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Gutachter

weberb

Nutzer
Registriert seit
10 Okt. 2006
Beiträge
1
Hallo liebes Forum,

heute war ich 1 1/2 Jahre nach Unfalltag beim Gutachter meiner privaten Unfallversicherung.
Ich habe mir damals den Außenknöchel gebrochen "Weber B Fraktur".
Der Bruch wurde mit 8 Schrauben und Platte wieder gerichtet.
Das Metall wurde dann nach 1 Jahr entfernt.
Seit der 1. OP kann ich 3 Zehen nicht mehr nach vorne beugen.
Habe dann abgewartet bis die Schrauben entfernt worden sind - aber es stellte sich keine Besserung ein.
Heute wurde noch mal geröntgt und dann hat Herr Professor Gutachter aus der Chirugie praktisch nur in/mit sein/em Diktiergerät gesprochen :cool: .
Als er sich die Zehen ansah, meinte er, dass bei der OP Sehnen oder Nerven nicht beschädigt hätten werden können und er auch nicht wüßte wie ich das jetzt mache mit den Nichtbeugen der 3 Zehen :mad: "Ist ein altes Kunststück von mir";) Hat dann in sein Diktiergerät was von 1/20 Beeinträchtigung gesabbelt und fertig. Daraufhin habe ich ihm gesagt, dass er mich gar nicht nach meinen Beeinträchtigungen fragte (und da gibt es tatsächlich einige). Er meinte er könne sich die schon vorstellen und auch dass sich die Beweglichkeit verbessert. Ich hatte dann echt keine Lust mehr diesem hochnäsigen Fatzke meine Beeinträchtigungen ungefragt aufzuzählen und hoffe auf Infos von Euch, wie ich jetzt weiter vorgehen soll. Kann ich jetzt schon einen eigenen Gutachter aufsuchen oder muss ich erst den Bescheid von der Versicherung abwarten?
Nach der Gliedertaxe liegt ein kleiner Zeh bei 2 % - zwar sind meine Zehe nicht leblos aber sie lassen sich mindestens zu 75 % nicht mehr bewegen.
Liebe Grüße
WeberB
 
Hallo!

Mein erster Tipp wäre:
schreibe ein möglichst ausführliches Gedächtnisprotokoll vom Verlauf des Gutachtens (du hast hier ja schon damit angefangen). Schreibe alles auf, was dir einfällt, jede Kleinigkeit, z.B. auch besonderes Verhalten des Gutachters, besondere Fragen oder was er nicht getan oder gefragt hat. So hast du hinterher einiges in der Hand, wenn du später gegen das Gutachten vorgehen willst/musst.

Hattest du eine Begleitperson dabei? Dann sollte die ebenfalls ein Gedächtnisprotokoll erstellen.

Ein weiterer Tipp:

Schreibe alle Beeinträchtigungen, die du nach dem Unfall hattest, auf. Also erstelle eine Art Beschwerde-Tagebuch seit dem Unfall. Notiere darin auch, wenn etwas besser oder schlechter geworden ist oder wenn du ganz spezielle Einschränkungen hast. Wenn es dann zu einer weiteren Begutachtung kommen sollte, dann kannst du dem Gutachter schonmal dieses "Tagebuch" in die Hand drücken. Dann hat er auf jeden Fall alles, auch wenn er dich nicht gezielt danach fragt (auch wenn er das eigentlich tun sollte).

Ich hatte auch mehrere Auflistungen gemacht, z.B. Auflistung aller Arztbesuche mit Datum und als Anlagen die Befunde, Beschwerdeverlauf allgemein und mit konkreten Daten bei wichtigen Begebenheiten. Diese Seiten habe ich dann bei der Begutachtung dem Gutachter gegeben und er hat sie als Anhang dem Gutachten beigefügt.

Dann solltest du jetzt erstmal abwarten, wie das Gutachten ausfällt. Ich glaube nicht, dass du schon vorher einen eigenen Gutachter aufsuchen kannst. Vielleicht ist das Gutachten ja auch gar nicht so schlimm und dann hast du die Kosten dafürganz umsonst auf dich genommen.
Wenn aber das Gutachten nicht so ausfällt, wie es sein sollte, dann musst du innerhalb der Frist Beschwerde dagegen einlegen und auf einem neuen Gutachten oder einer Zusatzbegutachtung bestehen. Hast du einen Anwalt? Der wird dir das sicher noch genauer erklären können.

Ach und noch was: du solltest zu jeder Begutachtung eine Begleitperson mitnehmen. Du hast ein Recht darauf!

Ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen.

Alles Gute und liebe Grüße
Alexandra
 
Hallo weberb,

Alexandra hat dir schon die wichtigen Tips geschrieben.
Du fragst, ob du schon einen 'eigenen' Gutachter aufsuchen kannst.
Können kannst du alles, was du möchtest ;), wenn du selbst zahlst - also ein Privatgutachten erstellen lassen willst. Das meintest du doch (?)
Aber es wäre unklug. Warte erst einmal das Gutachten ab, um zu sehen, was drin steht. Dann kannst du entsprechend handeln.

Ich weiß, Geduld in in solchen Situationen ein Fremdwort (für mich immer wieder), aber es ist besser abzuwarten.

LG
Cindy
 
Hallo WeberB,

die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) können unterschiedlich sein. Nach AUB 88 wird der Versicherer innerhalb von drei Monaten erklären, ob und in welcher Höhe er einen Anspruch anerkennt. Dir wird wahrscheinlich das Gutachten nicht ausgehändigt, du erfährst aber den vom Versicherer anerkannten Invaliditätsgrad. Bist du damit nicht einverstanden, kannst du dem Versicherer innerhalb von drei Monaten ab Zugang dieser Erklärung mitteilen, dass du von deinem Recht zur Neubemessung innerhalb drei Jahre nach Unfall gebrauch machen willst. Dann warte dien weiteren Heilungsverlauf ab.

Zum jetzigen Zeitpunkt bringt ein privates Gutachten nichts.

Wenn du ein privates Gutachten machen lassen willst, dann ca. 3 Monate vor Ablauf der Dreijahresfrist und dieses Gutachten – wenn es in deinem Sinn ausfällt – dann zwei Wochen vor Ablauf der Dreijahresfrist dem Versicherer zuschicken.

Gruß
Luise
 
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