oerni
Erfahrenes Mitglied
Deshalb gelten allgemeine Anforderungen für alle Gutachter, die im Gutachterverzeichnis genannt werden:
sonder hier geht es um gute und schlechte medizinische Gutachter.
Wer sich mit dem § 200 Abs. 2 SGB VII intensiv auseinander setzt, kann vieles verstehen.
Wer sich nicht auskennt, könnte ggf. die dt. Datenschutzbeauftragte befragen.
- Anerkennung als Facharzt (bezogen auf das jeweilige Begutachtungsgebiet)
- fachliche Befähigung zur Begutachtung
- Nachweis der erforderlichen Praxis- bzw. Klinik-Ausstattung
- Bereitschaft zur Übernahme der Pflichten eines Gutachters, insbesondere zur zeitgerechten Erstellung des Gutachtens
- Teilnahme an einschlägigen Fortbildungsmaßnahmen
sonder hier geht es um gute und schlechte medizinische Gutachter.
Wer sich mit dem § 200 Abs. 2 SGB VII intensiv auseinander setzt, kann vieles verstehen.
Wer sich nicht auskennt, könnte ggf. die dt. Datenschutzbeauftragte befragen.