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Gutachter ?

gerdh

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
7 Sep. 2006
Beiträge
375
Ort
Lemberg
Hallo muss von der der RV zu einem Gutachter muss ich den nehmen oder habe ich das Recht einen eigenen Vorzuschlagen ?

Gruß
Gerd
 
Hallo gerdh,

ob du bei der gesetzlichen Rentenversicherung einen Gutachter vorschlagen kannst, hängt davon ab, ob du Reha- oder Rentenantrag gestellt hast.

Beim Rehaantrag kannst du selber einen Gutachter vorschlagen, beim Rentenantrag gibt es hierzu keinerlei rechtliche Grundlage.

Warum da so Unterschiede gemacht werden begreife ich auch nicht...

Gruß
Joker
 
Hab den Rentenantrag gestellt, muss zum Nervenarzt von der RV aus, obwohl ich von der Bg aus schon seit Januar bei einem Nervenarzt bin. Der würde halt meinen Fall besser kennen als ein fremder Arzt. Habs der RV mal per Fax mitgeteilt mal sehen was kommt.

Danke für die Info

Gruß
Gerd
 
Hallo Gerd

Ich denke das wird die RV nicht interessieren. Ich hatte auch meinen Orthopäden der meine ganze Sache kannte und trotzdem mußte ich zu einem Gutachter mit dieser Fachrichtung. Das war ein Witz, denn ich hatte die RV vorher darauf aufmerksam gemacht das mich keiner am Kopf/Hals Bereich anfassen darf und ich hoffe das dieser Gutachter die manuelle Medizien beherrscht. Die RV teilte mir daraufhin nur mit das ich eine Mitwirkungspflicht habe. Der Gutachter selbst fasste mich überhaupt nicht an. Mein Mann der dabei war durfte nicht mit rein. Es würde nicht lange dauern. Und tatsächlich nach 10 min saß ich wieder im Auto. Wie der Gutachter dann ein 5 Seiten langes Gutachten schreiben konnte verstehe ich bis heut nicht. Auch zum Nervenarzt mußte ich und da war es fast genauso. Der Hammer auch da war mein Mann dabei und durfte nicht mit rein. Doch im Gutachten stand ich wäre allein da gewesen:eek:. Ich denke man muß nicht alles verstehen, schon gar nicht was die RV betrifft;). Viel Glück

Liebe Grüße
 
Sozialrecht § 200!

Die müssen 3 Gutachter benennen und noch einmal und noch einmal!
 
Hallo muss auch zum Orthopäden da haben die einfachen einen aus meiner Stadt genommen, zum Nervenarzt muss ich weiter Fahren.
Mal sehen as rauskommt, mit Guachten hab ich ja schon erfahren von der BG und von der Gleichstellung.

Zum Glück hab ich alles anfordert von der BG und Versorgungsamt so das ich dagegen halten kann.

Ist es sinnvoll alles mit zunehmen oder zu warten was kommt und dann
die Unterlagen einzusenden ?

Gruß
Gerd
 
Sozialrecht § 200!

Die müssen 3 Gutachter benennen und noch einmal und noch einmal!

Hallo Liza,

könntest du das bitte näher erklären?
Hier geht es um Begutachtung durch die RV. Dann habe ich in den letzten Jahren echt was verpasst, da ich schon mehrmals nur einen Gutachter genannt bekam.
Aber du kannst sicher weiter helfen, worauf man sich genau berufen kann(?).

Gruß
Cindy
 
Hallo Gerd,
Du musst diesen nicht nehmen, sondern kannst den Gutachter ablehnen. Meine PUV hat mir dann 8 Gutacher vorgeschlagen, davon konnte ich einen auswählen.
Beste Grüße
Dieter
 
Hallo, Hallo,
Bitte bringt hier nichts durcheinander.
Es gibt den § 200 SGB VII
§ 200
Einschränkung der Übermittlungsbefugnis
(1) § 76 Abs. 2 Nr. 1 des Zehnten Buches gilt mit der Maßgabe, daß der Unfallversicherungsträger auch auf ein gegenüber einem anderen Sozialleistungsträger bestehendes Widerspruchsrecht hinzuweisen hat, wenn dieser nicht selbst zu einem Hinweis nach § 76 Abs. 2 Nr. 1 des Zehnten Buches verpflichtet ist.

(2) Vor Erteilung eines Gutachtenauftrages soll der Unfallversicherungsträger dem Versicherten mehrere Gutachter zur Auswahl benennen; der Betroffene ist außerdem auf sein Widerspruchsrecht nach § 76 Abs. 2 des Zehnten Buches hinzuweisen und über den Zweck des Gutachtens zu informieren.
Dieser Paragraph bezieht sich nur auf das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung.
Dies bezieht sich nicht auf die Gutachten der Rentenversicherung; Gutachten des Versorgungsamtes oder der Privaten Unfallversicherung.

Vielleicht läßt sich damit die Diskussion hier beenden.

Gruß von der Seenixe
 
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