Was geschieht nach einem Gerichtsgutachten
Also, die Frage, was nach einem Gerichtsgutachten, oder andersrum nach der Erstellung des Gutachtens eines gerichtlich bestimmten Gutachters passiert ist theoretisch einfach. Es muss vorher zum Verständnis gesagt werden, dass das Gutachten, was gerichtlich bestellt wurde ein sogenanntes "selbständiges Beweisverfahren" ist.
In der ZPO ( Zivilproßessordnung) steht geschrieben:
"Das selbständige Beweisverfahren ist grundsätzlich durch die Zustellung des abschließenden Gutachtens beendet. Ein Antrag auf FRISTVERLÄNGERUNG zur Stellungnahme zu diesem Gutachten ist glaubhaft zu machen. Eine Arbeitsüberlastung des bearbeitenden Anwaltes rechtfertigt die Fristverlängerung nicht." (§ 224 ZPO)
Das bedeutet im Klartext.
Fällt das Gutachten gut für dich aus, wird die Gegenseite immer etwas zu mosern haben. Die werden mit allen Tricks und Kniffen versuchen, das Gutachten auseinanderzunehmen. Vom Tisch gewischt kann das Gutachten nur dann, wenn grobe Fehler zu erkennen sind. Ansonsten muss eigentlich der Richter auf Grund des Gutachtens urteilen. Soweit zur Theorie.
In der Praxis sieht das schon anders aus, so wie bei mir.
Ganz kurz und knackig zusammengefaßt. Ich hatte 2002 einen Arbeitsunfall. Bin umgeknickt mit dem li. Fuss, danach OP, weil der Zustand nach der "Distorsion" sich nicht verbesserte, dann wurde es schlimmer, CRPS, auch Sudeck genannt, laufe seit 2003 nur noch an Unterarmstützen, starke Schmerzen, Fussverkrüppelung, somit ganzes Bein nicht mehr benutzbar. Unfallversicherung sagte 28%, ich sagte nein, weil komme vom Fach. Unfallversicherung sagte, juckt mich nicht, Klage doch. Ich, o.k. ich Klage. Seit januar 2006 Klage eingereicht, klagte erstmal auf 50% nach Gliedertaxe. dann gerichtlich bestellter Gutachter, raus kam 60% laut Gliedertaxe. Ich schmunzelte, Gegenseite läuft Amok.
So, jetzt sind wir bei der Praxis angelangt. das Gutachten ist geschrieben, das selbständge Beweisverfahren abgeschlossen. Das Gericht sagte, es sind vier Wochen Zeit, um eine Stellungnahme abzugeben. Wir ließen drei Wochen und 6 tage verstreichen und sagten: O.k. gefällt uns.
Die Gegenseite sagte, Hilfe brauchen noch mehr Zeit, ist viel zu kompliziert! Obwohl der Rechtstreit schon knapp zwei Jahre (!) geht. Naja, die bekamen weitere zwei Wochen vom Richter ( die beiden mögen sich, äh die anderen und Richter). Die vergingen und nichts kam. Nun wieder Fristverlängerung, obwohl nicht mal beantragt. Keiner weis wer die Fristverlängerung für weitere 5 (!) wochen gegeben hat, noch wer diese Verlängerung beantragt hat. Fakt ist nur, weitere 5 Wochen warten auf Stellungnahme der Gegenseite. Nun bin ich im Eck gesprungen. meine frau ist clever und recherchierte wieder einmal für mich im Internet.( kann max. eine Stunde vorm PC sitzen, dann ist Sense) Da kam raus, das ist ein grober Verfahrensfehler, denn nach § 273 ZPO müssen wir vorher angehört werden, ob wir einer weiteren Fristverlängerung überhaupt zustimmen. natürlich hätten wir dies nicht. Naja, jedenfalls werden wir jetzt mal mit der Faust aufs Wespennest hauen, mal sehen was passiert und wer rauskommt. was dazugelernt? Immer schön Brust raus und sich nicht unter seinen scheffel stellen, denn eines habe ich gelernt: Versicherungen sind im Versicherungsfall dazu angehalten, berechtigte Forderungen abzulehnen. Merkst du was. Mit ihnen Scheiße ohne ihnen noch beschissener. Also, Hosen hoch und weiter.
Übrigens: Ich habe bisher meinen Behindertenausweis gerichtlich durchgesetzt Grad der Behinderung 80% mit ständiger Begleitung. Bei BG bin ich noch dran, die meinen 50% MdE reichen, kann auch noch ein paar Stunden arbeiten gehen. Naja, es gibt zum Glück Sozialgerichte, wo man mal über sowas plaudern kann. Kostet halt nur viele Nerven und haufenweise Geld ( vor allem das). Aber, was uns nicht schafft, das schaffen wir schon.
dann Tschüßle, kann erst mal nicht mehr.