Arzt stellt durch persönliche Untersuchung fest:

Funktionsbeeinträchtigung rechte Hand im Handgelenk 7/10 von 55 % = 38,5 % Invalidität
Funktionsbeeinträchtigung linke Hand im Handgelenk 3/10 von 55 % = 16,5 % Invalidität
Gesamtinvalidität 55 %

Auf eine mögliche spätere Versteifungsoperation wird hingewiesen. Alleine ein versteiftes Handgelenk wird mit 55 % bewertet.

(Hierzu siehe auch verschiedene Themen im FAQ-Bereich)


Eine Beratungsärztin (was ist das) korrigiert ohne persönliche Untersuchung die Feststellung des Gutachters auf 25 % + 10 % = 35 %


Wieso können die Einschätzungen zweier Gutachter so unterschiedlich sein?
Wie kann ich weiter verfahren?

Die „Beratungsärztin“ ist keine Gutachterin!

Bringt es Sinn den Versicherer auf die BGH-Entscheidung "Funktionsunfähigkeit ... einer Hand im Handgelenk.... ist unklar" hinzuweisen, um ihn zu einer bessren Quotierung für mich zu bewegen?

Ja, aber nur durch einen von Dir beauftragten Rechtsanwalt!

Gruß
Luise
 
Danke für die Hinweise hier. Ich werde weiter berichten.
 
Hallo Wolf!

Wäre interessant, wenn du schreibst, wie es in deinem Fall weiter ging.

Habe selbst durch einen Motorradunfall eine Bewegungseinschränkung im rechten Handgelenk zurückbehalten und streite mich nun mit der Versicherung um eine im Moment noch außergerichtliche Regulierung.

Hatte Dir Deine Versicherung das Gutachten zugesendet?

Wenn ja - ich traue der Begutachtung bzw. dem Endergebnis aus dem Gutachten meiner Versicherung nicht über den Weg. Darf ich fragen, welche Winkel der Gutachter bei dir für die beiden Handgelenke festgestellt hat? Dann könnte ich diese mal mit denen aus meinem Gutachten vergleichen.

Meine waren:

handrückenwärts/hohlhandwärts:
rechts: 60-0-35; links: 62-0-85

elllenwärts/speichenwärts:
rechts: 18-0-20; links: 40-0-20

Der Gutachter kam auf 1/10 Handwert für das rechte Handgelenk.

Bei welchem Gutachter warst du?

Viele Grüße,
Katja
 
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