roland1953
Nutzer
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- 26 Sep. 2006
- Beiträge
- 29
Hallo,
vielleicht kennt sich ja jemand aus und kann mir einen Tip geben.
Mein Gutachter hat in einem Gutachten festgestellt, daß ich meine zuletzt ausgeübte Tätigkeit (ich habe diese Tätigkeit gelernt und bis zuletzt ausgeübt) noch mindenstens 6 Stunden ausüben kann.
Nun stellt sich mir die Frage, habe ich nun Berufsschutz bzw. habe ich Anspruch auf wenigstens einer Berufsunfähigkeitsrente?
Ich muß dazu noch bemerken, daß ich vor 1961 geboren bin und noch unter die alte Regelung falle.
Also schreibt mir. Danke.
Gruß Roland
vielleicht kennt sich ja jemand aus und kann mir einen Tip geben.
Mein Gutachter hat in einem Gutachten festgestellt, daß ich meine zuletzt ausgeübte Tätigkeit (ich habe diese Tätigkeit gelernt und bis zuletzt ausgeübt) noch mindenstens 6 Stunden ausüben kann.
Nun stellt sich mir die Frage, habe ich nun Berufsschutz bzw. habe ich Anspruch auf wenigstens einer Berufsunfähigkeitsrente?
Ich muß dazu noch bemerken, daß ich vor 1961 geboren bin und noch unter die alte Regelung falle.
Also schreibt mir. Danke.
Gruß Roland