Hallo Ihr.
Bin grad nur auf em Sprung, aber mir is was wichtiges eingefallen das ich euch mitteilen wollte (falls jemand meinen Verlauf hier kennt^^)
Die BG hat nun meinen Widerspruch abgelehnt und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben demnach komplett abgelehnt.
Die BG schreibt nun dass sie mir ja Vier geeignete Gutachter zur Wahl gestellt hatte, ich diese aber alle abgelehnt habe, und die von mir genannten Gutachter nicht geeignet Wären ein Zusammenhangsgutachten zu erstellen und demnach abzulehnen waren.
Deshalb haben Sie nach Aktenlage entschieden.
Nun wird Klage eingereicht!
Meine Frage ist nun allerdings... die BG hat ja die von mir genannten Gutachter abgelehnt, da sie ihrer Meinung nach ja nicht geeignet wären.
Allerdings ist eine von mir genannte Ärztin, genau auf Neurologie und Psychiatrie spezialisiert. Und genau zu dieser möchte ich auch!
Mir egal ob ich dafür 800km fahren muss.
Wie ist das nun vor Gericht?
Wird dort der Richter einen "geeigneten" Gutachter nennen?
Wenn ich dort sage ich möchte zu Ärztin XY dann kommt die BG wieder und sagt: Nicht geeignet.
Das ich freie Gutachterwahl habe nach § 200 SGB VII, aber kann oder wird der Richter dann auf diesen lächerlichen Einwand der BG hören diese Gutachterin sei nicht "geeignet"?
Und noch ne kleine Frage am Rande:
Kennt jemand den Gutachter:
Prof. Dr. med. Frank L. Welter
Neurologie, Psychiatrie, Rehabilitation
Hardtwaldklinik 1
34596 Bad Zwesten
Dieser wurde mir von einem der von mir genannten Ärzte als Arzt aufgeschrieben.
Ich möcht mich hiermit bei euch allen auch ma bedanken!
Ich denke ohne einige hier aus dem Forum hätt ich schon lang aufgegeben
Bin grad nur auf em Sprung, aber mir is was wichtiges eingefallen das ich euch mitteilen wollte (falls jemand meinen Verlauf hier kennt^^)
Die BG hat nun meinen Widerspruch abgelehnt und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben demnach komplett abgelehnt.
Die BG schreibt nun dass sie mir ja Vier geeignete Gutachter zur Wahl gestellt hatte, ich diese aber alle abgelehnt habe, und die von mir genannten Gutachter nicht geeignet Wären ein Zusammenhangsgutachten zu erstellen und demnach abzulehnen waren.
Deshalb haben Sie nach Aktenlage entschieden.
Nun wird Klage eingereicht!
Meine Frage ist nun allerdings... die BG hat ja die von mir genannten Gutachter abgelehnt, da sie ihrer Meinung nach ja nicht geeignet wären.
Allerdings ist eine von mir genannte Ärztin, genau auf Neurologie und Psychiatrie spezialisiert. Und genau zu dieser möchte ich auch!
Mir egal ob ich dafür 800km fahren muss.
Wie ist das nun vor Gericht?
Wird dort der Richter einen "geeigneten" Gutachter nennen?
Wenn ich dort sage ich möchte zu Ärztin XY dann kommt die BG wieder und sagt: Nicht geeignet.
Das ich freie Gutachterwahl habe nach § 200 SGB VII, aber kann oder wird der Richter dann auf diesen lächerlichen Einwand der BG hören diese Gutachterin sei nicht "geeignet"?
Und noch ne kleine Frage am Rande:
Kennt jemand den Gutachter:
Prof. Dr. med. Frank L. Welter
Neurologie, Psychiatrie, Rehabilitation
Hardtwaldklinik 1
34596 Bad Zwesten
Dieser wurde mir von einem der von mir genannten Ärzte als Arzt aufgeschrieben.
Ich möcht mich hiermit bei euch allen auch ma bedanken!
Ich denke ohne einige hier aus dem Forum hätt ich schon lang aufgegeben