Hi community,
nach einem Autounfall erlitt ich eine erhebliche Schädigung der Haltebänder im rechten Handgelenk und eine Schädigung im linken Handgelenk.
Zur Klärung möglicher Therapien habe ich 3 verschiedene Unfallchirurgen mit Zusatzbezeichnung Handchirurgie an meinem Wohnort konsultiert.
Alle 3 haben von einer OP abgeraten , "lernen Sie mit der Behinderung umzugehen" und auf eine mögliche spätere Versteifungsoperation als ultima ratio hingewiesen.
Meine Private Unfallversicherung erteilt einem der 3 Ärzte einen Gutachtenauftrag. Das Gutachten bescheinigt für die rechte Hand im Handgelenk 7/10 und für die li Hand im Handgelenk 3/10. Der Versicherer leitet dieses Gutachten zu seiner Beratungsärztin. Diese erkennt für li 25% und re 10%, zusammen 35%. Dieses erkennt der Versicherer als vorläufigen Invaliditätsgrad an und kündigt eine Nachuntersuchung für Januar 2008 an.
Meine Fragen an die community:
Wieso können die Einschätzungen zweier Gutachter so unterschiedlich sein?
Wie kann ich weiter verfahren?
Bringt es Sinn den Versicherer auf die BGH-Entscheidung "Funktionsunfähigkeit ... einer Hand im Handgelenk.... ist unklar" hinzuweisen, um ihn zu einer bessren Quotierung für mich zu bewegen?
Mein Vertrag läuft unter AUB 2000.
Über ein Hilfe würde ich mich sehr freuen.
nach einem Autounfall erlitt ich eine erhebliche Schädigung der Haltebänder im rechten Handgelenk und eine Schädigung im linken Handgelenk.
Zur Klärung möglicher Therapien habe ich 3 verschiedene Unfallchirurgen mit Zusatzbezeichnung Handchirurgie an meinem Wohnort konsultiert.
Alle 3 haben von einer OP abgeraten , "lernen Sie mit der Behinderung umzugehen" und auf eine mögliche spätere Versteifungsoperation als ultima ratio hingewiesen.
Meine Private Unfallversicherung erteilt einem der 3 Ärzte einen Gutachtenauftrag. Das Gutachten bescheinigt für die rechte Hand im Handgelenk 7/10 und für die li Hand im Handgelenk 3/10. Der Versicherer leitet dieses Gutachten zu seiner Beratungsärztin. Diese erkennt für li 25% und re 10%, zusammen 35%. Dieses erkennt der Versicherer als vorläufigen Invaliditätsgrad an und kündigt eine Nachuntersuchung für Januar 2008 an.
Meine Fragen an die community:
Wieso können die Einschätzungen zweier Gutachter so unterschiedlich sein?
Wie kann ich weiter verfahren?
Bringt es Sinn den Versicherer auf die BGH-Entscheidung "Funktionsunfähigkeit ... einer Hand im Handgelenk.... ist unklar" hinzuweisen, um ihn zu einer bessren Quotierung für mich zu bewegen?
Mein Vertrag läuft unter AUB 2000.
Über ein Hilfe würde ich mich sehr freuen.