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Gutachter wurde vom Gericht benannt

Yannick

Mitglied
Registriert seit
14 Feb. 2007
Beiträge
79
Hallo,

was geschieht eigentlich nach einem Gutachten, dass von einem vom Gericht bestimmten Gutachter erstellt wurde. Wird das Gericht dann danach urteilen? Oder geht das immer weiter so mit den Gutachten. Mehrere Gutachten liegen schon vor. Alle sagen fast das gleiche. Das letzte, dass vom Gericht angeordnete, kenne ich noch nicht.

Es muß doch irgend wann mal schluß sein mit dieser Verklapserei.

Bernd
 
Hallo Yannick,

nicht die Quantität an Gutachten bestimmt den Wert, sondern die Qualität eines Gutachtens bestimmt den Wert für eine begutachtete Sache!

Das kommt nun darauf an, was man sich unter Qualität vorstellt.
Vorstellung ist subjektiver Wunschgedanke!

Der, der zu entscheiden hat, nach dessen subjektiven Wunschgedanken wird entschieden, welches Gutachten, welchen Wert hat.
Wert wird daran gemessen, ob es seinen Zweck erfüllt.

Also müssen solange Gutachten erstellt werden, bis das Ergebnis den Zweck erfüllt.
Tun das die vorhergehenden Gutachten nicht, so bestellt das Gericht einen Obergutachter.

Das Gericht muss sich in seiner Entscheidung nicht an das Obergutachten halten, wenn auch das seien Zweck nicht erfüllt.

Du kannst aber jedes Gutachten, auch das Obergutachten, auf seine Richtigkeit überprüfen, und wenn es das nicht tut, dann widerspreche und begründe deinen Widerspruch.

Wie oft und wie lange Gutachten? siehe oben, bis ein Gutachten seinen Zweck erfüllt, entweder für ein objektives Urteil oder ein subjektives Urteil des Richters.

Es gibt Richter, die zu den klagenden UO sagen: Man habe es als Schicksal hinzunehmen, wenn einem kein Recht widerfährt!
Zu der beklagten Seite sagt er nicht: Ihr habt eure Pflicht zu erfüllen, das ist euer Schicksal!
Korrektur: ganz selten, gemessen an den vielen Klagen, liest man auch mal von einem solchen Richter, der Mut zu Letzterem hat !

Gruß Ariel
 
Hallo Ariel,

ich kann mir nur schwer vorstellen, dass es sozusagen nach Laune entschieden wird.

Der größte Klopfer ist, dass die BG auch die Gutachten anzweifelt, die von ihr beauftragt wurden und in einem BG-Krankenhaus durchgeführt wurden. Wozu ist dann diese ganze verdammte Begutachtung gut. Wollen die einen nur ärgern oder ist das alles als Normal anzusehen?
 
Hallo Yannick,

lies mal so einige Beiträge hier im Forum, dann wird deine "schwere Vorstellungsbehinderung" entschwert.
Leider kommt es nicht auf die Vorstellung an, sondern die subjektive Auffassung des Gerichts, ob der BG oder den Versicherungen ihre Schadesverpflichtung in Erinnerung gerufen wird, oder diese entsorgt wird.

Meist ist Letzteres der Fall.

Hier im Forum sind die Betroffenen, denen es nicht darum geht, dass ihnen anstandslos ihr Schaden versorgt, betreut und beglichen wurde,
sondern es sind Betroffene, die auch eines Tages diese "schwere Vorstellungsbehinderung" - sprich Blauäugigkeit hatten.

Mafiöses Gehabe ist nicht eine Sache, dass jeder sofort damit umgehen kann, wenn er davon erfährt, es ist mehr eine geniale Strategie, die eigentlich im Verborgenen agiert.

Aber vielleicht ist es in deinem BG-Fall nur der Spaß am Geldausgeben den die BG bewegt, dass die immer noch mehr Gutachten erstellen lässt.
Das nennt man dann Arbeitbeschaffungsmaßnahmen für die Versicherungsgutachter!

Einen Obergutacher zu beauftragen, das ist normal, das ist nichts besonders abwegiges, das Gericht will einen, ihm vertrauten Sachverständigen, zu der Sache hören. Die Auswahl des Sachverständigen erfolgt wiederum nach den oben angegebenen Gesichtspunkten.

Gruß Ariel
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Ariel,

dann warte ich mal ab. Wenn ich mehr weiß, dann melde ich mich.

Danke
 
Hallo Yannick,
es wird solange begutachtet, bis das Ergebnis passt, für die Versicherungen aller Arten. Du solltest eine guten Anwalt haben, der dem Ping-Pong- Spiel ein Ende setzt, nur da sind die Gerichte vor, nichts fürchtet ein Richter mehr wie eine Berufung, oder einen Grund dafür zu liefern; denn obwohl unabhängig haben sie doch Vorgesetzte!
Ich habe 3 nach §200 korrekte Gutachten und 2 nach § 200 unkorrekte Gutachten auf meinem Konto. Der Fall ist beim LSG (LandesSozialGericht) jetzt warte ich wieder auf Gegenargumente der Beklagten, und erkläre dann wieder dem Gericht meine Gegenargumente. Nun ja, Geduld und Hartnäckigkeit sind in einem solchen Fall gefragt. Nur was ist mit Leuten, die wirtschaftlich auf ein Ergebnis angewiesen sind?
Ich bin dankbarerweise nicht auf die Leistungen einer Versicherung angewiesen, aber mein Lebensziel ist es sie in die Knie zu zwingen und wenn ich bis zum EU-gerichtshof gehe.
Natürlich hat das etwas von einem Michael Kohlhaas, aber sie sollen mich nicht besiegen.
Nun, wenn Du Dir in Deinen Forderungen sicher bist, bleibt nichts anderes, als den Gutachten zu widersprechen und das nächste Gutachten, egal ob Gericht oder Versicherung der Auftraggeber ist zu erdulden; denn der Weg eines privaten Gutachtens ist den meisten von uns wg. finanzieller Möglichkeiten versperrt.
 
Hallo Yannick,

wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Richterin am OLG München nicht dem von ihr beauftragten Gutachter gefolgt ist. Sie fand das Gutachten des BG Gutachters schlüssiger und hat die Klage abgewiesen und die revision ausgeschlossen.
Lass dich trotzdemnicht entmutigen

Liebe Grüße Monika
 
Hallo ihr alle,

das Verrückte ist ja, dass ich kein einziges (der 4 Gutachten und eins vom Medizinischen Dienst und eins das ich selber beauftragt habe) Gutachten gegen mich habe. Drei Gutachten wurden von BG-Ärzten durchgeführt. Das einzige was mir vorgewurfen wird, dass der EFL-Test den ich gemacht habe, ich nicht so durchführen konnte wie er vorgeschrieben war. Da der Test dann nicht verwertbar war, hat der Mensch der den Test durchgeführt hat, gesagt: Er wäre aber der Meinung das ich mit ein paar Anläufen wieder voll arbeiten könnte. Der Tester hat sich obendrein noch als Arzt ausgegeben. Hinterher stellte sich raus, das er Krankengymnast ist. Sein Vorgesetzter (das war ein Arzt) hat das dann so unterschrieben wie der angebliche Doc es geschildert hat.

Meine Berufsunfähigkeitsversicherung, die LVA und meine private Unfallversicherung haben die Gutachten anerkannt.

Da ich meine Gesundheit verloren habe, kann ich auch nicht mehr Gewinnen. Aber ich habe mir das gleiche wie Paro auf die Fahne geschrieben. Egal wie lange es dauert.
 
Hallo Ariel,

unser Anwalt meinte, dass das alles keinen Zweck haben würde und er auch keine Möglichkeit sah, zum BGH zu gehen. Also haben wir es gelassen.

Claudia
 
Hallo Claudia,

ja, das bestätigt mir wieder mal, wie leicht es ist, Schadensersatzfordernde aus dem Boot zu werfen.

Warum hat er die Richterin nicht der Befangenheit bezichtigt?

Gruß Ariel
 
Was geschieht nach einem Gerichtsgutachten

Also, die Frage, was nach einem Gerichtsgutachten, oder andersrum nach der Erstellung des Gutachtens eines gerichtlich bestimmten Gutachters passiert ist theoretisch einfach. Es muss vorher zum Verständnis gesagt werden, dass das Gutachten, was gerichtlich bestellt wurde ein sogenanntes "selbständiges Beweisverfahren" ist.
In der ZPO ( Zivilproßessordnung) steht geschrieben:
"Das selbständige Beweisverfahren ist grundsätzlich durch die Zustellung des abschließenden Gutachtens beendet. Ein Antrag auf FRISTVERLÄNGERUNG zur Stellungnahme zu diesem Gutachten ist glaubhaft zu machen. Eine Arbeitsüberlastung des bearbeitenden Anwaltes rechtfertigt die Fristverlängerung nicht." (§ 224 ZPO)
Das bedeutet im Klartext.
Fällt das Gutachten gut für dich aus, wird die Gegenseite immer etwas zu mosern haben. Die werden mit allen Tricks und Kniffen versuchen, das Gutachten auseinanderzunehmen. Vom Tisch gewischt kann das Gutachten nur dann, wenn grobe Fehler zu erkennen sind. Ansonsten muss eigentlich der Richter auf Grund des Gutachtens urteilen. Soweit zur Theorie.
In der Praxis sieht das schon anders aus, so wie bei mir.
Ganz kurz und knackig zusammengefaßt. Ich hatte 2002 einen Arbeitsunfall. Bin umgeknickt mit dem li. Fuss, danach OP, weil der Zustand nach der "Distorsion" sich nicht verbesserte, dann wurde es schlimmer, CRPS, auch Sudeck genannt, laufe seit 2003 nur noch an Unterarmstützen, starke Schmerzen, Fussverkrüppelung, somit ganzes Bein nicht mehr benutzbar. Unfallversicherung sagte 28%, ich sagte nein, weil komme vom Fach. Unfallversicherung sagte, juckt mich nicht, Klage doch. Ich, o.k. ich Klage. Seit januar 2006 Klage eingereicht, klagte erstmal auf 50% nach Gliedertaxe. dann gerichtlich bestellter Gutachter, raus kam 60% laut Gliedertaxe. Ich schmunzelte, Gegenseite läuft Amok.
So, jetzt sind wir bei der Praxis angelangt. das Gutachten ist geschrieben, das selbständge Beweisverfahren abgeschlossen. Das Gericht sagte, es sind vier Wochen Zeit, um eine Stellungnahme abzugeben. Wir ließen drei Wochen und 6 tage verstreichen und sagten: O.k. gefällt uns.
Die Gegenseite sagte, Hilfe brauchen noch mehr Zeit, ist viel zu kompliziert! Obwohl der Rechtstreit schon knapp zwei Jahre (!) geht. Naja, die bekamen weitere zwei Wochen vom Richter ( die beiden mögen sich, äh die anderen und Richter). Die vergingen und nichts kam. Nun wieder Fristverlängerung, obwohl nicht mal beantragt. Keiner weis wer die Fristverlängerung für weitere 5 (!) wochen gegeben hat, noch wer diese Verlängerung beantragt hat. Fakt ist nur, weitere 5 Wochen warten auf Stellungnahme der Gegenseite. Nun bin ich im Eck gesprungen. meine frau ist clever und recherchierte wieder einmal für mich im Internet.( kann max. eine Stunde vorm PC sitzen, dann ist Sense) Da kam raus, das ist ein grober Verfahrensfehler, denn nach § 273 ZPO müssen wir vorher angehört werden, ob wir einer weiteren Fristverlängerung überhaupt zustimmen. natürlich hätten wir dies nicht. Naja, jedenfalls werden wir jetzt mal mit der Faust aufs Wespennest hauen, mal sehen was passiert und wer rauskommt. was dazugelernt? Immer schön Brust raus und sich nicht unter seinen scheffel stellen, denn eines habe ich gelernt: Versicherungen sind im Versicherungsfall dazu angehalten, berechtigte Forderungen abzulehnen. Merkst du was. Mit ihnen Scheiße ohne ihnen noch beschissener. Also, Hosen hoch und weiter.
Übrigens: Ich habe bisher meinen Behindertenausweis gerichtlich durchgesetzt Grad der Behinderung 80% mit ständiger Begleitung. Bei BG bin ich noch dran, die meinen 50% MdE reichen, kann auch noch ein paar Stunden arbeiten gehen. Naja, es gibt zum Glück Sozialgerichte, wo man mal über sowas plaudern kann. Kostet halt nur viele Nerven und haufenweise Geld ( vor allem das). Aber, was uns nicht schafft, das schaffen wir schon.
dann Tschüßle, kann erst mal nicht mehr.
 
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