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Gutachter von gegnerischer Kfz-Haftpflichtversicherung

frido

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
10 Okt. 2006
Beiträge
686
Ort
NRW
Nach meinem Autounfall, bei dem ich verletzt wurde, hat die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung eine Klinik zur Begutachtung benannt, mit der ich schlechte Erfahrungen gemacht habe.

Muss ich diesen Vorschlag annehmen oder ist es möglich, selbst einen Gutachter zu benennen?
 
Hallo frido,

für meine Begriffe musst du den vorgeschlagenen Gutachter der gegnerischen Haftpflicht nicht akzeptieren. Schliesslich gibt es ja keinen vor dem Unfall zwischen euch abgeschlossenen Vertrag mit entsprechenden Versicherungsbedingungen. Einer Begutachtung an sich solltest du für meine Begriffe allerdings zustimmen, halt nur beim richtigen Doc ;) .

Wirst du juristisch vertreten? Wenn ja, was sagt denn dein Rechtsanwalt dazu?

Gruß
Joker
 
Hallo Frido,

Du hast selbstverständlich das Recht zu einem Gutachter Deiner Wahl zu gehen. Dabei ist aber zu beachten, daß Du dessen Kosten vorstrecken mußt und diese dann in die Quote fallen, falls eine Mithaftung von Dir vorliegt.

Hast Du evtl. die Möglichkeit das vom Versicherer in Auftrag gegebene Gutachten mit einem Arzt Deines Vertrauens zu besprechen?

Gruß
Gerd
 
Hallo Gerd1949,Hallo Joker,
vielen Dank für Eure Infos. Ich konnte mich jetzt erst melden, da ich in Reha in Diez bin und nicht weiß wann ich wieder im Lande bin. Ich sitze hier in einem Internetcafe. Also, ich habe einen Rechtsanwalt, der gesagt hat, daß einer Begutachtung nichts im Wege steht. Ich habe eine Bescheinigung von der Klinik in Diez und auch andere Sache ihm zugeschickt. Ich habe sogar noch Gutachter vorgeschlagen. Diese Klinik, die vorgeschlagen wurde möchte ich nicht haben. Momentan kann ich nicht mit meinem Hausarzt darüber sprechen.

Viele Grüße aus dem schönen Diez von frido
 
Hallo Frido,

ich gebe den vorigen Herren recht, dass die geg. Versicherung
dich nicht zu einem Gutachter bzw. Gutachten zwingen können.

Zugleich würde ich wie schon gesagt, auch einen oder mehrere Gutachten für die geg. Versicherung benennen.

Es ist klar das die geg. Versicherung einen Gutachter aussucht, von dem diese am meisten für ihre Seite erwahrten können.

Die Versicherung haben ihre Gutachten-Adressen und wenn sie dort anrufen,
Wissen die Damen und Herren schon um was es geht.

(Schmerzensgeld und den Schadenersatz etc. so gut wie möglich klein zu halten)

Aber auch andere Gutachter huschen von den Versicherungen wenn es ums Geld geht und vielfach ist es halt so, dass für den ""gut"" geschrieben wird,
der das Gutachten bezahlt.

So läuft es hier in Deutschland eben vielfach ab.

Zuletzt kann ich die nur raten wenn du zu einem Gutachten gehst, alle
bzw. die ""geeigneten"" Arztberichte, Gutachten, Röntgenaufnahmen selber mitzunehmen.

Den die Versicherung senden zwar auch Akten den Ärzten zu, aber meist nur
diese, die für Sie von Vorteil sind.

V. G.

Siegfried21
 
hallo alle , meine bg wollte mich zu einem gutachter zu gehen zwingen regelrecht nötigen, ein rechtsbehelf war auch nicht aufgeführt, drohten sogar sie werden die begutachtung von dem gewerbeärzlichen dienst durchführen lassen nach aktenlage.
Hab bereits einmal mitgeteilt, in der akte fehlen sage und schreibe 190 seiten, wurde alles schön manipuliert.

frage? ohne rechtsbehelf ist die auforderung ohnehin rechtswidrig

auch wurde nur ihre bgliche vertragsärztin einer bg klinik benannt , und nicht 3 wie vorgeschrieben.
habe ihnen als gutachter nunmehr einen prof. für meine begutachtung vorgeschlagen,welcher ihnen nicht genehm sein dürfte,ist aber spezialist für meine komplexen schädigungen.
Und die bg verweigert mir seit gestern den empfang zu bestätigen,das schreiben habe ich per email und zusetzlich per fax zugestellt.

Müßte doch ausreichend sein,wollen bestimmt auch den gutachtervorschlag unterschlagen,werds gleich nochmal mit anschreiben an dem geschäftbereichsleiter mailen fax wurde ihm schon zu zugestellt.

meine frage bezieht sich darauf reicht das alles oder soll ich dennen den gerichtsvollzieher schicken zur zustellung, nachdem sie bereits 190 seiten unterschlagen haben.

für sachdienliche hinweise im voraus danke lg natascha
 
Hallo Natascha,
auf jeden Fall sollte noch eine Zustellung per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Sollte hierauf keine Bestätigung erfolgen, kannst du eine persönliche Zustellung über den GV veranlassen. (Kost abba was mehr...)

CHEVY
 
Hallo natascha,

zu deinem konkret geschilderten Problem kann ich dir leider keine konkrete Hilfestellung leisten. Ich möchte dich jedoch darauf aufmerksam machen, dass Fridos Anfrage sich auf ein Problem mit der KFZ-Haftpflicht bezog. Solltest du also keine Antworten auf Deine Anfrage erhalten, die sich auf Probleme mit der BG bezog, bitte ich Dich - rein der Ordnung und Übersichtlichkeit halber - diese nochmals erneut im Forum "Berufsunfall mit Personenschaden" oder alternativ "gesetzliche Unfallversicherung" zu stellen.

Gruß
Joker
 
SRY JOKER, habs übersehen.

Kann berichten, die Skretärin des Geschäftsführes der BG bestätigte per mail mir den Empfang, und mir reicht das.

Der Abteilungsleiter und mein SB waren nicht bereit mir den Empfang zu bestätigen. wollten sogar die gutachternennung unterschlagen.

lg natascha
 
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