Hallo,
im März musste ich zum GA. Nach kurzer neurologischer Begutachtung, erklärte ich ihm, dass bereits ein Gutachten vorliege, das von der Versicherung aber nicht anerkannt werde. Daraufhin sagte der Gutachter, dass er sich an das Gutachten anschließen werde.
Das Gutachten fiel erwartungsgemäß für mich nachteilig aus, da der GA meinte:
Es fehlen Anhaltspunkte dafür, dass der Unfall eine stumpfe Hirnverletzung verursachte. Auch die Annahme einer unfallbedingten stumpfen Verletzung der HWS kann sich nicht auf hinreichende Argumente stützen. Es kann als gesichert angesehen werden, dass Herr xxx nicht bereits am Tag es Unfalls Beschwerden von Seiten der HWS wahrgenommen hat. Zwar können bei sog. Schleuderverletzungen der HWS Nackenschmerzen einsetzen. Dies gilt aber nur für leichte Verletzungen, die in aller Regel spontan ausheilen. Es ist nämlich zu bedenken, dass bei Herrn xxx den Unterlagen zufolge beträchtliche degenerative Veränderungen vorliegen. Diese sind durchaus imstande, wiederkehrenden hartnäckige Schmerzen zu verursachen. Da ein deutlicher Primärschaden an der HWS nicht nachweisbar war, kann ein anhaltender Schaden an der HWS nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit festgestellt werden.
Für mich ist klar, dass von Seiten des Gutachters versucht wird , glaubhaft zu machen, dass der Unfall mit hoher frontaler Aufprallgeschwindigkeit (laut Gutachter KFZ 100 Km/h keinerlei schmerzhafte Folgen( wenn überhaupt Nackenschermerzen ibid.) nach sich zog, die Vorerkrankungen (degenerativen Veränderungen) jedoch die eigentliche Ursache für meine nach dem Unfall aufgetretenen ges. Probleme seien. Das ist nicht plausibel.
Nun meine Frage, was soll ich tun. Mein RA meint, dass da nichts zu machen sei.
im März musste ich zum GA. Nach kurzer neurologischer Begutachtung, erklärte ich ihm, dass bereits ein Gutachten vorliege, das von der Versicherung aber nicht anerkannt werde. Daraufhin sagte der Gutachter, dass er sich an das Gutachten anschließen werde.
Das Gutachten fiel erwartungsgemäß für mich nachteilig aus, da der GA meinte:
Es fehlen Anhaltspunkte dafür, dass der Unfall eine stumpfe Hirnverletzung verursachte. Auch die Annahme einer unfallbedingten stumpfen Verletzung der HWS kann sich nicht auf hinreichende Argumente stützen. Es kann als gesichert angesehen werden, dass Herr xxx nicht bereits am Tag es Unfalls Beschwerden von Seiten der HWS wahrgenommen hat. Zwar können bei sog. Schleuderverletzungen der HWS Nackenschmerzen einsetzen. Dies gilt aber nur für leichte Verletzungen, die in aller Regel spontan ausheilen. Es ist nämlich zu bedenken, dass bei Herrn xxx den Unterlagen zufolge beträchtliche degenerative Veränderungen vorliegen. Diese sind durchaus imstande, wiederkehrenden hartnäckige Schmerzen zu verursachen. Da ein deutlicher Primärschaden an der HWS nicht nachweisbar war, kann ein anhaltender Schaden an der HWS nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit festgestellt werden.
Für mich ist klar, dass von Seiten des Gutachters versucht wird , glaubhaft zu machen, dass der Unfall mit hoher frontaler Aufprallgeschwindigkeit (laut Gutachter KFZ 100 Km/h keinerlei schmerzhafte Folgen( wenn überhaupt Nackenschermerzen ibid.) nach sich zog, die Vorerkrankungen (degenerativen Veränderungen) jedoch die eigentliche Ursache für meine nach dem Unfall aufgetretenen ges. Probleme seien. Das ist nicht plausibel.
Nun meine Frage, was soll ich tun. Mein RA meint, dass da nichts zu machen sei.