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Gutachter widerspricht Befund der Gehirnblutung

Rosi70

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
14 Nov. 2014
Beiträge
576
Hallo zusammen,

im Klageverfahren gegen die private Unfallversicherung hat das Gericht ein neurologisches Gutachten beauftragt, der für seine abschließende Beurteilung Zusatzgutachten (radiologisch, neuropsychologisch und psychiatrisch) beantragt hat.

Der Radiologe begutachtete die MRT-Bilder von 2015, wo ältere corticale Einblutungen festgestellt wurden und ist der Auffassung, dass es sich nicht um Einblutungen, sondern um unregelmäßige Knochenleisten handelt.

Der Unfall war 2013. Im ersten MRT waren keine Blutungen festgestellt worden; zwei Jahre später wurden dann in einem zweiten MRT ältere Blutungen diagnostiziert. Inzwischen weiß ich, dass Blutungen auch Tage bzw. Wochen nach einen Unfall auftreten können. Das hängt davon ab, von wo das Blut kommt. Hinzu kommt, dass über Monate hinweg bei mir ein Horner-Syndrom (unterschiedlich große Pupillen) vorlag, welches ein Indiz für eine Gehirnblutung sein kann.

"Bei einer subduralen Gehirnblutung nach Sturz handelt es sich um eine Blutung zwischen der harten Hirnhaut und der sogenannten Spinngewebshaut. Die Symptome dieser Form der Gehirnblutung können entweder direkt oder erst Tage später auftreten. Anzeichen für eine subdurale Hirnblutung sind zum Beispiel: Bewusstseinsstörungen, unterschiedliche Pupillengröße bei Lichteinfall und Streckkrämpfe können auftreten. Eine nicht behandelte subdurale Gehirnblutung kann zum Tod führen. Eine Gehirnblutung nach Sturz muss immer von einem Spezialisten ausgeschlossen werden. Eine verspätete Gehirnblutung, das heißt, sie tritt erst Tage nach dem Sturz ein, kann ebenfalls tödlich enden. Symptome wie Merkschwäche, Konzentrationsstörungen, Verwirrtheit, Wesensveränderungen, starke Kopfschmerzen oder ein Druckgefühl weißen auf eine verspätete Gehirnblutung nach einem Sturz hin."

Die oben beschrieben Symptome lagen bis auf die Krämpfe bei mir exakt vor.

Mein Anwalt hat mich gebeten, die damalige Radiologin aufzusuchen, die die Blutung festgestellt hat, um dies mit ihr noch einmal zu besprechen.

Diese meinte, eine nochmalige Sichtung der Bilder sei nicht erforderlich. Sie habe die Blutung diagnostiziert. Wäre dies kein sicherer Befund gewesen, hätte sie eine Blutung nicht im Befund angegeben.

Ein weitere MRT macht wenig Sinn, da sich 5 Jahre nach dem Unfall das Blut aufgelöst hat.

Nun muss ich eine Stellungnahme an das Gericht schreiben. Auch möchte das Gericht wissen, ob ich den radiologischen Gutachter vor Gericht als Zeugen befragen möchte, was ich sehr schwierig finde, da ich mich auf diesem Gebiet nicht auskenne.

Hat jemand einen Tipp, wie ich mich verhalten sollte?

Intuitiv würde ich dem Gericht mitteilen, dass die Blutung diagnostiziert ist, die Symptome diesen Befund unterstreichen und das Gericht bitten, die weiteren Zusatzgutachten in Auftrat zu geben. Ich habe gelesen, dass ein Neuropsychologe sicher feststellen kann, ob die kognitiven Einschränkungen unfallbedingt sind oder nicht. Auch der Psychiater sollte zu dem Ergebnis kommen, dass ich psychisch gesund bin und somit meine Einschränkungen keiner psychische Ursache entspringt.


Liebe Grüße

Rosi70
 
Hallo Rosi70,

dass das erste MRT keine Hirnblutungen festgestellt hat, kann daran liegen, dass die Auflösung des MRT zu grob war.

Ich habe vor ein paar Stunden gerade mit meinem befreundeten Arzt aus Hamburg telefoniert. Der Anlass war zwar ein anderer, aber genau diese Frage haben wir zufälligerweise besprochen.

Herzliche Grüße vom RekoBär ;-)
 
Hallo Rosi70,

ich habe den Beitrag nur überflogen und habe dazu auch nicht das nötige Fachwissen.

Doch da ich selbst 2010 einen schweren Unfall hatte, habe ich einige Erfahrungen gemacht.
Zum einem wurde bei mir ein CT-Polytrauma
bei der Einlieferung gemacht, und ich glaube
das gerade ein CT bei Kopfverletzungen meist aussagekräftiger als ein MR ist.
D.H. ich denke mal das im besagten Fall ein CT oder auch CT-Polytrauma gerade bei SHT und Blutungen die Untersuchungsmethode ist welche bei der Einlieferung von schwer verletzten angewandt wird.

MR usw. denke ich werden demnach später
durchgeführt.

In meinem Fall wurde nur ein CT-Polytrauma
gemacht, und danach weder ein Röngten
oder MR. Von Interesse wäre für mich eine der beiden Untersuchungen gewesen um Event. Schäden an der Wirbelsäule zu erkennen.

LG
 
Hallo Rosi

jetzt wo HRC4Life es anspricht kann ich berichten das bei mir auch erst ein CT gemacht wurde und dann zum Ausschluß einer "Einblutung" im Gehirn am nächsten Tag ein MRT.
Grund war allerdings keine Kopfverletzung sondern ein Autounfall der aufgrund einer Bewusstlosigkeit meinerseits passierte. Allerwahrscheinlichkeit nach löste ein Migräneanfall die Bewusstlosigkeit aus. Da niemand so genaus wusste was mit mir los war wurde das Kopf CT gemacht. Dort fand sich eine Flüssigkeitsansammlung, die dann am nächsten Tag durch das MRT abgeklärt wurde. Offensichtlich war es wohl nur eine Wasseransammlung (migränetypisch) denn am nächsten Tag wurde ich entlassen.

Viel Erfolg dir
Chris1966
 
Hallo zusammen,

danke für eure Erfahrungen.

Einen Wasseransammlung wurde bei mir nicht festgestellt. Und über "unregelmäßige Knochenleisten" finde ich nichts im Internet. Ich frage mich, wo kommen die plötzlich her, denn in der Vergangenheit waren sie bisher unentdeckt. Wie können sich Knochenleisten verändern? Und haben diese eventuell Auswirkungen? Vielleicht ja deshalb meine chronische Migräne. Fühle mich gerade so, als ob ich die Einzige auf diesem Planeten bin, die unregelmäßige Knochenleisten hat. Bin mir nur nicht sicher, ob ich mich freuen soll oder in Sorge sein sollte.

Vielleicht kann jemand von euch ja Licht ins Dunkel bringen.

LG

Rosi70
 
Hallo Rosi

gibt es denn eine nähere Erklärung zu den Knochenleisten?
Du kannst nun mal das MRT nicht änderen, auch eine andere Auflösung ist nicht mehr möglich.

Meine Idee ist nun ganz spontan den Gutachter vor Gericht das mal genau erklären zu lassen, bzw er soll auch über die Auflösungsvoraussetzungen palwaren die notwendig gewesen wären um eine Blutung eindeutig ausschliessen zu können.
Meine Devise vor Gericht war zum Schluß nur noch Zweifel an der ursprünglichen Diagnostik zu säen. Wenn das MRT direkt nach dem Unfall so schlecht war dann könnte das gute MRT zwei Jahre später ja unerkannte Folgen gezeigt haben.
Anderseits ist ja bei knöcherne Darstellung eher durch Röntgen bzw CT das Mittel der Wahl. Daher sind die Knochenleisten ja eher mittels MRT nicht beurteilbar.
Ich hoffe sehr das du verstehst was ich dir sagen möchte.

Vergiss deine unreglmässigen Knochenleisten. Du bist nicht die einzige die sowas hat, aber wahrscheinlich die einzige die sowas in einem Gutachten stehen hat.
Für Migräne gibt es keine organische Ursache, so wurde mir es vom Neurologen erklärt. Findet man keinen organischen Schaden sind die Attacken Migräne.
Gruß
Chris1966
 
Hallo Chris1966,

richtig, das MRT kann ich nicht mehr ändern.
Ich werde dies mit meinem Anwalt besprechen; tendieren aber auch dazu, dass der Gutachter vor Gericht Rede und Antwort stehen sollte.

Die Bezeichnung "unregelmäßige Knochenleisten" ist sehr schwammig und dann ohne weitere Erklärung, was ich eigentlich von einem Gutachter erwarte. Ich denke, dass auch der Richter mit dieser Äußerung wenig anfangen kann.

Eine andere Radiologin meinte, dass er wahrscheinlich eine "veränderte Schädelkalotte" meint und dazu findet man auch etwas im Internet. Wenn es tatsächlich zu einer Knochenverschiebung im Gehirn kam, kann dies durchaus die Ursache für den Druck im Kopf oder die Kopfschmerzen sein.

Trotzdem stellt sich mir die Frage, warum es zu einer Veränderung nach dem Unfall kam.

LG

Rosi70
 
Hallo Rosi

das ist ja genau was ich meinte. Unruhe ins Gesehen reinbringen.

Wenn die Schädelkalotte ja verändert sein sollte dann wäre das ja sicher auch ein Grund für eine Einblutung. Vielleicht ist es auch nur eine Folge der Einblutung.
Und auch sicher ein Grund für Kopfschmerzen, und natürlich auch Migräne.
Tja nur kann ich dir diese speziellen Fragen ja nicht beantworten. ICh möchte mich hier auch nicht verzetteln.

Ich weiß seit letzter Woche das ich einen Bandscheibenvorfall in der HWS habe. Seit meinem Unfall, bei dem ich ja keinen Schaden erlitt, so die BG Ärzte, habe ich die Probleme. der Radiologe war auch nicht abgeneigt diesen Unfall als "Ursache" mit in erwägung zu ziehen.
Aber gibt es eine vernünftige Diagnostik? Nein, ich wurde ja immer nur krankgeschrieben, von einem Schleudertrauma hat man im hiesigen Krankenhaus noch nie was gehört. Die unfallaufnehmenden Polizisten haben noch nicht mal die Tachoscheibe des unfallverursachenden LKW kontrolliert.
Was nützt mir nun all dieses Wissen, wenn es nicht beweisbar ist. dann bin auch ich auf die Gutachter angewiesen, die dann irgendwas daher schreiben.
Laut unfallchirugischen Greichtsgutachten habe ich an der HWS und Schulter nichts. Keinen Prolaps, keine Arthrosen, keine entzündeten Sehnen. Konnte der Unfallchirug in 10 min Untersuchung feststellen. Was für eine LAchnummer. Wenn es nicht so traurig wäre.
Werde jetzt mal nachhören was meine Rechtsanwältin zu unserem Plan zu sagen hat. Vielleicht macht es mehr Sinn den Unfallverursacher zu belangen.

Gruß
Chris1966
 
hallo chris1966,

Meine Meinung:

so geht es meiner Meinung nach vielen bzw. womöglich sogar allen UO.

Also stellt sich die Frage für mich: hat es Methode, oder?

Lg. Rolandi
 
Hallo Rosi,

Versuche, bei der Anhörung die Radiologin als Zeugin für dich zu gewinnen. Wenn sie so sicher ist, auf ihren Aufnahmen ein Blutgerinnsel gesehen zu haben, wird die das dem Richter viel glaubwürdiger präsentieren können als jeder Laie.

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Hallo Rundinchen,

gute Idee. Danke für den Tipp.

LG

Rosi70
 
Hallo Rosi,

es gibt ein relativ neues Urteil vom OLG Frankfurt, das besagt, dass axonale Scherverletzungen auch vorliegen können obwohl es kein bildgebendes Material gibt: OLG Frankfurt, Urteil vom 04.05.2016 – 7 U 259/13.

https://rabüro.de/zur-leistungspfli...er-epilepsie-nach-sturz-auf-einer-rolltreppe/

"Denn zu berücksichtigen ist, dass die Anforderungen an den Nachweis einer substantiellen Hirnschädigung mittels bildgebender Verfahren, wie die Sachverständige überzeugend ausgeführt hat, nach den einschlägigen Leitlinien nicht für die Beurteilung sogen. diffuser axionaler Schädigungen gelten, für die bislang keine Normwerte für MRT-Nachweise existieren. Daher kann auch dann, wenn im MRT keine nachweisbare strukturelle Schädigung vorliegt, nicht ausgeschlossen werden, dass ein traumatischer Zusammenhang aufgrund anderer Umstände anzuerkennen ist (vgl. Protokoll v. 17.11.2015, S. 9, Bl. 999 d.A.). Dies ergibt sich auch aus den von der Beklagten mit Schriftsatz vom 24.06.2014 vorgelegten AWMF-Leitlinien (Stand 07/2013) (vgl. Bl. 672ff d.A.), da hierin das Problem des Nachweises oder Ausschlusses einer substantiellen Hirnschädigung durch das wissenschaftlich mittlerweile hinreichend belegte Konzept der leichten traumatischen axionalen Schädigung ausdrücklich erwähnt wird (vgl. S. 9, Bl. 680 d.A.). Darüber hinaus stellen die Leitlinien nicht zwingend darauf ab, dass für den Nachweis einer Hirnsubstanzschädigung entweder ein positiver Befund bei den im Gutachten vom 23.12.2015 aufgeführten bildgebenden Verfahren oder den dort aufgeführten klinischen Symptomen (vgl. S. 8., Bl. 1029 d.A.) vorliegen muss."

Hier der entsprechende Text aus der AWMF-Leitlinie:

https://www.awmf.org/uploads/tx_szl...ung-nach-gedecktem-SHT-Erwachsene_2018-07.pdf

"Es wurde mit Recht darauf hingewiesen, dass der häufig benutzte Terminus „diffuse axonale Läsion“ den Sachverhalt multipler kleiner fokaler Läsionen nicht trifft (Meythaler et al. 2001). Die Leitlinien-Arbeitsgruppe hält die Bezeichnung „traumatische axonale Schädigung“ für angemessen. Ihre prognostische Bedeutung trotz unauffälliger initialer CT-Diagnostik konnte erstmals von Scheid et al. (2003) gezeigt werden.

...

Das Problem des Nachweises oder Ausschlusses einer substantiellen Hirnschädigung wurde verschärft durch das wissenschaftlich mittlerweile
hinreichend belegte Konzept der leichten traumatischen axonalen Schädigung. Es handelt sich dabei um Patienten, die initial nicht zwingend länger als eine Stunde bewusstlos sind, die bei Erstkontakt mit dem Notarzt oder Aufnahmearzt nicht zwingend einen GCS < 15 aufweisen, die in der akuten Bildgebung meist keine eindeutig pathologischen Befunde aufweisen (jedoch mit mäßiger Sensitivität in CTs und hoher Sensitivität in MRs nach > 12h, wobei diese Befunde in der Standardbildgebung nach einigen Wochen (CT)/ Monaten (MR) häufig nicht mehr zu erfassen sind), die jedoch in den erstenWochen nach Trauma deutliche und nach Monaten noch nachweisbare neuropsychologische Defizite von Aufmerksamkeits-, frontal-exekutiven und -behavioralen sowie Gedächtnisfunktionen aufweisen (Mittl et al. 1994;Wallesch et al. 2001 a/b, Ruff 2011)."

Gib das Urteil und diese Infos deinem RA, er wird schon wissen, was damit zu tun ist! Es handelt sich in diesem Fall zwar um eine unfallbedingte Epilepsie, aber das Urteil besagt auf jeden Fall, dass es auch ohne bildgebenden "Beweis" zu Hirnschädigungen kommen kann.

Viele Grüße

Rudinchen
 
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