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Gutachter schließt sich an ihm unbekanntes Gutachten an

Wili

Neues Mitglied
Registriert seit
7 Apr. 2009
Beiträge
20
Hallo,

im März musste ich zum GA. Nach kurzer neurologischer Begutachtung, erklärte ich ihm, dass bereits ein Gutachten vorliege, das von der Versicherung aber nicht anerkannt werde. Daraufhin sagte der Gutachter, dass er sich an das Gutachten anschließen werde.
Das Gutachten fiel erwartungsgemäß für mich nachteilig aus, da der GA meinte:

Es fehlen Anhaltspunkte dafür, dass der Unfall eine stumpfe Hirnverletzung verursachte. Auch die Annahme einer unfallbedingten stumpfen Verletzung der HWS kann sich nicht auf hinreichende Argumente stützen. Es kann als gesichert angesehen werden, dass Herr xxx nicht bereits am Tag es Unfalls Beschwerden von Seiten der HWS wahrgenommen hat. Zwar können bei sog. Schleuderverletzungen der HWS Nackenschmerzen einsetzen. Dies gilt aber nur für leichte Verletzungen, die in aller Regel spontan ausheilen. Es ist nämlich zu bedenken, dass bei Herrn xxx den Unterlagen zufolge beträchtliche degenerative Veränderungen vorliegen. Diese sind durchaus imstande, wiederkehrenden hartnäckige Schmerzen zu verursachen. Da ein deutlicher Primärschaden an der HWS nicht nachweisbar war, kann ein anhaltender Schaden an der HWS nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit festgestellt werden.


Für mich ist klar, dass von Seiten des Gutachters versucht wird , glaubhaft zu machen, dass der Unfall mit hoher frontaler Aufprallgeschwindigkeit (laut Gutachter KFZ 100 Km/h keinerlei schmerzhafte Folgen( wenn überhaupt Nackenschermerzen ibid.) nach sich zog, die Vorerkrankungen (degenerativen Veränderungen) jedoch die eigentliche Ursache für meine nach dem Unfall aufgetretenen ges. Probleme seien. Das ist nicht plausibel.


Nun meine Frage, was soll ich tun. Mein RA meint, dass da nichts zu machen sei. :confused:
 
Hallo Wili,

dann hast du den verkehrten RA. Zu Vorerkrankungen an der HWS, hat das BGH Urteile gefällt und das auch im Sinne des Unfallopfers. Die Urteile sollte dein RA kennen.
Bitte lese in den einzeln Threads nach. Gesundheitliche Probleme, HWS - Distorsionen u. s.w. Hier findest du eine Menge Antworten.
Gruß Buffy07
 
hallo, willi
hallo, buffy

in einem ga von einem neurologen, der mich nie gesehen hat, wurde mir ein geburtsschaden unterstellt.
mein anwalt sass da und machte nix!

und so ging dann auch der prozess aus.
also, willi,
schnell den anwalt wechseln oder tritt ihn, egal wohin, es soll nur weh tun. am besten ins portemonaise.

mfg
pussi
 
Hallo,

für wen und in wessen Auftrag wurde das Gutachten gefertigt? Hatte der Gutachter dieses andere Gutachten vorliegen?

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

Das Gutachten wurde von der gegnerischen Versicherung in Auftrag gegeben und dementsprechend auch bezahlt.
Dem Gutachter war das frühere Gutachten nicht bekannt. Ich habe ihn der Fairness halber auf das Gutachten verwiesen. Es lag ihm also auch nicht vor.

Gruss Wili
 
Hallo,
Im ersten Beitrag scheibst Du, dass die Versicherung das erste Gutachten nicht anerkennt. Dann teilst Du mit, dass der erneute Gutachter sich dem 1.Gutachten anschließen will, es aber garnicht kennt. Ist denn das Ergebnis beider Gutachten jetzt gleich?
Da ist doch eigentlich die Versicherung gut raus und muß auch nicht bezahlen, aber warum erkennen sie es nicht an? Hast Du einen Arzt, mit dem Du die Befunde und vorliegenden Unterlagen besprichst?

Es sind so viele Fragen offen.
Welche Fachrichtung hat Dein Rechtsanwalt?

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe herzlichsten Dank für Deine Bemühungen,

das hört sich tatsächlich ersteinmal verwirrend an. Also:

1. Das erste Gutachten (GA 1) wurde von meinem Orthopäden "initiiert" und der gegnerischen Versicherung (GV) in Rechnung gestellt. Als das GA 1 vorlag, behauptete die GV, dass die Klinik, die mit der Erstellung des Gutachtens betraut war, nicht bereit gewesen sei, dieses herauzugeben. Das habe ich nicht geglaubt, mein Anwalt hat nichts dazu gesagt.
2. Daraufhin forderte die GV ein neues Gutachten (GA 2), eben bei "ihrem"Gutachter an. Das habe ich dann dort "machen lassen".
Während des Erstellens von GA 2 erfuhr also der GA, dass es GA 1 gab. Nach meiner nicht maßgeblichen, nichtfacharztgeprägten Meinung gab ich ihm dies zur Kenntnis. Daraufhin sagte er, dass er sich diesem GA 1 anschließen wolle -was auch in GA 2 von ihm so dokumentiert wurde-, obwohl ihm dieses "scriptis verbis" nicht zur Kenntnis gelangt sein dürfte. Das Ergebnis der beiden Gutachten ist ähnlich, aber nicht identisch. GA 2 ist für mich nachteiliger.
GA 2 bestreitet nämlich einen Zusammenhang zwischen Frontalaufprall mit hoher Geschwindigkeit und HWS -Traumata und wirft mir letztlich vor, die Unverfrorenheit besessen zu haben, mit Vorschäden an der HWS in das Unfallgeschehen zu gehen, so dass leider ein Kausalzusammenhang zw. Frontalaufprall und Leiden nicht hergestellt werden kann. :rolleyes:
3. Ich habe keinen Arzt/Sachkundigen, der mir in gutachterlichen Fragen zur Seite steht. Ich habe gerade mal einen Arzt gefunden, mit dem ich nach beinahe einem Jahr die Geschehnisse aufarbeiten kann.
4. Wo finde ich denn solche Sachkundigen in der Region Hannover

Gruss Wili
 
Hallo Willi,
ich bin ebenfalls aus der Region Hannover und kenne die Vorgehensweise der Versicherungen und Gerichte mittlerweile recht gut. Leider bin auch ich zunächst an den falschen Anwalt geraten.
Gern nenne ich dir einige Adressen per PN, ggf. auch Gutachter bzw. Ärzte. Schreib mich bei Interesse bitte an.

Gruß

kahesi
 
Hallo Wili,

hast du inzwischen einen guten Rechtsanwalt gefunden im Raum Hannover ?

Grüße
Haps
 
Hallo,

heute bekam ich Neuigkeiten von der gegnerischen Versicherung:
Im Interesse einer einvernehmlichen Erledigung wollen wir von weiteren Feststellungen absehn, wenn der gesamte Restanspruch mit einem Betrag von xxx € erledigt ist....

Es liegen ganz erhebleiche Vorerkrankungen vor. Wir wollen uns außergerichtlich mit ihnen einigen und bieten zur schnellen und endgültigen Erledigung obige Summe an. Auf das Schmerzensgeld hatten wir bereits xxx€ geleistet.
Sollten wider Erwarten Einwendungen von Ihnen gemacht werden, behalten wir uns ausrücklich alle Rechte vor.


Tja, so also das Schreiben der Versicherung. Was soll ich machen Schließlich habe ich seit dem Unfall "Schleudertrauma" die Beschwerden. Und was meinen die mit alle Rechte vorbehalten

Kann mir jemand bitte helfen. Soll ich auf alle Ansprüche verzichten Meine Psychologin hat überhaupt noch nichts an die Versicherung geschrieben, so dass denen diese Probleme überhaupt nicht bekannt sind. Zählen die psych. Folgen überhaupt nicht Kann jemand Licht in das Dunkel bringen.

Gruss Wili
 
Leider hat sich da noch nichts getan, da ich auch noch nicht genug Zeit hatte. Gruss wili
 
Hallo wili,

die gegn. Versicherung zockt...:mad::D, ganz einfach. Die bieten dir einen Betrag an und glauben Geld macht glücklich. Der fällt darauf rein. Es liegt an dir und deinen Ärzten, was tatsächlich an Beschwerden vorliegen.
Suche einen guten Fachanwalt und gebe der Versicherung die geeignete Antwort.

Gruß Buffy07
 
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